Es gibt ja viele, die schon im März behauptet haben, dass wir ohne russisches Gas auskommen würden. Das hat sich als falsch erwiesen, sondern wir merken jetzt, dass wir insbesondere LNG brauchen, nicht nur, um diesen Winter zu überstehen, sondern vor allen Dingen
den nächsten Winter, weil es einfach so ist, wenn die Energiespeicher leer sind, nach dem Winter muss aufgefüllt werden, dann steht kein russisches Gas zur Verfügung, nach all dem, was wir wissen. Und dann ist es eben besonders notwendig, dass man LNG-Möglichkeiten hat. Und dann ist es auch gut, für die Zukunft vorzusorgen und LNG-Projekte zu unterstützen, die jetzt nicht unbedingt in diesem oder im nächsten Jahr dann praktisch zum Tragen kommen, sondern auch in den weiteren Jahren. Ich glaube, niemand von uns kann abschließend beurteilen, wie sich die Versorgungslage in den nächsten Jahren weiterentwickeln wird.
Sehr geehrter Herr Minister! Herr Ministerpräsident Markus Söder war ja vor Kurzem in Lubmin und hat sich da auch alles angeschaut um die LNG-Projekte. Und in diesem Zusammenhang hat Herr Söder erwähnt, dass er unser Land personell gern unterstützen möchte. Aktuell sind da weiter keine konkreten Angaben gemacht worden.
Meine Frage ist: Wie ist da der aktuelle Stand zur personellen Unterstützung in unserem Land durch das Bundesland Bayern?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Zunächst eine Vorbemerkung, weil es da ja in der Öffentlichkeit durchaus unterschiedliche Auffassungen gab.
Fachpersonal zu bekommen in diesen Zeiten, ist auch für die öffentliche Hand extrem schwierig. Wir haben auch ein Fachkräfteproblem, und deswegen ist das Angebot aus Bayern, Fachleute mit zu entsenden für bestimmte Aufgaben, für uns positiv zu bewerten. Die Verhandlung führt die Staatskanzlei. Die finalen Abstimmungen laufen derzeit. Aber es wird sich um mehrere konkrete Stellen und Personen handeln, die wir in unterschiedlichen Einsatzbereichen dann haben werden.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Wolfgang – Entschuldigung! – Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.
umgehung Zirchow auf der Insel Usedom. Wie Sie wissen, haben die Polen ja sozusagen ihr Projekt bald – oder zumindest so dem Vernehmen nach im Sommer 2023 –, das Projekt des sogenannten Swinetunnels abgeschlossen in relativ kurzer Planungs- und Bauzeit, und dadurch wird erwartungsgemäß der Verkehr auf der Insel Usedom auf deutscher Seite dann noch mal erheblich zunehmen. Wir konstatieren jetzt schon seit 2018 eine Zunahme des Schwerlastverkehrs beispielsweise um 32 Prozent und insgesamt des Verkehrs um 13 Prozent.
Und wenn die Situation vor Ort in Augenschein genommen wird, dann wissen wir auch, dass die Straße zwischen Zirchow und dem Grenzübergang in keinem guten baulichen Zustand ist, weit entfernt vom Standard einer Bundesstraße, und wir natürlich dann auch von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Erwartungshaltung vernehmen, dass das lange geplante Projekt einer Ortsumgehung Zirchow irgendwann verwirklicht wird.
Daher meine Frage: Seit wann wusste die Landesregierung von den Planungen auf polnischer Seite zum Swinetunnel?
Also 2017 – weiter zurück, ich bitte um Nachsicht, da bin ich sozusagen nicht der Wissensträger, kann ich Ihnen das nicht beantworten –, bereits 2017 hat allerdings die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um genau die Konsequenzen und möglichen Folgen aus dem Bau des Swinetunnels aufarbeiten zu lassen. Dieses Gutachten – und deswegen erwähne ich das – war die Grundlage dafür, dass man seit 2018 dann sich konkret um das Projekt einer Ortsumgehung Zirchow vonseiten des Landes gekümmert hat.
Wir haben das Problem, es ist weder im Bundesverkehrswegeplan gewesen, noch gab es dadurch natürlich bedingt einen konkreten Planungsauftrag des Bundes. Und dieses Gutachten über den Swinetunnel war sozusagen die Möglichkeit, dem Bund klarzumachen, dass bei der Ortsumgehung Zirchow schneller gehandelt werden muss, also, dass wir einen entsprechenden Planungsauftrag des Bundes – weil es handelt sich um eine Bundesstraße – dann auch bekommen, und das war sozusagen der Start für das, was dann nachliegend erfolgt ist.
