Protocol of the Session on May 23, 2019

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3598 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Auszählen bitte!)

Dann bitte ich noch einmal die Gegenstimmen, sich zu Wort zu melden. –

(allgemeine Unruhe – Karen Larisch, DIE LINKE: Die Fürstimmen.)

Dann beginnen wir mit den Zustimmungsstimmen, bitte. Dann müssen wir noch mal zählen, bitte noch einmal die Hände oben! – Die Gegenstimmen? –

(Torsten Renz, CDU: Das sind mehr.)

Das Ergebnis hat ergeben 20 Stimmen Zustimmung, 28 dagegen.

(Torsten Renz, CDU: Na bitte!)

Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der AfD und Ablehnung der Fraktionen SPD und CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung …

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Bei Ablehnung BMV. Danke schön.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Zustimmung.)

Zustimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3598. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3598 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, BMV und AfD,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Enthaltung!)

Enthaltung der AfD abgelehnt. Vielen herzlichen Dank

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Baukindergeld Plus, Drucksache 7/3602.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Baukindergeld Plus – Drucksache 7/3602 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Wildt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Renz hat sich ja gestern beworben als Chronist für unsere Fraktion Freie Wähler/BMV

(Torsten Renz, CDU: Da konnten Sie kaum schlafen nachts, was?!)

und deswegen mache ich das jetzt auch ganz gründlich. Am 27. Juni 2018 haben wir einen Antrag eingereicht, also hier im Plenum diskutiert, zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und am 22.11.2018 wurde dann der Antrag der Volksinitiative hier vorgestellt und diskutiert. Ich möchte mich gerne noch mal auf diese Rede, die ich am 22.11.2018 gehalten habe, beziehen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich habe dort gesagt, wir sind selbstverständlich mit der Volksinitiative einverstanden. Wir waren ja damals auch dann schon zusammen mit den Freien Wählern und das war genau auch das Hauptthema oder eins der wichtigsten Themen, das die Bürger von MecklenburgVorpommern mit den Freien Wählern zusammengebracht hat. Das kann man, glaube ich, gut nachvollziehen, weil wir ja den gleichen Antrag gestellt haben.

Dann wurde über die Gegenfinanzierung gesprochen, ein wichtiges Thema, alles muss ja gegenfinanziert werden. Der Vorschlag der Regierungskoalition war oder ist es ja nach wie vor, die Grunderwerbssteuer zu erhöhen von fünf Prozent auf sechs Prozent. Ich sagte damals schon, dass wir uns diesem Antrag oder dieser Finanzierungsquelle vom Grundsatz her zwar anschließen können, denn auch wir wissen, irgendwo muss das Geld herkommen, das ist ganz klar, aber mit einer Ausnahme: Wir möchten gerne, dass junge Familien, die einen Ersterwerb vorhaben, nicht von dieser zusätzlichen Erhöhung betroffen werden.

Das geht rein formal natürlich nicht. Die Grunderwerbssteuer gilt für alle gleich. Da kann man nicht für die eine Gruppe einen anderen Satz vorsehen. Das wäre – wenn – nur in Berlin möglich, und das wäre viel zu kompliziert. Aber was geht, wir können eine Einmalzahlung leisten als Kompensation dafür. Diese Einmalzahlung muss natürlich vereinfachend eine Pauschale sein. Man kann also nicht konkret den Fall betrachten, sondern man muss eine Pauschale stattdessen nehmen. Wir schlagen vor, dass diese Pauschale einen Wert von 2.000 Euro erhält und dass sie abhängig ist von zwei Bedingungen:

Erstens müssen die Ersterwerber mindestens ein Kind haben oder der Ersterwerber, wenn es eine Person ist.

Zweitens darf das Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Wir hatten vorgeschlagen in unserem Antrag 75.000 Euro pro Jahr.

Beide Werte sind nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern sie sind abgeleitet aus den Durchschnittspreisen der Immobilien. Wenn gebrauchte Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern verkauft werden, natürlich dann ordentlich aufgerundet auf einen glatten Betrag. Also der Durchschnitt ist in Wirklichkeit deutlich unter 200.000 Euro, sodass das eine Prozent eigentlich geringer wäre, aber an der Stelle haben wir aufgerundet. Das Gleiche haben wir gemacht bei den Einkommen. Es ist also etwas mehr als das Durchschnittseinkommen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben uns daran orientiert, wie das in Bayern gemacht wird. Bayern hat diese einmalige Eigenheimzulage auch und hat genauso agiert, hat also auch die Werte jeweils aufgerundet.

