Protocol of the Session on January 25, 2023

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dort auch ganz klar dann eine Positivliste haben wollen, welche Denkmale zu berücksichtigen sind. Das große Problem natürlich beim Thema „Denkmalschutz und Photovoltaik“, darüber werden wir ja heute noch mal reden, das wird ja eine Rolle spielen in dem TOP 8, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Ich will noch ganz kurz auf die Punkte eingehen, die hier von Frau Schlupp und auch von Herrn Stein vorgebracht wurden.

Ja, der Landkreistag insbesondere hat natürlich scharf kritisiert, auch wenn alle anderen Anzuhörenden das sehr positiv dargestellt haben und auf jeden Fall einen Effekt sehen, allein schon dadurch, dass wir natürlich mehr Stellen in diesem Bereich bekommen. Aber natürlich auch dadurch, dass wir hier Reibungsverluste ja vermeiden, indem wir eben aus dem Problem, wir reden ja die ganze Zeit von der Hochzonung, und wir haben auf der einen Ebene die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, die hier verfahrensführende Ämter sind, und wir haben auf der anderen Seite all die unteren Naturschutzbehörden, die zugegebenermaßen offensichtlich nicht ausreichend personell ausgestattet sind. Aber allein das Hin und Her zwischen diesen Ebenen macht es komplizierter.

Und dann vielleicht auch die Kritik, ja, warum hat sich der Landkreistag zu Recht darüber beschwert, dass sie so

wenig Zeit hatten zur Einlassung auf das Problem zur Beteiligung: Ja, es war auch unsere Entscheidung, das Ganze jetzt so schnell voranzubringen, und das hat all die Verfahrensschritte entsprechend verkürzt. Das tat weh. Ich werde mir, das war meine erste Erfahrung damit, ich werde mir in Zukunft sehr genau überlegen, ob ich mich noch mal auf so was einlasse. Aber der Ansatz war ja, und das haben ja alle gefordert, dass es schneller gehen muss, und das war unser Ziel. Ja, und dabei ist das leider ein bisschen eng geworden,

(Thore Stein, AfD: Na ja.)

und das ist natürlich nicht so schön. Aber daraus lernen wir, das machen wir in Zukunft besser.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf liegt vor. Wir sind fest davon überzeugt, dass er wichtige Schritte voranbringen wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! 15 neue Windenergieanlagen und 6 zurückgebaute, das ist die traurige Bilanz der Landesregierung beim Ausbau der Windenergie in 2022.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

900 Anlagen mit circa 5.000 Megawatt Leistung, dem Zehnfachen des Rostocker Kohlekraftwerkes, warten darauf, genehmigt und gebaut zu werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Zu den notwendigen 650 Megawatt in M-V schaffen sie gerade mal 50 Megawatt. Beim LNG bekommen die Bürger/-innen Deutschlandtempo bei erneuerbaren Energien MV-Tempo. Insofern ist der erste Schritt wichtig und richtig, die Zuständigkeit von den Landkreisen auf die Landesebene zu heben, nur eben nicht die einzige Maßnahme in dem Bereich.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Genau.)

Ich hatte es zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs bereits angekündigt, dass wir die naturschutzfachliche Zuständigkeit auch beim Netzausbau anpassen müssen und dass wir einen entsprechenden Änderungsantrag einreichen werden. Und das haben wir Bündnisgrüne auch getan.

Der Änderungsantrag umfasst den Leitungsbau und die PV-Freiflächenanlagen, und diese Änderungsbedarfe haben Sie, werte Fraktionen von der SPD und LINKEN in Bezug auf den Stromnetzausbau ebenso gesehen. Sie haben das hier im Plenum bestätigt und sogar eine gemeinsame Initiative angeboten. Wir haben noch in der Nacht nach der Ersten Lesung auf Ihren Antrag hin übrigens

eine Sondersitzung des Fachausschusses einberufen und einen gemeinsamen Zeitplan auf den Weg gebracht. Doch am Ende haben Sie es trotz unseres Aufschlages, den wir natürlich frühzeitig zur Verfügung gestellt haben, nicht geschafft, mehr auf das Papier zu bringen als einen Entschließungsantrag, in dem Sie die Landesregierung dazu auffordern, im zweiten Quartal 2023 einen Vorschlag zu erarbeiten. Und da frage ich mich dann schon: Was machen die Fachpolitiker und die Fachreferenten der Regierungsfraktionen eigentlich den ganzen Tag?

