schreibungen erfolgen. Deshalb sagen wir, es ist eben keine Ausnahme, wenn in anderthalb Jahren zwei Führungspositionen besetzt werden.
Selbst der Richterbund, also der Berufsverband der Richterinnen und Richter, sieht diese Fälle kritisch und fordert „die Einhaltung offener und transparenter Auswahlverfahren für alle Stellen in der Justiz“. Und das ist genau das, was auch dieser Antrag will. Dies können Sie nachlesen in der Pressemitteilung vom 24. April 2019. Und sie schreiben weiter – und das finde ich bedenklich, wenn ein Berufsverband der Richterinnen und Richter dies äußert, und ich finde, das schadet dem Rechtstaat –, sie schreiben: „Bedenklich erscheint aber, dass das Justizministerium scheinbar nach Belieben Stellen im Wege einer Ausschreibung oder auch ohne eine solche vergibt, wodurch der Eindruck willkürlicher Entscheidungen entsteht.“
Genau so eine willkürliche Entscheidung wollen wir im Bereich der Justiz, zumindest den Eindruck, verhindern. Deshalb liegt Ihnen der vorliegende Antrag vor. Und es ist nicht nur der Richterbund, der beispielsweise dies sagt, auch in Besuchergruppen habe ich die Fragen, wie es denn sein kann, dass Richterposten – Führungspositionen! – mit Regierungsmitarbeitern besetzt werden ohne Ausschreibungsverfahren. Ich glaube, wir tun uns alle nichts Gutes, wenn wir diese Praxis weiter verstärken und weiterhin Führungsposten ohne Ausschreibungen vergeben. Dadurch entsteht immer wieder der Eindruck der Mauschelei, der Willkür. Und letztendlich, finde ich, fällt das auf uns insgesamt als Politik schädlich zurück. Deshalb sagen wir als LINKE, wir wollen lieber ein transparentes Auswahlverfahren als den Vorwurf der Willkür.
Denn die Gefahr ist noch groß. Der Posten des Generalstaatsanwalts ist demnächst zu vergeben, der Posten des Präsidenten des Finanzgerichtes. Und wir fordern Sie einfach im Sinne aller auf, dass diese Stellenvergaben mit Auswahl erfolgen, mit einer Ausschreibung, dass eben dieser Vorwurf nicht noch mal erhoben wird.
Herr Friedriszik und Herr Ehlers, ich möchte noch mal auf Sie eingehen. Sie sagten, es gibt hier ein rechtmäßiges Verfahren. Das habe ich in meiner Einbringung deutlich gemacht, dass dieses Verfahren rechtmäßig war. Wenn sich aber zwei Problemfälle entpuppen, innerhalb kürzester Zeit, in Führungspositionen in der Justiz, dann ist es legitim, dass wir als Gesetzgeber, wenn wir Probleme erkennen, Landesgesetze, Landesverordnungen auch entsprechend ändern. Und deshalb sage ich, ja, es ist rechtmäßig, aber ich möchte lieber dem Eindruck der Willkür entgegenarbeiten und genau diesen Passus streichen, dass es eben nicht mehr rechtmäßig wäre und dass so etwas zukünftig verhindert wird.
Herr Friedriszik meinte, es gäbe dann weniger flexible Reaktionen bei Besetzungen bei Amtsgerichten untereinander. Ja, aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe lieber eine Ausschreibung mehr und ein transparentes Auswahlverfahren als eine Ausschreibung zu wenig und den Vorwurf der Willkür. Das möchten wir uns nicht gefallen lassen. Deshalb sagen wir: Ausschreibung für jede Stelle der Justiz, so, wie es auch der Berufsverband der Richterinnen und Richter sieht, wodurch wir sozusagen verstärkt werden.
Ganz zum Schluss möchte ich noch auf ein Argument von Herrn Ehlers eingehen, wo ich mich echt schon die ganze Zeit gefragt habe, wie Sie das mit dem Prinzip der Gewaltenteilung aus Ihrer Sicht eigentlich übereinbringen.
Sie sagen, wir blicken mal ins Parlament. Gerade, wenn ich ins Parlament blicke, sehe ich das Prinzip der Gewaltenteilung nicht mehr eingehalten.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die Grenzen der Gewaltenteilung, genau. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Wenn aber ein Abgeordneter und ein Minister ein und dieselbe Person ist, geht gerade diese Kontrolle fehl.
dass wir als Partei und Fraktion immer die Trennung von Amt und Mandat hatten. Unsere Minister hier in Mecklenburg-Vorpommern waren niemals gleichzeitig Abgeordnete. Ich finde das gut so, weil das dem Prinzip der Gewaltenteilung tatsächlich gerecht wird
(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Bleibt das auch so? Bleibt das auch so, Frau Bernhardt?)
und wirklich jedem Eindruck von Willkür entgegensteht und wir so auch dem Prinzip der Kontrolle nachkommen können.
Insofern, Herr Ehlers, hat mich das Argument überhaupt nicht überzeugt, und ich kann das nur zurückweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3593. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3593 mit den Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und dem fraktionslosen Abgeordneten, bei Enthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Weiterer Vizepräsident des Landtages, Drucksache 7/3607.
Gemäß Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag beschließen, weitere Vizepräsidenten zu wählen. Auf dieser Grundlage hat die Fraktion Freie Wähler/BMV die Wahl eines dritten Vizepräsidenten beantragt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Torsten Renz, CDU: Und jetzt gibt es eine Begründung, oder was?! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist quasi doch eine Einbringung.)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nur ganz kurz: Seit vielen Jahrzehnten ist es in der Bundesrepublik Usus, dass in allen Landtagen und auch im Bundestag die stärkste Fraktion – und das ist hier die SPD – den Landtagspräsidenten stellt und alle anderen Fraktionen einen Vizepräsidenten.
Wir halten diese Regelung für sinnvoll, weil damit sichergestellt ist, dass alle Fraktionen im Präsidium vertreten sind und gemeinsam den Landtag nach außen vertreten und nach innen organisieren. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag gestellt. Wir billigen das Recht allen Fraktionen zu, haben jetzt allerdings nur einen Vize beantragt, den nächsten müsste dann sozusagen die weitere Fraktion selber stellen, deren Abgeordnete da noch nicht im Präsidium vertreten sind. – Schönen Dank.