Und ich glaube persönlich im Übrigen auch, dass es klug ist, wenn man als Land eine Aufgabe übergibt, dann denjenigen, dem übergeben wird, auch ernst zu nehmen und ihn ein Stück weit selbstständig seine Aufgabe ausfüllen zu lassen und nicht permanent dann mit dem Gängelband unterwegs zu sein. Das würde in der Zusammenarbeitssphäre kein gutes Klima schaffen.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Thore Stein, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2022 erfüllen circa 40 Prozent der Wohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern nur die Energieeffizienzklassen G und H, und laut – sicherlich bekannt – den aktuellen Plänen der EU sollen bis zum Jahr 2033 alle Wohngebäude die Effizienzklasse D erreichen, was im Detail eine, mindestens eine Halbierung des Energiebedarfs bedeutet.
Daher die Frage an Sie: Wie bewerten Sie diese Pläne der EU für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in Anbetracht der Ausgangslage in Hinblick auf den Gebäudebestand, der durch die Sanierung enormen Kostenbelastungen, der demografischen Situation im Land und dem Mangel an Fachbetrieben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Trilog, also dieses Verfahren zwischen den drei, dem an solchen Rechtssetzungsprozessen in der Europäischen Union vorgegebenen Gesprächskreis, ist eröffnet. Ich würde ein Stück weit abwarten wollen, was tatsächlich am Ende im Ergebnis steht. Die Bundesländer sind individuell nicht eingebunden in diese Trilogverhandlungen, sondern die finden statt auf der Ebene der nationalen Regierungen, die dann über den Ministerrat eingebunden sind. Der Bundeswirtschaftsminister und auch die Bundesbauministerin kennen die Verhältnisse in den verschiedenen Bundesländern nach meiner Überzeugung so hinreichend gut, dass wir unsere Interessen einbringen können.
Ich gehe davon aus, dass wir gleichwohl auch im Gebäudebestand, wenn wir Klimaschutz ernsthaft umsetzen wollen, Veränderungen brauchen. Ich sehe aber Ihre Punkte gleichwohl, denn erstens muss es mit den vorhandenen Fachbetrieben machbar sein, ich muss eine Perspektive haben, wenn ich bauliche Maßnahmen ergreife, sie umzusetzen.
Zweitens werden eine EU und der Bund dann auch ernsthaft neben den Fördermitteln, die heute Land und Bund bereits bereitstellen, entsprechende Hilfen geben müssen. Ansonsten ist zumindest für die kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft bei einer halbwegs gleichen Mietpreisbelastung wie bisher eine solch umfängliche Sanierung in den zum Teil deutlich betroffenen Bauten nicht möglich. Von daher gehört dann auch eine Aussage dazu, wie man kostenmäßig damit umgehen will.
Und zum Dritten bin ich überzeugt davon, dass die betroffenen Verbände ihrerseits im Übrigen auch Einfluss nehmen. Der VNW, das ist der Verband der Norddeutschen Wohnungswirtschaft, der die genossenschaftlichen
kommunalen Unternehmen vertritt, der einen Dachverband bundesweit hat, der GdW, der durchaus auch in der Europäischen Union und in Brüssel über mehrere Beschäftigte verfügt, die an solchen Verhandlungen teilnehmen, auch die werden die Interessen dort einspeisen, genau wie wir das – alle Bauministerinnen und Bauminister der Länder – in der Bauministerkonferenz tun und wiederholt getan haben.
Dann bitte ich den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, die Fragen zum Thema Nummer 14, 15 und 16 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen! Das erste Thema: der Brand in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz. Wir hatten alle in der Presse lesen müssen, dass dabei auch Menschen verletzt worden sind. Man erzählte uns jetzt vergangene Woche im Ausschuss, dass eine bestimmte Bettenanzahl nötig sei, damit eine sogenannte Aufschaltung an die Brandmeldezentrale stattfindet.
Daher – vor dem Hintergrund dieser Angabe im Ausschuss – frage ich Sie heute hier: Wie hoch muss diese Bettenanzahl sein, damit eine Aufschaltung an die Brandmeldezentrale stattfindet? Und wie hoch ist die Anzahl der Betten in den Häusern 8, 24 und in der Sporthalle, auch Haus 300 genannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Sehr geehrter Abgeordneter! Die Beherbergungsstättenverordnung sieht bei über 60 Übernachtungsmöglichkeiten eine zwingende Aufschaltung der Brandmeldeanlagen direkt bei der Feuerwehr vor. Darum geht es. Es geht nicht darum, dass keine Brandmeldung innerhalb der Räumlichkeiten erfolgen müsse. Das ist in der Landesbauordnung selbst für jedes Einfamilienhaus geregelt.
