Protocol of the Session on May 12, 2023

So wird auch in der aktuell anlaufenden Förderperiode 2023 bis 2027 von der Landesregierung mit EU-Mitteln die Bewirtschaftung von Moorgrünland gefördert. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen.

(Thore Stein, AfD: Klingt doch gut.)

Wenn dieses Moorgrünland bei hohen Wasserständen naturschutzgerecht bewirtschaftet wird, dann ist das eine gute und sinnvolle Sache.

(Zuruf aus dem Plenum: Funktioniert nur nicht.)

Bei der Verpflichtungsvariante „extensives Dauergrünland“ allerdings, da erhalten Agrarbetriebe die erwähnten 220 Euro pro Hektar und Jahr, ohne dass ihnen Vorgaben für Mindestwasserstände in den Moorflächen gemacht werden. Die Flächen können also tief entwässert weiterbewirtschaftet werden. Für den Schutz des Klimas ist das kontraproduktiv, denn auf diese Weise kann der Moorboden ungebremst mineralisiert werden. Als Folge entweichen weiter riesige Mengen an CO2 in die Atmosphäre.

Das ist im Grunde die absurde Fortsetzung der damals auf Unwissenheit und Ideologie begründeten intensiven

Moornutzung in der DDR mit EU-Klimaschutzmitteln. Heute kann es aber nicht mehr an der Unwissenheit liegen, denn die Zahlen liegen ja auf dem Tisch. Wiesen und Weiden emittieren bei dieser Form der Bewirtschaftung 32 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr, so viel wie eine dreiköpfige Familie.

Indem unsere Landesregierung eine derart klimaschädliche Landnutzung fördert, bestätigt sie den Befund des Europäischen Rechnungshofes. Dieser hatte 2021 festgestellt, dass für Klimaschutz vorgesehene GAP-Mittel in der EU seit vielen Jahren nicht dazu beitragen, dass die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft abnehmen. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis! Das ist ein desaströser Befund. Wir verwenden Klimaschutzgelder überwiegend für Maßnahmen, die dem Klimaschutz überhaupt nichts bringen. Eine derart klimaschädliche Agrarförderpolitik können wir uns einfach nicht leisten!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD)

Moor muss nass! Und deshalb müssen alle geförderten Maßnahmen auf Moorböden genau diesem Ziel dienen. Die Landesregierung hat auch Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt, die explizit der nassen Moorbewirtschaftung dienen. Das ist gut und genau der richtige Weg, denn immer mehr Agrarbetriebe sind bereit, klimaschonend zu wirtschaften, entgegen der auch hier im Parlament leider immer wieder allgemein publizierten Mär, es gäbe nicht genug Bäuerinnen und Bauern, die ihre Flächen klimagerecht bewirtschaften wollen.

(Thore Stein, AfD: Wie viele sind es denn?)

Neben der naturschutzgerechten Grünlandnutzung fördert die Landesregierung zum Beispiel die moorschonende Stauhaltung und den Anbau von Paludikulturen. Für letztes Jahr hat es die Landesregierung im Rahmen der GAP explizit dafür auch eingesetzt. Auch das gilt es anzuerkennen. Leider können aber zahlreiche Agrarbetriebe die Nutzung von nassem Moorgrünland im Zusammenhang mit der moorschonenden Stauhaltung momentan doch nicht gefördert bekommen. Ursache sind zu gering angesetzte Mittel für einen Dienstleister, der die hydrologischen Fragestellungen auf diesen Agrarflächen vor der Förderung der Betriebe bewerten muss.

Nun hat Minister Backhaus auf den öffentlichen Druck hin angekündigt, diese Mittel aufzustocken, aber dieses Beispiel zeigt das Grundproblem. Die Landesregierung hat auf der einen Seite nicht ausreichend Mittel für Agrarbetriebe eingeplant, die ihre Flächen klimagerecht bewirtschaften wollen, auf der anderen Seite plant die Landesregierung jährlich 30 Millionen Euro für Wirtschaftsformen, die Moorgrünlandnutzung weiter entwässern und letztendlich zerstören. Das ist eine klare Fehlsteuerung, und die muss korrigiert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern, dass diese Wirtschaft auf Moorgrünland nur dann gefördert werden kann, wenn sichergestellt ist, dass damit torferhaltende Wasserpegel verbindlich einhergehen. Die Korrektur einer jahrzehntelangen Fehlnutzung der Moore ist eine Mammutaufgabe. Es werden viele Eigen

tumsfragen berührt. Es gilt, komplexe hydrologische Probleme zu lösen, und nicht selten sind umfangreiche Rückbaumaßnahmen notwendig. Und gerade weil der Moorschutz eine so gewaltige und auch wichtige Aufgabe ist, muss sie mit großer Personaldecke bewältigt werden. Die Landestaskforce Moorschutz hat dahin gehend die Bedarfe schon benannt.

