Protocol of the Session on June 29, 2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich nehme Bezug auf ein Thema, was wir, glaube ich, im Januar, da bin ich aber nicht ganz sicher, bereits einmal auf Initiative der GRÜNEN in diesem Hohen Hause beraten haben, zumindest in den ersten Zügen. Wir legen Ihnen jetzt den Gesetzentwurf vor, von dem damals die Hoffnung bestand, dass er sich deutlich schneller schreiben ließe. Ganz so einfach waren die Dinge an der Stelle nicht. Er ist aber auch beschränkt auf ganz wenige Änderungen.

Und für alle diejenigen, die sich nicht mehr ganz genau erinnern mögen, worüber wir damals sprachen, das ist das schreckliche Wort der „Bestandsdatenauskünfte“, über das wir diskutieren, die Frage also, ob Polizeibehörden und Landesverfassungsschutz bei den – ein bisschen salopp übersetzt – Mobilfunkanbietern und anderen, die Ihnen Internetdienste oder Telefondienste ermöglichen, gegebenenfalls Informationen über Sie abfordern dürfen, wenn also festgestellt wird, ein Telefon, eine Rufnummer oder aber ein gewisser Rechner mit seiner IP-Adresse – ich sage mal, das Nummernschild eines Computers, mit dem man im Internet surft – ist aufgefallen, und zwar in strafrechtlich relevanter Weise oder aber in einer Weise, die darauf schließen lässt, dass

demnächst daraus wohl Straftaten oder andere Gefahren erwachsen könnten.

Wenn ich also dann jemanden nicht als Person habe, aber irgendwas Technisches, technische Spuren in der Hand, ist die Frage, ob mir jemand aus diesen technischen Spuren hinterher einen Namen, eine Anschrift, eine Telefonnummer oder Ähnliches macht, um mit diesen Dingen weiterarbeiten zu können. Das sieht bislang sowohl das Verfassungsschutzgesetz des Landes als auch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz für die Polizeibehörden vor. Allerdings ist im vergangenen Jahr, sind beide Regelungen – nicht ist, sondern beide Regelungen – aufgrund einer langjährig anhängigen Verfassungsbeschwerde als nicht mit der Verfassung vereinbar eingeschätzt worden, und die Landesregierung, aber insbesondere dieses Hohe Haus, der Landtag, hat eine Frist bis 31. Oktober dieses Jahres erhalten, um verfassungsgemäße Regelungen stattdessen zu schaffen.

Genau für diese sogenannten Ermächtigungsnormen – das sind typisch juristische Begriffe, also ein Paragraf, in dem drinsteht, eine Behörde darf das tun, das ist eine Ermächtigungsnorm –, genau für diese Ermächtigungsnormen legen wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf Regelungen vor. Die basieren auf längeren Entwicklungen, denn nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in anderen Bundesländern und vor allen Dingen im Bund, also bei Bundestag und Bundesregierung, hat es Überprüfungen in den letzten zehn Jahren, zum Teil sogar mehrfach, auf der Bundesseite gegeben, ob die entsprechenden Bestimmungen mit der Verfassung vereinbar sind. Und das Bundesverfassungsgericht hat uns zwei große Überschriften an die Hand gegeben: erstens eine hohe Detaillierungstreue dessen, was ich als Gefahr mindestens brauche, um so was tun zu dürfen, und zweitens, ich muss auf beiden Seiten, die dort mitwirken, entsprechende gesetzliche Grundlagen haben.

