Protocol of the Session on January 25, 2023

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sie können sich im Land trotz der Krisen und der damit verbundenen Kosten, die vor dem Bund, vor dem Land bis hin zu den Kommunen

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

vor niemandem haltmachen, nicht hier hinstellen im Land und die Festigung des Rechtsstaates fordern und auf Bundesebene sagt uns Ihr Bundesjustizminister, dass aufgrund der knappen Haushalte eben der Pakt für den Rechtsstaat nicht weitergeführt werden kann.

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Hört, hört!)

Und so versuchen wir,

(René Domke, FDP: Ganz so ist es nicht.)

zusammen mit allen Justizministerinnen und Justizministern, auch auf der letzten Justizminister/-innenkonferenz haben wir einen gemeinsamen Beschluss gefasst, dass wir auf Bundesebene weiterkommen. Herr Domke, da nehme ich Sie mit in Verantwortung,

(René Domke, FDP: Ich habe noch Redezeit.)

dass Sie hier auch entsprechend auf Bundesebene tätig werden und Ihrem Bundesjustizminister seinen Koalitionsvertrag, den er unterschrieben hat, vorhalten und dort für uns mit sorgen, dass wir den Rechtsstaat weiterhin auch in Mecklenburg-Vorpommern stärken können.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gesagt, dass sich die Justiz vor einer Modernisierung nicht zu verstecken braucht. Die Justiz ist in Mecklenburg-Vorpommern mit großen Schritten auf dem Weg in die Digitalisierung. Symbolisch steht dafür die E-Akte, Sie hatten es gesagt, welche bis Anfang 2026 sogar mit einer gesetzlichen Frist in allen Justizbereichen eingeführt sein muss und in Mecklenburg-Vorpommern auch eingeführt sein wird.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei diesen im Prozess Beteiligten zu bedanken. Von der Richterin und dem Richter über Softwareentwicklerin und -entwickler bis hin zu den Personen, die es in den Geschäftsstellen oder vor Ort umsetzen, erlebe ich ganz große Bereitschaft bei den Gerichtsbereichen, und dafür natürlich herzlichen Dank!

Und natürlich wird somit auch die Ausbildung digitaler.

Herr Domke, vielleicht hören Sie zu!

(René Domke, FDP: Ja. Jawoll!)

Die Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung der elektronischen Staatsprüfung soll erfolgen. Aber wir haben erst mal eine Priorität auf die Digitalisierung, auf die Einführung der E-Akte gelegt, die den gesamten Bereich vor große Herausforderungen stellt.

Lassen Sie mich noch kurz zwei/drei Sachen sagen, weil es ja auch um „die Ausbildung zeitgemäß aufstellen“ geht. Die Einbindung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in die Arbeit mit den elektronischen Akten findet statt. Wir haben die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits jetzt flächendeckend mit Notebooks ausgestattet. Ein VPN-Tunnel lässt ein digitales Arbeiten im Onlinemodus von überall zu. Wir haben den Zugang für alle für die juristische Fachliteratur geschaffen. Und wenn man noch weiter geht, die Sitzungssäle der Gerichte sind, soweit die E-Akte eingeführt ist, mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet.

Ich denke, das zeigt, dass wir insgesamt auf der Seite der Justiz mit dem Modernisierungskonzept, mit den Digitalisierungsprogrammen auf gutem Weg sind, dass wir den Rechtsstaat festigen, dass wir die Ausbildung zeitgemäß aufstellen. Wenn Sie dazu nähere Informationen haben wollen, gerne auch im Rechtsausschuss, dann halte ich Sie auch dort gerne auf dem Laufenden. Aber von da habe ich bisher noch nie von Ihnen irgendwie gehört, dass ich darüber mal berichten soll.

(René Domke, FDP: Wie bitte?!)

Ich hoffe, dass wir gemeinsam an dem „Rechtsstaat stärken“ weiterarbeiten, und hoffe auf eine sachliche Diskussion. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Ministerin!

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute überschritten.

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul Timm.

Nun, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, auch zu diesem Tagesordnungspunkt spreche ich in Vertretung meines Kollegen Horst Förster.

Wie es bei solchen Anträgen üblich ist, beginnt auch dieser mit einer banalen Feststellung, für den Rechtsstaat sei eine unabhängige, funktionierende Justiz unabdingbare Voraussetzung, eine Feststellung, der zu widersprechen einem nicht in den Sinn kommen könnte. So sollte man denken. Dass die Landesregierung es möglicherweise anders sieht, lässt die Absicht der Landesregierung vermuten, im Zuge der anstehenden Pensionierung ein Drittel der frei werdenden Stellen für die Jahre 2023 und 2024 nicht zu besetzen. Ich empfehle dort die Lektüre des NDR vom 13. Januar: „Justiz MV: Sorge vor Stellenabbau durch die kalte Küche“, so der Titel des Artikels.

Nicht erst seit gestern ächzen die Gerichte und Staatsanwaltschaften unter einer unzureichenden Besetzung. An

lässlich der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 forderte bereits der Richterbund in MecklenburgVorpommern 44 neue Stellen. Warum nun allerdings dieses Problem über die Maßnahmen der Digitalisierung entschärft werden könnte, leuchtet weder ein, noch erläutert der vorliegende Antrag dies nachvollziehbar. Allein die Tatsache, dass E-Klausuren beispielsweise als innovativ zu bezeichnen wären, spricht noch nicht für ihre Eignung, den Personalmangel in der Justiz zu reduzieren oder die vorhandenen Kräfte und Möglichkeiten effizienter einsetzen zu können. Es überzeugt auch nicht die Annahme, dass E-Klausuren oder gar die digitale Staatsexamensprüfung mehr junge Leute dazu veranlassen würde, ein juristisches Studium aufzunehmen. Das Argument, dass dies eventuell mit einer Erleichterung für den Prüfling einhergehen könnte, mutet schon etwas komisch an. Diese Leute wollen und sollen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte werden. Dass dieser Weg nicht nur mit Erleichterungen gepflastert wird, ja, meine Damen und Herren, das ist eine gute Schule fürs Leben.

Die dritte beantragte Feststellung, dass eine zeitgemäße Ausbildung der juristischen Nachwuchskräfte deren stärkere Einbindung in den neuen digitalen Arbeitsalltag erfordere, wirft auch die Frage nach der Grenze einer immer weiter gehenden Digitalisierung auf, konkret derjenigen, wie der neue Arbeitsalltag digital dann aussehen sollte.

Um nicht falsch verstanden zu werden, die AfD-Fraktion befürwortet die Digitalisierung, die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr, weil hierdurch schlicht und einfach die Arbeit der Justiz effizienter gestaltet wird. Es wäre aber lebensfremd, anzunehmen, dass alleine das Vorhandensein einer digitalen Akte es ermöglichen würde, ein auch nur mittelmäßig komplexes Strafverfahren oder eine halbwegs umfangreiche zivilrechtliche Streitigkeit vollständig am Bildschirm bearbeiten zu können.

Es liegt auch für die Ausbildung der Rechtsreferendare kein zusätzlicher Wert darin, die entsprechende Ausbildungsakte in digitaler Form zu erhalten. Wenn das in der Praxis durch die digitalen Innovationen zunehmend so gehandhabt wird, dann soll es so sein, die juristische Ausbildung verbessert sich dadurch nicht. Gerade in der Durchführung von Verhandlungsterminen ist die Nutzung von Videotechnik eine zumindest sehr fragwürdige Innovation. Bei einer Zeugenvernehmung im Strafprozess ist sie gänzlich ungeeignet, kommt es doch auf mehr an als nur das gesprochene Wort.

Dies gilt aber auch für Zivilprozesse, bei denen Sachverhaltsschilderungen einander widersprechen. Nicht zu Unrecht lehnen Gerichte die Videoverhandlungen in solchen Fällen trotz vorhandener Möglichkeit vielfach ab. Insofern überzeugt letztlich auch nur das Petitum zu II.1. Ja, die Universität Rostock sollte in der Tat als Studienort zum Erwerb des Ersten juristischen Staatsexamens wiederbelebt werden, um dem Ausbildungsbedarf gerecht werden zu können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Es ist aber in diesem Zusammenhang wiederholt darauf verwiesen worden, dass Rostock auch gerade für die auswärtigen Studenten eine höhere Anziehung hat, als das bei Greifswald leider der Fall ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ursprünglich hatten wir geplant, die ziffernweise Abstimmung zu beantragen, da wir lediglich guten Gewissens Ziffer I.1 und der Ziffer II.1 zustimmen könnten. Zähneknirschend nehmen wir das andere als Beifang mit, weil die Frage nach der Juristischen Fakultät in Rostock für uns von hervorgehobener Bedeutung ist. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Tja, Herr Kollege Domke, also nach den Worten der Ministerin ist ja alles so weit in Ordnung hier im Land, können Sie den Antrag ja eigentlich zurückziehen.

(Tilo Gundlack, SPD: Richtig!)

Das hören wir ja bei allen anderen Themen ja auch: „Regierung handelt“ oder „es kommt zu früh“ oder „wir sind noch nicht ganz so weit“. Ganz so ist die Lage natürlich nicht.

Und, Kollege Gundlack, ich lade Sie herzlich mal in den Rechtsausschuss ein.

(Tilo Gundlack, SPD: Darf ich da auch Fragen stellen?)

Diejenigen, die dort die Themen setzen, sind die Oppositionsfraktionen. Von Ihrer Fraktion kommt da meistens gar nichts, nicht einmal eine Debatte in den Haushaltsberatungen. Also lade ich Sie herzlich mal ein. Das mag in anderen Ausschüssen anders sein, aber im Rechtsausschuss ist das in der Tat eher eine Nullnummer.

Meine Damen und Herren, wie ernst die Lage ist, haben wir in den letzten Wochen gesehen. Wenn zwei Minister und der Chef der Staatskanzlei schon zum Pressetermin kommen, um sechs Juristen aus Bayern zu begrüßen, dann ist das kein gutes Zeichen, wie es hier um die Juristerei bei uns im Land bestellt ist, dass wir da wohl einige Probleme haben. Und deswegen, glaube ich, ist es gut und richtig, dass wir heute darüber reden, dass die FDP hier diesen Antrag vorgelegt hat und dass wir hier das Thema Digitalisierung, aber auch, wie gehen wir generell mit dem Bereich um, hier heute diskutieren.

Wie Sie wissen, soll bis zum 1. Januar 2026 in allen Bereichen der Justiz die Elektronische Akte eingeführt werden. Da ist es nur folgerichtig zu beantragen, dass die E-Akte auch im Referendariat genutzt wird und das elektronische Examen kommt. Man darf aber, meine Damen und Herren, berechtigte Zweifel haben, dass die rot-rote Landesregierung das auch so sieht, denn während immer mehr Bundesländer von Paragraf 5d Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes Gebrauch machen und im Landesrecht bestimmen, dass die Examensleistungen auch elektronisch erbracht werden können, passiert hier in MecklenburgVorpommern mal wieder nichts,

(Beifall René Domke, FDP)

vielleicht ja auch 100 oder 50 Jahre später. Wir werden es hören.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)