Dieses Thema bedarf auch sehr viel Kommunikation. Die betroffenen Kommunen und Agrarbetriebe brauchen Beratung, eine Menge Unterstützung, zum Beispiel auch beim Flächentausch. Die von der Landesregierung geplante Moorklimaschutzagentur muss deshalb, so unsere Forderung, mit den notwendigen Kapazitäten ausgestattet werden, um landesweite Beratung und Unterstützungsangebote sicherzustellen.

Eine weitere Voraussetzung für die schrittweise Wiedervernässung von Moorflächen sind funktionierende Stauanlagen. Meist ist es nicht damit getan, einfach die existierenden Entwässerungsgräben fest einzustauen oder zuzuschütten. Vielmehr ist aufgrund der Geländeverhältnisse eine feinjustierte und differenzierte Stauhaltung notwendig. Die oft veralteten hydrotechnischen Bauwerke müssen deshalb dringend erneuert werden, eine Aufgabe, mit der wir die Wasser- und Bodenverbände nicht alleinlassen dürfen und für die wir Landesmittel bereitstellen müssen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich sage das noch mal so ausdrücklich, weil nur so können wir auch Akzeptanz bei den anderen politischen Akteuren hier im Land finden. Das sind ja nicht nur wir hier im Landtag in unserem Elfenbeinturm, die sich das ausdenken, sondern wir müssen da alle mitnehmen. Das wird ja hier auch weitestgehend gefordert, aber dafür braucht es eben auch Unterstützung von uns.

Außerdem müssen die Möglichkeiten bei der Verpachtung von Landesflächen genutzt werden. Das ist unsere nächste Forderung. Eine moorschonende Grünlandnutzung muss eine verbindliche Grundvoraussetzung für den Abschluss von Pachtverträgen über entsprechende Landesflächen werden.

Und als letzten Punkt möchte ich noch auf die dringend notwendige Verankerung des Moorschutzes im Bodenschutzgesetz hinweisen. Wie Sie vielleicht wissen, werden in Paragraf 17 des Gesetzes die Grundsätze der sogenannten guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung genannt.

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

Diese sind jedoch nicht mehr ganz zeitgemäß, denn sie umfassen nicht die Spezifika der landwirtschaftlichen Nutzung eben von Moorböden, und deshalb braucht es eine Definition der guten fachlichen Praxis von Moorbodennutzung. Dazu gehören unter anderem ein Umbruchverbot, ein Verbot der Ackernutzung und die Festschreibung maximaler Entwässerungstiefen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, alles in allem müssen wir davon wegkommen, durch falsche Förderpolitik falsche Anreize zu setzen. Die Bewirtschaftung tief entwässerter Moorböden darf nicht weiter gefördert werden,

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn so ist die Klimaneutralität unseres Bundeslandes nicht erreichbar. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten in Vertretung für den Landwirtschaftsminister der Innenminister Herr Pegel. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt mit ihrem Antrag wichtige Fragen nachhaltiger Landnutzung in MecklenburgVorpommern zur Diskussion. Daher möchte ich für den Kollegen Till Backhaus gern die Gelegenheit nutzen, Sie zum einen zu grüßen – er war heute Morgen ja noch hier, ist jetzt auf Rügen zum Besuch des Bundesenergieministers –, aber zugleich auch die Sicht der Landesregierung zu erläutern.

Dabei wissen wir miteinander, wir stehen in diesem Themenfeld vor immensen Aufgaben und Herausforderungen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral sein will. Hierfür erarbeiten wir als Landesregierung derzeit ein eigenes Landesklimaschutzgesetz. Da rund 6 von 18 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in unserem Bundesland auf entwässerte Moore zurückgehen, bedeutet Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Moorklimaschutz. Wir müssen die Emissionen aus trockenen Mooren reduzieren und die CO2-Senkenleistung des Waldes stärken. Das funktioniert nur über Wasserstandsanhebungen.

Die Landesregierung stellt sich für den Moorschutz neu auf, um diese Moorschutzziele 2040 zu erreichen. Letztes Jahr haben die Kolleginnen und Kollegen des Umwelt- und Klimaschutzministeriums deshalb die Taskforce „Moorschutz“ gegründet. Diese holt alle Akteure des Moorschutzes in Mecklenburg-Vorpommern an einen Tisch und bildet den kommunikativen Rahmen aller Aktivitäten des Landes. Das Landesklimaschutzgesetz wird uns sodann erlauben, ein eigenes Kapitel für den Landnutzungssektor zu verankern. So wird es auch Berichtspflichten zu diesem Themenfeld an den Landtag geben.

Parallel erarbeiten die Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums eine Moorschutz- und Nutzungsstrategie.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!)

