Protocol of the Session on March 23, 2023

Aber zurück: Ich wollte sagen, wir sind uns sicherlich alle einig, gerade in den letzten Jahren waren die Freiwilligen Feuerwehren sehr gefordert. Ich will an die Waldbrände auch hier bei uns im Munitionsgebiet bei Lübtheen erinnern. Ich will vor allem auch im letzten Jahr an mehrere Sturmeinsätze erinnern. Ich war selbst bei 15 Einsätzen in einer Nacht bei meiner Freiwilligen Feuerwehr dabei

und bei vielen anderen war es noch deutlich mehr. Ich kann auch ans Ahrtal erinnern. Auch da waren viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus MecklenburgVorpommern vor Ort im Einsatz. Und ich glaube, diese Anerkennung, die muss man auch wertschätzen, und darum geht es hier heute.

Es geht, wie ja eben schon vorgelesen wurde, um die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr und den Pflichtfeuerwehren in MecklenburgVorpommern. Was beinhaltet diese Verordnung? Sie beinhaltet zum einen die Aufwandspauschalen für ehrenamtlich Tätige – ich nenne ein paar: Kreiswehrführer, Stadtwehrführer, Gemeindewehrführer oder auch Ortswehrführer – und regelt dort, wie viel die als Ehrenamtliche an Entschädigung bekommen. Diese Verordnung ist vom 28. November 2013. Sie ist also über zehn Jahre alt und wurde seitdem nicht angepasst. Die Sätze wurden also nicht erhöht.

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Wir alle wissen, was seit den letzten zehn Jahren passiert ist und was vor allem auch mit der Teuerung in den letzten zwei Jahren hier bei uns passiert ist. Und sie regelt auch, was Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die zum Beispiel selbstständige Handwerker sind, was sie bekommen, wenn sie während des Tages, während ihrer Dienstzeit die Tageseinsatzbereitschaft vor Ort in den Gemeinden abdecken. Und hier gibt es zum Beispiel für einen soloselbstständigen Malermeister, so will ich ihn mal nennen, hier ist geregelt, dass dieser dann pro Stunde 20 Euro erhält. Und wir alle wissen, wenn heute ein Malermeister auf einer Baustelle ist und zu einem Feuerwehreinsatz fährt, der vielleicht drei/vier Stunden dauert, 20 Euro pro Stunde ist da nicht wirklich auskömmlich. Er soll damit keinen Gewinn machen, aber wenigstens die Unkosten, die er damit hat, während er nicht seiner Tätigkeit nachgehen kann, sollen gedeckt werden. Deshalb, glaube ich, ist auch hier eine Erhöhung dringend geboten.

Und es gibt jetzt schon, der Innenminister wird es nachher genau wissen, ich glaube, seit über zwei Jahren liegt ein Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes von Mecklenburg-Vorpommern vor. Er sieht zum einen vor, diese Pauschalen für die Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren anzupassen. Er sieht unter anderem aber auch vor, gerade diesen Bereich der Selbstständigen, hier hatten wir bis jetzt 20 Euro, und er schlägt vor, dies auf 40 Euro anzuheben. Im Grunde ist das nachher eine Erhöhung um die 30 bis 40 Prozent, was wir als angemessen empfinden. Außerdem sollen auch noch in die Verordnung weitere Funktionsträger wie Kreisjugendfeuerwehrwarte, Stadtjugendfeuerwarte, Amtsjugendfeuerwehrwarte und Jugendfeuerwehrwarte und auch Gerätewarte mit aufgenommen werden, damit das vernünftig geregelt ist.

Ich glaube, im Innenministerium war es auch schon vor Ihrem Dienstantritt, dass diese Synopse vorlag, insofern ist das schon eine geraume Zeit. Es handelt sich um eine Ministerverordnung, die kann eigentlich relativ zügig in Kraft gesetzt werden. Ich glaube, wir sind es unseren Kameradinnen und Kameraden schuldig, dass wir hier als Landtag tätig werden und den Innenminister, die Landesregierung auffordern, das möglichst schnell umzusetzen.

