Protocol of the Session on September 5, 2019

(Andreas Butzki, SPD: Ja, wäre schön.)

Ich sage Ihnen, wenn dann noch die Telekom, wenn dann noch die Telekom die Werbetrommel rührt für 50 zusätzliche Funkmasten in Deutschland, dann ist das vielleicht ein Mast in Mecklenburg-Vorpommern, wir haben das auch schon mal gesagt, damit augenscheinlich kein substanzieller Beitrag.

Also ich glaube, die wirklichen Probleme –

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wir reden über die Post, nicht über die Telekom.)

weil Sie gesagt haben, die Daseinsvorsorge –, die wirklichen Probleme in der kommunikativen Daseinsvorsorge liegen abseits des Titels dieser Aussprache. Ich freue

mich aber, dass der Landtag dieses Problem längst erkannt hat, und dieser Landtag macht ja Hoffnung, dass wir hier vorankommen. Ich verweise da auf die Landtagsdrucksachen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Schwimmförderung für Kinder in Kindertagesstätten in MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/4026.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Schwimmförderung für Kinder in Kinder- tagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/4026 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

(Thomas Krüger, SPD: Nächste Landtagssitzung sind die Senioren dran.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es um die Schwimmausbildung unserer Kinder in Mecklenburg-Vorpommern geht, kann es tatsächlich richtig gut funktionieren in unserem Land. Ich möchte zu Beginn meiner Rede ein besonders positives Beispiel einer Gemeinde und eines Kindergartens in unserem Land nennen. Das Seebad Lubmin hat im Jahr 2015 den Betrieb seiner Kindertagesstätte neu ausgeschrieben, und das Institut „Lernen und Leben e. V.“ aus Bentwisch bei Rostock hat den Zuschlag erhalten. Es musste allerdings eine Bedingung erfüllen. Es musste sich verpflichten, Schwimmunterricht für die Vorschulkinder in der Kindertagesstätte durchzuführen, sonst hätte es den Zuschlag nicht bekommen.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Sehr gut!)

Das Institut „Lernen und Leben“ verpflichtete sich also zum Schwimmunterricht und erhielt den Zuschlag. Lubmin schafft mit den Vertragsbedingungen mit dem Kitabetreiber ein Vorbild für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Und ich möchte das Institut „Lernen und Leben“ positiv hervorheben, das nunmehr in jedem Jahr Schwimmkurse für die Vorschulkinder ermöglicht. Das ist natürlich mit Aufwand verbunden, denn auch Lubmin hat keine Schwimmhalle vor Ort und man muss ein Stück fahren nach Greifswald.

Also wir sehen hier einen möglichen Weg, wie man die Schwimmfähigkeiten unserer Kinder verbessern kann. Dass Handlungsbedarf besteht, ist offensichtlich, da besteht ja auch Einigkeit im Landtag. Die mangelhaften Schwimmfertigkeiten unserer Grundschüler waren Thema in der letzten Plenarsitzung. Bekanntlich waren 2017 60 Prozent aller Grundschüler keine sicheren Schwimmer, ein Drittel hatte noch nicht einmal das Niveau des „Seepferdchen“-Abzeichens. Und die Frau Kollegin Oldenburg hatte dann auch für das nächste Schuljahr abgefragt und da war das Ergebnis noch schlechter: 2018 waren

80 Prozent der Grundschüler, allerdings auch nur der öffentlichen Grundschulen, keine sicheren Schwimmer, und 60 Prozent der Grundschüler, also die praktisch mit der 4. Klasse fertig waren, hatten noch nicht mal das Niveau des „Seepferdchens“ erlangt.

Wie wir zu einem besseren Schwimmunterricht in der Schule kommen, ist Thema im Bildungsausschuss. Eine der Ursachen für die mangelhaften Schwimmfertigkeiten der Grundschüler ist der viel zu späte Schwimmunterricht. Um die Kinder altersgerecht zu unterrichten, gehört der Erwerb des ersten Schwimmabzeichens bereits in die Vorschule. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir motorische Fertigkeiten immer altersgerecht vermitteln. Der Schwimmunterricht in der Schule soll laut Lehrplan der Landesregierung bis zum Ende der Grundschule durchgeführt werden. Es genügt also nach Auffassung der Landesregierung, wenn Neunjährige erstmalig Schwimmunterricht erhalten.

