dann ziehen Sie ein, machen die Tür zu, keine Möbel rein, dass Sie bloß nichts kaputtmachen. Also das verstehe ich einfach nicht, tut mir leid.
sondern wir haben ganz klar herausgearbeitet, und nicht nur ich, sondern auch die anderen Rednerinnen und Redner hier am Pult, die gesagt haben, das war eine
Und wenn ich eine pauschale Werbekampagne mache und sage, pauschal ist das zulässig, und ich dann aber eine Liste von Einzelfällen habe und nicht mit „was ist denn mit anderen Sachen“, sondern ganz konkret auf dieses Programm bezogene Einzelfälle, die jetzt nicht einmal in Mecklenburg-Vorpommern auftreten, sondern auch in vielen anderen. Also, die sind einfach mengenmäßig da, ja, da brauchen wir uns ja Greifswald nur anzugucken. Um das mal irgendwie da plastisch zu machen, das ist einfach so, da sind viele Wohneigentümergemeinschaften mit drin, und da gibt es einfach Hürden, die eine solch pauschale Werbekampagne nicht zulassen an der Stelle.
Und das andere mit elektrischen Geräten und so, entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Damm, das ist jetzt aber auch ein bisschen falsch. Wir haben hier Anlagen, die an der Außenwand angebracht werden,
die elektrischen Strom mit drin haben. Wenn ich jetzt irgendwie einen Fernseher, der zertifiziert ist, und weiß nicht was, oder irgendwie meine Mikrowelle in der Küche dranstelle, das ist doch ein völlig anderes Kaliber an der Stelle, und vor allen Dingen sind das meine persönlichen Sachen. Bei den Photovoltaikanlagen greife ich in das Eigentum meines Vermieters ein, das ist ein völlig anderer Tatbestand.
(Heiterkeit und Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Patrick Dahlemann, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich eingangs festhalten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen uns heute einen Antrag vor,
Das habe ich in den letzten Wochen nicht so deutlich vernommen – für diese Klarstellung erst einmal herzlichen Dank!
Und danke auch für das äußerst wichtige Thema der Genehmigung der Balkonsolaranlagen durch die Vermieterinnen und Vermieter. Die Umstände des von Ihnen im Antrag zitierten Falls sind uns bekannt. Die Vermieterin hatte einer Installation der Balkonsolaranlage außen am Balkon widersprochen. Daraufhin hatte der Mieter ohne Erlaubnis die Solaranlage auf einem separaten Gestell direkt auf der Balkonfläche aufgestellt und selbst angeschlossen. Dagegen hatte die Vermieterin geklagt und vor Gericht verloren, wobei man dann festhalten muss, dass das Gericht durchaus festgestellt hat, dass eine unsachgemäße Nutzung der Mietsache durch den Mieter vorlag, die Vermieterin insofern im Recht war,
die unsachgemäße Nutzung aber nur unsachgemäß war, weil dem Mieter grundsätzlich die Genehmigung der von der Vermieterin versagten Nutzung zugestanden hatte. Das alles klingt verwirrend, ja, ist es auch. Aber Sie können das Urteil, das ja im Antrag zitiert ist, noch mal nachlesen.
Ja, Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, eine Balkonsolaranlage unter den im Antrag genannten Randbedingungen zu installieren. Versagen Vermieterinnen und Vermieter aber diese Genehmigung, so muss der Mieter/ die Mieterin letztlich gegen den Vermieter/die Vermieterin dieses Recht einklagen. Und da liegt doch das Hauptproblem, denn von einer Klage werden viele Mieterinnen und Mieter Abstand nehmen und zurückschrecken.
Die Zielrichtung des Antrages zur Information der Mieterinnen und Mieter ist also eigentlich die falsche Richtung. Nicht die Mieterinnen und Mieter müssten informiert werden, sondern die Vermieterinnen und Vermieter müssten darüber in Kenntnis gesetzt werden,
dass die Mieterinnen und Mieter ein Recht auf die Installation der Anlagen haben. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen müsste seine Mitgliedsverbände entsprechend sensibilisieren.
Und auch auf der kommunalen Ebene müsste man entsprechend nachjustieren, müsste Balkonsolaranlagen explizit als Bestandteil eines modernen Stadtbildes berücksichtigen. Gestaltungssatzungen, die Balkonsolaranlagen verbieten, sind außerhalb von schützenswerter Bausubstanz, diese sind schlicht aus der Zeit gefallen und gehören abgeschafft, meine Damen und Herren!
Ihr Anliegen, werte Kolleginnen und Kollegen, ist im Kern richtig, wir halten aber die gewählte Zielrichtung, wie ich gerade ausgeführt habe, für falsch. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen.
Aber ich wende mich explizit an die anwesenden Medienvertreterinnen und -vertreter, die ja noch zuhören,
mit der Bitte, dass diese wichtige Information, dass nämlich Vermieterinnen und Vermieter eine Balkonsolaranlage nur unter sehr engen Grenzen ablehnen dürfen, eine breite Öffentlichkeit erfährt. Und wenn der NDR und unsere drei großen Tageszeitungen dieses Thema aufgreifen, dann hat dieser Antrag unabhängig vom Abstimmungsverhalten
bereits die maximale Wirkung entfaltet, die von einer solchen Landtagsdebatte ausgehen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.