Protocol of the Session on May 12, 2023

(Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Das würde vielleicht auch schon beruhigen, wenn die Menschen wenigstens mal nachvollziehen könnten, was hat sich denn eigentlich verändert.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Wie bitte?

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Ja, Sie haben ja noch Redezeit.

(Tilo Gundlack, SPD: Das sage ich auch.)

Ich gehe dann am Ende noch mal auf Sie ein.

So, und das war die zweite Variante, mit einem Transparenzregister jetzt zu beruhigen. Auch das wurde bis jetzt aus meiner Sicht nicht umgesetzt.

Und ja, meine Damen und Herren, deswegen haben wir drei Vorschläge gemacht. Ich kann mich auch mit dem Vorschlag der CDU anfreunden, die ersten Musterverfahren werden ja demnächst wohl auch da sein, sodass man auch mit der Vorläufigkeit arbeiten kann. Wir müssen jedenfalls was machen, diesen Umgang mit den Massenrechtsbehelfen, das muss gesteuert, das muss gelenkt werden. Die Finanzämter – das höre ich jedenfalls aus dem ehemaligen Kollegenkreis –, die saufen ab in den Massenrechtsbehelfen. Das muss sortiert werden und das muss ordnungsgemäß abgearbeitet werden.

Ich kann uns nur empfehlen, machen wir bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt, nehmen wir uns die Zeit und reden über ein Modell, was vielleicht vernünftiger,

verträglicher ist, und nehmen wir uns die Zeit, die Bürgerinnen und Bürger auch mitzunehmen. Nicht wieder so eine Viermonatsgeschichte, das halten die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mal aus. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

(Minister Dr. Heiko Geue erhebt sich von seinem Platz.)

Ums Wort …

Ich eröffne die Aussprache.

Jetzt werde ich hier richtig unter Druck gesetzt, so, wie das Finanzamt wahrscheinlich unter Druck steht.

(Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich eröffne die Aussprache.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Geue, Herr Dr. Geue.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Ich würde Sie nie unter Druck setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen. Finanziert wird damit die Daseinsvorsorge, insbesondere Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Büchereien, Straßen, Radwege und Brücken, alles vor Ort. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes – es ist darauf hingewiesen worden – ist die Reform der Grundsteuer notwendig, damit die Steuer nach 2025 auch erhoben werden kann und all diese Dinge finanziert werden können. Bislang sind rund 618.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen. In den vergangenen Tagen wurden insgesamt rund 178.000 Erinnerungsschreiben versandt.

Ja, die Reform ist für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit Mühen verbunden. Deswegen haben die Finanzämter über 100 Bürgerforen zur Unterstützung durchgeführt. Meine Staatssekretärin und ich haben noch mal fast 20 Veranstaltungen gemacht. Es gab die Onlinehilfen der Finanzämter, telefonische Hotlineberatung ist aufgestockt worden, es sind eigene Öffnungszeiten für die Grundsteuer eingerichtet worden. Mein Dank gilt wirklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter, die wirklich richtig reingehauen haben und so viel da waren. Das war toll!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ja, am Ende gab es eine Bearbeitungsfrist von sieben Monaten, ursprünglich waren vier Monate vorgesehen, und dadurch kann man wirklich wunderbar die Psychologie der Erklärungsabgabe beobachten. Raten Sie mal, an welchem Tag in diesen sieben Monaten die meisten Erklärungen abgegeben worden sind! Na, was meinen Sie?

(Zurufe aus dem Plenum: Am letzten.)

Am letzten. Danke, Frau Abgeordnete! Sie hat wahrscheinlich auf ihre eigene Erfahrung so ein bisschen geschaut. Ich weiß es nicht.

(René Domke, FDP: Was?!)