In dieser wird die Frage, wie die Moorschutzziele bis 2040 in unserem Bundesland erreicht werden können, beantwortet werden. Diese Fragen sind jedoch äußerst

komplex, und den Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums ist wichtig – das hat im Übrigen auch die Regionalkonferenz in Friedland sehr deutlich gezeigt –, dass dies nur ein gemeinsamer Prozess auch und gerade mit der Landwirtschaft sein kann. Die Strategie wird sodann von der Taskforce „Moorschutz“ beschlossen, in die Ressortanhörung gegeben und dem Landtag vorgelegt werden. Hierfür wird es allerdings noch ein wenig Zeit brauchen.

Des Weiteren wird es zeitnah eine Moorschutzagentur geben. Ziel ist, dass alle Bewirtschafter und Eigentümer für ihre Fläche eine feste Ansprechperson zu technischen, finanziellen, administrativen und agrarökonomischen Fragen der Wasserstandsanhebung haben. Diese Agentur soll den Moorschutz auf ein neues Niveau heben und auch Fragen zur nassen Landnutzung beantworten.

Darüber hinaus wird die gesamte Moorschutzförderung neu aufgestellt. Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme „moorschonende Stauhaltung“. Diese Förderung ist ein zentrales Instrument in der Transformation landwirtschaftlicher Nutzung, weil sie die Interessen von Klima- und Naturschutz mit den Zielen der Ernährungssicherung verbindet.

(Thore Stein, AfD: Ach ja? Toll!)

Sie erlaubt den Bewirtschaftern, die nasse Landnutzung mit jeweiligen Wasserständen auszuprobieren, sodass die Flächen nicht aus der Nutzung genommen werden.

Neu ist auch die sogenannte Moorschutzpauschale, die wir als Landesregierung mit Mitteln des Europäischen EFRE-Fonds erstmalig umsetzen werden und die die bisherige Moorschutzförderung ergänzen wird. Außerdem hat der Bund mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, kurz ANK, ein umfassendes Programm im Umfang von 4 Milliarden Euro in Planung. Leider hat der Bund bislang nicht erläutert, wie er seine Mittel in die Fläche bekommen will und wird. Dies behindert insofern auch unsere eigene Umsetzungsdynamik hier im Land.

Neu wird auch sein, dass diese neuen Förderinstrumente zukünftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt umgesetzt werden. Ziel ist, dass Synergien mit der Agrarförderung und der Wasserrahmenrichtlinie gehoben werden, wenn sie aus einer Hand verwaltet werden.

Und der Landwirtschaftskollege Till Backhaus ermutigt alle Landbesitzer, einen Blick auf die MoorFutures zu richten. Wer kein Empfänger von Fördermitteln sein will, kann selbst aktiv werden, Moore wiederzuvernässen und die generierten MoorFutures an Dritte zu verkaufen. Das alles setzt unser Kompetenzzentrum Ökowertpapiere bereits um und unterstützt auch alle anderen Interessierten gern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wartet nicht, sie handelt, ob inhaltlich, konzeptionell oder organisatorisch. Vieles ist in Vorbereitung beziehungsweise bereits in Umsetzung. Doch auch unsere insbesondere personellen Ressourcen sind beschränkt. Daher gilt es zu priorisieren und einen tragfähigen Gesamtprozess für diesen vielschichtigen wie auch wichtigen Themenbereich zu forcieren.

Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses, neben dieser Gesamtschau des Status quo darf ich für den

Ministerkollegen Backhaus jedoch auch direkt auf den Antrag zu sprechen kommen. Viele Punkte sind schlicht zu absolut formuliert und wenig differenziert dargestellt.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Hier bedarf es einer genauen Abwägung gegenteiliger Interessenlagen, um einen Gesamterfolg sicherzustellen und am Ende zu erzielen. Aber ich darf Ihnen für die Landesregierung zusichern, dass sich die Kolleginnen und Kollegen aller Häuser, insbesondere des Klimaschutz- und Umweltministeriums, dafür einsetzen werden, die Aspekte des Klimaschutzes bei der Agrarförderung weiterhin stark zu berücksichtigen und die Förderung zur Bewirtschaftung entwässerter Moore schrittweise abzubauen. Wir prüfen derzeit, inwieweit wir schon ab dem Jahr 2024 die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Moorflächen grundsätzlich nur in Verbindung mit moorschonender Stauhaltung fördern. Aber wir dürfen auch keine Landwirte bestrafen, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, keine Förderungen aus anderen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mehr erhalten. Insofern gehen wir schrittweise voran und nicht mit der Brechstange.

Der persönliche Schwerpunkt des Kollegen Backhaus liegt derzeit darauf, die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme „moorschonende Stauhaltung“, eben schon erwähnt, ab 2024 einem breiteren Kreis von Antragstellern zu ermöglichen. Hierfür haben die Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums erneut ausgeschrieben, um dem technischen Dienstleister die Bearbeitung einer größeren Zahl an Anträgen zu ermöglichen, als das bisher als Antragsintensität erahnt war.