Ich muss also als Bund – und das hat der Bund zwischenzeitlich getan, der Bundestag – für die Telekommunikationsunternehmen eine Regelung in den entsprechenden Telekommunikationsgesetzen haben, in der drinsteht, du darfst solche Daten rausgeben und musst das im Zweifel, wenn eine Behörde das von dir will, und auf der anderen Seite, in diesem Fall da bei uns auf Landesseite, für den Verfassungsschutz und die Polizei die Ermächtigung, bei Telekommunikationsunternehmen so etwas abfragen zu dürfen. Die Juristinnen und Juristen des Bundesverfassungsgerichts sprechen von der sogenannten Doppeltür. Ich brauche also auf beiden Seiten ein Gesetz, das mir sagt, du, liebes Unternehmen, darfst diese Daten rausgeben, wenn du dazu aufgefordert wirst, und du, liebe Behörde, darfst diese Daten fordern, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Genau diese Voraussetzungen zu konkretisieren, nimmt der aktuelle Gesetzentwurf vor. Er konkretisiert entsprechend dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht und ihm dann folgend das Landesverfassungsgericht von uns verlangt, in die entsprechenden Tatbestände umzusetzen. Sie finden also insbesondere diese Bestandsdatenauskünfte, finden aber einige Paragrafen mehr mit Anregungen, weil zum Teil Folgeänderungen erfolgen müssen und weil zum Teil der Bundesgesetzgeber in dem Bemühen, seine eigenen Regelungen, die er vor allen Dingen für die Telekommunikationsunternehmen geschaffen hat, ebenfalls verfassungsgemäß zu machen, Änderungen in seinen Gesetzen vorgenommen hat, die

wir in Teilen bei uns in den Landesgesetzen auch an anderen Stellen nachvollziehen müssen.

Eine spannende Frage mag noch sein: Berührt das außerhalb des Verfassungsschutzes und der Polizei weitere Behörden, vor allen Dingen die Kommunen, die ja ebenfalls mit diesem Sicherheits- und Ordnungsgesetz als Ordnungsbehörden umgehen? Und da ist die Antwort relativ schlicht: Nein, weil es eben um die Bestandsdatenauskünfte geht, die die eben genannten beiden Behörden berühren. Die kommunale Familie wird nur an einer einzigen Stelle berührt: Für verschiedene Eingriffe nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt es Verpflichtungen, das in einer gewissen Weise zu dokumentieren. Und diese Dokumentationsvorschrift, die quasi vorschreibt, wie und wie lange und in welcher Weise das in den Akten zu vermerken ist, gilt auch für einige andere Tatbestände des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die zum Teil da auch die Kommunen nutzen. Und da wir für unsere Bestimmungen aber klare Vorgaben haben, wie diese Dokumentationspflicht auszusehen hat, ist insoweit passiv auch die Kommune für einige ihrer Dokumentationen berührt, ansonsten aber nicht, weil Bestandsdatenauskünfte dort keine Rolle spielen.

Ich wäre dankbar, wenn wir in eine schnelle Beratung eintreten können. Wir brauchen eine Regelung nach Möglichkeit bis Ende Oktober. Wir sind überzeugt davon, dass die nächsten vier Monate damit auch eine ausreichende Zeit für diesen überschaubaren Kreis von Paragrafen beinhalten. In der Sache selbst gibt es keine Einwände von denen, die wir als Verbände angehört haben.

Ich wünsche erfolgreiche Debatte und freue mich auf die weiteren Diskussionen, vor allen Dingen dann in den Fachausschüssen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich allerdings auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Bützow begrüßen. Sie winken, also sind sie es. Gott sei Dank!

Jetzt eröffne ich die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf selbst ist recht unspektakulär, er fällt aber in eine Zeit, in der für die Sicherheitsbehörden, insbesondere Verfassungsschutz und Polizei, das rechtliche Koordinierungssystem erheblich durchgerüttelt wird. Gerichtsurteile zwingen die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen erneut dazu, das traditionelle Spannungsfeld zwischen der sogenannten wehrhaften Demokratie einerseits und dem Schutz persönlicher Freiheit andererseits neu zu vermessen.

Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Änderung des SOG M-V und des Landesverfassungsschutzgesetzes erfolgen Anpassungen bereits bestehender Eingriffsnormen. Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten, die verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist, wird künftig an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Rahmen des sogenannten „Doppeltürmodells“ – der Minister hat es ja hier bereits ausgeführt – werden die Verwendungszwecke der Daten sowohl durch die Übermittlung als auch die Abfrageregelung begrenzt, etwa zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr.

Der Gesetzentwurf weist unter dem Punkt „Lösung“ darauf hin, dass weiterer Regelungsbedarf besteht, Stichpunkt „Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April zum bayerischen Verfassungsgesetz“. Dazu werden wir ja heute auch noch mal hören. Im Zuge einer umfassenden Novelle soll dies dann auch aufgegriffen werden. Das ist richtig. Bei dieser höchst sensiblen Thematik gilt dann aber eben auch Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn es geht nicht einfach um einen generellen Stopp für sicherheitspolitische Maßnahmen, es geht vielmehr um ein Stoppschild für sicherheitspolitische Maßlosigkeit, aber dies wird nicht einfach und bedarf einer weiter gehenden Diskussion.

