Frau Abgeordnete, ich würde Sie bitten, jetzt die Frage zu formulieren! Ich habe Ihnen schon zwei Minuten Redezeit gegeben.
Genau das ist das, was ihnen dort vorgeschwebt hat. Meine Frage ist jetzt schlicht und einfach, wie geht man mit dem Landkreis um, der die zusätzliche Orientierungsstufe in die Schulentwicklungsplanung nicht mitaufnehmen kann? Ist das nicht eine Möglichkeit auch für die Gemeinde, hier als eine Modellschule, wie auch im Koalitionsvertrag aufgeschrieben, sich dort zu bewerben? Oder welchen Weg kann die Gemeinde gehen, um ihr Projekt umzusetzen?
auch über eine konkrete Frage im Übrigen für die Regierungsbefragung, dann hätte ich vielleicht noch ausführlicher antworten können.
Paragraf 15 Absatz 1 des Schulgesetzes besagt, dass bereits heute es möglich ist, dass die Orientierungsstufe an eine Grundschule angegliedert werden kann. Das ist dann natürlich Bestandteil des Schulentwicklungsplanes. Schulentwicklungsplanung ist Sache des Landkreises im eigenen Wirkungskreis.
Also sehen Sie hier keine Möglichkeit, dass es seitens der Ansprechpartner oder ähnlicher im Ministerium dort beschleunigt werden kann oder dass man noch mal nachfragen kann, wenn durchaus der Eindruck erweckt wird,
Beschleunigt kann bestimmt nichts werden, wenn man eine Frage stellt, sondern alles geht nach Recht und Gesetz in MecklenburgVorpommern. Und da sind Verfahrensabläufe, die einfach einzuhalten sind. Und natürlich haben wir schon, wir haben im Übrigen schon verschiedene Modelle, wo die Orientierungsstufe an eine Grundschule angegliedert ist. Bei den Schulträgern hat es ja auch geklappt, also kann Ihr Schulträger dann auch diesen Weg gehen der Ausnahmemöglichkeit, die das Schulgesetz zulässt.
Und weiterhin haben wir natürlich, und das wissen Sie, eine interministerielle Arbeitsgruppe weiter für den Schulbau, und die entscheidet dann über die Vergabe der Fördermittel. Sie wissen, dass das Bildungsministerium keine Fördermittel hat, sondern die anderen Ministerien. Wir haben aber sehr wohl die gemeinsame Arbeitsgruppe, in der dann entschieden wird, zu welchen, welche Projekte welche Zuschläge bekommen. Und natürlich hat immer die Inklusion und die Schaffung eines Schulcampus Priorität bei der Vergabe von Fördergeldern.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung und bitte hierzu den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Schönen guten Morgen! Wir hatten ja vorhin am Rande schon das Thema. Ich frage die Landesregierung oder Sie speziell zu dem NATO-Manöver „Air Defender“ vom 12. bis 23. Juni 2023: Inwieweit ist die Landesregierung in die Vorbereitung und Durchführung dieses Manövers mit involviert? Wenn Sie nicht involviert sind, dann: Inwieweit gibt es da Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden? – Danke schön!
Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender, vielen Dank! Da es sich um eine durch die Bundeswehr vorbereitete Übung handelt, sind die Bundesländer nicht einbezogen.
Wir sind ja nicht Teil solcher Manöver, aber die Bundeswehr und die NATO legen viel Wert darauf – im Übrigen
deutlich anders sicherlich als noch vor einem Jahrzehnt –, dass diejenigen, die betroffen sind, auch eine Chance haben zu transportieren, dass die Behörden, die miteinbezogen werden müssen in die konkreten Sachverhalte, frühzeitig Informationen bekommen. Von daher gibt es dann so Einladungen der Bundeswehr für die Bundesländer, vor allen dann die Innenministerien, zum Teil auch die Verkehrsministerien, wenn sie berührt sind, um sich einmal ins Bild bringen zu lassen, und die ist erfolgt.
Vor dem Hintergrund wissen wir, dass seit knapp zwei Jahren in der Tat so eine Luftübung vorbereitet wird. Deutlich über 200 Luftfahrzeuge werden daran teilnehmen, knapp die Hälfte davon wird extra aus den USA hierhergeführt werden. Nach meiner Erinnerung sind um die 20.000 Soldaten, nee, 10.000 Soldatinnen und Soldaten geplant einzubeziehen, und in dem Zeitraum werden umfangreichere Luftlandeübungen und Lufthoheitsübungen stattfinden, die in drei in der Bundeswehr Deutschland aufgeteilten großräumigen Bereichen zentral über Deutschland stattfinden, aber sich offenbar auch bis in den Benelux-Raum und umgekehrt bis in den polnischen und dann den baltischen Raum hineinziehen werden.