Ich wünsche uns jetzt eine sehr fruchtbringende und zielorientierte Debatte.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fruchtbringende!)

Und vielleicht ist ja der Innenminister schon in seinem Redebeitrag so weit, dass wir danach schon wissen, dass das ziemlich zügig kommt. Dann hätte diese Debatte schon ihr Ziel erreicht. Deshalb freue ich mich jetzt auf alles, was da kommt, und handeln wir gemeinsam zum Wohle unserer Freiwilligen Feuerwehren im Land! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Christian Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Hinweis! Herr Reinhardt kennt die Antwort auch bereits, weil er sie mir schon, ich glaube, in diesem Hohen Hause in der Fragestunde möglicherweise, das weiß ich nicht, sicher ist die Frage ausgefallen, aber wir haben darüber auf jeden Fall wiederholt gesprochen.

(Marc Reinhardt, CDU: Im Ausschuss.)

Er kennt die Antwort also. Schon im Ausschuss haben wir auf jeden Fall darüber gesprochen.

(Marc Reinhardt, CDU: Das war vor sechs Monaten.)

Das, was Sie hier als Hinweis geben, ist vollkommen richtig. Diese Diskussion scheint im Innenministerium seit Ende 2020/Anfang 2021 zu liegen. Ich habe eine Situation vorgefunden, wo der Landesfeuerwehrverband und die Fachkolleginnen und -kollegen an mehreren Stellen sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten haben. Ich habe bereits vor mehreren Monaten signalisiert, dass meine Bitte ins Haus – freundlich formuliert, die unfreundlich formulierte nennt sich dann Weisung – lautete, wir übernehmen die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes und basierend auf diesen Hinweisen wird die Landesverordnung geändert und umgesetzt. All das ist, wie gesagt, im Innenausschuss deutlich erläutert.

Und ich habe den Eindruck, Sie kennen auch den Entwurf, den die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen erarbeitet haben, schon,

(Marc Reinhardt, CDU: Nee.)

weil Sie an einer Stelle abweichend von dem, was der Landesfeuerwehrverband uns vorgeschlagen hat, nämlich die zutreffende rechtliche Einordnung in Ihrem Antrag schon aufgenommen haben. Ihr Antrag weist darauf hin,

dass einige Funktionsvergütungen in den Paragrafen 5 sollen. Das haben Sie ausdrücklich erbeten in Ihrem Antrag. Genau das ist das, was in den letzten Wochen noch als rechtlicher Hinweis völlig zutreffend von den Kollegen gekommen ist, um alle anderen mitzunehmen.

Es gibt in der Aufwandsentschädigungsverordnung, wie eben hingewiesen, pauschalierte Zuweisungen, vor allen Dingen für die Ehrenbeamten. Also ein Ortswehrführer wird quasi zum Beamten auf Zeit im Ehrenamt und dafür gibt es einen eigenen Paragrafen. Und nun gibt es weitere Funktionen, die bisher überhaupt keine Berücksichtigung in dieser Aufwandsentschädigungsverordnung haben, zum Beispiel diejenigen, die sich um Kinder- und Jugendfeuerwehren kümmern. Die Idee ist, diesen Warten ebenfalls eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen – ein ganz tolles Ehrenamt im Übrigen und eines, was sich in den letzten Jahren als extrem erfolgreich erwiesen hat, weil gerade die Kinder- und Jugendfeuerwehren in den letzten zwei Jahren massiven Zuwachs haben –, auch dort also pauschaliert etwas geben zu können.

Da es diese Warte für Kinder- und Jugendfeuerwehrfragen nicht als Ehrenbeamte gibt, können die also nicht in den Paragrafen wie die Ehrenbeamten, wo der Landesfeuerwehrverband und auch lange die Vorschläge des Innenministeriums die verortet haben, sondern kommen in den Paragrafen 5. Da gibt es eine andere Passage, wo ebenfalls pauschale Aufwandsentschädigungen gegeben werden, die nicht an Beamte gehen müssen. Und dieser konkrete Passus – der ist bei Ihnen ja bereits angesprochen – ist ein Ergebnis der letzten Wochen.