All diese Techniken sind auch in der von Ihnen angesprochenen in Brand geratenen Gebäudestruktur, die haben im Übrigen auch funktioniert. Genau das hat ermöglicht, dass der dort ja 24 Stunden am Tag vorhandene Wachdienst entsprechend mit den „Maltesern“ als Betreuendem, als betreuender Einrichtung vor Ort reagieren und die Beteiligten warnen und zum Hausverlassen auffordern konnte. Gleichwohl haben wir Rauchgasintoxikation – ich glaube, so heißt das dann –, also Rauchgasvergiftungen bei mehreren Beteiligten gehabt, die behandelt worden sind, aber zum Glück noch innerhalb des gleichen Tages wieder das Krankenhaus verlassen konnten.
Zu den Bettenzahlen der anderen Häuser kann ich Ihnen aus dem Kopf keine Angaben machen, die Einrichtungszahlen sind größer. Ich muss offen eingestehen, dass ich zahlenverliebt bin, aber diese Zahl noch nicht auf der Uhr habe.
Genau. Ja, Herr Minister, dann würde ich Sie genau darum bitten, dass Sie die Zahlen nachliefern zu den Häusern 8, 24 und zur Sporthalle, auch Haus 300 genannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die Ergebnisse des Migrationsgipfels waren auch in den Medien breit bespielt worden. Ein Ergebnis ist, dass die Erstaufnahmeeinrichtung erweitert werden soll, „Stück für Stück“ haben Sie das, glaube ich, in der Presse genannt. Da würde mich interessieren: Welche Pläne mit welchen möglichen Objekten existieren hierzu bereits, und wann rechnet das Ministerium damit, diese zeitlich auch umsetzen zu können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die konkrete Frage auf die Erstaufnahmeeinrichtung! Wir haben heute zwei Standorte. Der Standort in Nostorf-Horst ist nicht ohne Weiteres erweiterbar, der in Schwerin-Görries ist in der Vergangenheit schon erweitert worden. Sie haben es eben angesprochen. Wir kommen Anfang letzten Jahres 2022 mit knapp 1.300 Betten und sind Anfang dieses Jahres bei knapp 1.800. Also es haben sich bereits Entwicklungen ergeben.
Wir reden aber derzeit mit mehreren Landkreisen beziehungsweise mit konkreten Kommunen, ob wir an den verschiedenen Standorten weitere Außenstandorte errichten können. Das hängt von zum Teil privaten Vermietern ab, zum Teil davon, welche Planungen auch Landkreise in ihrem eigenen Bereich haben. Von daher bin ich in keiner Konkretheit, dass ich Ihnen sagen kann, da geht es in den nächsten Wochen los.
Die feste Absicht ist, noch Ende des Jahres, spätestens Anfang des kommenden Jahres die ersten Erweiterungen hinzubekommen. Nachdem wir von 1.300 auf 1.800 Betten gekommen sind, haben wir schon einen ganz größeren Schluck aus der Pulle erreichen können. Jetzt kommt es aber auf die nächsten Schritte an. Wir gehen davon aus, dass wir innerhalb der nächsten zwölf Monate die ersten Schritte machen können.
Herr Minister, Sie haben gesagt, Ende des Jahres ist das Ziel. Wie groß soll die Kapazität dann sein?
Die Kapazitäten werden wir ein bisschen auch an den Entwicklungen dieses Jahres ausrichten. Die Überzeugung, die uns treibt, ist die Ver
einbarung im Spitzengespräch bei der Ministerpräsidentin, dass wir uns weiterhin bemühen, das Aufhalten für circa über zwölf Wochen der Beteiligten in unserer Erstaufnahmeeinrichtung weiterhin sicherzustellen. Die Idee dahinter ist, dass wir in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes alle zentralen Prozesse abgeschlossen haben, bevor auf die dann ja dezentraleren Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte abgegeben wird.
