Eine vorab erfolgende Beschränkung – von Ihnen angesprochen – des ansonsten im Wege der Ausschreibung zu ermittelnden Kreises der Beschäftigten ist nach dieser Ausnahme nicht nur zulässig, sondern durch den hiesigen Verordnungsgesetzgeber sogar erkennbar ausdrücklich gewollt. Dafür gibt es im Übrigen auch nachvollziehbare Gründe, die den Gesetzgeber hierzu veranlasst haben dürften. Die herausgehobene Stellung in den Abteilungsleitungen findet sich, wenn Sie eben genauer hineinschauen, im Organisationsgefüge eines Ministeriums gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung. Das setzt schon aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Regierung ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Hausleitung und diesen Spitzenbeamten voraus. Diese erkennbare gesetzgeberische Wertung ist selbstverständlich im Rahmen der an den Kriterien des Artikel 33 Grundgesetz orientierten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat mit der Bekanntgabe seines Berichtes in der Öffentlichkeit Kritik an der Besetzung von Spitzenpositionen in der Landesregierung deutlich gemacht. Wenn Sie sich den Bericht aufmerksam betrachten, werden Sie aber eben gerade keine Vorwürfe, wie von Ihnen jetzt populistisch und deutlich über das Ziel hinausschießend hier gerade dargestellt, finden, dass Parteibücher oder persönliche Freundschaften eine Rolle gespielt haben.
Wenn Sie den Bericht ansprechen, werden Sie sich aber an den Inhalten des Berichtes messen lassen müssen. So ist das Leben.
Welche Kritikpunkte treiben den Landesrechnungshof also ausweislich seines Berichtes? Vor allen Dingen führt er formale Gründe ins Feld. Besonders argwöhnisch beäugt wurde dabei das Fehlen von ausreichenden Dokumentationen der getroffenen Entscheidungs- und Abwägungsprozesse. Eine tatsächlich fehlende Qualifikation – und die ist ja von Ihnen mehrfach suggeriert und suggestiv hier vorgetragen worden –, eine tatsächlich
fehlende Qualifikation oder Geeignetheit der ausgewählten Kolleginnen und Kollegen in den Abteilungsleiter- und -leiterinnenfunktionen wird vom Landesrechnungshof eben gerade nicht vorgetragen,
und noch weniger das, was hier offenbar als Schmuddelkampagne bemüht werden soll: Es gibt in dem Bericht keinen Vorwurf von Vetternwirtschaft.
Dass es eben diese hier jetzt monstranzartig in der Diskussion vor sich hergetragene erkennbare Rechtswidrigkeit der vielen Besetzungen mit neuen Abteilungsleitungen nicht gegeben hat, zeigt – auch wenn Sie sich dagegen wehren – aber vor allen Dingen auch die Praxis. In der Vergangenheit gab es zu den kritisierten Fällen keine von möglichen Konkurrentinnen und Konkurrenten angestoßenen gerichtlichen Überprüfungen, die auch nur für einen, nur für einen der behandelten Fälle eine rechtswidrige Auswahlentscheidung festgestellt hätten.
Und wer die Attraktivität dieser Stellen für viele Kolleginnen und Kollegen in der Landesverwaltung kennt, weiß, dass bei auf der Hand liegender Rechtswidrigkeit einer Personalentscheidung nicht gezögert worden wäre, genau eine solche gerichtliche Überprüfung anzustrengen.
