Denken Sie einfach mal darüber nach! Es sind nämlich nicht die Raffinerien und die Tankstellenbelieferungen, die hier im Inland die Profite machen.
Und das ist nämlich auch das große Problem, was wir hierbei haben. Sie gehen einfach hinweg, Sie sagen, wir machen einfach, wir besteuern den Übergewinn, Sie schauen gar nicht, wo ist er überhaupt entstanden. Wenn wir überhaupt wüssten, was ein Übergewinn sein soll – eine reine Preisentwicklung ist überhaupt gar kein Indiz für einen Übergewinn.
Und Sie haben auch überhaupt gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Sie verschiedene Branchen über einen Kamm scheren. Sie suchen sich gute Branchen, schlechte Branchen, die einen sollen eine Übergewinnsteuer bezahlen, die anderen eben nicht. Das bricht doch zusammen, das Kartenhaus! Jedes Verfassungsgericht wird sagen, gehen Sie nach Hause mit einem solchen Gesetzentwurf!
Und dann sage ich einfach noch mal, ist denn jetzt der Übergewinn jede oder eben nur eine besondere Abweichung, und wovon überhaupt. Vom Wirtschaftsplan, der vorher aufgestellt wird? Wer soll das berechnen? Die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter im Finanzamt? Was muten Sie den Menschen eigentlich zu?! Und vor allem noch mal: Die Ölförderkonzerne sitzen nicht in Deutschland, die werden nicht im Finanzamt Wismar oder Schwerin veranlagt. Da frage ich Sie, wie wollen Sie da beigehen?
Schaut man einfach mal ins Handelsgesetzbuch, da steht nichts von Übergewinn. Schaut man in die Steuergesetze, da steht nichts von Übergewinnen. Schaut man mal in internationale Buchführungsvorschriften, da steht nichts von Übergewinn. Dann sagen Sie doch einfach mal, wie Sie das machen wollen! Wie wollen Sie es vor allem machen, wenn Sie in eine Mischkalkulation gehen?
Was wollen Sie eigentlich, wie wollen Sie, wie wollen Sie eigentlich verhindern, dass es mit Nebenrechnungen und Bilanzkosmetik ein Schönrechnen der Übergewinne gibt?
Was machen Sie mit Verlustvorschlägen in solchen Unternehmen? Keine Antwort, Hauptsache Übergewinn besteuern! Was wollen wir denn eigentlich miteinander verrechnen, wenn Sie Spartenrechnungen haben? Es gibt viele Konzerne, die sind breit aufgestellt.
Und, meine Damen und Herren, was Sie überhaupt nicht beantwortet haben: Sind denn die ausgeschütteten oder die entnommenen Gewinne oder sind es auch die thesaurierten, die stehen gelassenen Gewinne, die vielleicht wieder reinvestiert werden? Und da kommen wir jetzt nämlich zu dem, was Sie uns sonst immer erklären. Sie wollen ja sozusagen erneuerbare Energien fördern, das wollen wir alle. Aber was glauben Sie wohl, was da entsteht?! In eine Renditeerwartung wird dort investiert. Kommen Sie denen mal jetzt mit einer Übergewinnsteuer! Was glauben Sie, wie schnell die aus dem Land verschwunden sind und woanders erneuerbare Energien erzeugen!
Und es wird auch immer der Eindruck vermittelt, meine Damen und Herren, dass nicht ausreichend besteuert wird. Ich darf mal daran erinnern, dass wir im OECDVergleich schon die höchsten Steuern haben im Unternehmenssteuerbereich. Ja, und auch ein Übergewinn wird mit dieser hohen Steuer belastet. Noch mal: Es wird ja nur nicht, der meiste Gewinn entfällt eben nicht auf die Inlandsbesteuerung.
Und was machen wir eigentlich mit dem verfassungsrechtlichen Halbteilungsgrundsatz? 50 Prozent – so ist es jedenfalls in Deutschland – müssen dort verbleiben, wo das Einkommen erzielt wird. Was machen wir denn damit eigentlich? Heben wir auch einfach auf, oder wie?
Was genau wollen Sie eigentlich mit einer Abschöpfung erreichen? Auch das ist nicht ganz klar. Eine Steuer ist
nicht gleich Abschöpfung. Abschöpfung heißt im Grunde 100 Prozent Steuer, also eine Gesamtabschöpfung. Ich hoffe, dass Sie nicht solche Gedanken noch hegen, dass Sie noch in eine Enteignungsdebatte wollen.
Und wenn ja, auf welcher Grundlage wollen Sie das eigentlich verfassungskonform umsetzen? Und welche Systematik wollen Sie da eigentlich anwenden? Wer soll mit welcher Kompetenz – das sage ich noch mal – die Übergewinne eigentlich berechnen? Wer soll mit welcher Kompetenz die berechneten Übergewinne prüfen? Wer soll mit welcher Kompetenz die Steuer festsetzen? Wer soll mit welcher Kompetenz die Steuer oder den Übergewinn selbst eintreiben? Und egal, wie Sie diese Fragen beantworten, Sie drücken sich um eine ganz entscheidende Frage: Wie wollen Sie eigentlich verhindern, dass ein in welcher Form auch immer abgeschöpfter Übergewinn nicht eingepreist wird? Und das, meine Damen und Herren, da hängen Sie wirklich einer naiven Vorstellung nach, dass Herr Aral und Frau Shell einfach in eine Schatulle greifen und den Übergewinn ausstreuen über das Land. Das wird so nicht stattfinden, meine Damen und Herren. Wir brauchen andere Mittel.
Und was Sie auch vergessen, ist, am Ende belastet es einfach den Verbraucher. Der Fiskus – und das ist nämlich genau Ihre Intention –, der Fiskus lacht sich ins Fäustchen und freut sich über folgende Spirale: Übergewinn wird erzielt, Fiskus schöpft ab, Verbraucher zahlt höheren Preis, höherer Preis inklusive Abschöpfung führt zu höherem Übergewinn, Fiskus schöpft ab, Verbraucher zahlt höheren Preis.
Und das können Sie so lange so weitermachen, bis Ihnen schwindelig wird, meine Damen und Herren. Also sagen Sie doch einfach, was Sie wollen! Sie wollen den Staatshaushalt sanieren, Sie wollen Ausgaben, Sie wollen Dinge abfedern, die Sie vorher künstlich hochbringen, indem sich der Staat als Inflationstreiber mit betätigt, und das ist das völlig Falsche in dieser Situation.
Und da gab es schlaue Vordenker, die seit 1958 eins geschaffen haben im System der sozialen Marktwirtschaft: Das ist das Kartellrecht. Und genau da haben wir aber Probleme, da haben wir Vollzugsdefizite. Ich bin es auch leid, jedes Mal zu Ostern, vor den Osterferien zu hören, dass die Preise angestiegen sind und das Kartellamt prüft. Ich glaube, niemand hat jemals erfahren, was bei diesen Prüfungen überhaupt rausgekommen ist. Da müsste man mal nachfragen.
Aber ich sage auch, da müssen wir nachschärfen, da müssen wir tatsächlich etwas machen, da ist die Bundesregierung dabei. Aber bleiben Sie uns weg mit einer Übergewinnsteuer, die Sie selber noch nicht mal definieren können, was ein Übergewinn ist und wie diese Steuer überhaupt festgesetzt werden soll!
Und, meine Damen und Herren, das ist der richtige Weg, über das Kartellamt zu gehen, denn eins steht fest, Sanktionen und Bußgelder, die können Sie nicht einfach so einpreisen, die können Sie nicht einfach so umwälzen, weil sie ja gar nicht planbar sind.
Wir brauchen eine starke Wirtschaft, wir brauchen zugleich natürlich einen starken, verlässlichen, durchsetzungsfähigen Rechtsstaat und wir brauchen keine andauernden neuen populistischen Erfindungen,