Protocol of the Session on May 12, 2023

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2113 hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zu etwas späterer Stunde am Freitag ein sehr wichtiges Thema. Es geht, wie wir eben schon gehört haben, um die Grundsteuer. Im April 2018 – Sie alle haben das verfolgt – hat das Bundesverfassungsgericht das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Hauptgründe waren ja auch, weil die Bewertungen, zumindest im Osten, aus dem Jahre 1935 stammen und, ich glaube, in den westlichen Ländern aus dem Jahre 1956.

Wir alle haben das auch...

(René Domke, FDP: 64.)

Was?

(René Domke, FDP: 64.)

64. Vielen Dank, Herr Domke!

Wir alle haben das ja auch mitbekommen, seit mehreren Jahren – zumindest alle, die auch Grundstücke und Häuser haben – läuft das Verfahren, das Behörden und vor allem auch unsere Bürgerinnen und Bürger ja vor große Herausforderungen gestellt hat. Ich selber habe für mich und die Familie und mehrere Nachbarn die Grundsteuererklärung ausgefüllt, bei meiner eigenen das erste Mal über ELSTER habe ich noch über zwei Stunden gebraucht und hätte fast den Laptop an die Wand geschmissen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zum Schluss, als es dann bei meiner Mutter war, da hat es dann bloß noch 15 Minuten gedauert. Also es war zwar kompliziert, aber wenn man einmal den Dreh raus hatte, ging es. Ich glaube aber trotzdem, dass es viele, vor allem ältere Bürger, gab, die da doch zum Teil vor großen Problemen standen.

Außerdem, versprochen war ja immer eine Aufkommensneutralität, das war sozusagen ein Versprechen des Bundes, ich glaube, auch im Land wurde es gegeben. Es ist ja sozusagen ein Versprechen zulasten Dritter. Am Ende müssen das ja die Kommunen entscheiden, und wir alle, viele von uns sind ja selbst kommunale Vertreter und wissen, dass auch da in den letzten drei/vier Jahren die Kosten auch erheblich gestiegen sind und man sich das dann auch auf kommunaler Ebene tatsächlich überlegen muss, ob man sich diese Aufkommensneutralität überhaupt leisten kann.

Die Steuerpflichtigen können zurzeit kaum abschätzen, wie sich ihre Grundsteuer deshalb auch tatsächlich entwickelt. Sie haben zwar, die Ersten haben ihre Messbescheide bekommen, aber was es dann wirklich an Zahlbetrag ist, hängt natürlich davon ab, wie im nächsten Jahr die Hebesätze sich entwickeln. Man hat vier Wochen Zeit für den Einspruch. Wenn man das nicht schafft, dann hat quasi der Messbescheid Bestandskraft. Mitte März lagen aber, glaube ich, deutschlandweit schon über 1,3 Millionen Widersprüche vor. Mittlerweile werden es wahrscheinlich noch ein paar mehr sein.

Das bedeutet natürlich nicht nur erhebliche Mehrbelastungen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung. Es gibt zahlreiche Institutionen wie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft oder den Bund der Steuerzahler, sie fordern alle, dass die Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Einfachster Weg ist laut Experten – die ich eben schon genannt habe, noch einiger mehr –, die Grundsteuermessbescheide gemäß Paragraf 164 der Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung auszufertigen. Das hat Vorteile für die Steuerpflichtigen und auch für die Finanzverwaltung. Zum einen braucht der Steuerpflichtige nicht Widerspruch einzulegen und die Finanzverwaltung ist zunächst davon befreit, so viele Widersprüche zu bearbeiten.

Dies fordern wir mit unserem Antrag heute, und es wäre gut, wenn sich der Finanzminister – wir werden es ja gleich hören – und mit ihm auch die rot-rote Koalition zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung unserer Forderung anschließen und wir dies gemeinsam in diesem Land umsetzen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich wünsche uns eine anregende Diskussion.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort für die Fraktion der FDP zur Begründung des Antrages auf Drucksache 8/2103 hat der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wäre schön, wenn ich die Restredezeit mitbekommen könnte,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

aber das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein.

Ja, wir haben auf Antrag meiner Fraktion schon öfter über die Grundsteuerreform gesprochen. Ich glaube, das hat uns hier schon mehrfach beschäftigt. Sie erinnern sich vielleicht, es gab erst Anträge, die darauf ausgerichtet waren, Erleichterungen zu schaffen, dann einen großzügigeren Umgang tatsächlich mit den Abgabefristen für die Grundsteuererklärung oder wenigstens, dass sanktionslos Karenzzeiten eingeräumt werden.

