wo es sich lohnt, drüber zu reden. Gut, dass er eingebracht worden ist, auch wenn wir es zum Teil anders sehen, aber wir sprechen drüber.
Meine lieben Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie fordern die Abschaltung der CO2Emissionen, welche durch die Bewirtschaftung der Moorböden in M-V entstehen. Das ist eine sehr radikal formulierte Forderung.
Ich möchte als Erstes eingehen auf Ihren Punkt 1, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für das extensive Dauergrünland sofort einzustellen, weil Sie diese als Fehlanreiz bewerten. Ehrlich gesagt, darüber bin ich erstaunt. Mit den Verpflichtungsvarianten für das extensive Dauergrünland habe ich mich im Rahmen unserer Beteiligung intensiv beschäftigt. Gerade die Verpflichtungsvariante 6.4 Salzgrasland- und Küstenvogelschutzgebiete, die Verpflichtungsvariante 6.5 extrem nasse Grünlandstandorte und Nasswiesen, die 6.6 Feucht- und Nassgrünland und die 6.7, der Wiesenbrüterschutz, das sind doch wichtige, wichtige und zu unterstützende Maßnahmen, auch wenn sie sich im Moment noch nicht kombinieren lassen. Das Magerrasenkonzept fällt sicherlich hier raus, aber Renaturierungsgrünland könnte hier auch verortet werden. All diese Maßnahmen dienen dem Erhalt der Artenvielfalt, immer in der Kombination von unterschiedlichem Tierbesatz, von festgelegten Mahdzeitpunkten und Pflegemaßnahmen
Ich muss gestehen, es ist ein kompliziertes Regelwerk und ich würde mir dieses Regelwerk künftig deutlich einfacher wünschen, aber das nur am Rande. Es sichert in sensiblen Gebieten das Überleben vieler Brutvogelarten und Insekten, es dient dem Erhalt der Biodiversität. Es ist gut, dass dieses Programm für das extensive Dauergrünland mit viel Artenschutz, fachlicher Kompetenz seitens der Naturschutzfachleute im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klima erarbeitet wurde, und es ist gut, dass es von den Landwirten genutzt wird.
Eine Kombination der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen „extensives Dauergrünland“ mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen „moorschonende Stauhaltung“ macht auf den entsprechenden Standorten natürlich Sinn, aber es muss möglich sein. Genau das ist der springende Punkt. Es ist sinnvoll, da haben Sie recht und da gebe ich Ihnen auch recht, aber es muss möglich sein. Denn es macht keinen Sinn, diese Kombination zu erzwingen, denn auf vielen Flächen besteht die technische Möglichkeit nicht, diese Stauhaltung vorzunehmen, um auf 30 oder 10 Zentimeter unter Grasnarbe anzustauen. Und dann auf die Agrarklima- und Umweltmaßnahmen „extensives Dauergrünland“ zu verzichten, weil das andere nicht möglich ist, das wäre, glaube ich, sehr kontraproduktiv.
Vielleicht noch ganz kurz an diesem Rand: Wir haben über die Größe der Moorflächen gesprochen. Hier wurden verschiedene Zahlen genannt, einmal 300.000 Hektar, 230.000 Hektar, 170.000 Hektar. Wir sprechen eigentlich, wenn wir in die Szenarien zum Klimaschutzgesetz reinschauen, im Bereich der „Land use, land-use change, and forestry“, also in diesem Bereich sprechen wir von 169.000 Hektar Moorflächen, die derzeit ackerbaulich oder besser gesagt landwirtschaftlich genutzt werden.
Aber um noch mal wieder zurückzukommen auf diesen Punkt AUKMs, AUKM „extensives Dauergrünland“, AUKM „moorschonende Stauhaltung“, in jedem Fall – das wurde
hier auch schon gesagt – ist das Einverständnis der Flächeneigentümer eine Voraussetzung. Das ist wichtig, wenn mehrere Flächeneigentümer für eine Moorfläche, zum Beispiel eine Moorfläche bewirtschaften. Die Flächen sind teilweise groß. Wir reden hier von 80, 100, 160 Hektar, die so eine eventuell zu vernässende Fläche einnehmen kann, oder sogar noch größer, wenn wir in die Nähe von Greifswald schauen. Alle Beteiligten müssen mit der Anhebung des Wasserstandes einverstanden sein. Zu guter Letzt muss auch die Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes vorliegen, da Auswirkungen auf Siedlungen ausgeschlossen werden müssen.
