Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2089. Wer dem zuzustimmen wünscht,
Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2089 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Heimische Gewässer und ihre Bewohner vor invasiven Arten schützen, auf Drucksache 8/2102.
Antrag der Fraktion der FDP Heimische Gewässer und ihre Bewohner vor invasiven Arten schützen – Drucksache 8/2102 –
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht alle weglaufen, ist spannend, können Sie lernen!
„Grundel und Wollhandkrabbe erobern MV-Gewässer“ oder erobern die Gewässer von M-V, war am Mittwoch in der OZ als Überschrift eines Artikels zu lesen. Ja, das haben sie, die invasiven Arten wie Schwarzmundgrundel, zum Beispiel in der Ostsee und in der Peene, die Wollhandkrabbe in der Elbe und Havel, auch im Plauer See, die Quagga-Dreikantmuschel in der Müritz und der Amerikanische Flusskrebs, der ist überall in den fließenden Gewässern mittlerweile.
Invasive Arten sind also Arten, die nicht ursprünglich in einem Gebiet beheimatet sind, sondern sie sind durch äußere Einflüsse, häufig leider durch den Menschen, aber auch durch den Klimawandel in die Gebiete gekommen und breiten sich da immer mehr aus. Und da gehören die einfach nicht hin. Hierbei muss man grundlegend zwei Situationen unterscheiden.
In manchen Fällen stellt die Ansiedlung von invasiven Arten keine größeren Probleme für die heimische Flora und Fauna dar. In vielen Fällen jedoch bedroht die An
siedlung von invasiven Arten den Fortbestand von heimischen Arten, und eine friedliche, unbeeinflusste Koexistenz ist einfach nicht möglich.
Ich möchte mich heute vor allem mit der zuletzt beschriebenen Situation auseinandersetzen. Gewässer sind nämlich hier besonders betroffen, denn ihre Bewohner, egal ob Tier oder Pflanze, können den Invasoren in der Regel nicht entkommen und sind ihnen somit hilflos ausgeliefert. Hinzu kommt, das Gefährdungsspektrum in Gewässern ist besonders groß, denn wer aufgepasst hat in Biologie, in Gewässern müssen sich heimische Arten nicht nur in der Verteidigung ihres Lebensraumes oder auch ihres Nachwuchses gegen die zugewanderten Arten beweisen, nein, Wasser bietet zudem eine hervorragende Übertragungsmöglichkeit für Krankheiten, zum Beispiel auch Viren.
Ein besonders dramatisches Beispiel für das zuletzt von mir beschriebene Problem, ist die Ausbreitung vom Amerikanischen Flusskrebs, vielleicht auch besser bekannt als Kamberkrebs in Deutschlands Gewässern. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon mal so einen Krebs gesehen hat, …
… aber, wenn dem so ist, dann werden Sie wahrscheinlich einen relativ kleinen Krebs gesehen haben. Und das Problem mit diesen Krebsen ist, die tragen die Krebspest in sich, gegen die sie selber immun sind, aber unser deutscher Edelkrebs leider nicht, der ist nämlich nicht immun dagegen. Und das bedeutet, sofern auch nur wenige dieser Amerikanischen Flusskrebse in ein Gewässer mit deutschen Edelkrebsen verbracht werden, ist die Ausrottung so gut wie sicher. Und genau das ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten passiert. Bis auf wenige kleine Abschnitte von Seen und Teichen sowie einige Zuchtprojekte auch zur Erhaltung des deutschen Edelkrebses ist dieser ausgestorben in den Gewässern unseres Landes.
An diesem Beispiel möchte ich auch verdeutlichen, dass ähnliche Problemlagen uns in naher Zukunft auch in anderen Bereichen einfach drohen werden. Die Schwarzmundgrundel – auf die wurde ich übrigens erst aufmerksam von der Kleinen Anfrage von dem Kollegen Timm –, die Chinesische Wollhandkrabbe, die QuaggaDreikantmuschel und, gerade in der letzten Woche auch erstmals vor der Küste entdeckt, die Blaukrabbe – all das sind invasive Arten, welche sich bereits jetzt rasch bei uns ausbreiten oder ausbreiten werden. Und sie alle bringen ihre eigenen Probleme mit. Das große Problem bei all diesen Arten ist, dass sie einfach auch keine natürlichen Fressfeinde bei uns haben, ihr Vermehrungszyklus enorm ist und dass sie unseren einheimischen Arten leider überlegen sind.
