Protocol of the Session on November 15, 2019

Nun gibt es so was für Erwachsene in Form des Bürgerbeauftragten Herrn Crone, und ich glaube nicht, dass Herr Crone oder aber auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dagegen sperren würden, wenn sich nun ein Kind oder ein Teenager eben an ihn wenden würde. Vielleicht gab es solche Fälle bereits, das könnten wir ihn ja mal fragen.

Frau Bernhardt hat als Beispiel einer Beschwerdestelle das Bundesland, ich will nicht lügen, Hessen genannt,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Hessen.)

Hessen genannt. Unser Nachbarland Schleswig-Holstein hat auch eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Diese ist eingerichtet eben beim Bürgerbeauftragten. Da gibt es einen Flyer, den man online einsehen kann.

Und an den Kollegen der AfD, der meinte, Kinder wären ja auch Menschen und hätten die gleichen Rechte: Kinder haben durchaus unterschiedliche oder andere Ansätze, wie sie ihre Rechte wahrnehmen wollen, und da gibt es durchaus die Frage, wo sie das tun sollen und tun können.

Ich habe aus dem Flyer aus Schleswig-Holstein einmal das Profil rausgesucht, was eben diese Beschwerdestelle für ein Aufgabenprofil hat. Dort steht eben als Beispiel in Schleswig-Holstein:

„Wir...

informieren dich über deine Rechte.

beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt, sich ge

gen eine ungerechte Entscheidung zu wehren.

suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen, wie man

deine Situation verbessern kann.

begleiten dich zu Terminen zum Jugendamt oder zu

einem freien Träger der Jugendhilfe.“

Und dann sind Beispiele aufgeführt, was Kinder und Jugendliche für Themen haben, mit denen sie sich eben an diese Beschwerdestelle wenden. Da ist zum Beispiel genannt:

„Ich darf nur unter Aufsicht telefonieren. Auch sonst darf ich mich nie alleine in mein Zimmer zurückziehen. Hat das Heim ein Recht dazu?“ 15-jährige Heimbewohnerin

Oder, ich habe noch ein Beispiel:

„Meine Eltern wollen ins Ausland umziehen. Ich mag nicht mitkommen und möchte meine Schule und Freunde hier nicht zurücklassen. Was sind meine Rechte?“ 17-jährige Schülerin

Da sind noch mehr Beispiele, aber das sind tatsächlich zwei Beispiele, wo man eben schon die Frage stellen kann, an wen sollen sie sich denn sonst wenden. Sicherlich haben Sie als Beispiel vorhin Eltern genannt, aber in diesen beiden Fällen, die ich genannt habe, ist zum einen der Fall, dass gar keine Eltern da sind, sondern dass es eine Heimbewohnerin war, und zum anderen, dass

die Eltern eben eine Entscheidung getroffen haben, mit der die junge Frau nicht leben möchte und sich fragt, wie sie dagegen vorgehen kann. Insofern macht so eine Beschwerdestelle möglicherweise tatsächlich Sinn. Insofern, wie gesagt, haben wir einen Bürgerbeauftragten, den man sicherlich mal befragen kann, ob es in Mecklenburg-Vorpommern Fälle gibt, in denen sich an ihn gewendet wurde.

In Punkt II.2 Ihres Antrags geht es eben um „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Seit 25 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention eben auch in Deutschland. Eine verfassungsrechtliche Verankerung ist unabdingbar, um als Vertragsstaat allen damit verbundenen Verpflichtungen auch nachzukommen. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Bundesjustizministerin und die Bundesfamilienministerin starkmachen, dieses Ziel möglichst zügig umzusetzen. Die Bund-Länder-Kommission hat ihren Bericht vorgelegt, der nun eben eine Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren sein wird, denn eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat ist eben notwendig. Und genau deswegen ist die Einbeziehung der Länder wichtig und richtig.

An diesem Punkt waren wir schon einmal. Lassen Sie uns nun abwarten, zu welchem Ergebnis dieser drei Alternativen man kommen wird und was der gemeinsame Nenner sein wird! Auch wir wünschen uns, dass es eben nicht der allerkleinste gemeinsame Nenner sein wird.

Im Übrigen sind sich in der Sache „Kinderrechte ins Grundgesetz“ alle Parteien, die im Bundestag vertreten sind, einig – außer der AfD, die dies ausdrücklich ablehnt. Wir sperren uns jedenfalls nicht, benötigen dafür aber eben keine Bundesratsinitiative und lehnen den Antrag daher ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Julitz.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich würde doch schon mal auf die ruhige Diskussion hier eingehen wollen und würde mich im Ersten Frau Friemann-Jennert widmen wollen.

Frau Friemann-Jennert, Sie warfen uns ja vor, wir würden mit diesem Antrag einen Schaufensterantrag stellen. Erstens besteht das Problem, dass die UN-Kinderrechtskonvention nicht bekannt ist, das wurde in mehreren Studien einfach dargestellt. Deshalb ist die Überlegung, was müssen auch wir dazu tun, dass die UNKinderrechtskonvention stärker bei den Kindern und Jugendlichen ankommt und sie ihre eigenen Rechte kennen und auch dann sozusagen wahrnehmen können.

Zweitens ist es kein Schaufensterantrag, weil, und das hatten Sie ausgeführt, wir bereits im November 2017 einen entsprechenden Antrag eingebracht hatten. Mit Ihrem Änderungsantrag wurde dieser dann abgeändert, dass bis 2018 die Landesregierung eine Bundesratsinitiative vorlegen sollte. Genau das ist nicht geschehen, ohne Information einmal von der Landesregierung, was daraus geworden ist. Und das ist für uns so verwerflich, weil ich

mich natürlich frage, da kommen wir schon mal zu einer Einigung, was ja nicht sehr häufig vorkommt, und dann passiert mit diesem Antrag nichts. Dann ist es einfach nur eine Worthülse. Und das finde ich diesem Landtag nicht angemessen.