Vielleicht können Sie sich auch noch erinnern, es war auch ein Freitag, als hier massiv gegenargumentiert wurde, und das geht überhaupt nicht mit einer Fristverlängerung und niemals wird das möglich sein, und während wir im Auto saßen, nach Hause gefahren sind, hat der Finanzminister dann sich mit den anderen Finanzministern geeinigt, dass zumindest die Fristverlängerung bis zum 31.01. da war. Ich habe hinterher nie wieder eine Einordnung von der SPD zum Thema Fristverlängerung gehört, aber das ist dann auch in Ordnung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Wir brauchen, wir brauchen, das ist ja kein Selbstzweck gewesen, wir brauchen eine Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Grundsteuerreform ist so schon schwer genug zu verstehen. Dass über Jahrzehnte – der Kollege Reinhardt hat es ja ausgeführt –, über Jahrzehnte im Grunde nie wieder eine Hauptfeststellung durchgeführt wurde, man wusste wahrscheinlich auch, warum, und dann sollten die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von vier Monaten diese Daten auf einer neuen Grundlage, also weil ja ein anderes Modell gewählt wurde, liefern, dass das nicht aufgehen kann und dass das nicht unbedingt akzeptiert wird, ich glaube, das war jedem klar. Gleichwohl wissen wir, die Verfassungswidrigkeit wurde festgestellt, das war aber kein Versäumnis der Bürgerinnen und Bürger, das war ein Versäumnis der Verwaltung und der Politik, weil man es eben vorher nicht geschafft hat, einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt durchzuführen.

Und ja, wie gesagt, ich war damals überrascht, dass man sich da gar nicht irgendwie beweglich zeigen wollte. Nun gab es die Fristverlängerung. Nun sehen wir aber, es gibt immer noch säumige Erklärungsverpflichtete. Das liegt zum einen daran, dass es nach wie vor ein kompliziertes Verfahren ist, und auf der anderen Seite liegt es sicherlich auch daran, dass ziemlich viel Verwirrung unterwegs ist, was das Thema Grundsteuerreform anbelangt. Sie haben es ja sicherlich der Presse auch entnehmen können, dass es inzwischen schon wieder Zweifel gibt an der Verfassungsmäßigkeit der Reform, zumindest für das auch in Mecklenburg-Vorpommern angewandte Bundesmodell. Und wenngleich ich nicht alle Positionen teile aus dem Gutachten, aber einiges hat schon etwas. Und, meine Damen und Herren, genau das trägt dazu bei, dass Menschen sich dreimal überlegen, was geben sie denn nun ab und wie gehen sie damit um.

Und ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich stand jetzt letztes Wochenende bei der Hanseschau in Wismar, Sie haben auch alle Wahlkreisbüros im täglichen Kontakt, ich würde jetzt nicht sagen, dass ich für andere Menschen irgendeine Grundsteuererklärung abgegeben habe – hat auch keiner gehört, Herr Reinhardt –, aber es ist tatsächlich so, dass die Menschen fragen, was soll ich jetzt mit diesen beiden Bescheiden eigentlich machen. Die Menschen haben jetzt einmal den Grundsteuerwertbescheid bekommen, auf den 01.01.2022, sie haben den Grundsteuermessbescheid bekommen, auf den 01.01.2025. Das ist die erste Hürde, das überhaupt auseinanderzuhalten: 2022/2025.

Und na klar, es wird zwar erläutert, dass jetzt noch keiner was bezahlen muss – auch die gab es, die gefragt haben, soll ich das jetzt bezahlen, ich habe gesagt, nee, um Gottes willen, nicht bezahlen, das kommt erst noch, die Auflösung des Ganzen, da hat man sich was Besonderes ausgedacht, das kommt dann in 2025. Dann kriegt man nämlich den Grundsteuerbescheid und dann weiß man eigentlich wirklich, woran man ist.

Und diese Verunsicherung, die da wirklich eingetreten ist, und ich glaube, sowohl die Finanzverwaltung, die sich mit Sicherheit Mühe gegeben hat, mit einer Hotline und mit, ich glaube, Mann und Maus, alle wurden eingesetzt, damit da irgendwie die Fragen beantwortet werden konnten, genauso war es in den Steuerkanzleien. Ich glaube, auch dort lagen die Nerven blank, weil die Menschen natürlich Informationen brauchten. Ich glaube, es ist einfach eine verfahrene Situation. Man hat das ungeschickt gemacht, man hat ein sehr kompliziertes Modell gewählt, weil man auch viel zu spät dran war.

Und jetzt gehen die ersten Erinnerungsschreiben raus mit der Androhung eines Verspätungszuschlags. Das ist ja logisch. Warum soll man die jetzt anders stellen als diejenigen, die vielleicht Folge geleistet haben? Das ist aber eine Drucksituation, die vielleicht auch gar nicht so sinnvoll ist, wenn schon eine Verunsicherung besteht. Das Zweite ist, dass Zwangsmittel möglicherweise angewendet werden müssen. Irgendwann wird sich die Finanzverwaltung da positionieren müssen, was sie macht. Und das Nächste ist, dass auch Schätzungen vollzogen werden. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, wenn die Leute jetzt noch einen Schätzungsbescheid zwischendurch bekommen,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

dann können die überhaupt gar nicht mehr nachvollziehen, was eigentlich tatsächlich passieren soll.