Das ist keine pädagogisch sinnvolle Auffassung. Zum einen entspricht dies nicht einer altersgerechten Beschulung, sondern das ist etwa so, als ob Sie einen Vierjährigen auf ein Laufrad setzen, statt ihm das Fahrradfahren beizubringen. Zudem existieren dann zwei Abstufungen von Grundschulkindern: Sie haben die eine Gruppe, die schon jahrelang schwimmen kann, wenn der Schwimmunterricht erst beginnt, und die anderen, die es nicht können. Sie können sich vorstellen, wie demotivierend das dann für die Kinder ist im Alter von vielleicht neun Jahren, die sich noch nicht einmal über Wasser halten können.

Zu unserem Gesamtkonzept gehört es also, die Schulung der Schwimmfertigkeiten der Kinder viel früher zu beginnen. Die erste Wassergewöhnung und die ersten Übungen im Wasser sollten im Vorschulalter erfolgen. Dazu dient das „Seepferdchen“-Abzeichen. Es bedeutet, dass sich ein Kind an das Wasser gewöhnt hat und sich 25 Meter im Wasser in einem beliebigen Schwimmstil fortbewegen kann. Das „Seepferdchen“ bedeutet nicht, dass ein Kind sicher schwimmen kann, doch mit dem Erwerb des Schwimmabzeichens des „Seepferdchens“ wird der Grundstein dafür gelegt, dass die Kinder dann im Anschluss in der Grundschule im Schwimmunterricht die Chance haben, sichere Schwimmer zu werden.

Das Gesamtkonzept meiner Fraktion sieht also in Übereinstimmung im Übrigen mit allen Schwimmsport treibenden Verbänden Folgendes vor: Ziel im Vorschulalter ist der Erwerb oder sollte der Erwerb des „Seepferdchen“Abzeichens sein und dann in der Grundschule die Chance des Erwerbs des Jugendschwimmabzeichens Bronze, also, dass man dann die Möglichkeit hat, ein sicherer Schwimmer zu sein, also selbstständig schwimmen gehen zu können.

Es ist für uns nach wie vor unbegreiflich, dass die Landesregierung dieses seit Jahrzehnten bewährte und auch fachlich fundierte Konzept nicht übernimmt, sondern ihr eigenes Süppchen kocht. Wieso maßt sich die Landesregierung hier eine höhere Kompetenz an als alle Fachverbände zusammen? Es ist also wichtig und sinnvoll, dass bereits Kinder in Kindertagesstätten schwimmen lernen. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb die Landesregierung auf, mit den Schwimmsport treibenden Verbänden in Mecklenburg-Vorpommern zu kooperieren und zweckgebundene finanzielle Mittel für den

Schwimmunterricht für Kinder in Kindertagesstätten bereitzustellen.

Hierzu ist es natürlich zunächst unerlässlich, mit den Vereinen, die auf diesem Gebiet bereits Erfahrung haben, zu reden. Ein interessantes Projekt führt etwa die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft seit dem Jahr 2000 durch. Sie veranstaltet einen jährlichen bundesweiten Kindergartentag in etwa 2.000 Kindergärten. Rettungsschwimmer erklären hier die Baderegeln mithilfe eines kindgerechten bunten Programms, es werden Rollenspiele durchgeführt, es wird gemalt oder ein Puppentheater aufgeführt.

Viel weiter geht ein Projekt des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Titel „Rette sich werʼs kann“. Diese Kampagne wird seit 2011 in mittlerweile 83 Kindertagesstätten des DRK in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Hier wird zum einen, ähnlich wie beim DLRG-Projekt, Theorieunterricht gegeben, also es werden Baderegeln erklärt, aber das DRK-Projekt geht erheblich darüber hinaus, denn hier können die Kinder auch tatsächlich schwimmen lernen. Ziel dieses Projekts ist das Erreichen der Schwimmstufe „Seepferdchen“.

Doch das Projekt geht tatsächlich noch einen weiteren Schritt weiter, und das finde ich auch besonders positiv hier an diesem Projekt, denn im Rahmen dieses Projekts werden auch Erzieherinnen oder Erzieher der Kindertagesstätten zu Schwimmlehrern ausgebildet, das heißt, die Erzieherinnen und Erzieher erhalten die Möglichkeit, selbst auch Schwimmlehrer zu werden. Das hat natürlich den enormen Vorteil, dass die Kindertagesstätten dann selbst auch in der Lage sind, Schwimmkurse durchzuführen. Finanziert wird das Projekt ausschließlich durch Spenden, durch die DRK-Kreisverbände und durch Elternbeiträge.

