Protocol of the Session on January 25, 2023

hier vorgetragen worden und die E.DIS Netz GmbH hat Zahlen genannt. Sie hat gesagt, wir haben im Moment 12,4 Gigawatt installierte erneuerbare Energien. Der Verbrauch bei uns liegt derzeit bei 2,4 Gigawatt. Die Prognose sieht 4 Gigawatt im Jahr 2032 vor, wenn wir dabeibleiben, in unserer Infrastruktur, also ohne Wärme und Mobilität gerechnet. Das heißt aber, wir haben auch eine Wärmewende und wir haben eine Mobilitätswende. Also insofern wird auch der Verbrauch im eigenen Land steigen. Man muss auch diese Zahlen immer noch mal durchdenken und überlegen, was sich daraus ergibt.

Als Zweites vielleicht noch einmal aus dem, wir haben das ja alle gehört, wir haben ja alle die gleichen Dinge gehört von Johann-Georg Jaeger vom Landesverband Windenergie. Das fand ich zum Beispiel sehr spannend. Der nannte die Zahlen, die abgeriegelt worden sind, mit 300 Millionen Kilowattstunden. Das hört sich sehr viel an, aber Rostock hat im Vergleich einen Verbrauch von 700 Kilowattstunden, und auf die gesamte Stromproduktion bezogen waren das drei Prozent, nämlich 10 Milliarden Kilowattstunden ist die gesamte Stromproduktion gewesen zu dem Zeitpunkt. Also ein Abschalten bei einem Prozent wird als wirtschaftlich angesehen und in den darauffolgenden Jahren ist die Abschaltquote auf 1,5 Prozent gesunken. Das heißt, der Netzausbau folgt dem Ausbau der Windenergie. Netzausbau ist auch nicht einfach nur Netzausbau. Dazu gehört Transformatorentausch in den Umspannwerken, damit mehr Leistung im Prinzip durchgeleitet werden kann.

Aus der Aussage der WEMAG war deutlich, dass der Ausbau der neuen Energien immer vor dem Netzausbau herlaufen muss. Die Vorstellung, dass erst die Netze gebaut werden und dann die Anlagen zu genehmigen sind, ist nicht im Sinne der Stromversorger. Das heißt, es muss einen gleich- beziehungsweise nachgelagerten Klang geben. Aber beides sind BImSch-Verfahren, und insofern war die Debatte auch richtig geführt und sie ist richtig geführt, dass natürlich der Netzausbau auch im Prinzip einer Prüfung unterliegt. Auch eine naturschutzfachliche Prüfung wird dort gefordert, in diesem BImSch-Verfahren, und deswegen haben wir diesen Prüfauftrag an die Landesregierung weitergegeben und mit unserer Entschließung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dem mehrheitlich folgen könnten. Die Abstimmungen dazu sind noch nicht endgültig geführt zwischen den Häusern. Uns wurde gesagt, eine Schätzung, dass ungefähr 25 Prozent der Verzögerung beim Netzausbau in den Genehmigungsverfahren, bei der Verzögerung Netzausbau in den nur bei den naturschutzfachlichen Bewertungen liegen, aber 25 Prozent sind auch 25 Prozent, und die kann man dann natürlich auch ausräumen.

Ja, zur Photovoltaik hat der Abgeordnete Daniel Seiffert schon gesprochen. Dazu möchte ich mich gar nicht noch mal groß äußern. Das Landesraumentwicklungsprogramm sollte dazu einen großen Schritt geben, weil dort die Zielabweichungsverfahren auch geregelt werden müssen. Und ansonsten würde ich mich freuen, wenn alle diesem Schritt zustimmen könnten, sich dazu durchringen könnten, diesem Schritt zuzustimmen, dass wir nämlich hier erst mal eine Beschleunigung voranbringen, wie dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf vorsieht, und wir dann zu einem späteren Zeitpunkt natürlich, wenn es dann so sein soll und sich das aus diesen Prüfaufträgen ergibt, auch noch nachbessern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1491.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1769 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er die Änderung in der Überschrift des Gesetzentwurfes betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er die Änderung der Überschrift betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt.

Wer der Überschrift des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er den Artikel 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er den Artikel 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er den Artikel 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er den Artikel 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt.

Wer dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1491 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/1769 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1470.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1470 –

In der 35. Sitzung des Landtages am 9. November 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3

der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Um zu verhindern, dass Personen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung für polizeiliche Maßnahmen ausgewählt werden, sieht der Ihnen nunmehr in Zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf drei Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern vor.

Erstens. Die Befugnis der Landespolizei zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung einer Person, die sich an einem Ort aufhält, an dem sich Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen, soll nach dem Beispiel Berlins aus unserem SOG gestrichen werden. Regelungen, die eine Befugnis zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung zum Zweck der Migrationskontrolle vorsehen, bergen einem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zufolge die Gefahr, dass es zu selektiven Personenkontrollen kommt, die sich an äußeren Merkmalen wie etwa der Hautfarbe von Personen orientieren. Die Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc SOG ist daher zu streichen.