Plant die Landesregierung dementsprechend, die Bevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch dahin gehend noch mal zu informieren? Oder ist der Landesregierung bekannt, dass diese Information seitens der Bundesregierung/der Bundeswehr erfolgen wird? Weil gerade im Hinblick auf diese kriegerische Auseinandersetzung zwischen Ukraine und Russland kann das natürlich schon für Sorgenfalten auf den Stirnen der Menschen führen. Und da sehe ich doch die Behörden in der Informationspflicht diesbezüglich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundeswehr hat zumindest bei den letzten Übungen – das waren dann seeseitige Übungen – sogar sehr detailliert und sehr bewusst informiert, um gegebenenfalls Bilder, die erschrecken könnten, vorher erklärt zu haben. Ich gehe fest davon aus – und so ist auch die Signalwirkung –, dass die Bundeswehr ihrerseits erneut informieren wird, wobei wir hier tatsächlich bei Übungen im Luftraum sind, die überwiegend gar nicht wahrnehmbar sein werden.
Der Standort, der sicherlich deutlichere Wahrnehmung haben wird, ist Rostock-Laage, weil er als einer von mehreren Militärflughäfen Start- und Landepunkt ist. Ich gehe fest davon aus, dass Rostock-Laage – ohnehin das dortige Luftwaffengeschwader – regelmäßig im Austausch auch mit der örtlichen „Ostsee-Zeitung“ ist, um immer sehr zeitnah auch über eigene, manchmal ja intensiver stattfindende Übungen zu informieren. Aber die Bundeswehr wird erneut informieren, und wir werden, weil wir keine Sachinformationen im Detail geben können, weil eben die Übung selber eine NATO-Übung ist, in der die Bundeswehr der Partner ist und nicht das Land Mecklenburg
Vorpommern, im Detail nicht informieren können. Aber die Bundeswehr hat und wird auch dieses Mal entsprechende Informationen geben.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.
Ja, mir ist zu Ohren gekommen, dass es krasse Ausnahmefälle gibt zum Thema „Unterbringung von Asylbewerbern auch nach Anerkennung“ in den Gemeinschaftsunterkünften. Und als Extrembeispiel wurde genannt, dass schon, dass sich Leute dort aufhalten, die seit 2015 im Lande sind, und das ist ja nun, das sind nun fast acht Jahre. Und da der Steuerzahler über das Land ja die Flüchtlingskosten erstattet, treibt mich die Frage um, ob Sie mir Auskunft darüber geben können, wie die, wie lange die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist und ob Sie Erkenntnisse darüber haben, dass es besondere oder wie viel im Durchschnitt „Ausreißer“ es – ich sage mal, eine höhere und längere Dauer dort des Verbleibs – in den Gemeinschaftsunterkünften gibt, und ob Sie mir sagen können, woran das liegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter, vielen Dank! Ich kann Ihnen keine durchschnittlichen Zeiten nennen, weil wir diese statistisch nicht erheben. Ich weiß, dass man immer überzeugt ist, in Deutschland würde alles statistisch erfasst. Dem ist häufiger nicht so, und es ist auch ein Versuch, immer wieder zu entbürokratisieren und die einzelnen Behörden vor Ort zu schonen. Was ich Ihnen an die Hand geben kann, sind drei Kerndaten.
Erstens, das entsprechende Asylgesetz schreibt vor, dass die gemeinsame Unterbringung während des Laufes des Verfahrens vorzuhalten ist: maximal 18 Monate bei Einzelpersonen, bei Familien maximal, in der Regel maximal sechs Monate, sodass man eine Endgrenze relativ klar benennen kann.
Zweitens, in diesem Zeitraum wird in der Regel die Verpflichtung den Beteiligten auferlegt, in der Unterkunft zu bleiben. Ich werbe auch dafür, auch wenn ich weiß, dass darüber gerne gerungen wird politisch, dass das klug ist, weil sie ja ein Asylverfahren führen. Und in dem Asylverfahren ist es sinnvoll, die schnellen Reaktionszeiten der Behörde, nämlich des Bundesamtes, was diese Verfahren bearbeitet, mit den Beteiligten, den Betroffenen hinbekommen zu können. Und auf die Art und Weise wird das sichergestellt, indem ich da nicht irgendwo in eine ferne Adresse lade und hoffe, dass jemand a) verstanden hat, dass er geladen ist, und b) dann auch tatsächlich mit den entsprechenden öffentlichen Verkehrsmitteln kommen kann. Von daher, diese Gemeinschaftsunterbringung macht Sinn, die ist nach hinten hin klar zeitlich begrenzt.