Bei einer der von mir benannten Art, nämlich der Schwarzmundgrundel – da habe ich mal recherchiert, es wurde auch an mich herangetragen – sind andere Bundesländer, zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder RheinlandPfalz, bereits gesetzgeberisch tätig geworden und haben
Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung unternommen oder besser gesagt den Versuch. Die Maßnahme der Wahl ist hier das Aussprechen einer sogenannten Anlandeverpflichtung – komisches Wort. Und genau das sollte Mecklenburg-Vorpommern, sollten wir auch versuchen zu tun, vielleicht ein bisschen abgewandelt, weil in den Bundesländern heißt das konkret, gefangene Fische von Arten die einer Anlandeverpflichtung unterliegen, dürfen nicht zurück ins Wasser gesetzt werden. Also man fängt sie und man darf sie einfach nicht zurücksetzen, weder von Anglern noch von Fischern.
Gefangen ist gefangen, denkt man, werden dann getötet. Aber was mir hier besonders wichtig ist, wir sollten das alles ein bisschen erweitern und verwerten heißt die Devise. Das ist uns sehr wichtig. Und die Schwarzmundgrundel – werden sich ja alle intensiv mit dem Tierchen befasst haben – ist übrigens sehr lecker.
In Berlin wird sie für teuer Geld verkauft, vielleicht machen das hier auch noch ein paar Gastronomen in Zukunft. Genauso die Wollhandkrabbe, die kann auch wirtschaftlich und wird auch wirtschaftlich vermarktet. Darum geht es nicht. Wir dürfen diese invasiven Arten bloß, wenn wir sie gefangen haben, nicht mehr zurücksetzen.
Diese Regelung gilt nicht nur für die Schwarzmundgrundel, sondern auch für weitere invasive Fischarten. Das Verfahren ist ein bisschen kompliziert. Ich will auch nicht, dass es eins zu eins aus anderen Bundesländern übernommen wird. Da gibt es diese Abgrenzungspraktik in der Regel. Das finde ich persönlich total kompliziert, praxisuntauglich auch, weshalb auch unser Antrag, der natürlich aufmerksam gelesen wurde von allen,
darauf hinweist, bevor man so eine Anlandeverpflichtung denn ausspricht – das soll wohl das Endziel sein –, muss mit Wissenschaftlern und Interessenvertretungen der Angler, Fischer und Naturschützer in Kontakt getreten werden, natürlich auch mit den anderen Bundesländern und gern auch mit dem Bund. Dass man sich austauscht und dann eine vernünftige Lösung auch für MecklenburgVorpommern findet, das möchten wir gerne. Und es ist mir so wichtig, einige Wissenschaftler sagen ja jetzt schon, dass es, hm, ob das noch mal was wird, aber, wenn wir halt nichts machen oder nicht handeln, dann haben wir jetzt schon verloren, dann geben wir auf, und das ist nicht mein Anspruch und das ist auch nicht der Anspruch meiner Fraktion.
Dann haben wir auch noch in Rhein und Mosel, bloß mal als Beispiel, da sind 80 Prozent der dort lebenden Fischarten alles schon invasive Arten. So möchte ich das nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade als ein Land, in dem die Fischerei und auch der Angeltourismus – das darf man auch nicht unterschätzen – eine besondere Rolle spielen, sollten wir ein großes Interesse daran haben, seine einheimischen Fischbestände so weit es geht zu schützen. Wir sollten damit auch nicht zu lange warten.
… Unabhängig, ob der Antrag meiner Fraktion hier und heute angenommen wird oder auch nicht, der Landwirtschaftsminister weiß es, er ist leider nicht da, dass er bei diesem Thema tätig werden muss, davon bin ich überzeugt, und dass er früher oder später eine Form der Anlandeverpflichtung für invasive Fischarten auch für Mecklenburg-Vorpommern aussprechen wird. – Vielen Dank! Ich bin sehr gespannt auf die Debatte.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.