Wir sind mit der ministeriumsinternen Abstimmung weitgehend durch, haben noch ein Gespräch mit dem Landesfeuerwehrverband vor uns, um zum Beispiel diese Veränderung auch noch einmal zu erläutern, gehen dann in die Ressortabstimmung, die hoffentlich relativ unspektakulär ist, weil bei Feuerwehrfragen weitgehend, weitgehend in erster Linie das Innenministerium betroffen ist, und gehen davon aus, dass wir dann im Laufe dieses Jahres irgendwann um den Sommer herum abschließen können, genau das, was ich Ihnen bereits wiederholt auch in den letzten Monaten gesagt habe und was wir auch ohne diesen Antrag längst begonnen haben umzusetzen, weil es, wie gesagt, im Innenministerium schon anhängig war.

Meine Damen und Herren, ich werbe aber genau wie Herr Reinhardt dafür, dass wir diesen Weg gehen. Ich werbe deshalb in diesem Hohen Hause dafür, weil das an einer einzigen Stelle Sie berühren wird als Haushaltsgesetzgeber, und das ist die Stelle, wo wir auch in diesem Jahr keine Änderungen werden herbeiführen können, sondern die vorverlegen müssen auf den 1. Januar des kommenden Jahres, das sind die Amtswehrführer. Die Amtswehrführer sind die einzigen Funktionsträger, wo wir Konnexität haben, weil wir als Land verpflichtend vorgeben, dass es die geben muss, und wir dementsprechend auch die Aufwandsentschädigungen zu ersetzen haben. Bei allen anderen Funktionen – auch das ist mir wichtig und nimmt Bezug insbesondere auf Ihren Änderungsantrag –, bei allen anderen ist das, was wir da tun, keine Verpflichtung des Landes gegenüber der kommunalen Familie, sondern es sind sogenannte Höchstbeträge.

Wir definieren also – und deswegen, glaube ich, kann das Land da auch relativ entspannt mit den Beträgen umge

hen –, wir definieren die Höchstbeträge, die eine kommunale Gebietskörperschaftsvertretung, eine Gemeindevertretung, eine Stadtvertretung, einen Kreistag, wenn es dann auf den Kreistag ankommt, den Kameradinnen und Kameraden in den Funktionen geben kann. Wir geben also nur den Höchstbetrag vor, genau wie bei der Entschädigungsverordnung für die kommunalpolitischen Entschädigungen. Vor dem Hintergrund gibt es nur einen einzigen Passus, wo wir es verpflichtend machen, und das ist bei den Ämtern. Bei allen anderen bleibt es am Ende dann in der kommunalen Hand, ob sie den Höchstbetrag ausschöpft oder einen darunterliegenden Betrag nimmt. Und Sie hatten ja angeregt zu sagen, Mensch, da müssen noch mehr Kriterien ran als ein platter Betrag. Ich würde sehr dafür werben, die jetzige Entschädigungsverordnung mit ihren sehr einfachen Höchstbeträgen aufrechtzuerhalten.

Wenn denn eine Kommunalvertretung sagt, bei uns ist die Struktur so einfach und die Einsätze sind so selten, dass eben nicht der Höchstbetrag ausgeschöpft werden soll, sondern nur 98 Prozent, 92 oder 80 Prozent davon, ist das weiterhin in der Hand – noch mal, außer bei Amtswehrführern –, in der Hand der kommunalen Gebietskörperschaft. Und da kann all das, was Sie angeregt haben an Rahmenkriterien, einfließen. Die können, also Gebietskörperschaft, Einwohnerzahlen, Einsatzzahlen der Feuerwehren und so weiter, das kann alles die jeweilige Kommunalvertretung bei der Frage, in welcher Höhe wird der maximale Höchstbetrag praktisch in der jeweiligen Gemeinde ausgeschöpft, das kann also jeweils die Gemeindevertretung entscheiden.

