Protocol of the Session on January 25, 2023

Frau Ministerin Oldenburg,

(Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

wir haben vielleicht keine formell schriftliche Urteilsbegründung, es gibt aber eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin, aus der ich hier sehr gerne zitieren möchte. Zitat beginnt: „Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts“ Schwerin „hat entschieden, dass es keine gesetzliche Vorschrift dafür gibt, generell von Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu verlangen, wie es demgegenüber für Träger von Kindertageseinrichtungen eigens geregelt ist (§ 2 Abs. 9 Satz 1 KiföG …). Die Nähe zur NPD oder die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene konnten daher als solche die Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht rechtfertigen.“ Zitatende. Also die Lücke, die hier durch unseren Gesetzesentwurf ge

füllt werden soll, ist auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts Schwerin gegeben.

Ich danke sehr für die Bereitschaft der Koalition, diesen Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss zu überweisen.

(Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Renz an, diesen Gesetzentwurf zusätzlich zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und in den Innenausschuss zu überweisen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Frau Oehlrich!

Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Kramer vor.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Frau Oehlrich, Sie sind leider, die Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Schult sind Sie schuldig geblieben. Und ich frage mich auch, wie denn diese Prüfung der persönlichen und der pädagogischen Geeignetheit aussehen soll.

Und vor allen Dingen, was ich mich viel mehr frage in dieser ganzen Debatte, das kann ja hier nur der erste Schritt sein sozusagen. Soll denn der zweite Schritt dann so aussehen, dass Menschen in unserem Land, die Ihrer Gesinnungsüberprüfung nicht standhalten, dann im zweiten Schritt die Kinder weggenommen bekommen, und im dritten Schritt dann vielleicht, dass Menschen, die nicht mit Ihrer Gesinnung übereinstimmen und Ihrer Gesinnungsprüfung nicht standhalten,

(Julian Barlen, SPD: Es geht ums Grundgesetz.)

hier zwangssterilisiert werden, Frau Oehlrich? Kann das Ihr Ernst sein?

(Philipp da Cunha, SPD: Grundgesetz!)

Weil das ist doch der erste Schritt dazu. Und das hatten wir doch alles schon mal.

(Philipp da Cunha, SPD: Grundgesetz!)

Und das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie hier solche Forderungen wieder aufmachen!

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Frau Oehlrich, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention?

Ja, mache ich.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Ich verstehe die Aufregung nicht. Es geht hier einfach um die Übernahme einer Regelung aus einem Paragrafen vom KiföG ebenfalls auch noch in einen anderen Paragrafen des KiföG, von Einrichtungen der Kindertagesförderung eben auch zu Einrichtungen der Kindertagespflege. Also deswegen

verstehe ich die Aufregung hier nicht. Es gibt diese Regelung längst schon, dass eben die Werte des Grundgesetzes zu fördern sind.

Und wenn Sie hier sagen, ich bin irgendwie eine Antwort auf irgendeine Frage schuldig geblieben: Viel wichtiger ist, dass Ihr Kollege Schult eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben ist, wie er seine Relativierung der Menschenwürde hier mit der Grundordnung

(Zuruf von Petra Federau, AfD)

des Grundgesetzes in Vereinbarung bringen kann.

(Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Oehlrich!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Julian Barlen, SPD: Die Frage bleibt jetzt auch offen, ja?!)

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1743 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Ablehnung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt jetzt der Antrag auf persönliche Bemerkung von Herrn Schult gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung vor. Ich weise darauf hin, dass Sie, Herr Schult, nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf Ihre Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen.

Bitte, Herr Schult!

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Werte Kollegen, in der Tat, es ist mir ein Bedürfnis, hier noch einige Sachen richtigzustellen und zurückzuweisen.

Frau Pfeifer rückte mich hier an die Seite oder stellte mich an die Seite der NPD, die Menschenwürde, ich würde die Menschenwürde der Bürger hier nicht akzeptieren und würde das infrage stellen. Das möchte ich in der Form entschieden zurückweisen.

Und ich muss Sie noch mal daran erinnern, dass wir uns hier in der Herzkammer der Demokratie befinden offensichtlich und dass nicht Kritik per se als Hass und Hetze dargestellt werden kann, sondern dass wir durchaus hier sind, um hart in der Sache zu argumentieren. Und wir werden oder ich werde mich immer dagegen wenden, wenn hier eine Sippenhaft angewandt werden soll. Und

wenn der Gesinnungsstaat fröhliche Urständ feiert, da werde ich mich als Person immer dagegen wenden. Und da können Sie hier noch so viel am Mikrofon hyperventilieren. Wir sind da, um die Sache klar anzusprechen, und das werden wir weiterhin tun.

(Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine persönliche Erklärung ist das hier.)

Und solche Dinge, wie Sie hier vortragen, wir würden nicht auf dem Grundgesetz,

(Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)

auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, wir würden an der Seite der NPD stehen, …

Herr Schult!

… wir würden …

Herr Schult, ich hatte …

… weiß ich was …

Einen Moment bitte, Herr Schult!