Ja, Frau Tegtmeier, Sie können sich ja gleich hier vorne noch mal dazu äußern.

Und was ist jetzt das Ergebnis? Die Bürgerinnen und Bürger sind verärgert über den gesamten Prozess, über die kurzen Abgabefristen, über die Komplexität der Abgabe, die inkonsistente Kommunikation, die da teilweise erfolgte, und die Undurchsichtigkeit der Bescheide. Und ich frage jetzt eben noch mal in die Runde, wie oft Sie schon angesprochen wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass keiner in seinem privaten Umfeld schon angesprochen wurde. Ich denke, das haben wir alle schon erlebt.

Und jetzt, wie gesagt, haben wir die Situation, in 2025 kriege ich dann meinen Grundsteuerbescheid. Ja, und jetzt ist es in der Regel zu spät. Und jetzt stellen Sie sich mal die Aufregung vor, wenn in 2025 der Grundsteuerbescheid eintrudelt, was dann los ist und die Leute jetzt erst mal sehen, Mensch, das ist ja viel mehr als vorher! Und dann gehen die irgendwohin und sagen, ja, was soll ich denn nun machen. Ja, da hätte man ja aber viel früher Einspruch einlegen müssen, nämlich in dem Grundlagenbescheid.

Und wissen Sie, wer das abfängt? Nicht die Landesfinanzbehörden, weil die sind ja fein raus mit den Grundlagenbescheiden bis dahin. Es sind die Kämmereien unserer Städte und Gemeinden.

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist so, ja.)

Die fangen nachher den ganzen Frust ab, wenn es nämlich zur Zahlungsaufforderung kommt,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

und das ist ja jetzt schon klar, dass das wieder Wut im Bauch erzeugt und dass die Menschen dann wieder auf die Barrikaden gehen.

Es gibt da sicherlich keine Patentlösung. Das will ich hier gar nicht in Abrede stellen. Man hätte diese Grundsteuerreform von Anfang an anders aufbauen müssen. Man hätte ein ganz anderes Modell fahren müssen. Man hätte aus meiner Sicht auch dieses dreigestufte Verfahren abschaffen müssen, weil wir den Einheitswert überhaupt gar nicht brauchen, und den Grundstückswert brauchen wir auch für keine andere Steuerart. Und deswegen weiß ich gar nicht, was die Landesfinanzbehörden überhaupt noch damit zu tun haben. Das hätte gleich auf die kommunale Ebene übertragen werden sollen. Aber über das Modell können wir vielleicht beim nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt noch mal reden. Jetzt sind wir einfach in der Situation da, wo wir sind.

Und jetzt kommt das nächste Phänomen: Massenrechtsbehelfe. Massenrechtsbehelfe! Die Zahl wurde schon genannt. Es geht jetzt in die Millionenhöhe. Das heißt, die nächste Herausforderung sowohl für die Steuerberatungen, sowohl für die Steuerpflichtigen als auch natürlich für die Finanzbehörden, denn die kommen gar nicht hinterher, die Erklärungen abzuarbeiten, erst recht nicht im Wegsortieren der eingehenden Einsprüche.

So, und da ist jetzt der Ansatz – da kann man jetzt verschiedene Lösungen vorschlagen –, ich glaube, von Anfang an hätten die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen müssen, dann hätten wir über vier Jahre Zeit

gehabt, hätten in alle Richtungen ändern können. Das wäre sauber gewesen. Mit der Vorläufigkeit hadere ich ein bisschen, weil die Vorläufigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Dazu müssten wir erst einmal ein Musterverfahren haben, also irgendwo eine Überprüfung, ob es mit höherrangigem Recht vereinbar ist und so weiter, ist also eine andere Zugangsvoraussetzung.

(Marc Reinhardt, CDU: Kommt ja, kommt ja.)

Die Vorläufigkeit könnte man aber auch noch nachträglich in die Bescheide aufnehmen, aber es müsste erst mal ein Musterverfahren geben oder irgendetwas, worauf man sich beziehen kann.

Ich kann nur empfehlen, mit den Massenrechtsbehelfen jetzt wenigstens eine Verfahrensruhe vorzuschlagen, dass man also jetzt nicht jedes einzelne Verfahren weiterbetreibt. Ich glaube, das wird niemand schaffen. Und ich würde mir wünschen, dass wir dazu – Sie können dem Antrag zustimmen, wir können das auch gerne im Finanzausschuss noch weiter beraten, aber ich glaube, wir müssen jetzt an einer Lösung arbeiten, und da würde mich eben auch mal die Positionierung des Finanzministeriums interessieren.

Das Zweite ist, es wurde angekündigt – ich hatte ja gesagt, erst 2025 werden die Leute wissen, was sie bezahlen müssen –, es wurde immer angekündigt ein Transparenzregister. Das ist bis heute nicht da.

(Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)