Mein Werbeblock ist dafür, sehr dafür, dass wir bei der bisherigen Struktur bleiben. Ich gucke in die Tabelle, weiß, ich bin Amtswehrführer, oder eine Gemeindevertretung weiß das, und dann ist klar, was der Maximalbetrag ist, beim Ortswehrführer gilt das Gleiche. Bitte fordern Sie uns auf keinen Fall auf, das noch zu ergänzen um lauter auslegungsbedürftige Regelungen, Einwohnerzahl, Einsatzzahlen, Flächenzahlen und so weiter! Das können die Gebietskörperschaften vor Ort viel besser als wir hier auch als Innenministerium. Von daher mein Werbeblock, lassen Sie uns bei der einfachen Regelung bleiben! Wir sind auf dem Weg, es kommt ohnehin.

Ich freue mich trotzdem, dass wir gemeinsam einig sind, dass dieses Ehrenamt nach zehn Jahren in der Tat eine Anpassung mehr als verdient hat, und der wichtigste Passus nach meinem Gefühl ist angesprochen. Da geht es vor allem um die Selbstständigen, deren Aufwandsentschädigungen unbedingt zeitgemäß mit angepasst werden müssen.

Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte und Sie können versichert sein, im Sommer sind wir spätestens durch, hoffentlich ein paar Tage vorher. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Innenminister!

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Botschaft

wohl vernommen. Das ist richtig, dass wir da jetzt tätig werden, die Feuerwehrentschädigungsverordnung sollte angepasst werden. Die Entschädigungsverordnung, Herr Innenminister, die sprachen Sie an, für die kommunalen Vertreter ist ja auch von 2011. 2019 wurde sie angepasst. Insofern sind wir jetzt bei den Kameraden der Feuerwehr natürlich jetzt auch in Zugzwang.

Wir als AfD haben einen Änderungsantrag eingebracht. Sie haben eben gerade dafür geworben, dem nicht zuzustimmen. Die Rückmeldungen an uns haben uns aber veranlasst, diesen Änderungsantrag zu stellen, weil es natürlich Unterschiede gibt bei den Wehrführern und bei den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren. Das ist so, es gibt ja diese Einstufungen, auch die Brandschutzdienststelle ist jetzt eine Schwerpunktfeuerwehr oder ist jetzt eine Feuerwehr mit besonderen Aufgaben. Und unserer Meinung nach sollte das extra noch aufgeführt werden, dass sozusagen eine Feuerwehr, die viele Einsätze fährt, oder ein Kamerad, der viele Einsätze fährt, dass er natürlich eine höhere Entschädigung bekommt als jemand, der nicht so oft im Einsatz ist. Das machen wir im Übrigen bei den Bürgermeistern ja ähnlich. Da wird ja auch sozusagen die Einwohnerzahl als Schlüssel zugrunde gelegt. Das würden wir uns bei der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung auch wünschen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das ist eine Rückmeldung, die wir bekommen haben aus der Praxis. Und Sie sagten, das mögen die Kommunalparlamente selber entscheiden. Ich bin Mitglied auch einer Gemeindevertretung und ich bin der Meinung, dass die das gar nicht abschätzen können. Also die sind gar nicht in der Lage, das so zu bewerten,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

und daher würde ich mir von Landesseite auch klare Regelungen wünschen, wo ich mich dann daran orientieren kann als Kommunalvertreter, okay, das hat jetzt hier die und die Einstufung von der Brandschutzdienststelle, der bekommt die und die Aufwandsentschädigung.

Und Sie sagten es, natürlich sind das nur Höchstwerte, die dort formuliert sind. Das können die Kommunalvertreter selber entscheiden, aber in der Realität sieht es ja so aus, dass man sich nach solchen Vorgaben seitens des Landes richtet und sich daher daran orientiert. Ich plädiere nach wie vor dafür, dass wir das den Kommunalvertretern dort einfacher machen sollten, das schon in die Feuerwehrentschädigungsverordnung mit reinschreiben sollten, denn da besteht tatsächlich eine Regelungslücke, wie uns die Praktiker der Feuerwehren berichtet haben.