Es ist ja so, mit Blick auf den von Ihnen erwähnten Bundesverkehrswegeplan, dass die Länder ihre Projekte in diesem Bundesverkehrswegeplan ja anmelden und auch mit einer gewissen Dringlichkeit versehen, zumindest dem Wunsch einer gewissen Dringlichkeit, und daher ist es sozusagen ja jetzt so, dass, während auf polnischer Seite der Bau von 2018 an – da ist, glaube ich, der Vertrag unterschrieben worden – jetzt dann verwirklicht wird, müssen wir feststellen, dass auf deutscher Seite beziehungsweise mit Blick auf die Planung für die Ortsumgehung Zirchow ja wenig passiert ist.
Die Frage ist: Hat die Landesregierung mit Nachdruck versucht, dieses Projekt in den Bundesverkehrswegeplan
Also das Land hat mit Nachdruck mit dem Gutachten den Bund davon überzeugen können, dass es des Baus einer Ortsumgehung Zirchow bedarf. Das ist alles andere als einfach, wenn Sie nicht im Bundesverkehrswegeplan sind. Aber jetzt haben wir diesen Status erhalten, konnten damit auch anfangen zu planen. Im Moment sind wir im Bereich der Linienplanung. Es gibt fünf mögliche Varianten, und ich gehe davon aus, dass wir das bis zum Jahresende abschließen können. Dann werden wir vor Ort in die Diskussionen einsteigen, was sozusagen die Vorzugsvariante sein kann aus fachlicher Sicht, aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, sodass wir an diesem Stück vorankommen.
Wenn Sie generell darauf abheben, dass die Bundesrepublik Deutschland bei solchen Infrastrukturvorhaben zu langsam ist, insbesondere bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, kann ich Ihnen nur zustimmen. Andere europäische Länder, nicht nur Polen, auch Dänemark, die Niederlande, machen es uns vor. Das ist ein Thema, das mich seit Jahren bewegt, und ich hoffe, Zeitenwende bedeutet ja auch, dass Türen aufgehen, dass nicht nur bei einem LNG-Beschleunigungsgesetz, sondern auch bei anderen Infrastrukturvorhaben es die Gelegenheit gibt, dass wir schneller werden.
Eine Bemerkung noch zum Schwerlastverkehr: Wir haben bereits seit Längerem eine Tonnagebeschränkung an den Grenzübergängen, Ahlbeck 3,5 Tonnen und Garz, 7,5 Tonnen. Und wir gedenken auch nicht, diese Tonnagebeschränkungen aufzuheben, das heißt, größere Verkehre, Lkws haben dann keine Möglichkeit, diese Straßen zu benutzen. Ich glaube, das brauchen wir auch an der Stelle.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen.
Guten Morgen, Herr Meyer! Ich will eine gleiche Frage stellen, die ich schon mal gestellt hatte in der Fragestunde, das ist vielleicht ein halbes Jahr her, ich weiß es nicht genau, und zwar geht es um Ihren Koalitionsvertrag, um den maritimen Beauftragten.
Jetzt ist es ein halbes Jahr weiter, meine Nachfrage dazu: Gibt es diesen maritimen Beauftragten? Ist er vorgesehen, mit welchem Aufgabenspektrum? Wie ist er im Organigramm eingebunden? Da hätte ich gern eine Auskunft zu.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Waldmüller! Die interne Entscheidung dazu ist gefallen. Zurzeit werden die organisatorischen Voraussetzungen dafür im Hause auch geschaffen.
Wir sind zurzeit in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung und dann können Sie auch zeitnah mit der öffentlichen Bekundung rechnen.
Sehr geehrter Herr Minister! Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung des Ersatzbaus der Hochbrücke zur L 12 über den Mühlenteich in Wismar?
Ja, wir haben ja 2021 für diese Brücke eine Vorzugsvariante als Land ermittelt, unmittelbar neben der Brücke südlich im Verlauf wird die Brücke dann neu errichtet. Das hat zwei Vorteile, zum einen, dass wir relativ lange den Verkehr auf der alten Brücke erhalten können. Der ist ja ohnehin schon eingeschränkt, weil wir eine Beschränkung haben, dass Lkws da nicht mehr rüberfahren dürfen, was mit dem Zustand der Brücke zu tun hat, die muss also unbedingt ersetzt werden. Und auch das Denkmal der „Wismaria“ wird dadurch geschont.
Wir gehen jetzt in ein Planfeststellungsverfahren. Ich habe selber am 4. Juli dieses Jahres zusammen mit dem Bürgermeister und den Fachbehörden einen Vor-OrtTermin gemacht, weil es da noch einzelne Fragen mit der Stadt Wismar zu klären gab und mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Ob der Baubeginn in 2025 erfolgen kann – das ist jetzt der Ablauf –, hängt davon ab, wie das Planfeststellungsverfahren läuft und natürlich wie die Zahl der Einwendungen und die Qualität der Einwendungen ist.