Ich habe Sie, glaube ich, nicht ganz verstanden, deswegen noch mal die Nachfrage: Wird die Erhöhung, so sie
Das Gesetz, so, wie es im Entwurf uns vorliegt, wird zum 01.01. wirksam und schafft eine Sonderregelung für dieses Jahr, in der drinsteht, das, was eigentlich Januar oder im April und jetzt im Juli hätte gezahlt werden müssen, aber eben weniger gezahlt wurde, weil ja keiner ahnen konnte, dass das Gesetz kommt, soll am 1. Oktober als Batzen obendrauf kommen. Das heißt, die kriegen den Oktoberabschlag und die Differenz zu den drei vorherigen Abschlägen, sodass aus Sicht der kommunalen Familie die Gesamtcharge sich für 2022 erhöht, und das, was fehlt, wird in Gänze dann im Oktober mit dem letzten Abschlag gezahlt.
Das macht im Übrigen auch einen verwaltungsseitigen Aufwand aus, von dem ich nicht sicher bin, ob der wiederum in zwei Wochen machbar ist. Und auch da werden wir Vorläufe brauchen, sodass uns ein schnelles Gesetz als Regierung sehr hülfe. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1097 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung kurz zur Vorbereitung der mit Ihnen bereits vereinbarten Eidesleistung. Die Sitzung ist kurz unterbrochen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Eidesleistung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, aus Respekt vor der Eidesleistung, die wir jetzt haben, die Gespräche einzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben am Dienstag ein Mitglied sowie die stellvertretenden Mitglie
der des Landesverfassungsgerichts in geheimer Wahl bestimmt. Die Ministerpräsidentin des Landes hat den Gewählten heute die nach Paragraf 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Urkunden ausgehändigt. Frau Dorothea ter Veen, Frau Elke Brunotte, Herr Kai Danter und Herr Alexander Schmidt sind anwesend zu meiner Linken. Ich heiße Sie im Namen des gesamten Landtages herzlich willkommen und würde mich jetzt über einen Applaus freuen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank)
Und, meine Damen und Herren, was wichtig ist, die Gewählten haben erklärt, dass sie die Wahl auch annehmen.
Nach Paragraf 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraf 4 des Landesrichtergesetzes festgelegt.
Ich werde nun die Vereidigung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder vornehmen. Ich bitte das Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Frau Dorothea ter Veen sowie die Stellvertreterin der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes Frau Elke Brunotte sowie die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes Herrn Kai Danter und Herrn Alexander Schmidt, zu mir zu kommen, um den Eid zu leisten.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren – der Innenminister hat es bereits vorgemacht –, ich würde Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, an das für Sie vorgesehene Mikrofon zu kommen – Sie haben es bereits ja schon gemacht –, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle Ihnen allen die Glückwünsche des Hohen Hauses zur Wahl und zur Annahme des mit Sicherheit nicht einfachen Ehrenamtes aussprechen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit sowie stets ein wachsames Auge und weise Entscheidungen bei der Auslegung der Verfassung des Landes von MecklenburgVorpommern. Herzlichen Glückwunsch!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Öffentlichen Personennahverkehr fit machen für die Zeit nach Corona, auf Drucksache 8/412, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit auf Drucksache 8/775. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1093 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öffentlichen Personennahverkehr fit machen für die Zeit nach Corona – Drucksache 8/412 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/775 –