Ich möchte dennoch auf einen anderen Punkt hinweisen. Es ist ja in der Tat so, die Feuerwehrentschädigungsverordnung, sagte ich bereits, definiert die Höchstsätze. Die Kommunen müssen also das Geld aufwenden, um die Entschädigungen dann zu zahlen. Für die Ausbilder, Herr Reinhardt sagte es auch, höhere Verdienstausfälle, das ist völlig richtig, deshalb werden wir auch diesem Antrag zustimmen. Aber wir müssen die Kommunen natürlich auch finanziell ausstatten, um sozusagen das aufzuwenden, um das Geld in die Hand zu nehmen. Und ein wichtiger Punkt für den Dienst in der Feuerwehr sind natürlich gut ausgestattete Feuerwehren, Material. Das ist ja das, was die Kameraden wollen. Die wollen jetzt nicht in veralteten Feuerwehrgebäuden ihren Dienst tun.

Das Projekt mit den Feuerwehren, die 50 Millionen, das ist sehr gut angekommen. Das war auch ein gutes Projekt, aber jetzt geht es natürlich weiter. Jetzt müssen die Gerätehäuser instand gesetzt und saniert werden. Meine Fraktion hat einen Haushaltsänderungsantrag dazu eingebracht. Wir wollten dort 18,5 Millionen bei den letzten Haushaltsberatungen mehr einstellen in den Landeshaushalt. Das ist leider abgelehnt worden, auch von der CDU, Herr Reinhardt. Insofern frage ich mich, ob das tatsächlich jetzt in Ihrem Sinne ist, da noch die Feuerwehren zu unterstützen, dann hätten Sie dem Antrag nämlich zustimmen müssen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber ein Punkt, auf den ich noch hinweisen möchte, ist, der Brandschutz gehört ja zum eigenen Wirkungskreis. Das heißt, die Kommunen sind selber dafür verantwortlich. Ich führte es aus, sie müssen sozusagen selber auch Geld in die Hand nehmen. Und wenn ich dann wirklich die Feuerwehren dauerhaft stärken möchte und sozusagen das Bestehen der Feuerwehr dauerhaft sichern möchte, dann ist es zu überlegen, ob man diese Aufgabe, den Brandschutz, nicht in den übertragenen Wirkungskreis überführt. Das würde bedeuten, dass sie Schlüsselzuweisungen bekommen oder gar, dass man entsprechend der Feuerwehrbedarfspläne, die ja vorliegen in allen Feuerwehren, dass man dann von Landesseite sagt, okay, wir erarbeiten jetzt eine Prioritätenliste, und diese Materialien werden gebraucht, diese Fahrzeuge werden gebraucht.

Die Instandhaltung bei den Gebäuden, gut, das ist nun mal wieder eher kommunale Angelegenheit. Da würde ich mir wünschen, dass wir als Land da noch vorpreschen und, wie gesagt, uns selber das einfach klarer regeln, nicht, dass jetzt alle Feuerwehren immer wieder zu ihren Kommunalparlamenten laufen, ich brauche hier Geld, ich brauche da Geld.

Ich war letztens bei der Feuerwehr, bei der Jahreshauptversammlung einer Feuerwehr, und da ist es natürlich auch wieder an die Kommune herangetragen worden, lieber Bürgermeister, wir haben hier kein Geld und wir brauchen dieses und jenes. Da würde ich mir mehr Verantwortung des Landes wünschen, vielleicht kommt das noch. Mit der Feuerwehrentschädigungsverordnung sind wir in der Tat auf dem richtigen Weg.

Mit unserem Änderungsantrag möchte ich aber noch einmal dafür werben, da besteht eine Regelungslücke. Das sollte man aufgreifen und den Kommunalparlamenten da Hilfestellung leisten, denn sie sind nicht dazu in der Lage, das adäquat einschätzen zu können. Wir als Ministerium oder das Innenministerium ist dazu in der Lage, weil es ja auch im Kontakt steht mit den Verbänden und so weiter.