Protocol of the Session on June 29, 2022

(Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war eine Petition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Insektenschutz und dergleichen. Es ist nur ein Beispiel dafür, dass man also eine Geschäftsgrundlage hat, die sowohl in der Güterabwägung völlig neu ist als auch rechtlich und politisch neu ist. Ich sehe also kein Einvernehmen aktuell, das über das von 2020 hinausgeht auf politischer Ebene.

Dazu kommt, dass wir hier sozusagen über die sogenannte zweite Säule sprechen. Das sind die Agrarumweltnamen in den einzelnen Bundesländern. Das heißt, die erste Säule wird vom Bund gesteuert, der Minister hat es angesprochen, der nationale Strategieplan ist nicht genehmigt worden. Wenn man sich so schön Schaubilder anschaut, sind da zwei Säulen, die stehen nebeneinander, oben ist ein Dach drauf. Die Realität ist jetzt eine andere, man braucht erst die erste Säule und die zweite Säule steht auf der ersten Säule drauf. Das heißt, wenn man die erste Säule kennt, kann man die zweite gestalten und entwickeln, wenn man sie nicht kennt, ist das sehr schwierig.

Das heißt, wir fangen also an, wenn wir ein Haus bauen, was aktuell auch sehr schwierig sein soll, nicht mit Grundmauern und Bodenplatte, sondern wir fangen an mit einem Schornstein, wir basteln schon ein paar Fenster mit Dachlatten in die Wand, die wir noch gar nicht haben. Das ist natürlich …

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Bohrungen!)

Oder so.

So ist das natürlich ein Dilemma aktuell, muss man ganz deutlich sagen, auf der einen Seite die rechtliche Forderung, dass man die zweite Säule ausgestalten soll, ohne zu wissen, wie die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind. Das heißt, im Grunde genommen ist es auch ein Stück weit ein Luftschloss und kein Haus.

Insofern könnte ich jetzt viel ausführen zu einigen Einzelpunkten, ob das Wasserstände im Niedermoor sind, tierartgerechte Tierhaltung.

Übrigens, alle, die jetzt Schweine halten, verlieren 50 Euro pro Schwein. Also wer jetzt den Stall räumt, der lässt ihn zukünftig auch leer stehen. Dazu kommt bei Schweinehaltern noch ein ganz anderes Problem, Afrikanische Schweinepest, und auch sehr spezielle Zulieferketten, Problematik im Rahmen von Corona und erhöhten Futterpreisen. Das heißt, also schon jetzt sind Tierhaltungsanlagen, die tierartgerecht sind, nicht wirtschaftlich zu betreiben. Selbst ein geschenkter Stall ist heute ein Geschenk, das man nicht haben wollte.

Insofern haben wir schon völlig neue Rahmenbedingungen wirtschaftlich, politisch und auch rechtlich für diese zweite Säule, und es ist natürlich ein Dilemma für das Landwirtschaftsministerium, das offensichtlich sozusagen das Problem bei den Regierungsfraktionen ein Stück weit abgeladen hat, bloß das Problem bleibt dasselbe. Es ist auch nicht lösbar, und wenn man ehrlich ist, es ist nicht seriös lösbar, und es ist natürlich schon schwierig, wenn man jetzt Druck hat. Es ging ja vor einiger Zeit los, Anbau von Futtermitteln auf sogenannten ökologischen Stilllegungsflächen. Dann müsste man ja … Der Minister hat es zu Recht angesprochen, diese Woche beginnt die Ernte wahrscheinlich schon bei der Wintergerste aufgrund der Trockenheit, dass man gar nicht weiß, welche Fruchtfolge man einhalten soll.

Es war ja geplant im Rahmen der Farm- und Forststrategie sozusagen ein Fruchtfolgewechsel, also nie zwei Früchte oder dieselbe Frucht nacheinander anzubauen. Das weiß aber jetzt kein Mensch. Wenn das bei solchen Regelungen im Februar käme und die Felder schon bestellt sind, wen will man denn anschließend dafür aufhängen, auf Deutsch gesagt?! Das geht ja nicht im Guten, das heißt, ohne Verschiebung der maßgeblichen Rahmendaten kommen wir nicht weiter. Deswegen ist es ein Dilemma, bleibt es ein Dilemma. Deswegen können wir diesem Vorschlag auch nicht zustimmen und müssen den Vorschlag ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Bevor wir die Debatte fortsetzen, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Dargun. Herzlich willkommen!

Für die Fraktion der SPD hat nunmehr das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine Beschlussempfehlung vorgelegt aus dem Agrarausschuss heraus und haben dazu noch einen Änderungsantrag

von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekommen. Darauf möchte ich zuerst ganz kurz eingehen.

In diesem Änderungsantrag wurde wieder zurückgegriffen auf die Worte „Verringerung“, „Vermeidung“. Das haben wir bereits, glaube ich, im Ausschuss ausführlich diskutiert. Wir haben den Mindesttierbesatz diskutiert. Wir wissen, dass wir zwei Großvieheinheiten pro Hektar als Mindesttierbesatz anstreben, dass wir das auch deutschlandweit anstreben und möglichst auch europaweit anstreben, dass unser Minister sich zumindest dafür einsetzt, damit wir überall die gleichen Bedingungen haben, weil es nicht einzusehen ist, dass wir hier, ich sage mal, für unsere Landwirte schlechtere Bedingungen haben und unsere Landwirte schlechter, ich sage jetzt mal, gestellt sind und wir aber trotzdem in Mecklenburg-Vorpommern Lebensmittel aus anderen europäischen Ländern dann verzehren.

Es sind weiterhin noch einmal die Biodiversität und der Gewässerschutz angesprochen worden, und da sind vereinzelt also zum geförderten Grünland einige Maßnahmen angesprochen worden. Da möchte ich sagen, dass die Regierung oder, besser gesagt, die gesetzliche Grundlage bei uns im Land durchaus schon sehr viel weiter fortgeschritten ist. Wir haben – jetzt muss ich hier mal den richtigen Zettel finden, hoffentlich habe ich ihn mit –, wir haben zumindest schon für die Wiesenbrüter die Regelungen, wir haben für Salzgrasland verschiedene Regelungen, wir haben für andere Stilllegungsflächen Regelungen. Also es gibt ganz viele verschiedene, acht verschiedene Regelungen für verschiedene Grünlandbewirtschaftungsmethoden, die durchaus deutlich weiter greifen, als es hier in dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird.

Und es ist noch einmal auf die landwirtschaftlichen Tierhaltungssysteme eingegangen worden. Dazu möchte ich vermerken, dass eine AFP-Bewilligung nur ausgereicht wird, wenn Baugenehmigungen oder BImSch-Verfahren bereits vorliegen, und dass zum Beispiel der Zuwendungsempfänger generell ein Landwirtschaftsbetrieb sein muss, also Zuwendungsempfänger auch mit KMU-Eigenschaften. Das förderfähige Volumen – das hatte ich vorhin schon gesagt – liegt bei 3 Millionen Euro. Wenn man aber davon ausgeht, dass ein Kuhplatz im Moment 10.000 Euro kostet, also zwischen 9.000 und 11.000 Euro, dann weiß man, dass maximal 300 Kühe gefördert werden dürfen. Legehennen im konventionellen Bereich zum Beispiel dürfen die Tierzahl von 12.000 je Gebäude nicht überschreiten und müssen dabei zusätzlich die baulichen Bedingungen nach Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes, also der Prämienstufe einhalten.

Ja, über die Bestandsobergrenzen hatte ich gerade schon etwas gesagt. Es geht noch einmal um den Futterbau. Vor Kurzem hat schon der BUND versucht, die Futtergrundlage im Baugesetzbuch stärker zu verankern, in dem diese 75 Prozent betragen soll und auch tatsächlich im eigenen Betrieb erzeugt werden müssen. Das macht jedoch wenig Sinn. Der Tierbestand müsste dann genau zum Futteranbau der Region passen, also ein Wechsel im Tierbestand wäre unmöglich. Wenn Brotgetreide angebaut werden kann, würde dieses dann auch nicht mehr angebaut werden können, weil eine Fütterung an die Tiere dann auch ökonomisch nicht sinnvoll wäre. Also es muss eine Möglichkeit bestehen, dass die Betriebe miteinander kooperieren können und dass Mischfutterwerke aus betrieblichen Zusammenschlüssen bewirtschaftet werden und die Fütterung so erfolgt.

Ich möchte vielleicht noch ganz kurz ein paar Worte sagen zu dem, was hier vorgetragen wurde von Herrn Schulze-Wiehenbrauk und auch von Herrn Diener. Das ist wichtig, Ernährungssicherung ist wichtig, und Bioökonomie liegt uns tatsächlich am Herzen. Es ist ein Kernthema, die Ernährungssicherung in diesem Kontext. In Mecklenburg-Vorpommern werden 20 Prozent der Flächen jetzt schon für den Energiepflanzenanbau genutzt. Das ist in dieser jetzigen Situation auch die richtige Entscheidung, weil wir einfach eine Stabilität in den Netzen benötigen. Aber die Flächenkonkurrenz, das muss man hier sagen, ist natürlich da. In der letzten Woche sind die Richtlinien aus dem Wirtschaftsministerium an die Verbände herausgegangen. Das oberste Gebot in allen Richtlinien ist die Ernährungssicherung, und darum geht es, Ernährungssicherung und Natur in Einklang zu bringen.

Ich möchte noch mal ganz kurz die Paludikulturen ansprechen. 450 Euro pro Hektar sind gesetzt, das heißt, wir können und müssen stoffliche Materialgewinnung aus diesen Paludikulturen dann auch absichern. Wir müssen die Wertschöpfung im Land behalten, das heißt, Lebensmittel, Futtermittel, Materialgewinnung, all das müssen unsere landwirtschaftlichen Flächen hergeben. Wir müssen den bestmöglichen Kompromiss suchen, und ich glaube, dieser bestmögliche Kompromiss ist jetzt in diesen Richtlinien erst mal an die Verbände rausgegangen, wir werden darüber dann beraten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKEN)

Vielen Dank Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag zielt auf die Umsetzung der Förderung aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2023 in Mecklenburg-Vorpommern ab und ist nach Überweisungsantrag meiner Fraktion mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung zurück aus dem Agrarausschuss. Von den Änderungsanträgen, die meine Fraktion bereits im Agrarausschuss gestellt hatte, haben wir heute einige in angepasster Form wieder vorgelegt, da sie bis auf einen allesamt abgelehnt wurden.

Die wesentlichen Inhalte der Beschlussempfehlung wurden von der Ausschussvorsitzenden Frau Rahm-Präger schon vorgetragen. Trotzdem möchte ich den einen erfolgreichen Vorstoß meiner Fraktion zu einem Mindesttierbesatz im geförderten Ökolandbau nochmals würdigen, der im Agrarausschuss leicht abgewandelt eine Zustimmung fand. Einer Pressemitteilung vom Minister Backhaus vom 22.06. ist nämlich zu entnehmen, dass das Ministerium sich davon bereits hat inspirieren lassen. Die Pressemitteilung ist in Bezug auf die Vorstellungen des GAP-Strategieplans gegenüber den Verbänden in Mecklenburg-Vorpommern. Herr Backhaus kündigt darin an, dass eine Prämie für Raufutterfresser auf Grünland im Ökolandbau in die landesspezifische Umsetzung der GAP-Förderung aufgenommen wird, im Übrigen genau die landesspezifische Umsetzung, für die der heute vorliegende Antrag die Leitplanken definieren soll.

Lassen Sie mich an der Stelle also kurz festhalten, dass die Regierung heutzutage Landtagsbeschlüsse offenbar bereits umsetzt, bevor sie im Parlament gefasst werden. Das spricht zwar nicht unbedingt für das gesunde Verständnis für die Beziehungen zwischen Parlament und Regierung, aber hier kann man dem Minister zumindest einmal nicht vorwerfen, dass die Umsetzung der Landtagsbeschlüsse verbummelt werden würde.

Aus der besagten Pressemitteilung haben wir als Parlament zudem einen kleinen Einblick erhalten dürfen, welche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung innerhalb der zweiten Säule aufgenommen wurden. Einige davon sind aus unserer Sicht höchst bedenklich. Darunter findet sich zum Beispiel das sogenannte Strip-Till-Verfahren. Das ist ein Verfahren zur Bewirtschaftung eines Feldes mit hoch konzentrierten Mitteln im Zentrum der Ackerfurchen. Nach Experteneinschätzung senkt es vor allem den Materialaufwand für den Betrieb, leistet aber keinen zusätzlichen Nutzen mit Blick auf die Diversitätsziele. Im Gegenteil, in dem Ihnen vorliegenden Ausschussbericht wird sogar noch mal darauf abgestellt, dass bei diesem Verfahren der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sogar unerlässlich ist.

Aus Sicht meiner Fraktion kann ein solches Verfahren nicht im Rahmen von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen förderfähig sein, auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Und da, Herr Backhaus, gehört eben auch zur Wahrheit, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern wieder mal nicht zu den Spitzenreitern gehören, oder, wenn überhaupt, nur im negativen Sinne. Wie Sie ja wissen, denke ich, sind 90 Prozent der Grundwasserkörper im Land in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand, und zwar wegen dem zu großen Einsatz genau dieser Mittel.

Doch zurück zum Antrag. Dass, wie hier von SPD und LINKEN unter I Absatz 1 vorgeschlagen, neben torferhaltenden Maßnahmen auch Maßnahmen förderfähig sein sollen, die lediglich torfzehrungsmindernde Wirkung entfalten, also unter dem Strich weiterhin eine torfzehrende Bewirtschaftung bedeuten, ist für mich völlig unverständlich. Das bedeutet nämlich, dass wir mit Mitteln, die für eine klimafreundliche Landwirtschaft vorgesehen sind, die weiteren Schädigungen der Moorkörper und damit die Emission von zusätzlichen Treibhausgasen fördern. Wenn so eine Landwirtschaft im Land schon nicht komplett eingestellt wird, was aus der Sicht meiner Fraktion ein zentrales Ziel der landeseigenen Klimaschutzmaßnahmen sein müsste, dann darf sie aber zumindest nicht durch eine Förderung mit öffentlichem Geld auch noch unterstützt werden.

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir erreichen, dass im Rahmen der landesspezifischen GAP-Förderungen – die liegen Ihnen ja vor – unter I Absatz 2 die Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer vermieden statt nur verringert werden, vermieden, nicht verboten, unter II Absatz 2 Grünland vorrangig zur Beweidung, andernfalls gestaffelt oder mit späten Schnittzeitpunkten bei maximal zwei Mahden, mit Nutzungspausen und unter Ausschluss von Umbruch, Pflanzenschutzmitteln und Düngergaben bewirtschaftet werden sollen und zuletzt unter II Absatz 3 Betriebe 75 Prozent ihrer Futtermittel auf den zu dem Betrieb gehörenden Flächen und langfristiger Pacht erzeugen sollen, inklusive Eiweißfutter und Fruchtfolgen, sowie Betriebe nur noch zu fördern sind, die Bestandsobergrenzen je Betrieb und Standort nach Richtwerten der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung

unterscheiden. Das bedeutet nicht, dass Betriebe, die darüber sind, überhaupt nicht mehr im Land zulässig sind, aber dass die eben nicht mehr gefördert werden sollen.

Sollten diese Vorschläge nicht angenommen werden, wird sich meine Fraktion zum vorliegenden Antrag enthalten müssen. Auch wenn wir eine landesspezifische Umsetzung der GAP und damit angestrebte Umwelt- und Klimaschutzförderung grundsätzlich begrüßen, so würde diese Ausgestaltung Mecklenburg-Vorpommerns aus unserer Sicht dem Umwelt- und Klimaschutz nicht in einem ausreichenden Maße gerecht werden beziehungsweise widerspricht diesem sogar, wie ich an einigen Beispielen soeben aufgeführt habe.

Und, Frau Rahm-Präger, weil Sie gesagt haben, noch mal mit den zwei Großvieheinheiten, da sind Sie ja dabei, dann machen wir doch eine punktweise Abstimmung und dann können Sie ja dem zweiten Punkt auch zustimmen. Das beantrage ich hiermit. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Moment, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor von Frau Rahm-Präger.

Dann machen wir das.

Ja, ich wollte noch mal ganz kurz hinweisen zum Strip-Till-Verfahren, das wird hauptsächlich eingesetzt in erosionsgefährdeten Gebieten, also das heißt Winderosion, Wassererosion. Winderosion ist eigentlich das hauptsächliche Einsatzverfahren. Und zwar bedeutet das, dass man den Bereich, wo die Saat erfolgt, wirklich etwas intensiver bearbeitet, aber die dazwischenliegenden Flächen eben nicht bearbeitet, damit eben keine Winderosion zustande kommt.

Und wir haben, wir sind ein sehr windbeeinflusstes Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben gerade die Frühjahrsstürme in einem hohen Ausmaß zu verzeichnen, und ich muss mal so sagen, wenn Sie mir sagen, dass Sie das verbieten möchten, dann haben wir in großen Bereichen Winderosion zu verzeichnen, dann haben wir Autobahnen, die wieder voll Staub sind. Also ich meine, das kann man nicht einfach so verbieten. Es hat alles seinen Sinn an seinem Platz, und deswegen muss man dann auch mal akzeptieren, dass es solche Verfahren gibt. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

Ja. Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin! Vielen Dank!

Frau Rahm-Präger, Sie haben leider wieder nicht zugehört

(Heiterkeit bei Thore Stein, AfD)

und das ist halt auch bei den anderen Anträgen bei uns wieder der Fall. Wie schon mit den, wie schon mit den

Tierbesatzzahlen haben Sie nicht zugehört. Uns geht es überhaupt nicht darum, dieses Verfahren zu verbieten, das ist einfach falsch, schlicht falsch! Und das möchte ich auch noch mal zurückweisen, noch mal erklären.

Uns geht es darum, dass es im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen nicht gefördert werden soll, weil es eben keine Biodiversitätssteigerung, Umweltschutz hat. Das ist gute fachliche Praxis, das ist auch im Sinne des Bauern/der Bäuerin, so zu wirtschaften, weil sonst nämlich der Acker weg ist, worauf man wirtschaftet. Nur wir können doch nicht alles fördern, was zur guten fachlichen Praxis gehört. Dann fördern wir nur noch alles, und dann kriegt jeder halt seine Flächenprämien und dann ist es gut. Die zweite Säule ist aber dafür da, explizit Maßnahmen zu unterstützen, die eben Klima- und Umweltschutz dienen und deswegen auch nicht eine Förderung von Landwirtschaft, wo wir eine Torfzehrung haben. Das passt nicht aus unserer Sicht zusammen.

Aber es geht eben nicht, das möchte ich noch mal unterstreichen, um ein Verbot dieses ansonsten sehr sinnvollen Verfahrens, eben gegen Erosion, aber eben nicht für Klima- und Umweltschutz. Und das ist schon alles. Und genau da, denke ich, haben wir, habe ich Sie jetzt noch mal überzeugen können, hoffe ich jedenfalls.

(Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP)