Und ich sage es noch einmal: Diese Entwicklungspläne, die erarbeiten die Schulkonferenzen, und da sind Praktiker mit am Werk.
In der Schulkonferenz sitzen die Schulleiter, da sitzen die Lehrer, da sind Eltern vertreten, dort sind Schüler vertreten, da sind die Schulträger vertreten, und die sozusagen werden angehört bei diesen Schulentwicklungsplänen. Und da muss man, hat man deutliche Kritik vernehmen können, was die Inklusionsstrategie des Landes angeht. Denn wegen des anhaltenden Lehrermangels, wegen der Beschulung vieler ausländischer Kinder in unseren Schulen, aber auch wegen der Corona-Defizite können die Schulen das einfach nicht leisten, diese Inklusionsstrategie so, wie gesagt, fortzusetzen, wie sie geplant ist. Bis 2027 sollen diese Förderschulen geschlossen werden. Und das ist für uns wichtig oder für uns Grund genug, hier noch mal dieses Thema in den Landtag zu bringen, denn wir sind das gesetzgebende Organ, das da am
Ein weiterer Punkt, der auch immer wieder geäußert wird in den Beratungen zu den Schulentwicklungsplänen – da gibt es Anhörungen, das kann man auch alles nachlesen, das ist jetzt nichts, was ich mir ausgedacht habe, im Gegenteil –, wird natürlich geäußert zu dem Raumbedarf, es existieren gar nicht genug Räume, um die Förderschüler, die dann, wie gesagt, von den Förderschulen in die Regelschulen überführt werden sollen, dass die dort adäquat beschult werden können. Das ist auch immer wieder ein Punkt, der dort kritisiert wird. Ich meine, dass die Landesregierung das zu wenig auf dem Schirm hat oder jedenfalls nicht thematisiert. Mit unserem Antrag werden wir dies aber jetzt tun.
Ich erinnere an das Schulgesetz 2019. Das wurde geändert, da wurde die Inklusionsstrategie des Landes besprochen und da ging es ja auch hoch her. Einige von Ihnen werden dabei gewesen sein. Ich war noch nicht dabei, aber Herr Butzki, glaube ich, und Herr Renz, die habe ich jedenfalls in den Protokollen nachlesen können. Und da wurde tatsächlich noch das „Bündnis für gute Schule“ gegründet, um, wie gesagt, diesen Entwurf, der dort vorgelegt wurde, noch irgendwo zu retten. Es wurde da argumentiert, dass wir sozusagen das umsetzen müssen, dass wir europäisches Recht umsetzen müssen, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen müssen. Aber das ist in der Tat falsch, denn die Grundforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 lautete damals, dass die Vertragspartner sicherzustellen hätten, dass alle Kinder sozusagen Anspruch auf adäquate Bildung haben. Und da war natürlich, da war natürlich gemeint, dass weltweit 25 Millionen Kinder mit Behinderungen überhaupt keine Schule besuchen. Das hat die UNESCO-Kommission damals festgestellt.
Das ist in Deutschland aber nicht der Fall. In Deutschland haben wir das inklusive Bildungssystem schon eine ganze Zeit. Wir haben die Förderschulen. An den Förderschulen werden unsere Kinder adäquat unterrichtet, und insofern war es falsch, dort dieses inklusive Bildungssystem, was wir schon hatten, infrage zu stellen und die Förderschulen, einige Förderschulen jetzt zu schließen.
1997 hat das Bundesverfassungsgericht das ebenfalls festgestellt, ausdrücklich festgestellt, dass die Förderschulen eben keine benachteiligenden Einrichtungen darstellen.
Und die Eltern, liebe Kollegen, die Eltern schätzen natürlich ihre Förderschulen. Und ich komme gleich noch dazu, es gibt auch Medienberichte, wo die Eltern fassungslos sind, dass die Förderschulen jetzt von oben sozusagen geschlossen werden, und sie würden diese gern für ihre Kinder weiter nutzen.
Die Belastungsanzeigen in den Regelschulen, das ist Ihnen bekannt, die häufen sich. Ich sagte es: Lehrermangel, Flüchtlingskinder, ukrainische Kinder. Und dann wollen Sie natürlich jetzt noch die Förderschüler dort in
die ganz normalen Regelklassen, in die Regionalschulen stecken. Das funktioniert nicht. Das ist der falsche Weg. Das wissen Sie auch. Und deshalb müssen wir darüber reden.
Und deshalb kündige ich schon mal an, dass wir nachher später den Antrag stellen werden, im Bildungsausschuss dieses Thema Inklusion noch mal zu thematisieren, auf die Tagesordnung zu setzen, denn einfach die Augen zu verschließen und zu sagen, wir haben den Weg beschritten, wir haben den Weg angefangen und jetzt machen wir einfach so weiter, ist der falsche Weg, weil wir jetzt nach dreieinhalb Jahren sehen, nach dreieinhalb Jahren Inklusion, das es nicht funktioniert. Wir haben die Rückmeldung von den Praktikern, und die sollten wir tatsächlich dann auch ernst nehmen.
Es wird auch immer argumentiert: Ja, Mensch, wir haben ja an den Regionalschulen die Alltagshelfer. Nein, Quatsch, die Alltagshelfer nicht, die Lernbegleiter. Pardon! Aber zur Wahrheit gehört auch dazu, dass diese Lernbegleiter natürlich auch keine große pädagogische Ausbildung haben müssen. Von Trägern werden die sozusagen dort angeworben. Die sitzen dann in den Klassen, die begleiten dann einen Förderschüler. Also man muss sich das vorstellen, dieser Schüler sitzt dann in einer ganz normalen Klasse, in einer Regelklasse, und hat einen Lernbegleiter, der ihm da zur Seite steht und sozusagen ihn dort unterstützt. In unseren Gesprächen in den Schulen haben wir aber festgestellt, dass die Lehrer oftmals nicht zufrieden sind mit den Lernbegleitern, weil einfach diese pädagogische Ausbildung fehlt.
Also das kann jetzt kein Grund sein, um zu sagen, wir sind da auf dem richtigen Weg. Und ich zitiere noch einmal – das ist mir ganz wichtig – aus einem Schulentwicklungsplan, weil da nämlich ganz viele Anhörungen stattgefunden haben mit den Praktikern, mit den Lehrern und den Schulträgern, und da möchte ich gern noch mal aus der Stadt Penzlin zitieren: „Allerdings muss zum Thema Inklusion festgestellt werden, dass diese in Teilen gescheitert ist. Es wird immer Personen geben, die im Rahmen eines normalen Klassenverbands nicht beschulbar sind. Nicht nur von der hiesigen Schule, auch von anderen Schulen habe ich gehört, die gerade im Grundschulbereich erschreckend sind. Die vollmundige Ankündigung der Bildungspolitiker, dass im Zuge der Inklusion Lehrpersonal von den Förderschulen an die normalen Schulen gehen wird und dann in Inklusionsklassen sogar mit zwei Lehrern gegebenenfalls unterrichten kann, hat sich bis dato nicht erfüllt. Das Gegenteil ist der Fall. Häufig unterrichtet aus Personalmangel eine Lehrkraft sogar in zwei Klassen.“
Liebe Kollegen, das hat der Penzliner Bürgermeister in der Anhörung zum Schulentwicklungsplan sozusagen geäußert. Und das ist keine Einzelmeinung. Es kommen viele dazu, beispielsweise aus Waren: „Die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der Inklusionsstrategie sind nicht gegeben. Wie bekannt ist, sollte die Grundschule neu und inklusionsgerecht gebaut werden. Die Schule verfügt nur bedingt über die notwendige Ausstattung.“ Das heißt auch, dass das Land sozusagen die Schulen oder die Schulträger auffordert, im Rahmen der Inklusionsstrategie Schulen zu bauen, aber das Land natürlich die Schulträger nicht entsprechend ausstattet mit finanziellen Mitteln. Das wird
Und auch von ihnen, vom Schülerrat beispielsweise oder vom Kreiselternrat kommt Kritik an der Inklusionsstrategie. Die Eltern haben Angst, dass die Kinder dort gemobbt werden könnten an den Regionalschulen. Sie verweisen darauf, dass sie in dem Klassenverband – die Förderschule ist ja eigentlich dieser Klassenverband, der den Kindern am ehesten entspricht – in kleinen Gruppen von Förderschullehrern, von Sonderpädagogen, die das wirklich gelernt haben und ausgebildet sind, unterrichtet werden. Und es ist falsch, sie jetzt in die normalen Schulen zu stecken, weil sie da einfach untergehen. Das sehen viele Eltern genauso. Leider können sie sich nicht dagegen wehren, weil das Land eben die Förderschulen bis 2027 schließen will.
Auch der Kreisschülerrat Vorpommern-Greifswald merkt an: „Durch neue Lerngruppen werden leistungsschwache Schüler überfordert und leistungsstarke Schüler unterfordert.“ Das bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass wenn ein Lehrer dort vor einer Klasse steht und sie haben jetzt zwei/drei Schüler mit Förderbedarf da drin, dass er sich in erster Linie um diese Schüler mit Förderbedarf kümmern muss und dass die anderen Schüler eventuell dann auf der Strecke bleiben, weil sie nicht entsprechend gefordert werden. Und das können wir uns aufgrund des Bildungsniveaus nicht leisten, liebe Kollegen, da müssen wir das kritisch hinterfragen.
