Aber ich lasse jedem gerne seine Überzeugung und möchte mich an dieser Stelle nicht strikt gegen jede Installation von Solarzellen für private Zwecke aussprechen. Wer dies tun möchte und das nötige Kleingeld hat, nur zu, dem sei das unbenommen.
Was uns in diesem Antrag aber stört, ist aber etwas ganz anderes. Nicht nur, dass die Allgemeinheit für die persönlichen Neigungen Einzelner zur Tasche gebeten wird, indem diese Anlagen durch staatliche Zuschüsse gefördert werden – die Rede war ja bereits eben von 10 Millionen Euro Steuergeld, wofür die Landesregierung sich feiert und das nun als großen Wurf anpreist –, nein, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie setzen mit Ihrem Antrag noch einen drauf und wollen Werbemaßnahmen forcieren zur Steigerung der Bekanntheit des Anspruchs auf Zustimmung zur Installation durch den Vermieter. Jetzt mal ehrlich, wir können doch wirklich real davon ausgehen, dass nahezu jeder Verbraucher, der sich mit dem Gedanken über die Installation einer solchen Anlage befasst hat, bereits nach dem ersten Lesen auf einer Webseite über die rechtlichen Rahmenbedingungen bestens informiert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land ist nicht dafür zuständig, öffentliche Haushaltsmittel zu missbrauchen, wie es der Antrag der GRÜNEN fordert, um den gewerblichen Anbietern solcher Solarpanels „übers Eck“ ihre Werbemaßnahmen zu bezahlen. Dieser Antrag zeigt im Grunde die ganze Schamlosigkeit auf, mit denen die GRÜNEN meinen, ihre Wirtschaftsklientel auf Kosten der steuerzahlenden Allgemeinheit und zulasten der Eigentümer mästen zu dürfen.
Aber die AfD-Fraktion wird diesem Antrag auch noch aus anderen Gründen die Zustimmung verweigern. So glauben wir nicht, dass die Erzeugung von Solarstrom maßgeblich zum Gelingen der viel beschworenen Energiewende beitragen kann. Und – leider muss ich es wieder und wieder und wieder erwähnen, denn steter Tropfen höhlt den Stein – solange keine ausreichenden effizienten Speichermöglichkeiten für Wind- und Solarstrom zur Verfügung stehen, müssen zwangsläufig fossile Kraftwerke als Rückfallmöglichkeit vorgehalten werden. Dies ist notwendig für die häufigen Zeiten, in denen kein Wind weht und die Sonne auch nicht scheint. So erbrachten im vergangenen Monat die zahlreich installierten Solar- und auch Windkraftanlagen in Deutschland nur einen kleinen Bruchteil ihrer Nennleistung – Wie soll eine Photovoltaikanlage auch funktionieren, wenn sie schneebedeckt ist?! –, ihr Anteil am Strommix war verschwindend gering. Dieser Mangel musste durch konventionelle Kraftwerke ausgeglichen werden.
Um Ihren Traum von erneuerbaren Energien leben zu können, müssen konventionelle Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Kohle und Gas, einfach am Netz gehalten werden, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Gleichzeitig begehen wir aber den Fehler und trennen uns von der Entwicklung und dem Einsatz der CO2neutralsten Art der Energieerzeugung – der Kernenergie – durch das Abschalten der drei Reaktoren im nächsten April.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen anerkennen, dass die Treibhausgasbelastung für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom mittels Kernenergie bei 12 Gramm je CO2-Äquivalent liegt, im Gegensatz zu Solarstrom, bei dem dieser Wert unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Back-up-Kraftwerke bei 143 Gramm liegt.
dass wir uns schon vor längerer Zeit von der Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie losgesagt haben, die international wahrlich nicht stillsteht. Es lohnt hier abermals ein Blick nach China. Ich empfehle die Lektüre des „Stern“ vom 20.09.2021 mit der Überschrift: „Sicher, klein, billig – China baut den ersten Thorium-Reaktor“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mit diesem Antrag wird der ganze Irrsinn Ihrer Energiepolitik zum Schaden für unsere Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes ersichtlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an diesem Irrweg sicher nicht beteiligen werden. – Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Das war ja nicht anders zu erwarten.)
Jetzt wollte ich eigentlich Herrn Minister Backhaus was entgegnen, aber ich glaube, er ist aus gesundheitlichen Gründen …
Nein, um Gottes willen! Ganz im Gegenteil, ich würde gerne an dieser Stelle ihm gute Besserung wünschen
und fand das ganz ausgezeichnet, dass er sich trotz der körperlichen Verfasstheit hier dann auch noch diesen Debatten stellt. Das ist wirklich … Lob und Anerkennung sozusagen an der Stelle!