Ja, und damit bin ich im Grunde genommen auch schon durch unseren Antrag durch. Es ist eigentlich, glaube ich, gut nachvollziehbar. Wir möchten eine kleine Gruppe außen vor lassen, zumindest im Saldo außen vor lassen, aus der Erhöhung der Grunderwerbssteuer.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und wir geben natürlich, wie sich das gehört, auch wieder eine Gegenfinanzierungsquelle dafür an, und zwar – das habe ich gestern schon angesprochen und heute noch mal – ist es für uns nicht hinnehmbar, dass Share Deals von der Grunderwerbssteuer befreit werden. Das kann man eigentlich niemandem erklären, keinem normalen Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Ich weiß, dass sowohl Herr Krüger wie auch Herr Kokert – für den Chronisten, wann war es jetzt noch mal genau, am 22.11. –, beide das sehr positiv gesehen haben und beide haben, Herr Krüger ist hier, Herr Kokert ist leider erkrankt, beide haben gesagt, das ist ein vernünftiger Vorschlag, darüber können wir sprechen.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und es gibt auch schon die Bemühungen der Bundesregierung. Von daher glaube ich, dass es auch in diese Richtung gehen wird. Man könnte jetzt …

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Herr Albrecht murmelt schon so vor sich hin.

Man könnte jetzt natürlich sagen, wir warten ab, bis die Bundesregierung mit ihrem Antrag durch ist. Das wollen wir ganz bewusst nicht, weil die Gefahr dann besteht,

dass die beiden Sachverhalte voneinander getrennt werden und dass das zusätzliche Grunderwerbssteuereinkommen aus den Share Deals dann einfach im allgemeinen Haushalt verschwindet und für irgendwas ganz anderes ausgegeben wird. Deswegen möchten wir hier an der Stelle Pflöcke einschlagen, möchten sagen, wenn dort zusätzliche Gelder eingenommen werden, dann sollen die bitte ausgegeben werden genau für die jungen Familien, damit die von der Grunderwerbssteuererhöhung außen vor genommen sind.

(Rainer Albrecht, SPD: Und wo finanzieren Sie das bis dahin, mit welchem Geld?)

Das soll ja gelten ab dem 1. Januar wie alles, ab dem 1. Januar 2020, und wenn ich richtig informiert bin, will die Bundesregierung das in diesem Jahr noch fertig haben. Ich weiß natürlich nicht, ob ihre Koalition so lange hält, aber ich drücke mal die Daumen, dass sie zumindest die Grunderwerbssteuerbefreiung für die Share Deals noch aufheben. Sie haben ja ihre To-do-Liste, die sie noch abarbeiten wollen, und da steht dieser Punkt zumindest mit drauf. Und wenn die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD da vielleicht ein bisschen Druck macht, dann können wir sicher sein, dass das noch klappt

(Rainer Albrecht, SPD: Und wenn nicht?)

und dass das in diesem Jahr noch behandelt wird, und dann ist die Gegenfinanzierung gar kein Problem. Wahrscheinlich, nach den Informationen, die wir mittlerweile haben, ist es dann sogar möglich, auf die Grunderwerbssteuererhöhung von fünf auf sechs Prozent komplett zu verzichten für die normalen Menschen in MecklenburgVorpommern,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

weil wir ja jetzt doch mittlerweile gemerkt haben, je mehr man da hinter die Kulissen schaut, dass diese Share Deals tatsächlich auch in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Das war ehrlicherweise, muss ich sagen, auch immer mein Verdacht, dass es das in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht so häufig gibt, dass das mehr die Metropolen betrifft – Hamburg, Berlin, München –, aber es ist nicht so. Wir haben diese Fälle auch hier in Schwerin zum Beispiel gehabt. Frau Schwesig hat selbst darauf gestern hingewiesen. Da wurden Wohnungsbestände als Kapitalgesellschaften sogar mehrfach verkauft. Man kann mittlerweile fast gar nicht mehr feststellen, wer Eigentümer ist.

(Rainer Albrecht, SPD: Schlimm genug!)

Alle diese Transaktionen haben ohne Grunderwerbssteuer stattgefunden. Ich bin mir sicher, dass SPD und CDU damit auch nicht einverstanden sind. Von daher reichen Sie uns da bitte die Hand und überweisen diesen Antrag in den Finanzausschuss. Damit haben wir dann auch genug Zeit gewonnen, um das bis zum Herbst endgültig abzustimmen. Bis dahin ist dann auch klar, ob die Bundesregierung in Berlin ihr Ziel erreicht oder nicht. Und wenn das dann nicht der Fall sein sollte – Herr Albrecht, Sie sind ja sehr vorsichtig, das weiß ich –,

(Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!)

dann können Sie den ja dann im Ausschuss immer noch stoppen, wenn wir die Gegenfinanzierungsquelle nicht hätten.

Aber noch mal: Mir geht es darum, es darf nicht sein, dass diese zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer der Share Deals einfach im allgemeinen Haushalt versanden. Es wäre wirklich schade, wenn auf der anderen Seite die berühmte Krankenschwester, und ich darf das so sagen, meine Mutter ist auch eine Krankenschwester, wenn die die Grunderwerbssteuer zahlen muss. Krankenschwestern sind ja das beliebteste Beispiel,

(Heiterkeit bei Christel Weißig, Freie Wähler/BMV: Und Frisöre.)