Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Tat ist die Burg Stargard, hat nationale hohe Bedeutung. Das hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege der Burganlage bereits 2014 auch attestiert. Also die Burg Stargard ist aus fachlicher Sicht, hat eine nationale Bedeutung.
Es gab mehrfach in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, muss man ja sagen, Aktivitäten, um die Burg Stargard zu unterstützen, auf unterschiedlichen Ebenen. Ich fange mal mit dem Aktuellsten an: Es gab einen Antrag der Stadt beim Bund auf Bundesmittel im Programm
„National wertvolle Kulturdenkmäler“. Dort wurden für den Erhalt und die Sanierung des Krummen Hauses, was Sie erwähnt haben, 2,4 Millionen Euro beantragt. Diese Beantragung hat das LAKD, also das Landesamt, auch unterstützt, beratend unterstützt, eben auch noch mal durch die Attestierung der nationalen Bedeutung. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt vom Bund.
Es gab aber in den Jahrzehnten vorher schon viele unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. So hat das Land seit der Wiedervereinigung insgesamt 600.000 Euro bis 2006 an Fördermitteln aus dem Denkmalpflegeprogramm des Landes auch gefördert. Darüber hinaus gab es LEADER-Förderungen für die Konzeptentwicklung. Es gab 1 Million Euro ELER-Förderung für den Zeitraum zwischen 2008 und 2013 für die Sanierung des Damenflügels mit oberem Tor, Feuchtschutzmaßnahmen am Bergfried und die Sicherung und Sanierung des Schöpfganges. 2012 wurde die Hoffläche als touristische Infrastrukturmaßnahme mit Unterstützung unter anderem der Wirtschaftsförderung auch saniert.
Nichtsdestotrotz ist insgesamt – und ich glaube, darauf zielt auch Ihre Frage ab – die Erhaltung und die Sanierung dieser Burganlage natürlich eine erhebliche Anstrengung und Herausforderung für die Stadt Burg Stargard. Es ist jetzt im Gespräch, dass es einen erneuten Antrag auf Bundesförderung aus dem von mir bereits erwähnten Programm geben kann. Dafür müsste aber die Stadt auch noch mal Mittel in die Hand nehmen, um auch das Konzept, die Konzeptionierung noch mal so darzustellen, dass der Förderantrag auch eine Chance hat.
Das Landesamt hatte schon beim ersten Antrag empfohlen, den Umgang von Sicherungs- und Sanierungsarbeiten in Etappen zu gliedern. Das ist erfolgt, aber das war eben nicht ausreichend. Insofern müsste, wenn noch mal ein Antrag erfolgt, das dann auch noch mal über gegebenenfalls eine Machbarkeitsstudie und ein neues Konzept auch erfolgen. Es wäre dann natürlich auch darüber zu sprechen, über Kofinanzierung. Und das ist der Stand.
Wir haben ja jetzt nicht nur die Burg Stargard, wir haben ja auch die Festung in Dömitz und noch viele weitere auch wirklich über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus bedeutende Baudenkmäler im Land. Und wir stellen ja fest in den letzten Jahren, auch wenn wir uns den jährlich erscheinenden Denkmalreport angucken, dass der Denkmalschutz in MecklenburgVorpommern chronisch unterfinanziert ist, was natürlich auf der einen Seite durch die nach wie vor konstantbleibende Mittelzuweisung, aber auch eben dadurch parallel steigende Baukosten bedingt ist.
Daher wäre meine Frage auch im Hinblick auf anstehende Haushaltsverhandlungen, ob Sie es unterstützen würden als Ministerin, dass wir den Denkmalschutz finanziell stärker und besser ausstatten, damit er all seinen Aufgaben nachkommen kann, die wir hier im Land doch vor uns haben.
Wir befinden uns mitten in den Haushaltsverhandlungen, und wir werden darüber zu gegebener Zeit dann auch diskutieren. – Vielen Dank!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.
Thema „Die Auslastung der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern“: Der gestrige Gipfel ist für viele Spitzenvertreter ein Zeichen großer Enttäuschung. Man spricht davon, dass eine Vertagung drängender Probleme stattgefunden hat. Und vor diesem Hintergrund, vor diesem Kontext frage ich Sie für die Situation in unserem Bundesland, wie die derzeit aktuell durchschnittliche prozentuale Belegung der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte nach Kenntnis des Ministeriums ausschaut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst würde ich die Einschätzung, die Sie vorweggestellt haben, nicht uneingeschränkt teilen. Wir haben gestern Abend eine Runde mit den kommunalen Vertretern dieses Landes gehabt. Es schallte uns nicht sofort Empörung oder Enttäuschung entgegen. Das mag auch darin begründet sein, und das ist in bundesweiten Gesprächen deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern das einzige Bundesland zu sein scheint, was bei Verpflegung, Unterbringung, Betreuung die Kosten in einer Spitzabrechnung eins zu eins den Kommunen erstattet. In vielen anderen Bundesländern gibt es Pauschalen oder nur prozentuale Beteiligungen, sodass dort aus steigenden Zahlen von Unterzubringenden umgekehrt dann auch eine steigende kommunale Belastung herzuleiten ist im finanziellen Bereich. Das ist hier nicht der Fall. Von daher glaube ich, dass wir da einen Unterschied haben, den wir dann in diesen Diskussionen auch spüren.