Zweitens. Nach dem Beispiel des Bremischen Polizeigesetzes soll in Paragraf 29 SOG eine Regelung eingefügt werden, nach der der betroffenen Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen ist. Dieses Recht soll nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf für jede Identitätsfeststellung gelten, da auch außerhalb gefährlicher Orte das Risiko diskriminierender Kontrollen besteht. Mit der Ausstellung einer Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung wird die Maßnahme für die betroffene Person dokumentiert und ihre gerichtliche Überprüfung vereinfacht. Die Vorschrift des Paragrafen 29 SOG ist entsprechend zu ergänzen.

Drittens. In unser SOG soll nach dem Beispiel SchleswigHolsteins ein ausdrückliches Verbot der Auswahl der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Racial Profiling erzeugt in den betroffenen Personengruppen – das belegen Studien – ein Gefühl der Erniedrigung und der Ungerechtigkeit und führt zu ihrer Stigmatisierung und Entfremdung und verschlechtert das Verhältnis zwischen diesen Gruppen und der Polizei, weil sie das Vertrauen in die Polizei verlieren. Dem würde die von meiner Fraktion beantragte ausdrückliche Untersagung des Racial Profiling durch unser SOG zumindest ein Stück weit entgegenwirken.

In der Debatte, die wir anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs geführt haben, wurde vorgebracht, meine Fraktion würde mit dem Gesetzentwurf einen General

verdacht gegenüber der Polizei aussprechen. Diese Kritik geht jedoch am Kern des Themas vorbei. Dem Handeln der Polizei vorgelagert sind die gesetzlichen Handlungsaufträge und Eingriffsermächtigungen. Der Landtag als Gesetzgeber hat die von ihm erarbeiteten Gesetze daraufhin zu untersuchen, ob sie grund- und menschenrechtlichen Diskriminierungen Vorschub leisten. Gesetzesbestimmungen verstoßen ja nicht nur dann gegen ein Diskriminierungsverbot, wenn sie an offensichtlich unzulässige Unterscheidungskriterien wie das der Rasse anknüpfen. Auch scheinbar neutrale Formulierungen können zu rassistischen Diskriminierungen führen, und solche Formulierungen müssen dann geändert werden.

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel?)

Auch wurde dem Gesetzentwurf meiner Fraktion entgegengehalten, dass Racial Profiling ja ohnehin verboten sei und deshalb schlicht nicht vorkomme. Innenminister Pegel sagte in der vorigen Debatte, dass ihm keinerlei Fälle von Racial Profiling durch die Landespolizei bekannt seien.

Herr Pegel, wenn Ihnen keine Fälle bekannt sind, dann rate ich Ihnen, fragen Sie doch einfach mal die Menschen mit Migrationsgeschichte, die Sie bei Ihrer Arbeit treffen! Ich habe diesen Gesetzentwurf den Sprecher/innen der Migrantenselbstorganisationen unseres Landes vorgestellt und ihnen die Frage gestellt, ob sie schon einmal von der Polizei kontrolliert worden sind und, wenn ja, was sie dabei erlebt haben. In einer Runde von 15 Leuten meldeten sich 3 zu Wort und erzählten ihre Geschichten.

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Auch wenn ich weiß, dass es sich dabei nicht um eine repräsentative Erhebung handelt, finde ich das bemerkenswert.

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde ich von den Sprecher/-innen der Migrantenselbstorganisationen gefragt, wo man sich denn in Mecklenburg-Vorpommern über eine rassistische Behandlung durch Staatsbedienstete beschweren könne.

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Polizeibeauftragten.)

Tja, an sich wäre die Annahme und Bearbeitung solcher Beschwerden originäre Aufgabe einer staatlichen Antidiskriminierungsstelle. Doch anders als im Koalitionsvertrag behauptet, gibt es eine solche staatliche Antidiskriminierungsstelle bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage, die ich zusammen mit der Kollegin Shepley eingereicht hatte. Seit über 20 Jahren fordert die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten dazu auf, Antidiskriminierungsstellen einzurichten.

(Nikolaus Kramer, AfD: Das tut doch jetzt gar nichts zur Sache.)

Diese Stellen sollen insbesondere dafür zuständig sein, die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung nachzugehen, unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchzuführen, unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen. 9 von 16 Bundesländern haben Antidiskriminierungsstellen eingerichtet. MecklenburgVorpommern hinkt mal wieder hinterher.

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Nicht über einen spezifischen Beschwerdemechanismus zu verfügen und sich dann hier im Landtag hinzustellen und zu behaupten, es gäbe keinerlei Fälle rassistischer Diskriminierung bei der Landespolizei, finde ich ganz schön dreist.

Liebe Mitglieder der Landesregierung, liebe Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, Sie wissen ganz genau, es gibt diese Fälle. Gehen Sie das Thema an! Schaffen Sie eine Antidiskriminierungsstelle und beteiligen Sie sich an der von uns beantragten Überarbeitung des SOG! – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.