Vielleicht gebe ich Ihnen eine dritte Zahl an die Hand. Wenn Asylverfahren mit Gerichtsverfahren ergänzt werden, sagen mir die Kolleginnen und Kollegen, dass das Hauptsacheverfahren in der Regel im Durchschnitt bei den beiden Verwaltungsgerichten dieses Landes – jetzt mache ich nicht für andere Bundesländer Auskünfte –
17,4 Monate dauert, sodass wir uns in der Regel innerhalb der 18 Monate bewegen. Es gibt dann Dinge, die darüber hinausgehen. Dann kann aber der Asylsuchende, der Flüchtling durchaus die Unterkunft verlassen, weil die gesetzliche Verpflichtung nach 18 Monaten endet. Wenn vorher das Verfahren abgeschlossen worden ist, darf er selbstredend vorher die Einrichtung verlassen.
Wir wissen von einigen wenigen Fällen, die in der Regel dann eine Anerkennung haben – da ist das Verfahren im Zweifel nicht mehr laufend –, die in den Unterkünften verbleiben, entweder, weil sie davon ausgehen, keine Wohnung zu finden, oder aus anderen Gründen. Wir haben den Kreisen in der Tat nahegelegt – ich kenne jetzt kein Beispiel von acht Jahren, aber es gibt durchaus auch welche, die längerfristig nach ihrer Anerkennung, wenn sie also nicht mehr müssen, in den Unterkünften verbleiben, die für die Gemeinschaftsunterbringung vorgesehen werden –, da haben wir den Landkreisen durchaus angetragen, noch einmal Kontakt mit den Beteiligten aufzunehmen, weil es, wenn auch nicht in Größenordnungen, aber zu Einzelentlastungen beiträgt und umgekehrt diese Beteiligten auf den allgemeinen Wohnungsmarkt ausweichen dürfen und wir damit Kapazitäten, die wir benötigen, in den Einrichtungen freiziehen könnten.
Ich kann Ihnen aber keine genaue Zahl nennen. Das ist eine Aufgabe, die die Landkreise selber tätigen, weil sie an der Stelle ja im übertragenen Wirkungskreis selbstständig tätig sind.
So ein bisschen hat der Minister das, dem schon vorweggegriffen. Aber haben Sie eine Erklärung dafür, für, ich sage mal, diese extrem langen Sachen, weil es ja im Grunde genommen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und das natürlich auch Kapazitäten bindet, die anderweitig gebraucht würden. Ich verstehe nicht, warum da nicht Druck ausgeübt wird. Und ich verstehe auch nicht, warum Sie das statistisch nicht erfassen, weil das Land das ja bezahlt. Insofern erschließt sich mir das nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Das Land bezahlt, auch wenn Landkreise untypischerweise in Einzelwohnungen Flüchtlinge während dieser Phase unterbringen, auch diese Wohnungen. Also aus Sicht des Landes ist es eher eine Frage, welche der verschiedenen entstehenden Kostenpunkte ich erstatte. Zweitens, wir erfassen diese Zahlen nicht konkret, weil wir dann eine zusätzliche Statistikpflicht auferlegen müssten, und versuchen – noch einmal – den Behörden, die schon hinreichend an der Stelle in Arbeit eingebunden sind, keine weiteren Belastungen aufzuerlegen.
Wir wissen, dass es Einzelfälle gibt, und genau auf die Einzelfälle weisen wir die Landkreise hin. Ob die Landkreise ihrerseits Druck ausüben, müssten Sie dann – da wäre meine Bitte an Sie als Kreistagsabgeordnete gerichtet – in den Kreistagen hinterfragen. Noch einmal, das Landesgesetz sieht ausdrücklich eine eigene Tätigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis vor.
Und ich glaube persönlich im Übrigen auch, dass es klug ist, wenn man als Land eine Aufgabe übergibt, dann denjenigen, dem übergeben wird, auch ernst zu nehmen und ihn ein Stück weit selbstständig seine Aufgabe ausfüllen zu lassen und nicht permanent dann mit dem Gängelband unterwegs zu sein. Das würde in der Zusammenarbeitssphäre kein gutes Klima schaffen.