Zweitens. Was wir nicht haben, ist ein tagesaktuelles System, weil die Belegungen jeden Tag sich verändern. Ich kann Ihnen sagen, weil Sie nach der durchschnittlichen Belastung fragen, dass von den 32 Gemeinschaftsunterkünften, die in den Kreisen und kreisfreien Städten 2022 existiert haben, mit durchschnittlich 6.567 Plätzen eine durchschnittliche Auslastung von 71,8 Prozent vorgelegen hat. Da wird es aber Tage gegeben haben, wo sie höher war, und es wird Tage gegeben haben, wo sie niedriger lag. Noch mal, die verändert sich tagtäglich, und die kann sich vormittags anders darstellen als nachmittags, wenn entsprechende weitere Personen hinzukommen oder eben hinfortkommen.
Also habe ich Sie richtig verstanden, die Zahlen, die Sie jetzt vorgetragen haben, beziehen sich auf das Gesamtjahr 2022, oder sind das
Herr Minister, Herr Landrat Schomann hat auch wiederum vor dem Gipfel davon gesprochen, dass derzeit faktisch eine Art Aufnahmestopp für den Landkreis Nordwestmecklenburg herrschen würde, da dort derzeit keine Zuweisungen vonseiten des Landes erfolgen. Er sprach auch davon, dass er seinen Bürgern nicht mehr erklären kann, wie die Menschen noch unterzubringen seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, Herr Minister: Bis wann gilt dieser Zuweisungsstopp, und wie wirkt sich dieser auf die Situation, auf die derzeitige Situation in den anderen Kommunen des Landes aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir hatten zu dieser Frage hier schon Erörterungen, ich greife da gerne noch mal drauf zurück. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Situationen gehabt, wo einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte aus verschiedensten Gründen der regelmäßig stattfindenden Weiterleitung von Menschen aus der Erstaufnahmeeinrichtung nicht sofort entsprechen konnten.
Ein hervorstechendes Beispiel ist Nordwestmecklenburg im letzten Herbst. Nach dem schweren Brand in Groß Strömkendorf sind auch dort zunächst für mehrere Wochen die Zuweisungen ausgesetzt worden, was in der Sache undramatisch ist, weil das, was wir landesweit festlegen, nämlich in welchem Prozentsatz die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte Anteil haben an den Weiterleitungen von Flüchtlingen in die Landkreise und kreisfreien Städte, eine Jahresziffer ist, die wir nie auf den Tag genau und auf den Monat genau hinbekommen. Sie können Situationen haben, wo sie 20 Menschen weiterbringen, und wenn davon 5 eine Familie sind, geht die Familie in einen Landkreis und wird nicht aufgeteilt, nur, um an dem Tag einer statistischen Zahl zu entsprechen.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat, weil er in der Tat momentan erhebliche Schaffungs- oder Unterbringungsschwierigkeiten hat, bereits vor mehreren Wochen darum gebeten – und darüber haben wir auch öffentlich berichtet, ich bin überzeugt, das war entweder hier oder im Innenausschuss auch Thema –, dass wir ihm für mehrere Wochen die Zusicherung gegeben haben, keine Zuweisung zu erhalten. Das haben wir auch mit den anderen Landkreisen kommuniziert und den kreisfreien Städten. Und es dauert momentan an, denn erst dann, wenn er entsprechende neue Kapazitäten schafft, wird er auch in der Lage sein, entsprechend wieder aufzunehmen.
Und auch das, noch einmal, war Gespräch, vor allen Dingen mit dem Vorsitzenden des Landkreistages, dass
er ausdrücklich signalisierte, dass sie die Zusage von Herrn Schomann haben, dass man über das Jahr wieder in eine reguläre Aufnahme kommen werde, dass man entsprechende zusätzliche Unterkünfte schaffe und sich darauf vorbereitet, und umgekehrt die anderen Landkreise, noch mal, wie das im Solidarsystem untereinander schon in der Vergangenheit wiederholt der Fall war, dann auch für einen kurzen Zeitraum zusätzliche Aufnahmen hinnehmen. Und da wir eben nicht sagen, am 3. März kriegst du die und die Zahl und am 27. April die und die Zahl, lässt sich auch nicht sagen, der Landkreis hat deswegen zwei mehr und der hat drei weniger, sondern die Verteilungen finden unter den Beteiligten statt und sind bisher ohne Schwierigkeiten erfolgt.
Sie haben ja auch in der Vergangenheit, auch schon in dieser Fragestunde davon berichtet, dass ein Ergebnis der Gespräche mit der kommunalen Ebene ist, dass man auch die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung, aus der ja Zuweisungen erfolgen auf die kommunale Ebene, dass man diese Kapazitäten ausbauen will. Gibt es dazu Neuigkeiten, die Sie der Öffentlichkeit mitteilen können?