Und hier möchte ich vielleicht auch noch mal ganz kurz den Blick nach Friedland werfen. Es ist schwierig, es ist dann schwierig, ruhig zu bleiben, wenn gefordert wird, dass wir auch Siedlungen zum Beispiel eventuell nicht mehr brauchen, weil das ja bei der Braunkohle auch so gemacht wurde, dass sozusagen man über jede, ich will nicht sagen, Leiche gehen würde, um diese Moorflächen wiederzuvernässen. Also das kann es nicht sein! Aber das sind auch dann in so einer aufgeheizten Stimmung Sätze, die fallen und die dann natürlich zu großem Unmut führen.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind hydrologische Gutachten notwendig. Das Innenrelief muss von technischen Sachverständigen oder vom Technischen Dienst vermessen werden. Eine digitale Geländekarte muss erstellt werden. Der Wasserstand unter Grasnarbe auf einer Fläche differiert immer. Im Durchschnitt können es 30 Zentimeter unter Grasnarbe sein und die Kuh ist trotzdem ertrunken. Die Ermittlung des durchschnittlichen Wasserstandes unter Grasnarbe ist aber Voraussetzung für die Höhe der Förderung und damit beihilferechtlich relevant. Wie verfahren wir in trockenen Perioden – Frau van Baal hat es hier schon gesagt –, wenn trotz Rückhalt kein Wasser zum Rückhalt vorhanden ist, wie in Teilen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum Beispiel?!
Das Institut für ökologische Forschung und Planung (biota) aus Bützow hat vom Ministerium für Landwirtschaft, Klima und Umwelt den Zuschlag für die Betreuung dieser Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „moorschonende Stauhaltung“ bekommen. Niemand hat mit einer solchen Antragsflut gerechnet.
Wie beschrieben, es muss bei allem Wollen eine sichere Abklärung der Rahmenbedingungen stattfinden. Von den über 100 Anträgen wird in diesem Jahr ein Viertel fach- und sachgerecht begleitet werden können.
Aber der Minister hatte ja schon angekündigt, dass die Mittel dafür auch aufgestockt werden, um etwas schneller voranzukommen.
Vielleicht ein Beispiel, hier bei uns auf der Insel, von der OSTSEESTIFTUNG begleitet, der große Polder in Drammendorf, über 100 Hektar wiedervernässt, wirklich
im Einverständnis mit den Eigentümern des Landes in Kooperation mit der APV Samtens, ein gutes Projekt, ein beispielhaftes Projekt. Wir haben weitere solcher Antragsteller. Das geht dann auch wirklich gut, wenn der Antragsteller Eigentümer dieser Fläche ist, wenn er auch sozusagen mit keinen anderen Eigentumsverhältnissen zu tun hat. Wenn der Wasser- und Bodenverband zustimmt, haben wir noch den großen Polder Ganschvitz zum Beispiel auf Rügen in der Pipeline mit 80 bis 100 Hektar.
Sehr geehrte Damen und Herren, jede Fläche ist anders, und daher ist bei geplanten Anhebungen des Wasserstandes nicht immer zwingend eine Stauhaltung Voraussetzung. Die wissenschaftliche und technische Begleitung der Vorhaben ist aber auch aus diesem Grund unbedingt notwendig. Wenn allerdings eine sichere Wasserstandsregulierung für die Fläche, für den Anbau von Paludikulturen benötigt wird, setzt dies funktionierende Staustufen oder Stauanlagen voraus. Da diese meist aus der DDR-Zeit stammenden Anlagen in den letzten 30 Jahren wenig Wartung erfahren haben, ist eine Instandsetzung oder der Ersatz durch modernere einfache Anlagen in vielen Fällen notwendig. Die Landesmittel dafür sind nicht vorhanden.
Sehr geehrte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es wäre gut, wenn Sie den Vorschlag – Herr Minister Pegel hat es in Vertretung von unserem Minister Backhaus schon gesagt, dass es einen Antrag unseres Bundeslandes an das Bundesumweltministerium gibt für eine weitere Fast-Track-Maßnahme zur Sanierung genau dieser Stauanlagen –, wenn Sie diese Forderung oder, besser gesagt, Bitte unterstützen würden. Mit diesen Mitteln,
mit diesen Mitteln wäre eine solide Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „moorschonende Stauhaltung“ in einigen Bereichen schneller zu erreichen.
