Protocol of the Session on May 13, 2020

und immer weiter davonlaufen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

weil außer Gerede nichts rüberkommt.

60 Prozent vom Netto, da möchte ich mal sehen, wie unsere Landesregierung und wie die regierungstragenden Parteien mit 60 Prozent der Haushaltsmittel zurechtkämen, wenn man das sagen würde. Und wenn Sie auf die Bundesregelung verweisen, 70, 77 Prozent nach Ablauf von vier Monaten – nach Ablauf von vier Monaten sind einige schon pleite.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist es.)

Wenn Sie jetzt gesagt hätten, wir müssen darüber reden, dass diejenigen, die nicht vollständig in die Kurzarbeit gehen, sondern vielleicht nur mit der halben Beschäftigung, dass man da eventuell andere Regelungen, Kompromisse findet, wenn Sie gesagt hätten, besonders hart trifft es die unteren Lohngruppen, dann müssen wir da erhöhen und vielleicht bei den etwas höheren Lohngruppen weniger erhöhen, dann hätten wir ja reden können. Aber da kommt überhaupt kein sinnvoller Beitrag von Ihnen, da kommt nur hohles Phrasengedresche und am Schluss dann noch, wir würden uns nicht kümmern, sondern wir würden nur irgendwelche Ängste schüren und so weiter. Das war abartig!

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen...

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss! Sie haben Ihre Zeit bereits überschritten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorschlag von uns kam an die Landesregierung, an die Ministerpräsidentin, auch von den LINKEN, dieses Kurzarbeitergeld auf 80, 87 Prozent...

Herr Abgeordneter,...

... zu erhöhen.

... bitte beenden Sie Ihren Beitrag!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Herr Brade, möchten Sie darauf reagieren?

Na ja, Politik hat auch immer was mit Timing zu tun. Und das scheint ja bei Ihnen in der Partei auch Usus zu sein, das hatten wir ja vorhin schon gehört: Am Anfang dieser Krise, wo es entscheidende, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen gab,

(Stephan J. Reuken, AfD: Das war ebenso Unfug.)

da waren Sie ganz, ganz leise.

(Stephan J. Reuken, AfD: Das war ebenso Unfug.)

(Jens-Holger Schneider, AfD: Das wird nicht besser.)

jetzt kommen Sie hier mit solchen Vorschlägen um die Ecke

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, kommen wir nicht. Sie sollten mal den „Medienspiegel“ lesen!)

und kennen sich im Detail mit den Abläufen wahrscheinlich gar nicht aus.

Sie wissen, dass ich Unternehmer bin, und Sie wissen, dass ich mit diesen Prozessen auch vertraut bin, und ja, auch bei uns im Unternehmen gab es das Thema Kurzarbeit. Das haben wir relativ unterschiedlich bei jedem einzelnen Arbeitsplatz gelöst, und deshalb weiß ich auch, wie kompliziert es ist, überhaupt Kurzarbeitergeld auszurechnen für jeden im Einzelnen, in jeder einzelnen persönlichen Situation. Das ist ein Riesenaufwand. Und die Profis, die das machen, die sitzen in der Agentur. Die rechnen ganz genau aus.

Und wenn Sie jetzt mit Ihrem Vorschlag – und das ist das, was mich am allermeisten stört –, Sie wollen die Arbeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen, so steht es da drin in Ihrem Antrag, und ich habe ihn schon genau gelesen, Herr Weber. Sie müssen hier nicht immer von einigen Menschen ausgehen in Ihrer Fraktion, die das wahrscheinlich nicht tun. Wir tun es und wir setzen uns damit schon seit Jahren auseinander.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Und wenn die Aufgabe von Profis in der Agentur für Arbeit gut erledigt wird, dann soll sie doch auch dort bleiben. Wo wollen Sie denn die Menschen herkriegen, die jetzt kurzfristig – weil das wird keine Situation von Dauer sein, dieses Kurzarbeitergeld –, wenn die Krise vorbei ist, dann hoffen wir, dass die Leute, die es betrifft, auch wieder zu hundert Prozent arbeiten. In meinem Unternehmen ist es so, seit 01.05. wird bei uns wieder voll gearbeitet, da ist das Kurzarbeitergeld also überhaupt gar kein Thema mehr. So geht es anderen Unternehmen auch, wenn wir jetzt die Wirtschaft langsam wieder hochfahren.

Und wenn Sie jetzt in einem mühsamen Prozess mit Anhörungen hier im Plenarsaal, mit Einstellen von entsprechenden Experten, die Sie ja erst mal finden müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, dann möchte ich mal sehen, wann Sie zu Potte kommen wollen und dieses Kurzarbeitergeld ausrechnen wollen.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Ich glaube, dann sprechen wir über die Corona-Krise in diesem Land nicht mehr.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Ja, Herr Professor, ist zu Ende jetzt.)

Ist gut? Na, dann können Sie sich ja setzen. – Danke!

(Torsten Renz, CDU: Da kann ja noch ein Zweiter kommen mit einer Kurzintervention.)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Foerster.

(Christian Brade, SPD: Hat er verpennt.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Kurzarbeitergeld in seinen verschiedenen Ausprägungen ist ein bewährtes Instrument, um in Krisenzeiten Beschäftigung zu sichern und Entlassungen zu vermeiden. Wir kennen das reine Kurzarbeitergeld, das Saisonkurzarbeitergeld und das Transferkurzarbeitergeld, und seine Höhe entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes und beträgt deshalb, je nachdem, ob es sich um einen Haushalt ohne oder mit Kindern handelt, 60 beziehungsweise 67 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoentgeltes.

Das Kurzarbeitergeld kann über Tarifverträge aufgestockt werden oder fällt höher aus, wenn eine Restarbeitszeit im Unternehmen geleistet wird. Stand heute wird es für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gezahlt. Für diejenigen, die sich schon Ende 2019 in Kurzarbeit befanden, wurde die Bezugsdauer um drei Monate verlängert. Wir halten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland insgesamt eine längere Bezugsdauer für sinnvoll.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CoronaPandemie stellt Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen vor neue Herausforderungen. Daher war die Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen auch ein richtiger Schritt. Dies trifft ebenso auf die grundsätzliche Erkenntnis zu, dass eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zwingend notwendig ist. Allerdings hätte diese Anhebung rückwirkend zum 1. März und – wie bereits in der Entschließung dieses Landtages gefordert – auf mindestens 80 beziehungsweise 87 Prozent erfolgen müssen, und nicht erst in sieben Monaten.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe heute mit einem Kollegen von der Gewerkschaft NGG telefoniert, der mir noch mal gesagt hat, es ist doch eine Mogelpackung, eigentlich auch eine falsche Systematik, denn normalerweise hätte man, wenn man denn schon solche Stufungen dort einbaut, es genau anders

herum machen müssen, jetzt, auf dem Höhepunkt der Krise, nämlich 80 beziehungsweise 87 Prozent zahlen und, je näher die Arbeitsaufnahme rückt beziehungsweise die Krise sich ausschleicht, dann gegebenenfalls niedriger. Wir sind der Meinung, ich habe es eben gesagt, mindestens 80 bis 87 Prozent wären angemessen,

(Torsten Renz, CDU: Was?!)

und das vor allen Dingen deshalb, weil die,

(Torsten Renz, CDU: Sie wollten erst 87 sagen und dann runterfahren?)

weil die Tarifbindung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in Mecklenburg-Vorpommern besonders niedrig ist und viele Beschäftigte daher nicht von der tariflichen Aufstockung der Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel in der Metall-, Chemie- oder Elektroindustrie profitieren, aber auch, weil das Lohnniveau in ganz Ostdeutschland und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor niedrig ist.

Ostdeutsche Beschäftigte verdienten laut Statistischem Bundesamt 2019 satte 6,64 Euro pro Stunde weniger und der Niedriglohnsektor ist im Jahr 30 der deutschen Einheit in den neuen Ländern mit 34,5 Prozent doppelt so groß wie im Westen. Beschäftigten, die für Mindest- oder Niedriglöhne arbeiten, bleibt also der Weg zur Wohngeldstelle oder zum Jobcenter nicht erspart, um in den nächsten Monaten einigermaßen über die Runden zu kommen.

Diejenigen, die am meisten auf ein höheres Kurzarbeitergeld angewiesen sind, stehen also wieder mal im Regen. Eine Kellnerin in Steuerklasse I ohne Kinder, die vor der Krise Vollzeit gearbeitet hat und zum Beispiel 1.200 Euro netto verdient, bekommt mit Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent 725 Euro zum Leben. Dabei ist der finanzielle Verlust durch entgangene Trinkgelder noch gar nicht berücksichtigt. Ein zum Mindestlohn Beschäftigter mit einer 40-Stunden-Woche erhält einen Bruttomonatslohn in Höhe von 1.621 Euro, abzüglich Steuern und Abgaben ergibt das netto vielleicht 1.200 Euro. 67 Prozent davon sind 805,55 Euro, 77 Prozent wären 925,78 Euro und 87 Prozent 1.086 Euro.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass Deutschland im europäischen Vergleich bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes Schlusslicht ist. In Irland, Dänemark, Norwegen und den Niederlanden gibt es 100 Prozent, in Österreich 80 bis 90 und in Frankreich sind es 84 Prozent.

Und all diese Fakten zeigen doch, dass der Kompromiss von CDU und SPD auf Bundesebene einmal mehr hinter den Hoffnungen und Erwartungen vieler Kolleginnen und Kollegen und somit auch hinter dem eigentlich Erforderlichen zurückbleibt. Vor allem die CDU stand im Bund mal wieder auf der Bremse, als es um die Interessen der Beschäftigten ging, und auch hierzulande konnten wir ja verfolgen, wie sich führende Repräsentanten dazu in der Wolle hatten. „R Quadrat“ oder „Renz versus Rehberg“ hieß das Duell,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)