Die Konsequenz ist, dass der Netzausbau weiter verzögert wird und wir uns möglicherweise in einigen Monaten erneut mit dem Thema auseinandersetzen müssen, jedenfalls dann, wenn Sie nicht heute Ihre Chance ergreifen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Wenn Sie das nicht tun und Ihren Vorschlag in ein paar Monaten nicht maßgeblich von unserem unterscheiden, dann ist mir nicht mehr klar, wie Sie noch ernst genommen werden wollen, dass es Ihnen mit dem Vorgehen am gemeinsamen Demokratischen in dieser dringlichen Sache ernst ist.

(Torsten Renz, CDU: Das ist eine berechtigte Frage.)

Doch was schlagen wir Bündnisgrüne heute vor? Stromleitungen mit 110 kV oder mehr werden bis jetzt in den Planfeststellungsbehörden im Wirtschaftsministerium genehmigt. Auch bei Stromleitungen kommt es, wie bei Windenergieanlagen, zur Verzögerung. Das haben wir gehört beim Naturschutz. Das bestätigten die Experten in der Anhörung zum Gesetzverfahren sehr deutlich.

Im Wirtschaftsausschuss bestätigte zudem das Wirtschaftsministerium, dass aus Ihrem Haus die Empfehlung kam, auch den Leitungsaufbau aufzunehmen. Entsprechende Aussagen tätigte wiederum Staatsekretärin Jesse bei einer Ladung in den Agrarausschuss im Rahmen der Ausschussberatung zum Gesetzesentwurf. Wozu es noch keine Aussage vonseiten der Regierung gab, ist die Frage, welche Behörde sich des Themas annehmen soll – die StÄLU, die jetzt mit Fachpersonal bestückt werden dafür, oder das LUNG, das landesweit zuständige Amt.

Grundsätzlich bevorzugen wir, dass die Genehmigung und die damit verbundenen Teilaufgaben alle möglichst gebündelt bearbeitet werden. Insofern haben wir uns für die StÄLU entschieden. Der Vorteil der Landesbehörde, wie das LUNG, ist, dass sie die für die Energiewende eher unerheblichen Amtsgrenzen quasi nicht so sehr sieht, und demgegenüber steht aber, dass die StÄLU Leitungen in den für uns sehr wichtigen Küstengewässern genehmigen und über die StÄLU die Energiewende zu Land und zu Wasser zusammengeführt werden kann.

Diesem globalen Ansatz folgend halten wir es auch für notwendig, ebenfalls die Zuständigkeit bei PhotovoltaikFreiflächenanlagen anzupassen. Uns erscheint eine Bündelung des Projekts Energiewende, zu dem für uns Windenergienetze und eben auch die Solarenergie gehören, insgesamt durch die aufgezeigten Synergien deutlich effektiver.

Wenn Sie jedoch solche Details hätten justieren wollen, hätten Sie sich ja auch an einem gemeinsamen Änderungsantrag beteiligen können. Das blieb leider aus, über Monate hinweg. Ich sage das noch mal: Stimmen Sie

heute in Ermangelung einer anderen Option gern unserem Antrag zu! Alternativ können Sie natürlich auch im alten MV-Tempo in ein paar Monaten dann den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Stromleitungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern vorlegen, damit wir uns dann auch den Rest des Jahres noch über die Zuständigkeiten im Naturschutz streiten können, statt auch in unserem Land endlich mit der Energiewende loszulegen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon erwähnt, ich mache es mal ein bisschen komprimierter.

Nachdem der Bund einmal vorgelegt hat und entsprechend rechtliche Änderungen vorgenommen hat, liegt es nun in den Händen der Länder, die Vorgaben des Bundes umzusetzen und ebenfalls in eigenen Landesgesetzen nach weiteren Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Windenergieanlagen zu suchen. Dieser Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt in diese Richtung. Es ist leider erst mal nur ein erster Schritt, aber besser als nix.

Die Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss war bezeichnend. Es wurde von mehreren Anzuhörenden angemerkt, dass es immer noch keinen Windenergieerlass gibt. Daran wird gemeinsam gearbeitet, habe ich heute hier vernommen. Dieser Erlass ist wichtig und kann bei entsprechender Ausgestaltung eine Hilfe für alle sein. Er kann aufzeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu gestalten, und kann Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelprüfung geben. Gerade für die Gemeinden als Trägerin der Planungshoheit kann die Windenergieerlassempfehlung eine große Hilfe zu der Abwägung sein. Für Bürger und Investitionswillige kann er den Rechtsrahmen aufzeigen, Hinweise zur frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeit mit den Behörden geben und somit für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Meine Fraktion wartet mit Spannung auf diesen Erlass.

