(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das sieht nach kurz aus, ne? – Marc Reinhardt, CDU: Kurzer Rock, oder was? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist ja alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem.
Aber, Herr Dr. Jess, ich hätte mir gewünscht, spätestens nach dem Redebeitrag des Innenministers, dass Sie das Angebot angenommen hätten und Ihren Gesetzentwurf zurückgezogen hätten. Sie haben es zum Teil ja auch selbst begründet, warum der hier heute eigentlich fehl am Platz ist. Wir sind, wie Sie gesagt haben, ja in einer jahrelangen Debatte bereits zum Finanzausgleich. Es laufen noch die Verhandlungen mit den Kommunen, jeder weiß das, jeder liest das in der Zeitung. Wir werden, wir haben es vom Innenminister gehört, voraussichtlich im Oktober
Man kann das natürlich so machen wie Sie, sich einen einzelnen Punkt herausgreifen. Auch der Minister ist darauf eingegangen, was das bedeutet. Das hätte ja am Ende nichts anderes bedeutet, als dass wir den Gleichmäßigkeitsgrundsatz in diesem Land auflösen. Das kann man machen, er galt ja auch nicht immer. Wer sich noch in die 2000er-Jahre zurückerinnert, da hatten wir ja die Mindestfinanzgarantie,
die, glaube ich, dann unter Rot-Rot abgeschafft wurde. Seitdem gilt der Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Darüber kann man ja diskutieren. Aus meiner Sicht wäre es aber schön, wir machen das dann in der Debatte zum großen Finanzausgleich, die ja unmittelbar bevorsteht. Es laufen noch, glaube ich, zwei Termine mit den kommunalen Spitzenverbänden, wo weiter verhandelt wird, und wenn wir dann dieses Ergebnis sehen, macht es aus meiner Sicht viel mehr Sinn, dort auch Ihre Ideen zu beraten. Das wäre gut, dort wären sie an der richtigen Stelle.
Sie wissen, wir als CDU – Herr Schulte wird das bestätigen –, als Kommunalpartei, sind hier immer dicht an der Seite der Kommunen und haben das auch mit unserer Basis breit diskutiert. Da gibt es immer widerstreitende Meinungen, das ist in der Natur des Finanzausgleichs. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass Sie dieses Angebot hier annehmen, den Antrag zurückziehen oder den Gesetzentwurf zurückziehen und da einbringen, wo er hingehört, nämlich in der umfassenden Debatte zum Finanzausgleich, die wir noch in diesem Jahr hier starten werden. Das wäre aus meiner Sicht der richtige Weg. Vielleicht tun Sie es jetzt noch, dann hätten Sie was dazugelernt. Wir werden auch diese Überweisung ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Ich will Ihnen gleich die Hoffnung nehmen, wir werden den Gesetzentwurf nicht zurückziehen,
und zwar aus folgendem Grunde. Ich fand schon ein bisschen lustig, die Einlassungen, die wir hier eben gehört haben.
Ich fange mal bei Frau Rösler an. Frau Rösler, Sie haben hier zwei Dinge durcheinandergebracht. Der erste Schritt...
Den ersten Schritt des FAG, der FAG-Änderung, da hatten wir gesagt, ja, als ersten Schritt akzeptieren wir das, wir wollen keine Änderung, wir akzeptieren das so, und dann müssen wir auch keine großen Gegenvorschläge bringen. Also insofern fand ich Ihre Einlassung da etwas fehl am Platze.
Zum Zweiten, Frau Tegtmeier, Ihre Ausführungen, die ja relativ umfangreich waren, die fand ich schon ein bisschen lustig, weil Sie haben versucht, kompliziert zu begründen, warum etwas, was für steuerschwache Kommunen vorgesehen ist, nun doch nicht den steuerschwachen Kommunen zugewiesen werden soll, sondern in einem großen Topf für alle Kommunen verschwinden soll. Also das hat sich mir nicht erschlossen,
wie Sie diese Logik bringen, denn ich hatte Ihnen ja zitiert, wie diese Zuweisungen für die steuerschwachen Kommunen zustande kommen.
es ist eindeutig aufgrund der steuerschwachen Kommunen diese Zuweisung an die Länder gegangen, und dann halte ich es nur für recht und billig, wenn auch die steuerschwachen Kommunen diese Zuwendungen bekommen. Das ändert ja nichts daran, dass es trotzdem...
