Protocol of the Session on March 24, 2023

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Zwei Minuten!

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wortbeitrag von Frau Ministerin Oldenburg lässt mich noch mal ans Mikro treten. Das will ich auch nicht so unkommentiert hier stehenlassen.

Natürlich haben wir uns als AfD auch mit den Bildungsexperten auseinandergesetzt. Ich führte das ja aus. Bei der Schulmesse war ich, und wir führen tatsächlich auch Gespräche. Und gerade diese Schulexperten, Frau Oldenburg, die bestätigen uns ja in unserer Meinung.

Ich zitiere den Kreiselternratsvorsitzenden. Sie haben gerade gesagt, der Kreiselternrat, das ist ein wichtiges Gremium aus Vorpommern-Greifswald. „Dass fünf Förderschulen im Sommer 2027 dichtgemacht werden und Kinder mit Förderbedarf an regionale Schulen zu wechseln haben, schürt bei den Eltern viele Ängste. Es fehlt an Personal und Material“, schreibt der Herr. Oder auch der Kreisschülerrat gibt zu bedenken: „Durch neue Lerngruppen werden leistungsschwache Schüler überfordert und leistungsstarke Schüler unterfordert“. Und sogar Herr Czerwinski vom Landeselternrat schreibt in einem „Nordkurier“-Artikel: „Inklusionsfrieden hin oder her – Gesetze und Verordnungen werden für Menschen gemacht. Wenn wir feststellen, dass die Verordnungen die Realität nicht widerspiegeln, müssen wir auch reagieren können.“

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ministerin Simone Oldenburg – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kein Kommentar von der Regierungsbank!)

Und das sind doch genau die Experten, die Sie gerade zitiert haben, die haben das hier eben kritisch angemerkt. Und die sagten selber, dass wir die Schulen nicht vorzeitig dichtmachen müssen oder mögen, das ist wie eine Operation am offenen Herzen. Ja, nichts anderes fordern wir ja. Wir fordern ja, dass die Förderschulen erhalten bleiben, dass wir aufgrund der aktuellen Lage, aufgrund des Lehrermangels, aufgrund der Defizite in der CoronaPandemie, aufgrund der vielen ausländischen Kinder, die wir zu beschulen haben, dass wir diese Inklusionsstrategie infrage stellen und eben die Förderschulen nicht dichtmachen. Und da sind wir uns einig mit vielen Eltern. Und das möchte ich hier noch mal ganz klar herausstellen: Wir sind nicht per se gegen Integration, im Gegenteil,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

aber die Beschulung an den Vorschulen, an den Förderschulen ist ja eigentlich der ideale Weg, diese Kinder dort zu beschulen. Und das mögen Eltern entscheiden, aber wenn wir die Förderschulen dichtmachen, dann haben sie keine Entscheidungsgewalt mehr dazu dann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1801. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1801 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin gebeten worden klarzustellen, warum vorhin eine kurze Auszeit stattgefunden hat. Es ging …

(Unruhe im Präsidium)

Ist schon? Ist schon gemacht worden, wunderbar. Das kommt eben davon, wenn man nicht die ganze Zeit im Plenarsaal sitzt. Dann ist hier jeder informiert.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Landesprogramm „MV kann schwimmen“ fortsetzen, Drucksache 8/1935.

Antrag der Fraktion der CDU Landesprogramm „MV kann schwimmen“ fortsetzen – Drucksache 8/1935 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „MV kann schwimmen“ ist ein Titel, der eigentlich im Jahre 2019 auf den Weg gebracht wurde. Und es geht da in diesem Programm darum, erstens ist es niederschwellig, das Angebot, und zweitens geht es nicht nach dem Einkommen der Eltern, sondern es ist kostenfrei für Grundschüler.

Wir haben nämlich ein Problem, dass ein Drittel aller Grundschüler nicht schwimmen kann. Und eigentlich sollten wir als Land der Seen und auch mit 1.800 Kilometern Küste insgesamt in der Lage sein, für unsere Kinder, für die Grundschüler ein zusätzliches Programm auf den Weg zu bringen, dass neben dem Schulschwimmen eben auch gerade „MV kann schwimmen“ als Angebot ausgewiesen wird, das vor allen Dingen durch DLRG, durch Vereine, Verbände oder Rettungswacht et cetera angeboten wird. Und vor allen Dingen soll das Angebot in den Ferien stattfinden, also in den Sommerferien, und wenn es möglich ist, auch noch im Herbst, aber das ist wahrscheinlich noch schwieriger.

Jedenfalls haben wir in der Zeit über 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehabt. Und Ziel ist es ja, das sichere Schwimmen zu erlernen. Von daher haben wir uns entschlossen, noch mal diesen Antrag zu stellen. Die Sozialministerin hat freundlicherweise, nachdem wir den Antrag abgegeben hatten und Frau Hesse wahrscheinlich rübergefunkt hat, die CDU will wieder das Thema aufsetzen „MV kann schwimmen“, daraufhin hat die Sozialministerin erklärt, es gibt 200.000 Euro dafür.

