Protocol of the Session on August 26, 2020

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja interessant.)

Oder in welchem Parlament sitzen Sie hier?

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU)

Wir haben angefangen mit 9,54 Euro

(Dietmar Eifler, CDU: Genau.)

und das war deutlich über dem Wert, den der Bund festgelegt hat. Und wir werden jetzt …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wenn das nächste Mal Thüringen genannt wird, dann werden wir sagen: Hör doch auf mit Thüringen!)

Hören Sie mal zu, Herr Ritter! Sie sind doch Parlamentarischer Geschäftsführer und sollen für Ordnung sorgen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jawoll!)

dann sorgen Sie mal bei sich selbst auch für Ordnung!

(Beifall Dietmar Eifler, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Jawoll, Herr Minister! Das ist aber Aufgabe der Präsidentin, und nicht des Redners!)

Ja, Herr Ritter, ich weiß, Sie sind ein altes Schlachtross, aber …

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Das muss ich Ihnen mal zurufen jetzt.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Dito!)

Ja, danke!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Verkündung des neuen, wie soll ich sagen, des Vergabemindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben ja immer gesagt, am 01.10. eines jeden Jahres wird die Dynamisierung bekanntgegeben. Da Sie jetzt aber vorfristig das heute im Landtag einspeisen, sage ich Ihnen, wir steigen bei dem Vergabemindestlohn auf 10,35 Euro. Und damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Das will ich Ihnen noch mal zurufen. Und wenn Sie einerseits auch wissen, dass auf der Bundesebene eine Mindestlohnkommission existiert, die den jeweiligen Mindestlohn festlegt, dann wissen Sie auch, dass da CDU und SPD beteiligt sind. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Und ich denke, in den letzten Jahren hat sich auch gezeigt, dass der Bund immer wieder auch dynamisiert und anpasst.

Also ich will Ihnen nur zurufen, das, was Sie hier alles vortragen, ist zwar immer höher, weiter und teurer, das ist auch aus der Sicht der LINKEN immer eine gute Forderung, denn alles, was wir vorschlagen und andere

vorschlagen, muss ja noch mal getoppt werden. Und Sie sind ja wieder fleißig dabei, die Dinge anzumahnen. Das will ich Ihnen gar nicht sozusagen unterstellen, dass das falsch ist, sondern ich sage nur, man kann sich und man muss sich an Gesetze halten. Die Gesetze sind nicht geändert, auch auf der europäischen Ebene nicht. Die Vergabemindestlohnkommission arbeitet auch jedes Jahr auf der Bundesebene und gibt dann Empfehlungen ab, die dann auch umgesetzt werden. Und hier im Land wird zum 01.10. eines jeden Jahres dynamisiert, und in den letzten Jahren sind immer wieder auch Erhöhungen vollzogen worden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, von Herrn Foerster gern.

Bitte, Herr Foerster!

Bitte, Herr Gewerkschafter!

Vielen Dank, Herr Minister!

Meine Frage lautet: Ist Ihnen bewusst, dass der Kern der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eine Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro ist, und würden Sie hier die Auffassung bestätigen, dass eine solche Erhöhung durchaus europarechtskonform ist und am Ende eine Frage sozusagen des politischen Willens und der politischen Mehrheiten in diesem Hause?

Es muss europakonform sein.

(Heiterkeit bei Karsten Kolbe, DIE LINKE)

Die jeweiligen Kriterien werden durch die jeweiligen Kommissionen herangezogen. Und wenn Sie politisch als DIE LINKE in Deutschland 13 Euro und noch was fordern, ist das so, aber das ist nicht die Realität. Sie sind da immer sozusagen der Zeit weit voraus, Sie sind schon in der Zukunft.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, besser, als in der Vergangenheit zu verharren.)

Von daher kann ich sagen, damit kann ich gut leben. Aber ich bin gehalten als Minister und die CDU-Fraktion ist auch gehalten, sich an Gesetzen zu orientieren, und diese Gesetze sind auf der Bundesebene und im Land gemacht worden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die kann man ändern.)

Ja, dann ändern Sie die, jedenfalls wir ändern sie jetzt nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, das ist doch ʼne klare Aussage.)

Und es ist ein klarer Weg, der positiv nach oben zeigt.

Von daher, Herr Foerster, sollten Sie uns eher loben als kritisieren. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ja, meine Damen und Herren, ich bin eigentlich schon am Ende meiner Rede. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist entbehrlich. Man sollte ihm nicht zu einer Mehrheit verhelfen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Obereiner.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Vergabegesetz – DIE LINKEN legen es öfter mal vor –, Herr Foerster hat es selbst gesagt, neu ist eigentlich nur die Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von jetzt 13 Euro. Im letzten Antrag waren aber die 12,63 Euro für eine armutsfeste Rente auch schon enthalten. In der Begründung zumindest gefordert wird die stärkere Gewichtung sozialer und ökologischer Kriterien bei Vergabeentscheidungen und bei Zuschlagsentscheidungen.

Fangen wir mal mit den ökologischen Kriterien an. All das, was Sie dort fordern, kann man im Prinzip mit dem jetzigen Vergaberecht bereits machen. Die Vergabestellen beziehungsweise ihre Planer- und Erfüllungsgehilfen, die die Ausschreibungen erstellen, die können dort Qualitäten festlegen, sie können Baustoffe auswählen, sie können Verfahren vorschreiben, sie können Wartungsverträge vorschreiben, sie können Wartungskosten gewichten, die über den Lebenszyklus der zu errichtenden Anlage, des Bauwerks hinausgehen. Auch das, was Sie fordern, dass die Produkte, die dort verbaut werden, irgendwann entsorgt werden müssen, dass das berücksichtigt werden muss, da gibt es die Entsorgungsnachweise, die gelten seit – ich weiß nicht, wie lange –, seit mindestens 20 Jahren gibt es das schon. Das ist eigentlich alles schon gegeben, sodass das, was Sie dort wollen, das können die öffentlichen Auftraggeber jetzt, wenn sie es möchten, in den Ausschreibungen bereits festlegen. Sie sind nicht daran gehindert, das umzusetzen. Insofern würde das nichts Neues bringen.

Das Zweite, was Sie fordern, die soziale Komponente, einen Mindestlohn von 13 Euro die Stunde – wenn Sie das machen, schaffen Sie aus meiner Sicht irgendwie zwei Klassen von Arbeitnehmern. Warum? Wenn man mal in die alten Bundesländer schaut, bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, weiß ich, ist das nicht so ausgeprägt, aber dort ist es oft so, dass viele Unternehmen grundsätzlich nicht für öffentliche Auftraggeber arbeiten. Die geben also dort gar keine Angebote ab. Es ist dort oft so, dass Ausschreibungen wiederholt werden müssen, weil es keine Bieter gibt. Es ist teilweise auch so, dass es dort nur einen Bieter gibt, der dann eben einen Preis abgibt, der beim Anderthalb- oder Zweifachen der Kostenschätzung liegt, sodass dann gegebenenfalls neu ausgeschrieben werden muss, es entsprechenden Ärger bei den Vergabekammern gibt. Irgendwann werden wir da in Mecklenburg-Vorpommern, denke ich, auch hinkommen. Und das ist nun mal so, wenn Sie jetzt ein Unternehmen haben, das stellt zum Beispiel einen Berufsanfänger ein oder einen Langzeitarbeitslosen oder jemanden mit sonstigen Vermittlungshindernissen für 12 Euro, und die haben den, dann ist nach Ihrem Gesetzentwurf dieses Unternehmen raus. Das heißt, der öffentliche Auftraggeber hat einen möglichen Bieter weniger, wird dann höhere Kosten haben und muss diese

dann tragen. Wenn Sie das so machen, wie wollen Sie das regeln?

Im Baunebengewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung ohne Weiteres zulässig. Soll das dann auch für Leiharbeitnehmer gelten, oder wie stellen Sie sich das vor? Wenn Sie das machen, dann drängen Sie viele Unternehmen in Werkverträge, die holen sich dann nämlich Subunternehmer, die auf eigene Rechnung arbeiten, die gar nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und das kann ja eigentlich nicht in Ihrem Sinne sein.

Das andere ist, Sie sagen Corona, gut, in Ihrem Antrag steht drin, Ihr Mindestlohn soll ab dem 1. Oktober nächsten Jahres gelten. Das ist noch eine Weile hin, richtig. Wie sich das mit Corona bis dahin entwickelt, wissen wir nicht, aber wir wissen doch, wie viele Unternehmen hier schwer angeschlagen sind. Die müssen ihre Kapitalausstattung erst mal wieder verbessern, dafür brauchen sie Erträge, und wenn sie jetzt die mit höheren Kosten belasten, ist es natürlich schwierig.

(Beifall Horst Förster, AfD – Jochen Schulte, SPD: Was ist das denn für ein Blödsinn?!)

Sie sagen, Bürokratie, ja, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Es gibt einen gewissen Mehraufwand für die Unternehmen. Es gibt auch einen Mehraufwand für die Bauverwaltung, für die ausschreibenden Stellen, die müssen ja die Belege prüfen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und die Mehrkosten, die jetzt auftreten, die wollen Sie an die Kommunen weitergeben, sollen die Kommunen vom Land erstattet bekommen. Dann müssen die Kommunen quasi die Mehrkosten, die sich aus Ihrem Gesetz ergeben, errechnen und die dann an die Landesregierung weiterreichen, sodass die die erstattet. Ich weiß gar nicht, wie das praktisch funktionieren soll.