In dem vorliegenden Antrag wird weiterhin angeführt, die Situation der Lieferengpässe habe sich in den letzten Monaten noch verschärft. Es stimmt, es sind derzeit bei circa 480 Medikamenten Lieferengpässe dokumentiert, und wir müssen diese Lieferengpässe sehr ernst nehmen. Führen Sie sich aber vor Augen, dass in Deutschland circa 50.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen sind. In vielen Fällen kann ein Medikament daher durch Medikamente mit gleichen Wirkstoffen ersetzt werden.
Um noch einmal die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auf Landes-, Bundes-, und Europaebene zusammenzufassen: Frau Ministerin Drese hat hier im Land schnell reagiert und heute auch die kurzfristigen Maßnahmen dargelegt, um die Arzneimittelversorgung zu sichern. Nun können zum Beispiel Medikamente aus dem europäischen Ausland eingeführt werden, die zwar in Deutschland zugelassene Wirkstoffe enthalten, jedoch ursprünglich nicht mit einem deutschsprachigen Etikett versehen sind. Im Bund wird das Versorgungsverbesserungsgesetz entwickelt, dessen wichtigste Eckpunkte ich Ihnen dargestellt habe.
Kommen wir noch auf die europäische Ebene zu sprechen. Aus landespolitischer Perspektive haben wir auf die Prozesse auf europäischer Ebene natürlich keinen direkten Einfluss, aber zur vollständigen Darstellung muss dennoch bemerkt werden, dass sich auch in Brüssel intensiv mit dem Problem der Arzneimittelversorgung befasst wird.
Angesichts der geschilderten Anstrengungen auf unterschiedlichsten Ebenen denke ich, dass dem Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln ernsthaft begegnet wird und wir mittel- und langfristig davon ausgehen können, dass sich eine Normalisierung der Situation einstellt. – Vielen Dank!
Ich würde es mal so zusammenfassen: Sehr verehrte Regierungskoalition, sehr geehrte Frau Ministerin, das
Thema heißt also: „Machen wir ja schon, kein Grund zur Aufregung.“ Ein bisschen irritierend kommt dann allerdings der Vorwurf, sehr geehrte Frau Klingohr, liebe Kolleginnen, da steht ja nichts Konstruktives in Ihren Vorschlägen drin. Wenn Sie aber doch gerade die Vorschläge umzusetzen gedenken, dann frage ich mich, wie das zusammenpasst. Aber die Frage werden Sie sicherlich selbst beantworten.
Ich jedenfalls, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, sehr geehrte Frau Ministerin, habe den Eindruck, Sie wollen hier uns eine Beruhigungspille geben.
ob ich mir wünsche, dass es diese Beruhigungspille möglicherweise bald in der Apotheke nicht mehr gibt, weil ich möchte, dass Sie handeln, und zwar effektiv handeln. Und deshalb, bitte verschonen Sie uns mit „Das machen wir schon“, verschonen Sie uns mit der Gabe von Beruhigungspillen!
Ich will Ihnen zusätzlich sagen, dass mich natürlich irritiert, das ist ein sehr aktueller Antrag, wir machen uns große Sorge, auf der anderen Seite aber kommt, ja, wie, der Handlungsbedarf bestand schon immer. Also ehrlich gesagt, eins müssen Sie uns jetzt zugestehen, Sie werden jedenfalls anerkennen, dass die Versorgungslage kritischer geworden ist – und das würde ich jetzt mal zur Kenntnis nehmen aus der Aussprache –
Und dann vielleicht zwei/drei inhaltliche Sachen, die Sie gerade vorgetragen haben, einmal zum ALBVVG: Ja, wir wissen, dass die Bundesregierung den Entwurf beschlossen hat, nämlich am 5. April, und uns ist auch klar, dass Ende Mai der in den Bundestag geht. Aber haben Sie auch mal den Gesetzentwurf verglichen, wie Herr Lauterbach ihn vorgelegt hat und wie er aus der Bundesregierung herausgekommen ist? Und würden Sie vielleicht dann bitte noch einmal einen Blick auf zwei wesentliche Unterschiede richten, nämlich auf „sollen“ Berücksichtigung finden bei der Vergabe von Arzneimitteln und Arzneimittellieferketten oder „müssen“ berücksichtigt werden?! Und dann werden Sie feststellen, dass die Vergabekriterien sich schon im Laufe der Zeit, nämlich vom Verlassen des Ministeriums zur Bundesregierung verändert haben.
