Um die wirtschaftspolitisch notwendige Stabilisierung der Konsumnachfrage zu erreichen, ist das Kurzarbeitergeld durch Leistungen des Landes aufzustocken. Das ist genau das, was wir mit diesem Gesetzentwurf hier beantragen, damit wir die Kaufkraft in unserem Land erhalten können, und damit helfen wir vor allen Dingen den ganz vielen Leuten draußen, die diese Maßnahmen aushalten müssen. Die sind nicht freiwillig zu Hause, die wurden von der Landesregierung nach Hause geschickt quasi.
Darum bitte ich um breite Unterstützung für unseren Gesetzesantrag. Lassen Sie uns den im Ausschuss diskutieren, dazu mit den entsprechenden Verbandsanhörungen versehen und dann eventuell weiter ausschmücken! – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes in Mecklenburg-Vorpommern. Konkret soll das Kurzarbeitergeld durch das Land von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettolohns, was die derzeitige Bundesgesetzlage vorgibt, auf 80 beziehungsweise 87 Prozent aufgestockt werden. Und wer gerade gut zugehört hat, konnte das Wörtchen „Bund“ heraushören, denn genau dieser ist für diesen Bereich zuständig, und nicht das Land.
Und genau dieser Bund, liebe AfD, hat sich des von Ihnen beschriebenen Problems bereits angenommen. Und Sie schreiben es schon selbst in Ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere: „Am 22. April 2020 hat der Koalitionsausschuss von SPD und CDU/CSU beschlossen, das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat auf 77 (bzw. 70) Prozent und ab dem 7. Bezugsmonat auf 87 (bzw. 80) Prozent zu erhöhen.“ Und das ist ein Verhandlungsergebnis, was sich sehen lassen kann, und das wissen die Menschen im Land auch zu schätzen, und das sollten Sie auch anerkennen.
Unterstützt werden diese Maßnahmen der Bundesregierung noch durch einen 100 Milliarden schweren Hilfsfonds der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Unterstützung und Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken – zwei Institutionen also, die Sie immer wieder massiv kritisieren, nämlich die Bundesregierung und die
Europäische Union. Aber genau die haben hier zum Wohle der Menschen gehandelt und nicht nur geredet.
Weiterhin heißt es in Ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere noch einmal: „Das Kurzarbeitergeld sowohl nach derzeitiger Rechtslage als auch im Falle der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses ist nicht ausreichend, um in Mecklenburg-Vorpommern seine Funktion der Stabilisierung der Einkommen und damit der Konsumnachfrage zu erfüllen.“ Und ich sage Ihnen: In Zeiten einer solchen Krise geht es den meisten Menschen nicht darum, die Konsumnachfrage zu erfüllen, um so die Wirtschaft anzukurbeln, nein, es geht ganz einfach darum, die Miete und alle laufenden Kosten zu begleichen.
Um die Wirtschaft in diesem Land zu stabilisieren, haben wir als Koalition bereits andere wirksame Entscheidungen getroffen. Ich nenne da als Beispiel die Liquiditätshilfen, welche in unterschiedlicher Höhe unbürokratisch – und das ist, worauf es in einer Krise ankommt, ich wiederhole: unbürokratisch – ausgereicht wurden.
Hier geht es um Konsumnachfrage, um Unterstützung – in Ihrem Antrag – der Wirtschaft, und für die Wirtschaft haben wir andere wirksame, unbürokratische Instrumente in Anspruch genommen.
Und da möchte ich mich auch noch mal ganz, ganz deutlich bei den Leuten im Landesförderinstitut bedanken, die auch feiertags gearbeitet haben und unbürokratisch den Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land geholfen haben.
und ganz im Stile der Linksfraktion tun Sie das mit diesem 198 Millionen Euro schweren Gesetzentwurf,
so, als ob Sie die Fraktion DIE LINKE nun noch links auf dem Grünsteifen überholen wollten, schlappe 190 Millionen Euro für das Landeskurzarbeitergeld, und dann noch einmal knapp 9 Millionen Euro als Entschädigung für den Verwaltungsaufwand
ohne nur eine einzige Deckungsquelle zu nennen, jedenfalls nicht in Ihrem Antrag und auch nicht in Ihrem Redebeitrag –
wobei das nicht ganz stimmt: Einer Tageszeitung konnte ich entnehmen, dass die AfD vorschlägt, nämlich die Lohnerhöhung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer zurückzunehmen, um davon das Kurzarbeitergeld zu bezahlen.
Wenn uns diese Krise eins gelehrt hat, dann das, welch tolle Arbeit Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land leisten.
Und alle Eltern, die in letzter Zeit ihre Kinder zu Hause im sogenannten Homeschooling betreut und unterrichtet haben,
Deshalb, werte Herren von der AfD, stehen wir als SPD weiterhin zu unserer Entscheidung und wollen jetzt erst recht nicht Berufsgruppen gegeneinander ausspielen, so, wie Sie das hier tun.
Des Weiteren erwähnen Sie den Bürokratieaufwand, den Ihr Gesetz bedeuten würde, und haben diesen ganz pauschalisiert mal dargestellt,