Protocol of the Session on October 6, 2022

Oh, Entschuldigung, Herr Tadsen, tut mir leid!

Einen weiteren Aspekt möchte ich kurz erwähnen in dieser Intervention, die BKAStatistik. Herr Förster hat in seiner Wortmeldung sich darauf bezogen.

Natürlich können wir umfassend darüber nachdenken, wie im Einzelfall ein Mensch, unabhängig von Nationalität und Straftat, zu diesem verbrecherischen Verhalten kommt. Aber wenn wir festhalten, dass es Sonderauswertungen des Bundeskriminalamtes gibt mit einem Lagebild, wo die Täter-Opfer-Verhältnisse eindeutig zuungunsten einer eng begrenzten Zuwanderergruppe –

das sind nicht alles Menschen, die den ausländischen Status haben, das ist eine eng begrenzte Zahl von Menschen – und diese statistischen Werte deutlich überrepräsentiert da sind, dann kann man sich auch aufenthaltsrechtlich darüber unterhalten, ob man diese dann mit entsprechenden Maßnahmen wieder zurückschiebt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank!

Herr Minister, möchten Sie erwidern?

Sehr gern, ich greife das gerne auf.

Ich erinnere gern noch mal an die Zahlen nur dieses Bundeslandes: Wenn wir 2015 18.800 Zugänge hatten und dieses Jahr bis jetzt 2.700, haben wir nicht die gleiche Situation.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und die Situation des Jahres 2015 war eine extrem besondere, die dann Ausnahmen zugelassen hat von EU-rechtlichen Abstimmungen und Absprachen. Von daher, die Situation ist nicht vergleichbar.

Die Zahlen können Sie übrigens bundesweit dann entsprechend hochrechnen. Wir sind immer mit circa zwei Prozent dabei. Dann wissen Sie, wie weit die Zahlen momentan auseinanderlaufen.

Zweitens. Sie haben darauf hingewiesen, Artikel 16a. Ja, und trotzdem ist der einzubetten in Verfahren, und für die Verfahren, in dem Moment, wo jemand die Grenze übertreten hat, sind die entsprechenden Verfahren vorgegeben. Dann gibt es ein Dublin-Verfahren, ein DublinAbkommen, nach dem wir uns richten, und in genau dem interagieren wir dann. Wir können nicht einfach an der Grenze rustikal zurückweisen, sondern haben da feste, in der Europäischen Union vereinbarte Verfahren.

Drittens, weil Sie die Zahlen ansprachen, um sie zumindest für dieses Bundesland … Und Sie haben eine Kleine Anfrage beantwortet bekommen, das heißt, nicht Sie, sondern einer Ihrer Fraktionskollegen. Wir haben die Zahlen durch das LKA ja ein bisschen weiter auseinandernehmen lassen. Die syrischen Staatsangehörigen sind in der entsprechenden Kriminalitätsstatistik hier an einer Stelle auch führend. Aber wenn Sie da genauer draufschauen, stellen Sie fest, dass über die Hälfte der verzeichneten Straftaten Beförderungserschleichungs

straftaten waren – dann muss man ein bisschen Acht geben –, plus die, die in den strafrechtlichen Nebengesetzen stattfanden, zu gut Deutsch, Verstöße gegen ausländerrechtliche Aufenthaltsbestimmungen, das kriegen Sie als Deutscher gar nicht hin. Dann sind Sie schon vielleicht auch dabei, dass Sie genau gucken müssen, welchen Straftathintergrund haben die Dinge.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

Im Übrigen, die zweithäufigste Gruppe, ohne mich jetzt irgendeinem Vorwurf auszusetzen, sind die polnischen Tatverdächtigen in der Straftatstatistik dieses Landes. Ich würde auch für Polen daraus keine Schlussfolgerungen ziehen wollen. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass

wir aus einer Signifikanz auf eine Personengruppe schließen, erstens. Und zweitens noch einmal: Sie müssten sich dann die Peergroup anschauen. Vielleicht sind es einfach auch mehr junge Männer. Schwupp habe ich auch, wenn ich deutsche junge Männer im Vergleich nehme, im Zweifel eine etwas höhere Auffälligkeit. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag vermischt die AfD auf ihre ureigenste populistische Weise Migranten mit Straftätern, die Rückführung mit dem Schutz der Grenzen und nennt das auch noch „Vernunft statt Migrationschaos“. Die illegale Einreise von Menschen aus verschiedenen Drittländern und die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Syrien sind sowohl inhaltlich als auch rechtlich voneinander zu trennen.