Es wurde auch angesprochen, dass man beim Umgang mit dem Denkmalschutz etwas tun muss. Auch hier lautet das Stichwort „Bürokratieabbau“, aber ohne dabei den Schutz unserer Denkmäler in Mecklenburg-Vorpommern aus den Augen zu verlieren.

Und sicherlich einer der größten Punkte, die man immer erst gar nicht sieht, weil er nicht im Gesetz erkennbar ist und auch nicht in der Zeitung steht: Ich rede von der einfachen praktischen Ausführung. Denn, meine Damen und Herren, wer hat eigentlich mal in den unteren Naturschutzbehörden nachgefragt, ob diese ganzen Regelungen, die so bestehen, eigentlich in der Praxis abgearbeitet werden können beziehungsweise ob sie eine eindeutige Entscheidung in den Genehmigungsverfahren zulassen?

Ich habe mal direkt nachgefragt und auch in unserer Anhörung im Ausschuss war es zumindest von den Experten von Enotrac auch zu hören, es gibt aktuell keine klaren Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter, die dort bis heute die Gesetze zur Genehmigung von Windenergieanlagen anwenden müssen. Man hat mir erzählt, dass oft große Unsicherheit besteht und der Ermessungsspielraum der Mitarbeiter doch so hoch ist, dass ein Mitarbeiter sich dafür entscheiden würde, ein anderer wieder nicht. Das kann doch nicht sein! Also da müssen wir wirklich was tun, und zwar schnellstmöglich.

Und wenn ich dann höre, dass der Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Bewertung von Windenergieanlagen in M-V, also quasi diese artenschutzrechtliche Arbeits- und Beteiligungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Sommer letzten Jahres angepasst wurde, dann wird mir etwas komisch, aber trotz alledem müssen wir vorankommen. Der hier vorliegende Vorschlag, im Verlaufe des Jahres 2023 aus den aktuell 6 Stellen in der unteren Naturschutzbehörde 30 Stellen bei den Staatlichen Ämtern zu machen, wird dabei sicherlich nicht schaden. Insbesondere die erhebliche Aufstockung des Personals wird mit Sicherheit zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, davon sind wir überzeugt.

Allerdings – und ich denke, das ist aus meiner Rede klargeworden – hält meine Fraktion diesen Gesetzesentwurf für einen kleinen ersten Schritt, der eben auch nur den Bereich der Windenergie erst mal abdeckt. Es müssen größere Schritte folgen. Auch im Bereich der Photovoltaik und insbesondere beim Netzausbau – das haben die Kollegen hier vorher auch schon gesagt – müssen wir viel mehr machen.

Der Beschlussempfehlung kann man entnehmen, dass die Landesregierung spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres ihren Plan zur weiteren Beschleunigung vorlegen wird. Ich hoffe, er ist dann auch pünktlich. Wir werden Sie höflich daran erinnern. Ich freue mich, dass es weitergeht. Ich freue mich aber vor allem auf Ergebnisse, die daraus folgen.

Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir sagen, dem stimmen wir zu, weil er auch unsere Ziele verfolgt. Im Allgemeinen werden wir uns auch hier enthalten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Rahm-Präger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist ein schwieriges Thema, und ich wollte das vielleicht als letzten Satz sagen, aber als ersten kann man das auch sagen, Frau van Baal: Kleine Schritte führen vielleicht auch zum Ziel, man muss sie nur auch erst mal tun.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich würde vielleicht ganz kurz noch mal einsteigen mit der Anhörung dieser Experten. Natürlich sind viele Argumente

hier vorgetragen worden und die E.DIS Netz GmbH hat Zahlen genannt. Sie hat gesagt, wir haben im Moment 12,4 Gigawatt installierte erneuerbare Energien. Der Verbrauch bei uns liegt derzeit bei 2,4 Gigawatt. Die Prognose sieht 4 Gigawatt im Jahr 2032 vor, wenn wir dabeibleiben, in unserer Infrastruktur, also ohne Wärme und Mobilität gerechnet. Das heißt aber, wir haben auch eine Wärmewende und wir haben eine Mobilitätswende. Also insofern wird auch der Verbrauch im eigenen Land steigen. Man muss auch diese Zahlen immer noch mal durchdenken und überlegen, was sich daraus ergibt.