Bis dahin – und so ist es auch in diesem Fall gewesen – geben die Gerichte Handlungsanweisungen und Richtlinien vor, die bis zur Änderung der betroffenen Regelungen anzuwenden sind. Um die durch das Landesverfassungsgericht gesetzte Frist bis Oktober einhalten zu können, sind die vorgenommenen Änderungen notwendig. Ich werbe um Zustimmung und bedanke mich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist nach den bundes- und landesverfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig, damit Verfassungsschutz und Polizei auch nach der Übergangsfrist des Landesverfassungsgerichts bis zum 31. Oktober 2022 die Befugnis haben, manuelle Bestandsdatenauskünfte einzuräumen. Zu den rechtlichen Grundlagen wurde hier schon umfassend vorgetragen. Gegen die Ermächtigungsnorm zur Bestandsdatenauskunft wurde 2014 Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben. Das Verfahren wurde 2016 ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatennormen des Bundes abzuwarten.

Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Erteilung einer Bestandsdatenauskunft grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn bestimmte verfassungsrechtliche Grundsätze beachtet werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Landesverfassungsgericht bei uns im Land das ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen und entschieden, dass die Bestandsauskunftsnormen für M-V mit dem Grundgesetz unvereinbar sind,

aber bis zum 31. Oktober 2022 unter bestimmten Maßgaben noch angewendet werden dürfen.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Anpassung erfolgen. Neu geregelt werden der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation, die Auskunft über Nutzungsdaten, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Mobilfunkendgeräten und die Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation. Dem können wir folgen, und wir werden den Gesetzentwurf folglich auch überweisen.

Was wir kritisch sehen und was wir so auch nicht mittragen und was wir so auch in der Vergangenheit nicht erlebt haben, zumindest unter früheren Chefs der Staatskanzleien – Herr Meyer, Herr Geue seien da erwähnt –, ist die Verfahrensweise, dass hier Gesetzentwürfe bereits vor der Einbringung im Landtag in den Ausschüssen behandelt werden. Das gilt für diese Vorlage, das gilt für die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, das gilt für das Gesetz zum Staatsvertrag über die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Auch beim Kurortgesetz im Wirtschaftsbereich war es in der vergangenen Woche der Fall. Der Innenausschuss hatte in der vergangenen Woche eine Tagesordnung komplett mit Vorlagen, die erst heute in Erster Lesung beantragt werden.

Das Selbstbefassungsrecht ist aber auf Angelegenheiten im eigenen Aufgabenbereich beschränkt und deshalb gegenüber der inhaltlichen Kompetenz des Landtages eingeschränkt. Und Gesetzentwürfe der Landesregierung sind keine Angelegenheiten im eigenen Aufgabenbereich eines Ausschusses, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall René Domke, FDP)

Das kann man im Einzelfall mal machen, aber in dieser Landtagswoche ist es zur Regel geworden. Die Landesregierung begründet das im Ausschuss dann auch noch mit der Eilbedürftigkeit der Gesetzentwürfe, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung. Ja, dann muss man schneller arbeiten!

(Beifall René Domke, FDP)

Sie sind jetzt sieben Monate hier in der neuen Koalition am Werk. Da war genug Zeit, um die Gesetzentwürfe rechtzeitig einzubringen, und man hätte die Erste Lesung bereits im Mai auch durchführen können. Das verstehe ich an der Stelle nicht.

Und nach unserer Landesverfassung ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen frühzeitig und vollständig zu informieren. Ich weiß nicht, wie es anderen Oppositionsfraktionen geht, unsere Fraktion ist zumindest nicht informiert worden, das ist bei uns jetzt nicht erfolgt. Wir haben Kenntnis von den Gesetzesvorhaben erst durch die Veröffentlichung der Tagesordnung bekommen. Deswegen – ich habe es auch an anderer Stelle schon kritisiert – ist das aus meiner Sicht kein ordentlicher Umgang hier mit dem Parlament und auch eine missbräuchliche Auslegung der Geschäftsordnung. Das wollte ich im Rahmen der Ersten Lesung hier noch einmal sagen, weil ich das so für nicht in Ordnung halte, wie hier mit dem Parlament umgegangen wird.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Nichtsdestotrotz werden wir natürlich der Überweisung zustimmen und uns konstruktiv in die Beratungen einbringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!