Frau Sozialministerin, vielen Dank, es kommt ja aus dem Corona-Schutzfonds. Von daher ist der Titel zwar etwas minimiert worden, sonst war er bei 250.000, jetzt ist er bei 200.000 für dieses Jahr. So ist ja dann auch denjenigen geholfen, die diese Angebote machen,

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

denn wir brauchen Kontinuität, und wir müssen vor allen Dingen dafür sorgen, dass auch Fünft- und Sechstklässler, die in der Corona-Zeit in der 3. und 4. Klasse waren, die nicht schwimmen lernen konnten, dass man denen auch ein zusätzliches Angebot auch in diesem Rahmen unterbreiten kann.

Es ist gut und richtig, denn Ausgangspunkt für „MV kann schwimmen“ war damals ein Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV im Jahre 2019, woraufhin dann durch die Große Koalition aus CDU und SPD – also federführend natürlich SPD angeblich, aber den Antrag hat die CDU auf den Weg gebracht – dann ein Programm aufgelegt worden ist, das schließlich einen Haushaltstitel erhielt. Und dann kam ja Corona und über den Corona-Topf wurden dann auch weitere Mittel bereitgestellt, um diesen Topf dann aufzustocken. So weit, so gut. Jetzt geht es aber wieder darum, die Dinge dann auch so wasserdicht zu machen, dass wir eben nicht nur dieses Jahr noch die Förderung haben, sondern dass ein Haushaltstitel auch ausgebracht wird, weil die ersten Diskussionen ja zur Aufstellung des Haushaltes 2024/2025 laufen.

Und von daher, Frau Drese, würde ich Sie bitten, sich in dieser Frage gegenüber dem Finanzminister – der ist nicht da, doch, da hinten steht er – durchzusetzen, denn es kann einfach nicht hingenommen werden, dass Schülerinnen und Schüler nicht schwimmen können. Von daher würde ich Ihnen gern auch unsere Unterstützung anbieten, sofern Sie die annehmen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen also dieses Programm. Die Vereine und Verbände, die ich vorhin schon mal genannt hatte als Beispiele, warten darauf, dass mit ihrer Hilfe dann die Nichtschwimmerquote deutlich gesenkt wird. Und wir glauben auch – und das hat ja Frau Oldenburg im vorherigen Jahr gezeigt –, dass Schulschwimmunterricht, da gab es ja eine gemeinsame Initiative des gesamten Parlamentes, dazu beigetragen hat, dass insgesamt das Programm Schulschwimmen jetzt deutlich noch mal auch an Zustimmung gewonnen hat.

Und ich finde, dass dieses Maßnahmenpaket, was wir damals hier in diesem Hohen Hause dann auch verabschiedet haben, durchaus auch auf „MV kann schwimmen“ erweitert werden sollte. Allerdings bin ich der Meinung, dass gerade „MV kann schwimmen“ im Haushalt des Sozialministeriums zu verankern ist, während das andere ja im Bildungsministerium verortet bleibt.

Meine Damen und Herren, ich kann nur darum werben, dass Sie diesem Antrag dann auch zustimmen, denn wir brauchen in dieser Frage einen engen Schulterschluss mit allen Fraktionen, und wichtig ist mir, dass im Einzeltitel des Sozialministeriums dann auch wieder „MV kann schwimmen“ ausgewiesen wird, sodass man auch weiß, dass die Finanzmittel da sind. Von daher, Frau Drese, bin ich gespannt, wie Sie darauf antworten werden, denn wir möchten dieses Programm langfristig in Ihrem Haushalt sehen und es soll weiterhin beim niederschwelligen Angebot bleiben, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte, und falls es nötig wird, komme ich noch mal nach vorne.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Frau Stefanie Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beginnen möchte ich heute mit einem Dank in die Richtung der CDU-Fraktion für das Einbringen des Antrags zu einem immanent wichtigen Thema, denn er bietet die Gelegenheit, über die Entwicklung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ zu sprechen. Und er erlaubt es mir auch, Ihnen die bereits bestehenden Planungen für dieses Jahr vorzustellen. Damit hätten Sie diesen Antrag zu keiner besseren Zeit vorbringen können.

(Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie uns aber von vorne anfangen! Der Landtag hat in einem interfraktionellen Antrag im Jahr 2020 das Programm „MV kann schwimmen“ initiiert. Das Ziel war und ist es, Grundschulkinder beim Schwimmenlernen zu unterstützen durch zusätzliche Angebote der schwimmsporttreibenden Verbände in den schulfreien Zeiten, die bewusst keine finanzielle Eigenbeteiligung der Eltern erfordern. So wollte das Land dazu beitragen, dass die in der Corona-Zeit entstandenen Lerndefizite umfassend und vor allem frühzeitig wieder ausgeglichen werden können, denn die coronabedingten Aussetzungen von Schwimmtraining und Schwimmkursen in den Vereinen, aber auch die zeitweisen Schließungen von Schwimmsportstätten und -schulen haben ihre Spuren hinterlassen. Sie führten dazu, dass ein erheblicher Teil der Grundschülerinnen und Grundschüler keine oder nur eingeschränkte Schwimmfertigkeiten erwerben konnte und der Anteil der nicht sicher schwimmenden Kinder in Mecklenburg-Vorpommern stieg.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Problematik haben sich in der neuen Legislaturperiode die beiden zuständigen Ministerien, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport und das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, gemeinsam angenommen und haben verschiedene Investitionsmaßnahmen entwickelt. Dazu gehört auch das Landesprogramm „MV kann schwimmen“, das seither unter der Federführung meines Hauses erfolgreich durchgeführt wird.