Erstens haben wir bereits ja im letzten Jahr die Kapazitäten deutlich erweitert. Auch das habe ich in dieser Runde im Innenausschuss schon dargetan. Diese Erweiterungen sind ja auch ein Stück weit genau die Signale, die die Kommunen zu Recht vonseiten des Landes erbeten haben. Und darüber hinaus haben wir in der Tat in der Planung sowohl Ausweitungen oder Möglichkeiten, Notunterbringungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz vorzunehmen, die Sporthalle ist ja regelmäßiger Austausch zwischen uns in Kleinen Anfragen, sodass Sie diesen Entwicklungsprozess auch kennen und genau beobachten. Und darüber hinaus sind wir mit den verschiedenen Landkreisen im Gespräch, ob eine weitere Außenstandortsituation für die Erstaufnahmeeinrichtung in einem anderen Landkreis geschaffen werden kann.
Herr Tadsen, Sie sind immer noch dran, und ich bitte Sie jetzt, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Zur Frage 3, da geht es, wir hatten das Thema Erstaufnahme schon angesprochen, um die Unterbringung von Asylbewerbern und ukrainischen Flüchtlingen in Schwerin-Görries. Dort ist ja unter anderem eine Außenstelle, Wohnaußenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung eingerichtet. Nun wurde mir ja vor einigen Wochen mitgeteilt im Innenausschuss, aus Ihrem Haus mitgeteilt im Innenausschuss, dass eine brandschutztechnische Aufschaltung der Brandmeldezentrale dann in diesen Unterkünften nötig ist, wenn eine Bettenzahl von über 60 erreicht wurde. Bei unserem Besuch in der Einrichtung in Schwerin-Görries vor wenigen Wochen – Frau Federau und ich waren vor Ort – haben uns dann die Maltester wortwörtlich aber mitgeteilt, dass diese Aufschaltung bis heute nicht realisiert worden ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Welche Kenntnisse haben Sie dazu, und wie bewerten Sie rechtlich die Aussagen Ihres Ministeriums im Innenausschuss und die Aussagen der Malteser vor Ort in Schwerin-Görries?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie dauerhaft unterbringen wollen in größeren Zahlen, dann gibt es entsprechende Verordnungen und Erlasse des Bauministeriums, die dafür Sorge tragen, wie man quasi mit größeren Unterbringungseinheiten umgeht. Die GörriesEinrichtung war ja zuallererst geschaffen für die größere Zahl von ukrainischen Schutzsuchenden, die wir registrieren mussten für die EDV-mäßige und erkennungsdienstliche Behandlung. In dem Kontext sind damals auch Unterkünfte, von denen klar war, dass sie nur einer kurzzeitigen Unterbringung dienen, mitgeschaffen worden.
Wir wissen, dass wir an der Stelle immer auch beim Brandschutz nachsteuern müssen. Das tun wir beziehungsweise der Vermieter wird das tun, sofern er eine entsprechende längerfristige Genehmigung hat. Zurzeit bringen wir nur kurzfristig Ukrainer unter. Und ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen die brandschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Im Zweifel verstärken wir um entsprechende Aufsichtspersonen. Das ist ja immer die Alternative an vielen Stellen, dass wir den Brandschutz im Zweifel durch menschliche Überwachung ersetzen.
Ja, vielleicht, um noch mal den Wortlaut im Innenausschuss zu zitieren, ab 60 Betten wäre zwingend vorgeschrieben, dass man diese Aufschaltung tätigen müsste. Sie haben jetzt damit argumentiert, dass man das nur kurzfristig machen würde und das nicht dauerhaft wäre. Also wie zwingend ist das denn jetzt? Ist das zwingend auch kurzfristig notwendig oder nicht? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Vielleicht können Sie dazu noch mal kurz ausführen.
Noch mal gern. Der Erlass lohnt sich zu lesen. Er differenziert zwischen den verschiedenen Zeiträumen, in denen sie unterbringen. Ein Hotel ist etwas anderes, wo regelmäßig und langfristig untergebracht wird. Eine Einrichtung wie die Erstaufnahmeeinrichtung, die 12 bis 14 Wochen unterbringt, hat eine längere Unterbringung vor Augen. Und umgekehrt gibt es Einrichtungen, in denen wir da kurzfristig unterbringen.
Und der Erlass differenziert in der Tat, aber er lässt vor allen Dingen in Ausnahmesituationen den Ersatz durch andere Maßnahmen zu. Wenn Sie also keine technische Gewährleistung vornehmen können, müssen Sie durch menschliche oder durch Personen, die mit entsprechend größerer Zahl vorhanden sind, mit achtgeben, umsetzen. Auch das haben wir im Übrigen an einem anderen Gebäude, wir haben das ja kürzlich in einer Kleinen Anfrage auch für die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz bereits dargelegt. Auch da ging es darum, dass wir durch höheren Personaleinsatz dann die entsprechende Brandschutzsicherheit gewährleisten.