Unabhängig davon wird die Landesregierung, wie zuvor schon gesagt, an verschiedenen Stellen prüfen und umsetzen, Anpassungen vorzunehmen – zu Beginn ausgeführt. Deshalb noch einmal danken wir dem Landesrechnungshof für die intensive Prüftätigkeit und auch für die vielfältigen Hinweise. Wir bitten aber, die heutige Diskussion auf die tatsächlichen Hinweise des Hofes zu konzentrieren und nicht auf tatsächlich gar nicht geäußerte Vorwürfe. Und beachten Sie bitte – das wäre eine dringende Bitte –, dass eingestufte Akten zu Personalsachverhalten nicht öffentlich gemacht werden dürfen! Ich habe eben Zweifel gehabt, ob Sie diese Grenze bereits überschritten haben, als Sie einen Einzelfall, den man jetzt zuordnend zurückverfolgen kann, angesprochen haben,
dass Sie in solchen öffentlichen Diskussionen dann eben nur die abstrahierten Allgemeinausführungen und nicht die Einzelsachverhalte hier hervorheben. Wir kommen dann in Teufels Küche mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich hinterher beschweren.
Sehr geehrter Herr Innenminister, so, um das noch mal klarzustellen, ich habe hier weder Namen genannt noch irgendwas, ich habe nur ein typisches Beispiel genannt, ja?! Das ist ja jetzt …
Zum anderen habe ich es ja schon vorausgesagt, Sie argumentieren immer normativ, sagen, das ist so, wir müssen. Das mag ja durchaus so sein, dass im Gesetz es nicht notwendig ist, solche Ausschreibungen zu machen, das glaube ich Ihnen auch, aber nichtsdestotrotz heißt es ja nicht, dass man sie nicht trotzdem machen kann. Und da stellt sich natürlich die Frage dann zur Regierungsfähigkeit Ihres Kabinetts, warum Sie so etwas nicht tun. Und diese Frage muss man sich ja auch gefallen lassen und die hat ja auch zu Recht der Hof dann aufgeworfen. Das ist doch völlig klar.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst, das ist eine normative Diskussion, und dann werden wir auch normativ diskutieren müssen. Also es geht hier um rechtliche Bestimmungen, über die wir streiten und uns auseinandersetzen, und dann werden wir um normative Argumentationen auch nicht umhinkommen.
Zweitens, meine Damen und Herren, weil Sie es ansprachen: Auch, wenn Sie keinen Namen nennen, wenn Sie so erkennbar machen, dass ich quasi mit dem Internet und dem Rückverfolgen, welche Abteilungsleiterinnen- und Abteilungsleiterstelle gemeint sein könnte, auf einen
Namen treffe, können wir mit den Kolleginnen und Kollegen durchaus in Schwierigkeiten geraten, weil die sich möglicherweise diskreditiert fühlen.
Noch mal die Bitte: Lassen Sie genau solche auch dann für jeden draußen mögliche Konkretisierungen nicht zu, weil Sie damit der Eingestuftheit dieser Vorgänge im Zweifel zuwiderlaufen!
Genau das habe ich Ihnen eben gesagt. Wir werden insbesondere die Standardisierung erhöhen. Wir werden insbesondere das Zusammenspiel Staatskanzlei/Ministerien erhöhen. Die Ministerien werden noch stärker ihre eigene Entscheidung treffen und nur noch die daraus erfolgenden Resultate der Staatskanzlei vorlegen. Wir werden standardisieren, die Staatskanzlei wird standardisierte Vorgaben machen, wie diese Berichte zu erteilen sind. Im Übrigen werden wir damit auch den deutlich geforderten Dokumentationspflichten deutlich besser nachkommen können, deutlich vergleichbarer nachkommen können. Ich glaube, dass wir damit zum Beispiel an dieser Stelle deutlich etwas aufgreifen.
Bei der Frage der Allgemeinen Laufbahnverordnung ist es derzeit geltendes Gesetzesrecht und es gibt derzeit keine Bestrebungen, die Nichtverpflichtung zur Ausschreibung dort zu verändern. Noch mal, normativ argumentiert, da haben Sie recht: Es steht in der Verordnung. Der Gesetzgeber wollte oder gestattet es uns und wir nutzen es an den Stellen auch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Als nächster Redner steht auf der Liste für die CDUFraktion die Abgeordnete Christiane Berg. Also haben wir eine Rednerin, wunderbar.