Und deshalb bitte ich darum, dass wir diese Sache, auch wenn es damals, wie gesagt, kontrovers diskutiert wurde, die Inklusion, dass wir sie im Lichte der neuen Erkenntnisse noch mal thematisieren und nicht sagen: Augen zu und durch, und wir setzen unsere ideologischen Scheuklappen nicht ab und machen jetzt einfach so, wie wir das damals beschlossen haben. Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass dort dringend Handlungsbedarf ist.
Ich möchte noch einen Punkt herausstellen, der mir wichtig ist, weil ich kann mir schon vorstellen, jetzt kommt gleich wieder, die AfD will irgendwelche Leute ausgrenzen und diskriminieren. Es ist mitnichten so. Streichen Sie das raus aus Ihren Reden, liebe Kollegen!
Es ist wirklich ein langer Vorbereitungsprozess, hat sich hier gezeigt. Wir haben viele Gespräche geführt, und ich sage noch mal in aller Deutlichkeit, natürlich möchten wir, dass Kinder, die jetzt körperbehindert sind oder die krank sind, die können natürlich an einer normalen Regelschule unterrichtet werden, wenn die Regelschule eben beispielsweise auch dafür ausgelegt ist, dass ein Fahrstuhl installiert wird für Rollstuhlfahrer und so weiter. Das möchte ich noch explizit erwähnen. Ich möchte aber sagen, dass Kinder, die sozusagen nicht die Voraussetzungen mitbringen, in der Regelschule, in der Regionalschule unterrichtet zu werden, an der Förderschule besser aufgehoben sind. Das sehen viele Lehrer so, das sehen Eltern so, das sehen wir als AfD so,
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin verwundert, verwundert über diesen Antrag. Denn nach dem Lesen der Inklusionsstrategie des Landes, die auf Grundlage von 19 Empfehlungen der Expertenkommission vor zehn Jahren und nicht vor dreieinhalb Jahren im Landtag verabschiedet wurde, und auch nach dem Lesen der UN-Behindertenrechtskonvention, die ich heute auch gerne noch mal zitieren möchte,
kann ein Antrag, so, wie er hier uns vorliegt, eigentlich nicht passieren. Aber anscheinend fehlt Ihnen hier auch Begleitung, die Sie ja moniert haben, bei Ihren Schulbesuchen. Dann wäre Ihnen das bestimmt nicht passiert.
Ich möchte Ihnen gleich noch sagen, was Sie – nur ein paar Sachen, weil ich nicht die Redezeit überschreiten möchte –, was Sie noch alles falsch gesagt haben: Schulkonferenzen entwickeln keine Schulentwicklungspläne.
Das ist komplett falsch. Aber gucken Sie einfach mal ins Schulgesetz! Da sehen Sie dann, welche Aufgaben die Schulkonferenz hat als höchstes beschließendes Gremium einer Schule. Und Schulentwicklungspläne werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt und nicht von Schulkonferenzen.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat ja auch nur von Mitwirkung gesprochen und nicht von Entwicklung.)
Und dann gibt es bei den Schulentwicklungsplänen Anhörungen für die einzelnen Schulträger und dann …
(Enrico Schult, AfD: Das waren die Schulkonferenzen, Frau Oldenburg! Jetzt sagen Sie die Wahrheit. Natürlich machen sie das!)
Nein, das ist doch Quatsch mit Soße! Der Schulträger ist nicht die Schulkonferenz. Meine Güte! Ich verlange von Bildungspolitikern, die glauben, sie seien welche, dass sie wenigstens einmal ins Schulgesetz gucken,
… Antragspunkte wie die Forderung nach eigenständigen Förderschulen, also separate Beschulung förderbedürftiger Schülerinnen und Schüler als Zeichen eines Inklusionserfolges, separate Beschulung als Zeichen von Inklusionserfolg oder die Feststellung, dass eigenständige Förderschulen weltweit vorbildliche pädagogische Institutionen für echte Inklusion sind – Förderschulen/Inklusion, Inklusion, vielleicht noch mal, gemeinsam – oder die Aufforderung an den Landtag, gesonderte Inklusionsklassen zu bilden. Was sind gesonderte Inklusionsklassen? Das ist in der sprachlichen Analyse durchaus interessant. Das ist nämlich ein sprachlicher Widerspruch in sich. Typisch für die Rhetorik der Antragsteller: zwei Begriffe, die sich ausschließen, zwei Begriffe, die das Gegenteil voneinander behaupten.
Das kennen wir aus der Literatur, zum Beispiel „Stummer Schrei“. Heute kommt hinzu: gesonderte Inklusionsklassen. Separate Schulen und separate Klassen widersprechen der Inklusion, die nämlich Menschen zusammenführt, die keinen Menschen ausschließt, diskriminiert oder benachteiligt.