Hinzu kommt, wir haben uns natürlich Ihre Rechnung mal angeschaut, 7 Millionen ist Ihre Schätzung zu den Mehrkosten. Wir können diese Rechnung überhaupt gar nicht nachvollziehen. Da haben Sie, glaube ich, an einigen Stellen auch Aspekte nicht mit einbezogen. Auf die regionalen Besonderheiten sind Sie dort nicht eingegangen. Diese 7 Millionen sind also überhaupt nicht belegbar, wie Sie darauf kommen.
Doch selbst wenn sie das wären, möchte ich noch mal sagen, es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers zu bezahlen, wenn Eltern sich für eine andere Schulwahl entscheiden. Insofern bitte ich doch, dass wir diesen Antrag ablehnen. Ich halte das nicht für notwendig, das ist nicht die richtige Entscheidung. 7 Millionen, Sie haben das gerade so gesagt, das müsste doch drin sein. 7 Millionen sind sehr viel Geld. Diese 7 Millionen aus dem Landeshaushalt zu bezahlen, das wäre Landesgeld, das wissen Sie, das ist Konnex. In dem Moment, wo wir es so regeln würden, wäre das aus dem Landeshaushalt. Ich weiß
nicht, wo ich das aus dem Schuletat nehmen soll, und ich möchte das lieber sinnvoll einsetzen als so, wie Sie wünschen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist alles andere als sozialpreisverdächtig. Sie ist nicht gerecht, sie ist alles andere als praktikabel und sie ist auch nicht schüler- und familienfreundlich, denn es ist nicht so, Frau Ministerin, wie Sie eben gesagt haben, dass sich Eltern bewusst gegen die örtlich zuständige Schule entscheiden.
Örtlich zuständige Schulen gibt es, um ein Schulnetz zu erhalten, um planen zu können, denn die Kreise sind nur zuständig für die öffentlichen Schulen, und jedem Kind muss eine öffentliche Schule sozusagen zur Verfügung gestellt werden.
Aber wenn man das bedenkt, also nehmen wir zum Beispiel meinen Wohnort: Da ist 16 Kilometer das örtlich zuständige Gymnasium entfernt, 6 Kilometer entfernt ist das örtlich nicht zuständige Gymnasium. Also entscheiden sich Eltern nicht für oder gegen eine örtlich zuständige Schule, sondern Eltern entscheiden sich in manchen Fällen auch für einen kürzeren Schulweg, nämlich einen Schulweg von einer Viertelstunde gegenüber einem Schulweg von 55 Minuten, um zur örtlich zuständigen Schule zu kommen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu.
Oder nehmen wir einfach mal die Insel Poel. Das örtlich zuständige Gymnasium für die Insel Poel ist das Gymnasium in Neukloster. Das heißt, die Schüler fahren von Poel durch Wismar, wo wir zwei Gymnasien haben, um nach Neukloster zu kommen, weil der Schulstandort erhalten bleiben muss, und das eben auch durch die Schülerbeförderung durch die örtlich zuständigen Schulen geregelt wird. Das gehört dann zur Wahrheit mit dazu. Wir können nicht einfach sagen, Eltern haben einen Anspruch auf einen Platz in der örtlich zuständigen Schule, Eltern haben auch einen Anspruch auf kurze Schulwege für ihr Kind.
Aber diese Schulgesetzänderung der Fraktion der AfD macht nichts von dem, was ich eben gesagt habe und noch sagen werde, besser. Es schafft nämlich keine Ungerechtigkeiten ab, denn Sie beabsichtigen, dass alle Schülerinnen und Schüler kreuz und quer durch Mecklenburg-Vorpommern fahren können, um an irgendeine Schule zu gelangen,
egal, wo die Schule liegt, und egal, wie lange man dahin fährt. Meiner Fraktion ist es nicht egal, wie lange man fährt.
Aber nicht nur das. Sie, sehr geehrte Herren von der AfD, wollen auch, dass die Kinder und Jugendlichen quer durch die Bundesrepublik kurven können,
wenn die Schüler denn der Meinung sind, dass es in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen oder Hamburg schöner ist, dort die besseren Schulen sind, vielleicht haben sie dort Lehrer, und weil sie eben einfach gerne Bus und Bahn fahren. Und für diese Unternehmungslust bitten Sie dann ebenfalls das Land zur Kasse.
Sie machen keinen Unterschied in Ihrem Gesetzentwurf, ob die Schülerbeförderung für Mecklenburg-Vorpommern gilt oder für die gesamte Bundesrepublik. Da nehme ich ja schon mal rein, dass wir die angrenzenden Bundesländer, ich sage hier nicht, dass jemand in Sachsen oder Sachsen-Anhalt eine Schule besucht, aber es ist durchaus üblich und möglich, dass Kinder aus MecklenburgVorpommern in Brandenburg oder aber auch in SchleswigHolstein zur Schule gehen. Und für all die Kosten sieht Ihr Gesetzentwurf vor, dass diese Kosten das Land trägt. Das ist natürlich nicht richtig.
Und noch eins, Herr Schneider, es heißt, bitte, bitte nicht „Transport“. Transportiert werden Schweine,
Ich weiß, dass das nicht Ihre Absicht ist, ich möchte nur bitten, dass zukünftig Kinder „befördert“ werden und nicht „transportiert“.
Was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht machen, ist, dass Sie eben nicht auf dem Schirm haben, die Kilometerbegrenzung abzuschaffen. Sie schaffen diese Ungerechtigkeit, die größte Ungerechtigkeit, die es im Schulgesetz im Paragrafen 113 gibt, schaffen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht ab, denn Sie sagen nichts dazu, dass Kinder nur dann kostenlos zur örtlich zuständigen Schule befördert werden können, wenn diese mehr als zwei Kilometer von ihrer Haustür entfernt ist. Und Sie sagen auch nichts dazu, dass die Jugendlichen ab Klasse 7 nur dann kostenlos zu ihrer örtlich zuständigen Schule befördert werden, wenn diese mindestens vier Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ist. Das ist die tatsächliche Misere des Paragrafen 113 des Schulgesetzes. Aber diese ungerechte Möglichkeit, dieses Ungerechte im Schulgesetz, das fassen Sie überhaupt nicht an. Das lassen Sie ge
nauso rechts liegen wie die Auszubildenden, denn an diesen Jugendlichen fährt Ihr Bus vorbei. Sie beseitigen mit Ihrem Gesetzentwurf keine der genannten Ungerechtigkeiten, sondern Sie schaffen weitere. Und deshalb können wir weder Ihren Forderungen zustimmen noch einer Überweisung Ihres Gesetzentwurfes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, der war bestimmt mal in der Reinigung, ja. Aber gut, darum soll es nicht gehen, es geht um die Schülerbeförderung.
Wir haben ja auch in den letzten zwei Schulgesetznovellen uns immer mit diesem Thema beschäftigt. Am Ende ist, wie immer, auch nur ein Kompromiss dabei rausgekommen. Das ist ja so, wenn man verhandelt. Wir haben in der Tat die Beförderung, die kostenlose Beförderung zur örtlich zuständigen Schule. Und wir haben aber auch, dass alle, die nicht zur örtlich zuständigen Schule fahren, an dieser Beförderung kostenlos teilnehmen können, auch bis zur örtlich zuständigen Schule. Und das, liebe Simone, löst auch das Problem aus Poel.
Die können nämlich kostenlos nach Wismar fahren, können auch dort das Gymnasium besuchen, sofern es freie Plätze gibt. Und das, nehme ich mal an, ist in Wismar das Problem, dass das Gymnasium voll ist.
Ja, die AfD-Fraktion schlägt vor, dass wir generell alle Schüler kostenfrei überall mit hin transportieren,