Und um dem ganzen Antrag auch noch einen seriösen Charakter zu geben, zitiert die AfD einen CDU-Politiker, den von mir sehr geschätzten sächsischen Innenminister Schuster, denn der hat in einem Brief an Bundesinnenministerin Faeser auf die hohen Flüchtlingszahlen und zunehmenden Schwierigkeiten bei der Verteilung und Integration von Geflüchteten verwiesen und vom Bund die im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und GRÜNEN angekündigte Rückführungsoffensive verlangt.

(Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Hat er doch recht!)

Grund für die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland ist unter anderem das Ausbleiben dieses angekündigten Koalitionsbeschlusses dort zur Rückführungsoffensive. Eine Kontrolle der EU-Außengrenzen und der Binnengrenzen findet – und das ist bekannt – grundsätzlich nicht hier bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Das Auslaufen des generellen Abschiebestopps für syrische Staatsangehörige ist auch keine Neubewertung der Lage in Syrien. Es muss eine neue Einschätzung der Gefährdungslage in Syrien erfolgen. Und Abschiebungen nach Syrien, insbesondere für Straftäter und Gefährder, müssen dabei selbstverständlich erörtert werden.

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

Grundsätzlich sind eine individuelle Gefährdungslage und auch die europäische Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen. Das steht für uns als Christdemokraten dabei natürlich außer Frage, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss eine Abschiebung natürlich auch geprüft werden können, wenn von Straftätern eine Gefährdung für unser Land ausgeht. Das gilt aber nicht nur für syrische Staatsangehörige und richtet sich nicht nach der Einschätzung der Lage in den Rückführungsländern, die von der AfD vorgenommen wird, sondern da gibt es in Deutschland andere Gremien und Institutionen.

(Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Herr Ehlers, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, aber gern am Ende meiner Rede.

(Der Abgeordnete Sebastian Ehlers spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Läuft das Mikro?

(Zuruf von Enrico Schult, AfD)

Ach, Herr Schult, kommen Sie nach vorne!

(Enrico Schult, AfD: Macht der Kollege Tadsen nachher. Dann können Sie richtig sachlich erwidern.)

Tragen Sie was Sachliches dazu bei! Sie scheinen Ihren Schmerz vom Dienstag noch nicht ganz verwunden zu haben dort.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ooh!)

Ich weiß nicht, für welchen Teil der Fraktion Sie hier sprechen, für die eine Hälfte vielleicht.

(Enrico Schult, AfD: Für alle 14, Herr Ehlers, für alle 14. Das ist Demokratie!)

Von daher scheint das ja nicht ganz so der,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

scheint das nicht so ganz der Fall zu sein. Klären Sie erst mal vielleicht Ihre internen Dinge, bevor Sie uns mit unsachlichen Anträgen hier im Landtag behelligen, Herr Schult!

(Zuruf von Enrico Schult, AfD)

Und von daher, so funktioniert Demokratie bei Ihnen. Ich nehme das schon sehr wahr. Herr Kramer sah doch etwas …

(Zuruf von Enrico Schult, AfD)

Herr Kramer sah doch etwas …

(Enrico Schult, AfD: Das ist ja lächerlich!)

Herr Kramer sah etwas gezeichnet aus am Dienstag. Aber die Unruhe in der Fraktion scheint ja …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin)

Zumindest scheine ich ja den Kern getroffen zu haben.

Und, meine Damen und Herren, der Bund ist, und das ist unsere klare Position, in der Pflicht, die schon mehrfach angekündigte Rückführungsoffensive für Menschen ohne Bleiberecht zu realisieren, so, wie es im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden ist. Das ist unsere klare Erwartungshaltung in Richtung Bundesregierung. Und Ihres Antrages bedarf es dazu nicht, und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!