Herr Ehlers, ja, auch im Innenausschuss ist es schon bekrittelt worden, dass wir praktisch eine Vorabbefassung oder in Selbstbefassung diese Gesetzesvorlage angesprochen haben oder auf der Tagesordnung hatten. Kann man so sehen, kann man auch kritisieren, vor allen Dingen, da es nicht das Einzige war, aber ehrlich, bei dieser sehr anspruchsvollen Landtagssitzung finde ich es eher gut, dass wir jetzt nicht noch eine Sondersitzung des Innenausschusses parallel oder im Anschluss, wann auch immer, machen müssen, sondern den ersten Auftakt schon mal hatten.

(Zuruf von Christiane Berg, CDU)

Also man muss auch immer schauen, welche Hintergründe da zu berücksichtigen sind.

(Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Harry Glawe, CDU)

Wir machen auch Ihrem, dem ehemaligen Innenminister, sicherlich keinen Vorwurf daraus, dass wir hier einen Gesetzesentwurf haben, der notwendig ist, weil Teile des Gesetzes eben nicht verfassungskonform sind. Das fällt uns nicht im Traum ein, denn das ist ja immer so: Je tiefer behördliches Handeln in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen kann, desto enger sind die Eingriffsvoraussetzungen und die Schutzmaßnahmen auszugestalten.

Und so ist es auch die Regel und geradezu natürlich, dass Anpassungen der Sicherheits- und Ordnungsgesetze oder der Verfassungsschutzgesetze als Antwort auf neue technisch basierte Straftaten oder staatsgefährdende Aktionen im Vorfeld nicht nur kritisch diskutiert, sondern im Nachhinein oftmals auch juristisch angegriffen werden, und so verhält es sich auch hier. Und mit der Materie, die wir hier haben – das sagte der Innenminister schon –, die ist ja nicht nur einmal durch Gerichtsbeschluss praktisch überarbeitet worden, sondern muss erneut noch mal überarbeitet werden. Und es geht nicht darum, was hier getan werden können soll, sondern wie die Rahmenbedingungen in den entsprechenden Gesetzen halt dargelegt sind.

Und ich werde auch nicht das noch mal wiederholen, was der Minister gesagt hat, Herr Noetzel gesagt hat und Herr Ehlers auch noch mal wiederholt hat. Ich hab auch gesehen, Frau Oehlrich hat in ihrer Rede schon ganz viel weggestrichen, wahrscheinlich möchte sie auch vermeiden, hier Dinge zum vierten Mal zu sagen. Deswegen werde ich das an dieser Stelle auch einfach mal abkürzen.

(Zuruf von René Domke, FDP)

Wir haben hier einige Normen zu verändern. Die Einzelheiten werden wir im Innenausschuss erörtern. Dazu kommt ja auch noch, dass der Bundesgesetzgeber zum Beispiel das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien geschaffen hat – als ein Beispiel, es gibt auch noch weitere. Und deswegen werden wir die intensiven Beratungen im Innenausschuss fortführen. Wir werden also selbstverständlich der Überweisung zustimmen.

Und ich möchte wegen der insbesondere schwierigen Rechtsmaterie, die ja immer schwierig ist, wenn es um Eingriffe in das Leben von Menschen geht, um Straftaten zu vereiteln oder staatsgefährdende Aktionen nicht entstehen zu lassen – das gibts bei uns in etwas kleineren, aber in größeren Zusammenhängen hat Condoleezza Rice mal gesagt, das möchte ich hier zitieren: „Auf dieser Welt ist es unmöglich, saubere, klare Trennlinien zwischen unseren Sicherheitsinteressen … und unseren demokratischen Idealen zu ziehen.“ Und das ist sicherlich bei diesem Gesetzgebungsvorhaben auch so. Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, und wir sehen uns im Ausschuss wieder. – Danke!