Zu Beginn, in den ersten zwei Monaten, sind täglich durchschnittlich 1.500 abgegeben worden. Im Oktober waren es dann 5.700 im Spitzenwert, dann, nach der Bekanntgabe der bundesweit einheitlich abgestimmten Fristverlängerung – Sie schlabbern das immer so ein bisschen, auch Herr Domke, so, als würden wir hier alleine irgendwas machen, wir haben uns mit allen immer bundesweit abgestimmt –, da gingen dann die Abgaben so was von runter,

(René Domke, FDP: Der Vorschlag kam aus dem BMF.)

auf nur noch 1.400 durchschnittlich, also weniger als am Anfang. Im Januar dann,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

als klar war, es gibt nicht …

(Torsten Renz, CDU: Hier steht, die Grundsteuer, noch immer fehlen 100.000 Erklärungen.)

Im Januar …

(Torsten Renz, CDU: Der aktuelle Überblick von heute! 100.000 Erklärungen!)

Bitte, Herr Abgeordneter, hören Sie mir doch mal bitte zu!

(Torsten Renz, CDU: Ich kann auch zwei Sachen gleichzeitig.)

Im Januar war dann, als klar war, es wird jetzt nicht noch mal verlängert, in der letzten Woche vor Fristablauf gab es durchschnittlich 13.500 Erklärungen, insgesamt über 93.400 Erklärungen in dieser Woche, also genauso viel in dieser einen Woche wie in den ersten zwei Monaten, und dann der Spitzenwert – es ist ja schon gesagt worden – am 31. Januar 2023 27.700 Erklärungen. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass das Näherrücken der Abgabefrist ein wichtiger psychologischer Faktor ist. Niemand macht Steuererklärungen gerne

(Zuruf von René Domke, FDP)

und jeder schiebt gern die Bearbeitung so weit nach hinten wie möglich. Das ist doch psychologisch nachvollziehbar. Und genauso war es auch. Wir können es ja hier zeigen und beweisen. In Einzelfällen war natürlich auch die Fristverlängerung möglich, bei Eigentümern mit umfangreichem Grundbesitz in Form von Abarbeitungsplä

nen, die mit den Finanzämtern zu vereinbaren waren, jedoch nicht über den 30. Juni hinaus, für private Eigentümer genauso wie für Eigentümer aus dem öffentlichen Bereich. Jetzt kommt es darauf an, dass die fehlenden Erklärungen noch so schnell wie möglich nachgereicht werden.

Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat sich wie zehn weitere Bundesländer für das Bundesmodell entschieden. Das war jetzt in den Reden nicht so im Schwerpunkt, aber doch in den Anträgen. Dieses Bundesmodell ist in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern entwickelt worden. Die Besteuerung – wir haben uns für das Bundesmodell entschieden hier in MecklenburgVorpommern –, die Besteuerung erfolgt mit dem Bundesmodell nach dem Wert des Grundstücks und nicht alleine nach der Fläche, wie zum Beispiel in Bayern.

Es wäre schlicht ungerecht, wenn ein Einfamilienhaus im Schweriner Schlossgarten mit einem deutlich höheren Verkehrswert genauso besteuert würde wie das gleich große Haus zum Beispiel in Krebsförden. Das muss doch eigentlich jedem einsehbar sein. Genau das würde aber passieren, wenn wir, wie von der FDP angeregt, doch mal drüber nachdenken würden, doch vielleicht ein anderes Modell, zum Beispiel auch das bayrische, zu nehmen. In Bayern ist es auch so, dass das Alter des Hauses vollkommen egal ist. Da wird dann ein Haus genauso besteuert von der Grundsteuer, ob es jetzt Jahrzehnte alt ist oder gerade erst neu gebaut ist. Das ist doch nicht gerecht.

(Martin Schmidt, AfD: Und was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?)

Deswegen haben wir uns für das Bundesmodell entschieden, auch weil damit aus unserer Sicht die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Wertverzerrungen gut beseitigt werden.

(René Domke, FDP: Aber die Bedenken beziehen sich auf das Bundesmodell.)