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD)
Ich würde gerne aber natürlich trotzdem auf eine Aussage von Minister Backhaus eingehen wollen, die ich so nicht mittrage. Und das ist der sogenannte Erfolg, den er unterstellt hat, bei diesem PV-Balkonanlagen-Programm des Landes. Ich kann ihn sogar – aus seiner Sicht positiv – noch mal an der Stelle korrigieren. Wir haben vorhin gerade noch einmal geguckt, es gibt, glaube ich, sogar 5.306 bewilligte Anträge. Das ist also weitaus mehr als die Zahl, die er genannt hat.
Das würde tatsächlich dafür sprechen, dass es ein großer Erfolg ist. Aber wenn man davon ausgeht, dass es maximal 20.000 sein können, sehen wir also auch, dass wir da noch drei Viertel Reservoir haben, dass wir also durchaus da noch Luft nach oben haben.
Und deswegen ist ja sicherlich das auch eine Intention des Antragstellers, hier an der Stelle nachzusteuern, um eben vor allem auch Mieterinnen und Mieter in den Genuss kommen zu lassen, sofern sie das denn wünschen, sich so eine Balkonkraftanlage oder eine steckerfertige PV-Anlage zu Hause zu installieren.
Aber, und jetzt kommt das Aber aus unserer Fraktion, ich lese, lieber Herr Damm, auch das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgerichts Stuttgart etwas anders, und zwar in seiner Auslegung. Sie unterstellen so ein wenig, dass hier sozusagen ein genereller Rechtsanspruch aus diesem Urteil heraus ergeht. Das ist aber mitnichten der Fall,
es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Das ist keine, keine, sozusagen daraus ergeht keine Grundsatz
entscheidung, die ein generelles Recht ableiten würde, am Vermieter vorbei hier so eine Anlage entsprechend ohne das Einholen der Genehmigung des Vermieters selbst zu installieren. Und deswegen muss man das auch so an der Stelle zur Kenntnis nehmen und muss sich natürlich auch mit der Frage hier beschäftigen.
Sie haben ja – aus meiner Sicht, – ich bin kein Jurist, aber vielleicht können da rechtskundige Menschen hier das beurteilen –, Sie haben jetzt so ein bisschen mutig die These aufgestellt, dass ein Landtagsbeschluss hier auch in der Gewichtung von Rechtsurteilen so stark bemessen werden könnte, dass eben auch grundgesetzlich verbriefte Paragrafen oder Grundrechte, insbesondere Grundrechte von Vermieterinnen und Vermietern, infrage gestellt werden können. Das glaube ich ehrlicherweise nicht, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hier in all seiner Weisheit, die ich ihm natürlich zubillige, hier sozusagen Artikel des Grundgesetzes infrage stellen könnte. Und es gibt nach wie vor das Grundrecht der Vermieter am Eigentum, und das dürfen wir trotz aller Bemühungen und trotz aller berechtigten Bemühungen, um bei der Energiewende beizutragen, nicht ganz außer Acht lassen.
Und ich will auch deutlich für meine Fraktion sagen, dass es für uns nicht akzeptabel ist, dass Mieterinnen und Mieter am Vermieter vorbei solche baulichen Veränderungen herbeiführen, ohne vorher tatsächlich das Einverständnis eingeholt zu haben. Ich glaube ganz fest, dass das Grundgesetz hier an unserer Seite ist, aber unabhängig von der rechtlichen Bewertung gehe ich ganz stark davon aus, dass das auch die politische Überzeugung meiner Partei ist. Und deswegen sage ich Ihnen, ja, die Intention des Antrages ist richtig, dass wir sozusagen hier stärker in die Werbung gehen, dass eben auch Mieterinnen und Mieter den Weg gehen, um sich so eine Anlage anzuschaffen. Aber es geht eben nicht am Vermieter vorbei, und deswegen ist die Aussage von Minister Backhaus völlig richtig, dass man einfach weiter natürlich das Programm bewerben sollte. Aber man muss natürlich auch, und das habe ich aus seinen Aussagen zu den FAQs auch so entnommen, die sollen ja stetig weiterentwickelt werden, dass man dort eben natürlich auf die Hürden entsprechend hinweist, aber eben auch darauf hinweist, wie diese Hürden zu meistern sind. Und das heißt eben auch, dass man bestimmte Faktoren und Kriterien entsprechend beachtet.