Und eins ist klar: Warum bringen wir das vorher, bevor das FAG verabschiedet ist? Weil wir nämlich ein Zeichen setzen wollen, dass genau diese Angelegenheit im FAG bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Und ich denke mal, egal, auf welche Art und Weise, wir werden heute wahrscheinlich diesen Gesetzentwurf nicht durchbekommen, dann können Sie sicher sein, dann werden wir uns auch im FAG praktisch entsprechend positionieren. Aber wir wollen deutlich machen, dass diese Position eigentlich vorher aus der FAG-Masse herausgezogen werden müsste, genauso, wie das Land viele andere Positionen vorher zugunsten des Landes herauszieht. – Ich danke für die Diskussion.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4012 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung mit den Stimmen der Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4013.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4013 –
Werte Kollegen und liebe Gäste! Über die Kurabgabe wird zurzeit, genauer gesagt seit einer guten Woche, relativ viel geschrieben und vielleicht auch gestritten. Etliche Bürgerinitiativen sind unterwegs und wollen unterschiedliche Formen der Kurabgaben geändert sehen.
Uns geht es bei dem vorliegenden Antrag um die Familienbesuche. Wir finden es – als eine Partei, die den Zusammenhalt in der Familie sehr wichtig findet – unerträglich, dass diejenigen, die eine Gemeinde aufsuchen, um dort Familienmitglieder zu besuchen, auch noch Kurtaxe zahlen sollen. Wir nehmen ausdrücklich in unserem Gesetzentwurf die Fälle aus, in denen jemand eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, also in Hotels, Pensionen und so weiter zu Gast ist. Das würde die Betriebe überfordern, dann auch noch die privaten Zwecke zu erforschen, warum jemand in die Gemeinde kommt. Wer aber privat untergebracht ist, um seine Familienangehörigen zu besuchen – wir haben geschrieben, Verwandte bis zum dritten Grad, die Alternative wäre gewesen, von Angehörigen zu sprechen, da der Angehörigenbegriff aber in verschiedenen Gesetzen verschieden definiert ist, wollten wir es auf die sichere Ebene ziehen, Besuche von Verwandten bis zum dritten Grad –, soll von dieser Kurtaxe befreit werden.
Um das sicherzustellen, weil die Satzungen ja kommunaler Hoheit unterliegen, das könnte man ja auch in jeder einzelnen Gemeinde anregen, dass das gemacht wird, wir wollten es aber landesweit geregelt sehen, und deswegen haben wir diese Regelung, im Kommunalabgabengesetz die Einfügung dieses Satzes 5 in Absatz 2 von Paragraf 11, gesehen, dass diejenigen eben nicht als ortsfremd gelten, die entsprechende Verwandte besuchen, ohne Beherbergungsbetriebe in Anspruch zu nehmen. Für uns ist es eine Frage des Familienzusammenhalts, dass man bei Verwandtenbesuchen nicht kurtaxepflichtig wird. Wir wissen auch, dass bisher jedenfalls nicht bekannt geworden ist, dass in den entsprechenden Gemeinden Forschungen betrieben wurden bei entsprechenden Feiern in Gaststätten, ob jemand jetzt zu einer Familienfeier gekommen ist und so weiter, aber um dem schon von vornherein einen Riegel vorzuschieben und um nach außen deutlich zu machen, MecklenburgVorpommern ist eine familienfreundliche Gegend und hier werden Kurtaxen für Familienbesuche von vornherein ausgeschlossen, halten wir diesen Antrag für notwendig.
Weitere Ungereimtheiten bei der Kurtaxe – sei es, wenn man Nachbargemeinden besucht und dann kurtaxepflichtig wird, oder für die oft jetzt vorgenommene Reduzierung der Kurtaxepflichtigkeit für Kinder ab zwölf Jahren – können wir dann morgen in der Fragestunde besprechen. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Weber! Ich möchte meinen Vortrag von vorhin noch mal wiederholen.