Ich hätte mir gewünscht, dass tatsächlich dann auch sozusagen die Landesregierung auf den Landtag zukommt, woher sie den Auftrag hat, und sagt, soundso sieht es aus, wir sind zurzeit in der Bund-LänderArbeitsgruppe, das sind unsere Ergebnisse, wartet mal noch, dann kommen wir auch mit Ergebnissen. Das ist für mich eine Kommunikation, die aus dem Antrag, den wir gemeinsam verabschiedet haben, gefolgt wäre. Das ist nicht geschehen, insofern haben wir mit diesem Antrag jetzt noch mal darauf aufmerksam machen wollen. Auch vor diesem Hintergrund ist es eben kein Schaufensterantrag.

Und der dritte Punkt, warum es kein Schaufensterantrag ist, ist, dass wir einfach die Sache der Beschwerdestelle immer wieder fordern. Auch wenn es heute abgelehnt wird, kann ich Ihnen versichern, Frau Friemann-Jennert, dass wir weiter dranbleiben werden, weil uns die Sache wichtig ist. Auch das haben wir vorhin gehört, das hat nichts mit Schaufenster zu tun oder dass wir hier irgendwie ein Podium suchen, sondern die Sachen liegen uns am Herzen und deshalb sind wir der Meinung, dass wir sie einrichten sollten,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

und werden immer wieder versuchen, auch den Landtag davon zu überzeugen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Drittens zum Abschlussbericht: Das hatten ja Frau Sozialministerin und Frau Julitz meines Erachtens genannt, dass es den jetzt gibt. Der ist halt, wie gesagt, kurz vor Antragsschluss gekommen, und der hat drei Alternativen. Wenn ich mir die dritte Alternative angucke, und vielleicht kann man diesen Auftrag oder diesen Wunsch einfach mitgeben, dass auf Bundesebene immer versucht wird, den weitesten, die dritte Alternative, wo tatsächlich auch Beteiligungsrechte zum Teil schon enthalten sind, durchzusetzen, dass genau diese weitestgehende Alternative dann auch durchkommt und wir sozusagen auch diesbezüglich entsprechende Zeichen setzen.

Viertens: Zu den Anlaufstellen, zu den Ombudsstellen, da haben Sie gesagt, es gibt eine Vielzahl von Anlaufstellen, Jugendhilfeeinrichtungen, wo die Kinder sich hinwenden können. Ich glaube, hier ist das erste Problem, dass es sehr viele Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gibt und die Kinder letztendlich gar nicht wissen, wohin sie sich wenden. Wir hatten es, bei Erwachsenen gibt es den Bürgerbeauftragten als eine Stelle, bei den Kindern gibt es die Kinderschutz-Hotline. Wieso kann man das nicht zentrieren? Wir kriegen ein Kinderschutzzentrum, Frau Friemann-Jennert, da brauchen Sie sicher nicht den Kopf zu schütteln. Warum kann man das dann nicht alles darunter vereinigen als eine Telefonnummer, wo Kinder sich hinwenden könnten?

Ich selbst – und Frau Julitz hatte ein entsprechendes Beispiel genannt – hatte mal einen Fall zu begleiten, wo es um Kinder in geschlossenen Einrichtungen ging. Die Kinder hatten keine Möglichkeit, aus diesem Heim raus

zutelefonieren. Sie wurden bewacht, sie wurden überwacht, sie wurden eingesperrt. Wie sollen diese Kinder irgendwie nach draußen die Möglichkeit haben, sich verständlich zu machen? Und das war sozusagen auch mit Anlasspunkt, dass es eine Stelle geben muss auf Landesebene, die bekannt ist, wo ein Kind sich hinwenden kann, wenn es dann doch zur Schule gehen darf oder sonst irgendwie mit Dritten in Kontakt kommt. Deshalb war es dies.

Das Zweite ist, dass Sie sagen, es gibt verschiedene Anlaufstellen. Wo ich dann auch noch mal gucken muss, ist,

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

dass die Anlaufstellen, wie sie denn ausgestattet sind. Sie haben die Jugendämter angeführt.

Frau Friemann-Jennert, Sie können gerne nachher noch mal vorkommen. Ich glaube, Sie haben noch Redezeit.

Die Jugendämter haben wir, an die sie sich wenden können, Kinder und Jugendliche. Die sind personell unterausgestattet, das weiß jeder, der sozusagen im Jugendhilfeausschuss seines Kreises arbeitet. Wir haben die Kinder- und Jugendvereine, wo wir auch immer wieder über die finanzielle Ausstattung reden, wo Sie selber eingeräumt haben, dass da die landesweite Förderung zu gering ist. Gestern konnte ich wieder ein Beispiel sehen, wie unsere Jugendarbeit, sozusagen auch diese Anlaufstellen dann ausgestattet sind. Es dröhnte groß die Überschrift in der SVZ „Sozialarbeiter im... Nordosten rufen um Hilfe“.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Und wir haben taube Ohren und hören nicht zu?! Das ist nicht mein Ansatz, das ist nicht unser Ansatz. Wir möchten genau diese Menschen ernst nehmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Insofern, glaube ich, bin ich auf alle Ihre Argumente eingegangen und würde weiterhin für den Antrag werben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Bernhardt.

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Horst Förster.