Und ich will, dass Sie darauf achtgeben, meine Damen und Herren, dass dieses Entwurfsstadium der Bundesregierung jetzt nicht auf jeden Fall weiter verwässert wird,
sondern ganz im Gegenteil, deutlich konkretisiert wird. Das sei meine Bitte an die Regierungskoalition und auch die Parteien, die im Moment die regierungstragenden Parteien bilden in Bundestag und Bundesrat.
Eine andere Anmerkung erlauben Sie mir: Ja, natürlich könnte man jetzt sagen, die Ministerin hat ganz schnell mit dem LAGUS gehandelt, als es darum ging, tatsächlich eine Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen für die Antibiotikasäfte für Kinder.
Aber, meine Damen und Herren, das hätte die Regierung tun können schon seit dem 19.04.2023, denn dort nämlich ist die Rechtsgrundlage überhaupt erst gelegt worden vom Bund für den Erlass einer solchen Allgemeinverfügung. Und wenn Sie sich angucken, wann das Land Mecklenburg-Vorpommern gehandelt hat, dann war das am 08.05. Und ich darf noch auf zwei andere Bundesländer verweisen, die nämlich noch im April gehandelt haben, nämlich Nordrhein-Westfalen und Bayern. Also so schnell scheint der Erkenntnisgewinn jedenfalls in diesem Land selbst für einen Einzel- und speziellen Fall nicht erfolgt zu sein.
Und es wird Sie nicht verwundern, Herr Koplin: Sie wissen, wir beide schätzen uns, wenn es um fachlichen Austausch geht, aber Verstaatlichung als das Allheilmittel zu propagieren, da wissen Sie, dass ich dieses Rezept ablehne. Damit würde ich auch nicht in irgendeine Apotheke gehen, jedenfalls wenn ich in der Sprache der Arzneimittel und der Arzneimittelliefersituation bleiben darf.
Und insofern würde ich gerne aufgreifen, was die Ministerin gesagt hat, nämlich die Ministerin hat mal erklärt in einer Pressemitteilung, ja, diese Notsituation sei in gewisser Weise eine Chance. Ich finde es zwar schwierig, in der Situation von Chancen zu sprechen, aber sie hat es darauf bezogen, dass es eine Chance sei für den Arzneimittelstandort Mecklenburg-Vorpommern. Da war ein bisschen auf CHEPLAPHARM geschielt und dass man darüber hinaus noch andere Unternehmungen, denke ich, in den Blick genommen hat. Da würde ich Sie ermutigen, auf diesem Schritt weiterzugehen.
Uns alle würde ich aber ermutigen, dieses Thema nicht aus dem Blick zu verlieren, und würde Sie deshalb bitten, einem Überweisungsantrag in den Sozialausschuss zuzustimmen. Und ansonsten werbe ich natürlich weiterhin für unseren Antrag.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2109. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Antrag in den Sozi
alausschuss zu überweisen. Wer einer Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2109. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2109 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP und Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eine der größten CO2-Quellen des Landes abschalten – Förderung der klimaschädlichen Bewirtschaftung von Moorböden stoppen, Drucksache 8/2089.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine der größten CO2-Quellen des Landes abschalten – Förderung der klimaschädlichen Bewirtschaftung von Moorböden stoppen – Drucksache 8/2089 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, auch die, die gerade den Raum verlassen ob des Themas!
Mecklenburg-Vorpommern ist mit rund 280.000 Hektar in absoluten Zahlen nach Niedersachsen das moorreichste Bundesland Deutschlands. Gemessen an der Landesfläche ist M-V sogar das moorreichste Bundesland. Und seit die Wissenschaft erkannt hat, welche zentrale Rolle Moore im weltweiten Kohlenstoffkreislauf spielen, hat sich unsere Sicht auf diese Ökosysteme enorm verändert. Moore sind unsere Verbündeten, wenn es darum geht, die Folgen des menschengemachten Klimawandels zu reduzieren, denn sie gehören im natürlichen wassergesättigten Zustand zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. Damit sie als Kohlenstoffspeicher funktionieren, brauchen Moore also Wasser. Deshalb ist die richtige Losung: Moor muss nass.
Und Herr Minister Backhaus nutzt diese Losung häufig und gerne, und das ist gut so. Mecklenburg-Vorpommern hat in dieser Hinsicht auch bereits einiges getan, keine Frage. Doch unser Job als Opposition ist es auch, auf jene Dinge hinzuweisen, die noch nicht optimal laufen, und deshalb wollen wir mit unserem heutigen Antrag eine Förderpraxis verändern, die dem Klimaschutz in keiner Weise dient und sogar die Erhitzung der Erde weiter fördert.
Tief entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moorböden gehören zu den größten Quellen für das klimarelevante
Kohlendioxid. Und obwohl dieser Fakt der Landesregierung natürlich bekannt ist, so etwas im Jahr 2023 weiterhin durch die Landesregierung zu fördern, das verstehen wir nicht. Auf 137.500 Hektar Moorgrünland, also der Hälfte aller Moorflächen in M-V, können Agrarbetriebe eine Förderung von 200 Euro pro Hektar und Jahr beantragen, ohne dass sie den Moorwasserspiegel auch nur um einen winzigen Millimeter anheben müssen. Und das ist absurd, denn auf diese Weise geht die Freisetzung von klimaschädlichen Treibhausgasen auf diesen Flächen ungebremst weiter.
Gestatten Sie mir eine kurze Rückschau auf die Entstehung dieses Grundproblems: In unserem Bundesland gibt es sehr große Flächen von Niedermoorgrünland. Dieses Grünland ist Ergebnis der sogenannten Komplexmelioration, also einer groß angelegten Moorentwässerung der DDR in den 1960er- bis 80er-Jahren. Beispielsweise sind die großen vermoorten Flusstäler Trebel-, Recknitz-, Warnow-, Peene- oder auch Randowtal betroffen. Aber auch in den großen Moorniederungen wie der großen Friedländer Wiese, im Siebenbürger Moor und in der Lewitz wurden Moore in Größenordnungen entwässert und in Agrarflächen umgewandelt.
Diese Komplexmelioration galt als Fortschritt. Doch die Entwässerung der Moore erwies sich als Bumerang. Die Moorgebiete wurden einerseits zu einer Quelle für Stickstoffbelastung unserer Gewässer und zum anderen emittieren sie eben gewaltige Mengen CO2, nicht zu vergessen der gigantische Verlust an Biodiversität, der im Ergebnis der Melioration entstand.
Diese Fehlentwicklungen wurden nicht zuletzt von der Wissenschaft in unserem Bundesland erkannt. Seither bemüht sich verantwortungsvolle Politik in Ansätzen, die Landnutzung und den Moorschutz in Einklang zu bringen. Und das gelingt, wenn auch viel zu langsam, auf vielfältige Weise, zum Beispiel mit dem Landesmoorschutzprogramm und teilweise mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes, die sich häufig auch dem Moorschutz widmen.
So wird auch in der aktuell anlaufenden Förderperiode 2023 bis 2027 von der Landesregierung mit EU-Mitteln die Bewirtschaftung von Moorgrünland gefördert. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen.