Ich sehe, dass wir uns an der Stelle einig sind. Gleichwohl, noch mal, war erwähnt worden, die Kommunen seien, ich glaube, bei der Formulierung die „Leidtragenden“ dieser Gesetzgebung. Ich werbe sehr dafür, dass mit 120 Millionen Euro jedes Jahr das Land – und zwar auf der Grundlage in verschiedenen Legislaturperioden beschlossener Gesetze, um das deutlich zu formulieren –, mit knapp 120 Millionen Euro mehr pro Jahr in die Unterstützung der Kindertagesförderung hineingeht, dann ist das ein wirklich erklecklicher Betrag.
Und dann zu sagen, die Kommunen seien die „Leidtragenden“, scheint mir ein wenig zu kurz gegriffen, meine Damen und Herren.
Worum geht es konkret? Um es auch noch mal runterzubrechen, wir haben vereinbart, und das ist der Unterschied zu allen Kindertagesförderungen, die wir vorher hatten, dass wir seit 2020 eine Spitzabrechnung machen. Kleiner Haken an der Spitzabrechnung: Ich muss erst eine Rechnung haben, und dann weiß ich, was hat jemand für mich ausgegeben, und dann kriegt er das Geld zurück. Damit er nicht alles verauslagen muss, gibt es Vorabschläge. Diese Abschläge sind in der Tat immer kritisch diskutiert worden. Sie sind damals aber errechnet worden aus den bis dahin bekannten Zahlen.
Zwischenzeitlich wissen wir, dass in den letzten zweieinhalb Jahren eine deutlich größere Dynamik eingesetzt hat als 2,3 Prozent und eine größere Dynamik als das,
was man damals gesehen hat. Und diese Dynamik folgert aus zwei von uns – zumindest hier – breit gewollten Zielen des damaligen Gesetzes:
Erstens, wir wollten eine deutliche Entlastung der Eltern erreichen. Und daran beteiligt sich das Land mit über 54 Prozent pro Entlastungs-Euro, einem festen Prozentsatz und nicht mehr festem Betrag, anders als früher berechenbar für die Kommunen. Sie zahlen nicht obendrauf, wenn Kostensteigerungen kommen.
Und zweitens, wir wollten auch eine Akzeptanz, eine bessere Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher erreichen. Und genau deshalb, das ist auf der Gehaltsseite in den letzten Jahren in erheblichem Maße erreicht worden, weil offenbar die Beitragsfreiheit dazu führt, dass man entspannter zwischen den Beteiligten verhandelt.
Und wenn ich schaue, dass in manchen Bereichen, in Landkreisen 40/50 Prozent innerhalb von zwei Jahren bei den Personalkosten obendrauf gekommen sind, können wir jetzt zwei Antworten geben:
Die andere ist, die sind bisher – und jetzt muss ich, um der parlamentarischen Würde Genüge zu tun, ein Wort nehmen, was nicht hinreichend passt –, sie sind auch bisher sehr bescheiden bezahlt worden. Wir haben sozusagen unglaublichen Lohndruck ausgeübt, und diesen Lohndruck nehmen wir jetzt raus. Die werden das erste Mal in die Nähe von Tarifverträgen gerückt. Und wenn Sie hineinschauen, noch mal, 40/50 Prozent Kostensteigerungen bei den freien Trägern auf der Seite der Lohnkosten, das steigt,
sodass wir endlich in einer Situation sind, wo das, was wir dringend brauchen – eine vernünftige Bezahlung und eine faire Bezahlung, damit auch wieder Kräfte kommen mögen –, dass wir das erreicht haben.
Diese schnellen Steigerungen gehen aber viel fixer als 2,3 Prozent. Und deshalb ist die Überlegung, und das hilft allen kommunal Beteiligten, diesen Abschlag schon ab diesem Jahr deutlich anzuheben um gut 480 Euro je Kind, je Platz, muss man sagen, je Jahr. Das ist ein erheblicher Betrag, der sehr helfen wird, über 30 Millionen Euro, die die kommunale Familie dringend für ihre Konsolidierungsbemühungen benötigen wird.
Dann bleibt trotzdem, dass wir am Ende eine Spitzabrechnung machen, aber die Diskrepanz zwischen Vorabzahlung und der echten Endabrechnung wird deutlich kleiner ausfallen. Und auf diese Zahlen werden dann auch die nächsten Rechtsverordnungen aufsetzen müssen, die sagen, welche prozentuale Steigerung haben wir. Das ist also nicht freies Ermessen eines Bildungsministeriums, sondern wir wollen die Zahlen nehmen, die wir dann kennen aus den Spitzabrechnungen der jeweils aktuellen Jahre, um daraus für die nächsten Jahre die prozentualen
Steigerungen auszurechnen, damit es uns nicht passiert, dass echte Steigerungen und 2,3 Prozent wieder so weit auseinanderfallen.
Herzlichen Dank, Herr Minister! Meine Frage geht mehr in den Bereich der Finanzen, aber da Sie für die Landesregierung sprechen, würde ich sie trotzdem stellen.
Im jetzt aktuellen Gesetz gibt es vier Termine für die Abschlagszahlungen. Das wird durch Gesetzesänderung auch nicht geändert. Zwei Termine sind bereits verstrichen. Der dritte Termin ist der 1. Juli und dann der vierte der 1. Oktober. Wir haben heute den 29.06.
Herr Renz, eine Einleitung kann kurz erfolgen. Kurz ist jetzt vorbei. Jetzt müssten Sie auch zur Frage kommen, oder kleiden Sie das, was Sie noch einbringen wollen, bitte in eine Frage.
Ich war genau an dieser Stelle fertig, dass heute der 29.06. ist. Meine Frage ist, was die Eile betrifft.
Normalerweise gehe ich davon aus, die Überweisung zum 1. Juli ist getätigt. Würde es dann theoretisch oder ändert sich etwas daran, wenn das Gesetz sozusagen ein, zwei Wochen später beschlossen wird, weil die nächste Abschlagszahlung ja erst am 1. Oktober fällig ist? Oder Hilfskrücke: Würden Sie sozusagen als Landesregierung die Abschlagszahlungen nach Beschluss des Gesetzes einfach erhöhen?
Sie meinten, ohne Beschluss des Gesetzes. Danke! Ohne Beschluss des Gesetzes zu erhöhen, wäre mit Sicherheit dünnes Eis. Da müssten wir den Finanzminister fragen, der vermutlich kalte Füße zu Recht bekäme.
Zweitens. Macht es, wäre es schlimm, in zwei Wochen zu beschließen. Zwei Wochen wäre der Zeitraum, den die Kommunen und das Land sicherlich noch aushalten. Ich fürchte bloß, dass wir Mitte Juli keine reguläre Sitzung mehr haben, sondern wir sind dann im September.
Und ich höre aus der kommunalen Familie, dass für das Jahr 2022 der Konsolidierungsdruck in mehreren Kreishaushalten, aber auch in Gemeindehaushalten, dadurch, dass die Kreishaushalte über die Kreisumlage ja direkt durchschlagen, ganz erheblich ist. Die brauchen an vielen Stellen jetzt das Signal mit einer Gesetzesbeschlussfassung, dass sie einen deutlichen Schluck aus der Pulle
obendrauf bekommen, um manche Konsolidierungsbemühung nicht vornehmen zu müssen, die für alle schmerzhaft wäre. Mein Eindruck ist, die kommunale Familie bräuchte es sehr schnell.
Und auch da scheint mir das Signal aus der Landrätekonferenz heute zu sein, dass die große Hoffnung darin haben, dass der Landtag ihnen in diesen Tagen ein klares Signal gibt und man dann die Haushaltsberatungen, die Kreisumlageberatungen auch für 2022 komplett darauf abstellen kann.
Ich hätte eine Frage, die ist vielleicht auch parallel an Sie gerichtet als Mitglied des Landtages. Sehen Sie auch die Notwendigkeit, dass zumindest bei einer Ausschussberatung die kommunalen Vertreter, insbesondere der Landkreistag, anwesend sind, um die Stellungnahme auch dem Gesetzesgeber vorzutragen und nicht einfach über Grußbotschaften, entschuldigen Sie den Ausdruck, vom Rednerpult von einzelnen Redner uns hier mitgeteilt wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Renz! Ich glaube, dass es im Regelfall sehr hilfreich ist, wenn sie dabei sind. Es wird nicht immer gelingen. Sofern sie uns das klare Signal geben, sie sind in Gänze einverstanden, hoffe ich, dass bei einem sehr überschaubaren Gesetz man im Zweifel drauf verzichten kann, will aber gerne von Herrn Wellmann herzliche Grüße ausrichten. Er wird heute Abend im Rahmen des Sommerfestes des Landtages ohnehin da sein. Und wenn Sie an der Stelle etwas einbinden wollen, ist er mit Sicherheit der Erste, der sich gerne dazugesellt. Das aber nur als der Hinweis von ihm.
Ich weiß von allen anderen, dass die genauso Sitzungswochen zurzeit haben wie wir. Die Frage vorhin, könnt ihr heute Morgen hier sein, war mit der Antwort versehen, dass sie sich in der halben Republik zu allen möglichen Aufsichtsrats- und ähnlichen Sitzungen aufhalten, sodass wir nicht ganz einfach zum Zuge kämen, wenn wir sagen, sie müssen hier sein in diesen Tagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Sie haben mir Gelegenheit gegeben, alle Punkte in der Frage unterzubringen.