Meine Damen und Herren, die Ursachen der mangelhaften Schwimmfertigkeiten unserer Kinder haben technische, personelle und finanzielle Gründe. Heute geht es nur darum, eine der Ursachen zu beseitigen, und zwar das viel zu späte Erlernen des Schwimmens. Ich bitte Sie also für unsere Kinder, für die Kinder in unserem Land um Zustimmung zu unserem Antrag für die Gesundheit, für das Leben und für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung der Kinder. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich anerkenne die Aktivitäten der Fraktion Freie Wähler/BMV zur Schwimmförderung ausdrücklich. Auch der vorliegende Antrag verfolgt ein hehres Ziel, Kindern möglichst bereits in der Kindertagesstätte Schwimmfertigkeiten zu vermitteln. Er geht aus Sicht der Landesregierung aber an der Realität vorbei. Die Kita als Institution kann eine

flächendeckende Schwimmförderung nicht leisten. Dies ist den pädagogischen Fachkräften als zusätzliche festgeschriebene Aufgabe nicht zumutbar.

Gleichwohl ist es richtig und unterstütze ich es ausdrücklich, dass Kinder bereits im Vorschulalter Erfahrungen im Wasser sammeln können. Hier sind in erster Linie die Eltern gefordert. Dafür brauchen wir aber auch genügend Schwimmkurse und Vereine beziehungsweise Institutionen, die solche vorschulischen Kurse anbieten. Ich spreche mich für den weiteren Ausbau von Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen mit Schwimmsport treibenden Vereinen aus. Wir können aber konstatieren, dass es auch schon eine vielfältige Zusammenarbeit gibt. So gibt es im laufenden Jahr 2019 insgesamt 147 Kooperationen zwischen Kitas und Sportvereinen, davon auch einige mit der DLRG. Das ist schon recht ordentlich, trotzdem natürlich durchaus noch ausbaufähig.

Aber ein flächendeckender Schwimmunterricht in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder in Kitas ist einfach unrealistisch.

(Zuruf von Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV)

Die Kapazitäten in den Schwimmeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin den Grundschulkindern vorrangig zur Verfügung stehen, denn unsere Grundschulkinder müssen – und da sollte der Schwerpunkt liegen – sicher schwimmen lernen, soweit sie es mit ihren Eltern noch nicht getan haben.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Haben Sie den Antrag gelesen?)

Ja.

(Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV: Das ist doch von uns auch gar nicht gefordert, so was.)

Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bereits das Programm „KinderBewegungsLand“ der Sportjugend M-V mit 120.000 Euro jährlich. Schwimmen gehört als besondere Bewegungsform zum Bildungs- und Erziehungsbereich Bewegung, der in der Bildungskonzeption für 0- bis 10jährige Kinder in M-V aufgeführt ist.

Sie sehen, es passiert schon durchaus einiges. Es gibt nicht den Königsweg, der dazu führt, dass wir die bedenkliche Entwicklung, dass immer weniger Kinder schwimmen lernen können, umkehren. Wir müssen viele Schritte gehen und das Bewusstsein schärfen, wie wichtig es ist, gut schwimmen zu können. Wir müssen aber auch Realismus zeigen, was wir als Land leisten können und was nicht.

Ihr Antrag, sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion Freie Wähler/BMV, ist unseres Erachtens so nicht umsetzbar. Ich möchte aber betonen, dass ich Ihr Engagement für das Erlernen des sicheren Schwimmens sehr schätze. Lassen Sie uns als Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag im Austausch mit den Kommunen, Vereinen, der DLRG sowie den Kitas und Schulen über weitere Wege für Schwimmförderung nachdenken, denn uns alle eint das Ziel, dass möglichst alle Kinder in unserem Land spätestens im Grundschulalter sicher schwimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Beate Schlupp, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV legt nunmehr ihren fünften Antrag zum Thema Schwimmen in dieser Legislaturperiode vor...

(Beifall Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Sehr gut!)

... und taucht dabei so tief wie noch nie in der Altersstufe hinab. Ihre Forderung lautet, dass auch in den Kitas Schwimmkurse staatlich gefördert werden sollen. Im jetzigen Antrag wird ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gefordert. Die DLRG allerdings ihrerseits verlangt nun aber für das Schwimmtraining hier in Schwerin, wenn man sich das anschaut, ein Mindestalter von sechs Jahren. Damit wären wir ja schon wieder beim Einschulalter, was so ein bisschen die Sinnhaftigkeit dieses Antrages infrage stellt.