Und, Herr Damm, ich will an der Stelle auch sagen, es gibt auch andere Urteile und Rechtsprechungen. Wir haben da vom Oberlandesgericht Düsseldorf eine sehr klare Auskunft bekommen – das Aktenzeichen kann ich Ihnen nachher geben –, dass eben sogar auch die umliegenden Gebäude, nicht von einem Balkonkraftwerk gestört werden dürfen, wenn eine dauerhafte Blendwirkung auf das Nachbargebäude die Hausbewohner beeinträchtigt. Das ist tatsächlich auch festgestellt worden. Das heißt, hier haben wir dann an der Stelle nicht nur rein rechtlich betrachtet die Hürde des Vermieters, sondern wir haben dann auch noch eine zusätzliche Hürde durch die angrenzenden Eigentümer, durch die Nachbarschaft sozusagen, die sich unter bestimmten Bedingungen dann in diesen Entscheidungsprozess sogar noch einmischen könnte.
Und deswegen will ich sagen, ich glaube nicht, dass wir durch so eine politische Leitentscheidung hier diese Urteile an der Stelle anzweifeln können. Wir können dafür werben, aber das, was Sie hier versuchen zu sug
gerieren und auch durch einen Landtagsbeschluss herbeizuführen, das wird an der Stelle so nicht klappen.
Ich würde gerne noch was zu diesem Programm sagen, und ich habe genau zugehört, was Minister Backhaus gesagt hat. Er kann sich nämlich vorstellen, dass wir bei den Anlagen das Ganze nicht nur bei 600 Watt entsprechend begrenzen, sondern dass wir sozusagen nach den neuesten europäischen Standards auch die Anlagen mit 800 Watt ermöglichen. Das hat er hier sehr positiv dargestellt. Das ist auch richtig, denn wenn wir an der Stelle die Leistung erhöhen, bringt das ja eben nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern etwas, sondern es hat ja sozusagen eine höhere Wirkung auch für die Fragen von Klimaschutz und Ähnlichem. Und deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir uns bei der Weiterentwicklung des Programms auf solche Punkte konzentrieren. Und wir sind da als Fraktion definitiv gesprächsbereit, was das angeht.
Ich hätte hier noch einige andere technische Details, die man verbessern könnte und die man in die FAQs vielleicht auch reinschreiben könnte, aber das erspare ich Ihnen an der Stelle. Ich würde gerne noch einmal abschließend auf dieses Programm hinweisen und natürlich ein bisschen Wasser in den Wein schütten, denn dieser ganz große Erfolg ist es eben leider nicht. Und ich habe immer noch an der Sache zu knausern, gebe ich ehrlich zu, dass diejenigen, die mit Beginn der Krise der Energiekosten sich so eine Anlage vor dem Programm angeschafft haben, dass die natürlich leider nicht in den Genuss kommen können, hier diese Förderung mitzunehmen. Die Fördermittel, die Förderrichtlinien sagen ganz klar, das geht nicht. Das wäre dann sozusagen eine Förderung im Nachgang, die unzulässig ist. Das will ich auch gerne glauben.
Ich fand es an der Stelle, wenn ich das kritisch bemerken darf, nur schade, dass zwischen der Ankündigung des Programms und der Realisierung des Programms – hat sich ja sogar noch einmal verschoben von Oktober auf November – dann natürlich einige, wie soll ich sagen, durchs Raster gefallen sind, die ein wenig darauf vertraut haben, dass die Ankündigung dann auch schnell zur Realität umgesetzt wird. Und das ist das, was wir an der Stelle konstruktiv kritisch bemängeln. Ansonsten sind wir immer gesprächsbereit, dieses Programm eben auch weiterzuentwickeln. Es wird auch erforderlich sein, warum habe ich gesagt. Wir haben da noch ordentlich Luft nach oben – drei Viertel Potenzial an Antragstellung, knapp 15.000 Anträge sind noch möglich.
Und deswegen, und da wäre ich dann wieder bei Ihnen, Herr Damm, wäre es natürlich klug, wenn wir ein gemeinsames Signal nach außen senden: Lasst uns doch vielleicht auch schon durch diese Debatte auf dieses Programm aufmerksam machen! Aber das, was Sie hier auch in der Rechtsaußenwirkung wollen, halten wir für nicht umsetzbar. Und insofern müssen wir Ihren gut gemeinten Antrag aber leider dann doch ablehnen, und ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!