Ein momentanes Hemmnis für den Anbau von Paludikulturen ist die fehlende Nachfrage, da momentan konventionelle Baustoffe noch preislich viel lukrativer sind. Aber auch an dieser Stelle finden Entwicklungen statt. Voranzustellen ist hier die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, die Universität Greifswald mit ihren bedeutenden WIR!-Bündnissen. Wir haben das heute schon mal erwähnt, in der Diskussion heute Morgen. Es geht um Upscaling von Materialien, um einen Marktzugang zu erreichen, ähnlich wie bei den Lebensmittelentwicklungen oder Lebensmittelprodukten. Das Gleiche trifft dort noch mal zu für die Baustoffentwicklung. Hier muss etwas getan werden. An dieser Stelle ist definitiv noch viel zu tun, aber da hilft uns Ihr Antrag nicht weiter. – Vielen Dank! Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Ja, Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, das war jetzt eine ganze Menge. Ich
muss mal sagen, in dem Antrag steht auch eine ganze Menge drin. Aber ganz häufig haben wir erlebt, dass hier in den Wortbeiträgen sehr viel in einen Topf geschmissen worden ist. Deswegen noch mal auf den Antrag zurück.
uns hier vorzuwerfen, wir würden mit der Brechstange vorgehen wollen mit diesem Antrag. Ich habe noch mal die Forderungen hier ganz kurz für Sie:
Wir wollen die klimaschädliche Bewirtschaftung einstellen und den Torferhalt in Zukunft. Da haben Sie gesagt, ja, das wollen wir auch, daran arbeiten wir, also Zustimmung.
Dann habe ich, also da steht drin, zweiter Punkt, Bedarf der flächendeckenden Beratungsangebote, auch hier erkenne ich keine Brechstange.
Die Förderung von Sanierungen von Stauanlagen – also Anreize, Förderung, auch das keine Brechstange.
Dann fünftens, bei Landesflächenverpachtung dann die moorschonende Bewirtschaftung fordern. Auch da, sagen Sie, stimmen Sie zu. Keine Brechstange!
Zwei Punkte sind noch übrig, nämlich die Förderung von Anpassungsstrategien für Futtermittelbetriebe – ja, Förderung von Anpassungsstrategien, keine Brechstange aus meiner Sicht – und letztens die gute fachliche Praxis erarbeiten für die Bewirtschaftung von Moorböden, und auch da kann ich keine Brechstange erkennen.
dass sich hier mit dem Antrag auseinandergesetzt wird und sachlich debattiert wird. Und da Sie all diese Sachen ja auch wollen oder in einer etwas anderen Form möchten, werden wir natürlich auch – Sie haben uns aufgefordert, hier den Weg der Landesregierung zu begleiten –, auch der Ausschussüberweisung natürlich zustimmen, weil genau das ist es nämlich, das Parlament begleitet die Regierung über die fachliche Arbeit in den Ausschüssen. Und da würde ich bitten, dass Sie da auch zustimmen.
Dann haben Sie gesagt, Herr Pegel, dass wir hier Prioritäten setzen müssen. Ich habe es vorgetragen, diese klimaschädliche Förderung, das betrifft 50 Prozent der Moore in unserem Bundesland. Also wenn das keine Priorität sein soll bei diesem Thema, wenn man nur die Hälfte der Moore erfasst, dann weiß ich auch nicht.
Sie haben gesagt, wir gehen auf dem Weg, Klimaneutralität und Wiedervernässung bis 2040. Ich frage mich, wie
Sie das erreichen wollen. Sie haben die Moorklimaschutzstrategie, ja, beziehungsweise die Agentur, die soll 2023 1.000, 2024 2.000, 2025 3.000, 2026 4.000 und 2027 dann 6.000 Hektar wiedervernässen. Das sind in Summe 16.000 Hektar in den nächsten fünf Jahren. 16.000 Hektar, bei einer Gesamtsumme von 260.000 Hektar wären für das gesamte Projekt noch 18 Jahre Zeit. In den ersten fünf Jahren machen wir deswegen 6 Prozent und in den folgenden 13 Jahren machen wir 94 Prozent?! Also wie soll das gehen?