Hintergrund ist, wenn Menschen auf der Flucht mit Asylbegehren zu uns kommen, müssen wir sie registrieren. Das ist ein umfangreicheres Verfahren. Wir müssen sie erkennungsdienstlich behandeln. Diese Behandlungen werden mit europaweiten Datenbanken – alles Erkenntnisse aus den Jahren 2015/16 – verglichen. Das Asylverfahren wird begonnen, es beginnen erste Anhörungen, die die Personen vor Ort brauchen.
Und all diese Dinge führt zum Teil unsere Behörde durch, soweit es um die Asylverfahrensfragen geht, die Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das hat bei uns in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dependancen mit Büros und Personal, aber nicht im gesamten Land verteilt. Und solange diese Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung und die Anhörungen noch offen sind, bemühen wir uns immer, in der Erstaufnahmeeinrichtung die Betroffenen zu halten. Wie gesagt, das ist ein Zeitraum in der Regel von zwölf Wochen und den haben wir uns gemeinsam in dem Papier vorgenommen, und wir würden ein Stück weit auf diese zwölf Wochen zusteuern.
Dann würde ich Sie bitten – Sie haben ja noch eine Frage offen –, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen. Und danke, dass Sie mit aufgepasst haben!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Die scheiternden Rückübernahmeersuchen nach Dublin-Recht sind auch in Mecklenburg-Vorpommern schon öffentlich Thema gewesen. Wir haben dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Von insgesamt 1344 Übernahmeersuchen im Jahr 2022 sind nur 25 erfolgreich gewesen. Das entspricht einer Zahl von 1,8 Prozent.
Da würde mich interessieren: In welcher Form setzt sich das Ministerium dafür ein, dass die Zahl erfolgreicher Übernahmeersuchen gesteigert wird? Und wie kann das aufgrund dieser Zahlen praktisch auch umgesetzt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dublin-IIIVerordnung – für alle Betroffenen und Beteiligten noch mal zu Erinnerung – ist eine in der Europäischen Union vereinbarte Vorgehensweise, wie Menschen, die in der EU auf ihrem Fluchtweg das erste Mal ein EU-Land berühren
und dann weiterziehen, in welchem Bunde, in welchem Mitgliedsstaat dann das entsprechende Verfahren zu führen ist. Und die Idee dahinter ist, das Land, in dem erstmalig eine entsprechende Registrierung erfolgt ist, hat das Verfahren zu führen. Wir stellen dann also zurück.
In einer Dublin-III-Verordnung gibt es allerdings Fristen. Eine zuweilen nicht ganz einfach zu handelnde Frist lautet, sechs Monate, nachdem wir festgestellt haben, müssen wir sowohl das Verfahren dafür innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abschließen als auch die Rückführung vornehmen. Und in der Tat sind wir bei einer Situation, wo erstens Nachbarstaaten nur begrenzte Mitmachbereitschaft signalisieren und zum Zweiten, wie auch in unseren Verfahren, immer wieder an diese Zeitgrenze geraten. In der Kleinen Anfrage, die Sie angesprochen haben, haben wir ja verschiedene Gründe dafür benannt, das ist hochgradig unbefriedigend, im Übrigen einer der Punkte, weshalb im Spitzengespräch bei der Ministerpräsidentin auch die Dublin-III-Verordnung als Aufforderungspunkt der kommunalen Ebene gemeinsam mit dem Land an den Bund Eingang gefunden hat.
Und das, was uns umtrieb, ist die klare Forderung an den Bund, erstens, weiterhin uns mit der Bundespolizei zu helfen. Das tun wir heute schon, indem wir den Kreisen und kreisfreien Städten als Landespolizei zusammen mit der Bundespolizei Bündelungen anbieten und dann die Überstellungen in Nachbarländer vornehmen, zum Zweiten aber auch noch mal innerhalb der EU-Kommission engagiert dafür zu fechten, dass man Dublin III insgesamt ernst nimmt. Ich habe als Bundesland ein/zwei/drei Erinnerungen, wo wir für – nach meinem Gefühl – nicht ganz so große Punkte seitens der Bundesrepublik Deutschland angesprochen worden sind, dass die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hat, weil wir im Landesrecht Dinge noch anders umsetzen müssten. Ich würde mir wünschen, dass die Kommission gleichermaßen konsequent mit den Dublin-III-Verordnungsinhalten umgeht.