Herr Pegel sagt, Demokratie wagen. Ja, das ist richtig, aber Demokratie wagen wir dann, wenn wir Begeisterungsfähigkeit wecken, wenn wir mit den Leuten wirklich ins Gespräch kommen und diese Menschen dann auch merken, dass sie Gestaltungsspielräume bekommen und nicht nur formale Rechte.
Bezeichnenderweise argumentierte auch die SPD-Fraktion 2020 noch damit, dass es nicht ihr politischer Ansatz sei, zu ignorieren, was die Mehrheit der Menschen in unserem Land sagt. Ich bin gespannt, wieso die jetzige Regierung das einfach vergessen hat. Das Stichwort ist genannt: „Volksbefragung“. Dies war noch das Ziel der rotschwarzen Koalition, davon hören wir jetzt nichts mehr.
Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs gewinnen wir die Menschen in unserem Land, gewinnen die Menschen in unserem Land vielfache Pflichten und Freiheiten. Ob es um den Alkoholkonsum geht, Arbeitszeitregelungen, das abends längere Ausgehen, die Eheschließung, Führerschein, Geldfragen, Geschäftsfähigkeit, das Straf- und das Sorgerecht und die erste eigene Wohnung – es sind spannende Zeiten, in denen sich junge Menschen bewegen, und alles ändert sich ab dem 18. Lebensjahr.
Meine Damen und Herren, der Jurist Jens Gnisa veröffentlichte dann auch jüngst eine dazu passende Einschätzung, ich darf erneut zitieren: „Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre … ist zwar verfassungsrechtlich zulässig, widerspricht aber den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung,“
„die … regelmäßig auf die Volljährigkeit … zurückgreift.“ Zitatende. Es gibt also weiterhin gute Gründe dafür, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu knüpfen.
Dieser Gesetzentwurf, der ohne echte faktische Analyse, ohne echte empirische Erhebung, ohne entwicklungspsychologische Gedanken auskommt, den werden wir kritisch begleiten. Und wenn Sie denken, dass Sie die AfD durch die Einbeziehung jüngerer Wählerschichten erfolgreich bekämpfen, dann kann ich nur auf die Ergebnisse in den ostdeutschen Bundesländern verweisen, auf Sachsen, auf Thüringen. Die AfD hat gezeigt, wie man junge Leute für den politischen Prozess wieder begeistern kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf will das Mindestalter zur Wahlteilnahme für die Landtagswahlen auf 16 Jahre festsetzen. Hierzu hatte meine Fraktion in der letzten Wahlperiode bereits drei Anläufe unternommen, allerdings vergeblich, denn die CDU zeigte sich stur und bockbeinig. Das wiederum ist jetzt vergeblich, denn der politische Wind hat sich merklich gedreht. Sie haben es gestern gehört, wir werden so schnell es geht so viel wie möglich aus unserem Koalitionsvertrag umsetzen.
Meine Damen und Herren, inhaltlich kann man der zurückliegenden Debatte in diesem Landtag nahezu komplett die Pro- und Kontra-Argumente zum Wahlalter 16 entnehmen,
ich möchte das nicht alles wiederholen. Wer es noch aktueller haben möchte, dem empfehle ich die Debatten der am 16. März vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Diese hat sich am 28. April ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre auseinandergesetzt. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, keine wirkliche Überraschung, entdeckte bei dieser Gelegenheit einen beachtlichen Widerspruch – das haben wir heute auch schon gehört –, wenn das Wahlrecht als vornehmstes Recht verliehen werde, Handy- und Mietverträge aber
nicht abgeschlossen werden könnten. Als wenn das eine nicht der politischen Mitbestimmung und das andere dem Schutz der Jugendlichen dienen würde! Nur „Weiter so!“ möchte man sagen.
Meine Damen und Herren, an der Frage „Wahlalter 16“ wird in diesem Landtag vielleicht auch die schwarz gestrichene Oppositionkoalition zerbrechen. Vielleicht gelingt es uns aber doch noch gemeinsam, auch die CDU-Fraktion in dieser Frage für die Seite des Fortschritts zu gewinnen. In Baden-Württemberg jedenfalls hat CDU-Innenminister Thomas Strobl am 6. April die dortigen Änderungen des Wahlrechts auch als die tiefgreifendste Reform seit Bestehen des Landes bezeichnet. Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden.
So wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft sein. Ich freue mich darauf. Keine Angst vor der Jugend! Es ist nur konsequent, wenn sie sich endlich ihre eigenen Interessenvertreter und -vertreterinnen aussuchen können. Einfach gute Politik machen, dann wird das schon! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bleibt von sieben Monaten Rot-Rot, außer vielen Pleiten, Pech und Pannen? Die Polizei ist jetzt darum bemüht, für all ihre Dienststellen Regenbogenfahnen zu besorgen, es ist ein neuer Feiertag eingesetzt worden und das Wahlalter 16 wird heute in Erster Lesung auf den Weg gebracht.
Und, Herr Noetzel, da wird uns auch nicht schwindlig, denn damit sind ja auch alle Big Points der LINKEN aus dem Koalitionsvertrag abgeräumt. Also da können Sie sich dann schon mal freuen.
Ab morgen dürfen Sie dann Ihrer erstaunten Parteibasis wieder erklären, warum TKMS nach Wismar kommt, und warum es eine gute Entscheidung ist, dass das Marinearsenal nach Rostock kommt. Da wünsche ich Ihnen dann viel Freude und viel Vergnügen. Da müssen Sie dann nachher aufpassen, dass Ihnen nicht schwindelig wird, wenn Sie vor Ihre Partei treten!
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Noetzel, DIE LINKE: Na, da machen Sie sich keine Sorgen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte ist in der Tat nicht neu. Ich habe häufiger dazu in der vergangenen Wahlperiode gesprochen, die Argumente liegen auf dem Tisch. Trotzdem möchte ich natürlich die Erste Lesung nutzten, um auch hier noch mal einige Punkte klarzustellen. Aus unserer Sicht – das muss man nicht so sehen, aber das kann man so sehen – gibts schon noch
einen Unterschied zwischen Parlamenten, gesetzgebenden Parlamenten, Landtag, Bundestag und kommunalen Vertretungen, wo sich das Wahlalter 16, glaube ich, seit 1999 hier bewährt hat und was von uns auch nicht infrage gestellt wird. Sie entreißen damit das aktive und passive Wahlrecht, das wissen Sie auch, das heißt, 16-Jährige dürfen künftig wählen, sie dürfen sich aber nicht selbst zur Wahl stellen, was aus meiner Sicht schon mal eine gewisse Schwierigkeit ist. Und das Alter 18 ist nun mal – das können Sie jetzt gut finden, schlecht finden – mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden.
Und, Herr Minister Pegel, wenn man sich die Begründung durchliest – das war ja auch Teil Ihrer Rede – dieses Gesetzestextes, wenn Sie dann mit der ausnahmsweisen Ehefähigkeit ab 16, also mit Ausnahmen hier argumentieren, um etwas zur Regel zu machen, dann merkt man schon, wie schwer sich auch die Landesregierung tut, überhaupt dort sachlich eine Begründung für das Wahlalter 16 zu finden. Und von daher ist das schon sehr mühevoll hier konstruiert worden, zumindest von den Juristen in Ihrem Haus, die ja wahrscheinlich diesen Text hier verfasst haben.
Und dann wäre ich auch dafür, und dann müssen wir uns auch mal ehrlich machen an der Stelle, wenn wir über das Thema Jugendstrafrecht, über andere Dinge reden, da gibt es ja immer mal wieder die Diskussion, wenn dann Minderjährige strafffällig werden, da sind dann immer sofort die LINKEN vor allem natürlich vorneweg und sagen, also da, das darf man nun nicht, und da muss alles sehr behutsam machen, und alles ganz, ganz schlimm, also da bitte ich dann, auch ehrlich machen und sagen, wenn dann mit 16 gewählt werden darf, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann auch Jugendstrafrecht absenken und dann auch mit 16 hier voll zugreifen an der Stelle. Da wünsche ich uns dann viel Spaß bei künftigen Diskussionen zu der Thematik.
An den LINKEN ist – und das gehört auch zur Wahrheit dazu – in der vergangenen Wahlperiode, es ist es angesprochen worden, die Volksbefragung gescheitert. Das wollten wir in der damaligen Koalition. Nun können Sie hier noch mal erklären, warum Sie es nicht wollten. Wahrscheinlich hatten Sie Angst vorm Ergebnis,
weil das Ergebnis – und das zeigen ja auch Umfragen, seriöse, die in Auftrag gegeben wurden, will ich gar nicht weiter bewerten –, aber ein Großteil der Menschen lehnt das hier im Land ab. Punkt, aus, Ende! Davor hatten Sie wahrscheinlich Angst gehabt, deswegen haben Sie diese Volksbefragung an der Stelle verhindert.
Und, meine Damen und Herren, natürlich ist das Thema „Wahlalter 16“ auch wieder willkürlich. Ich erinnere mich gut an die Anhörungen in der letzten Wahlperiode hier im Rechtsausschuss, da gabs Vertreter, die gesagt haben, ja, also 16, das geht ja eigentlich gar nicht, also eigentlich ja mit 14 schon. Also von daher bin ich schon sehr gespannt, wie lange das Wahlalter 16 dann hier Bestand haben wird an der Stelle und warum es nicht die Diskussion gibt, weil alle hier so gut informiert sind, und auch schon die 14-Jährgien bei TikTok unterwegs sind, kann man auch mit 14 schon wählen.
Mit einem Vorurteil will ich aufräumen – und das sage ich auch ganz klar und deutlich, das habe ich in der vergan
genen Wahlperiode gesagt, das sage ich auch jetzt, und das hat Herr Noetzel ja gerade versucht zu suggerieren –, wir haben überhaupt keine Angst vor jungen Leuten. Wir trauen auch jungen Leuten mit 16 durchaus zu, politische Entscheidungen zu treffen. Der Fraktionsvorsitzende und ich, wir haben mit 15 angefangen, uns politisch zu engagieren in der Jungen Union und wären sicherlich auch in der Lage gewesen, mit 16 zu wählen. Das, finde ich, kann man auch da gar nicht festmachen. Es gibt Menschen, die über 18 sind, wo man sicherlich auch Zweifel daran hat, ob die politisch so gereift sind. Deswegen steht das für mich auch gar nicht infrage. Aber es gibt hier ein paar Grundsätze, was das Wahlrecht angeht und was das Thema Volljährigkeit angeht, und deswegen haben wir dort unsere Position.
Und es gibt natürlich auch jetzt schon Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren, und wir ermuntern alle jungen Menschen, sich einzubringen in den Gremien, die es dort gibt. Ob in den Kinder- und Jugendräten auf kommunaler Ebene oder auch in den politischen Jugendorganisationen oder auch außerhalb der Parteien gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Also wir haben da keine Angst. Und wenn man sich auch vergangene U18-Wahlen anschaut, glaube ich, muss uns da auch nicht angst und bange sein als CDU. Da können Sie mal eher schauen, wenn Sie Ihr Bundestagswahlergebnis anschauen, dann müssten Sie eher in Sorge sein um Ihre künftige Existenz als LINKE. Von daher sehen wir das sehr gelassen und stimmen einer Überweisung natürlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich riesig über diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Es gibt wohl kein Thema, über das wir die letzten fünf Jahre mehr mit jungen Leuten gesprochen haben, als diese Wahlalter-Absenkung.
In sämtlichen Runden mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendorganisationen war das die meistgenannte Forderung, und das völlig zu Recht. Leider, und das haben wir gehört, war die Antwort in der vergangenen Legislatur dabei stets dieselbe.
Ich habe tatsächlich überhaupt gar keine Lust, jetzt die Argumente gegen das Wahlalter 16 noch mal aufzuzählen, wir haben ja etliche davon gehört, und ich frage mich: Sagen Sie eigentlich Ihren eigenen Töchtern und Söhnen auch, dass Sie sie für nicht wahlrechtsfähig halten?