Und als einen Erfolg, sehr geehrte Damen und Herren, kann man das Projekt zu Recht bezeichnen. So hat sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bisher fast verdoppelt. Profitierten im Jahr 2020 ursprünglich 950 Kinder vom Landesprogramm, so waren es letztes Jahr bereits 1.860. Auch die Anzahl der angebotenen Kurse stieg von 140 im Jahr 2020 auf 260 im Jahr 2022. Nun wissen Sie genauso gut wie ich, dass Zahlen nicht immer das Maß aller Dinge sind, aber auch qualitativ lässt sich eine positive Bilanz ziehen. So gut wie alle teilnehmenden Kinder, denen vor Kursbeginn durch die Fachlehrkraft ihrer Schule keine bis schlechte Schwimmfähigkeiten attestiert worden sind, beendeten ihren Schwimmkurs erfolgreich.

Sicher ist dies auch ein Qualitätszeichen unserer Anbieter und Vereine im Land, die diese zusätzlichen Kurse in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Ferien, an den

Wochenenden und Nachmittagen für unsere Grundschülerinnen und Grundschüler im Land gewährleisten, darunter die Vereine im Schwimm-Verband MecklenburgVorpommern, der DLRG Landesverband M-V, der ArbeiterSamariter-Bund Landesverband M-V, die Wasserwacht des DRK-Landesverbandes und unsere Städte und Gemeinden. Dahinter stehen wiederum viele engagierte Menschen, die zu einem großen Teil ehrenamtlich tätig sind. Für ihre engagierte Arbeit, ohne die das Landesprogramm nicht bestehen könnte, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Sehr geehrte Abgeordnete, wie Sie sehen, handelt es sich bei dem Programm „MV kann schwimmen“ um ein gut geeignetes und erfolgreiches Mittel, um unsere Kinder zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen und um noch bestehende Lücken in der Schwimmkompetenz auch wirklich zu schließen. Es freut mich daher, mitteilen zu können, dass für die Weiterführung des Programms im Jahr 2023 eine Finanzierung aus Mitteln des MV-Schutzfonds in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen ist. Dem entsprechenden Antrag des Sozialministeriums wurde durch den Lenkungsausschuss auch bereits zugestimmt, und nicht nur im Zusammenhang mit dem Antrag, sondern, Sie wissen, Herr Kollege Glawe, wie lange auch so eine Beratung im Lenkungsausschuss dauert. Das war ein schöner Zufall.

Das sind gute Nachrichten in zweierlei Hinsicht. So ist die Finanzierung nicht nur weiterhin gewährleistet, sondern wird künftig auch aus der bisher doch eher komplexen und vor allem wechselhaften Finanzierung herausgelöst, aber auch über die Sicherstellung der Finanzierung hinaus sind wir bereits aktiv oder für die Sicherstellung. Es wird Sie freuen zu hören, dass wir noch in diesem Monat Gespräche zur konkreten Umsetzung der zusätzlichen Schwimmkurse mit den Vereinen und Verbänden führen werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich – und das meine ich sehr ehrlich –, dass auch die Oppositionsfraktionen und hier vor allem die CDU-Fraktion das Landesprogramm stets unterstützt und mit vorangetrieben haben. Diese Unterstützung wünsche ich mir auch für die kommenden Jahre und nehme sie natürlich selbstverständlich gern an, um das Programm „MecklenburgVorpommern kann schwimmen“ mit einer soliden Finanzierung auch zukunftsfest zu etablieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir als AfD unterstützen diesen Antrag. Es ist ein guter Antrag. Frau Drese sagte es, es ist ein gutes und geeignetes Programm, die Schwimmfertigkeiten unserer Kinder zu verbessern. Das ist schon länger unsere Intention gewesen. Wir haben auch zu den Haushaltsberatungen einen

Antrag gestellt, dieses Schwimmprogramm weiterzuführen. Ich zitiere: „Das Programm ‚M-V kann schwimmen‘ erwies sich in der Corona-Pandemie als nützliches Instrument, um den Kindern trotz des ausfallenden Schulschwimmunterrichts das Schwimmen beizubringen.“ Ab dem Jahr 2023 würden hingegen keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr ist daher ein entsprechender Ansatz einzustellen.

Wir haben 250.000 Euro gefordert. Das haben Sie leider damals anders gesehen. Sie haben sozusagen, haben das abgelehnt. Gleichwohl hat sich ja jetzt Ihre Meinung dazu geändert, dass es notwendig ist. In der Tat, viele Grundschüler können nicht schwimmen.