Erstens: Natürlich gibt es die DIW-Studie, wo übrigens der Name von Frau Kemfert daruntersteht, die noch vor einem guten Jahr gesagt hat, wir können sofort aussteigen aus russischem Gas,
hat Herr Merz, glaube ich, auch übernommen damals, die Aussage, haben wir auch schon mal drüber diskutiert hier. Das, was daraus gefolgt ist, können Sie selber sagen.
Die DIW-Studie war eine Grundlage für die Beurteilung für einen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums.
Und ich habe es noch einmal gesagt, Herr Peters – hören Sie bitte zu –, für uns ist zunächst maßgebend, die Kernfrage der Energieversorgungssicherheit muss der Bund beantworten. Und der Bund hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Datum vom 3. März diesen Bericht vorgelegt. Da stehen die 15 bcm unter der Überschrift „Lubmin“ drin. Zu der Überschrift komme ich gleich noch mal. Und das ist zunächst mal für uns maßgeblich.
Und wir verlangen bei jedem Gespräch – und wir sind permanent, jeden Tag fast, im Gespräch mit dem Bund – dem Bund ab, dass er die Energieversorgungsmenge auch genau definieren muss, weil daraus der Bedarf für solche Terminals entsteht.
Vorsitzender im Haushaltsausschuss ist übrigens Herr Helge Braun. Den können Sie dann ja mal fragen.
Zweitens. Standort Sellin. Diese Behauptung – und deswegen stehe ich hier, Herr Peters – ist falsch. Ich habe zum ersten Mal von dem Standort Sellin erfahren mit den
Unterlagen, die RWE eingereicht hat. Das war Ende des Jahres/Anfang dieses Jahres. Ich habe, darüber hinaus haben wir im Kabinett darüber gesprochen. Wir sind auf die Bundesregierung zugegangen. Es hat dann eine Telefonschaltkonferenz mit Herrn Habeck, Herrn Backhaus und anderen gegeben, wo wir sehr deutlich gemacht haben, welche Probleme der Standort Sellin für uns bedeutet
und was er in der Folge hat. Also können Sie nicht behaupten, die Landesregierung – und vor allen Dingen kann es nicht die Bundesregierung behaupten –, dass wir für den Standort Sellin gewesen seien. Das ist schlicht falsch.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Fake News! – Sebastian Ehlers, CDU: Wann hat es Frau Schwesig erfahren?)
Wir reden über ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren. Und, Herr Peters, ich bin nun auch kein Jurist, aber ich war geradezu erschrocken über Ihre Äußerungen eben, weil es bedeutet ja – Herr Meyer, setzen Sie das Genehmigungsverfahren aus –, dass ich in ein rechtsstaatliches Verfahren eingreife, politisch in ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren eingreife und das beenden soll. Mit welchem Grund?
Um mich dann Schadensersatzforderungen auszusetzen, wo Sie mir dann wahrscheinlich im Landtag vorwerfen,
ich bitte doch darum, dass wir da vernünftig miteinander umgehen! Ich will das ganz deutlich sagen, das geht nicht!
Aber ich, erlauben Sie mir, noch einmal ganz kurz was zu dem Genehmigungsverfahren zu sagen. RWE hat ein dreistufiges Genehmigungsverfahren beantragt. Das erste ist der Landfall – haben wir alles ausführlich im Wirtschaftsausschuss übrigens dargelegt –, erstens der Landfall, zweitens die Pipeline, drittens das Terminal. Und wir haben gegenüber dem Bund und RWE gesagt: Es braucht zwei Voraussetzungen, damit zwei (Pipeline)
und damit der Bau und drei (Terminal) genehmigt werden kann: erstens die genannten Gesetzesänderungen des Bundes, vorher kann es keine Genehmigung geben, zweitens eine positive Prognose für die technische Umsetzbarkeit des Terminals und BImSch-Genehmigung.
Und das haben wir auch immer kommuniziert und wir haben das auch deutlich im Wirtschaftsausschuss gesagt. Und insofern ist das einfach noch mal eine Klarstellung hier an der Stelle. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Meyer! Zunächst habe ich von der EWI-Studie, das ist ein Kölner Institut, gesprochen. Das ist die Studie, die der Bundeswirtschaftsminister in Auftrag gegeben hat. Und in dieser Studie ist sehr klar formuliert worden, dass sozusagen der Sicherheitspuffer als zu groß attestiert wird. Das zum einen.
Mein zweiter Punkt ist, Sie haben jetzt gesagt, ich hätte Ihnen zugerufen, Sie müssten das Genehmigungsverfahren, also Sie persönlich, stoppen Sie es. Ich muss Ihnen aber sagen, Sie haben selbst in Ihrer Rede sehr eindrucksvoll noch mal klargemacht, dass das LNGBeschleunigungsgesetz, so, wie es jetzt verfasst ist, die Standorte Sellin und Mukran nicht enthält. Daraufhin habe ich die Frage aufgeworfen, auf welcher Rechtsgrundlage läuft denn eigentlich dieses Genehmigungsverfahren? Und wäre es nicht aus aufsichtsbehördlicher Sicht auch angemessen, das auch anzuzeigen, dass da eine Rechtsgrundlage fehlt