wir sind darüber auch nicht verwundert. Wir wundern uns an dieser Stelle immer nur über das „C“ im Parteikürzel der Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Da ist die Katholische Arbeitnehmerbewegung doch sehr viel, sehr viel weiter und die haben sich sogar dem Bündnis „Umfairteilen“ angeschlossen. Vielleicht mal dazu.
und, Herr Renz, ich glaube, es gibt auch Umfragen dazu, zu einer Besteuerung von Vermögen. Und die sehen ganz positiv aus. Warum sich das nicht in Wählerstimmen ummünzt, ist klar: Das ist ja auch nur ein Aspekt.
Ich will jetzt aber noch mal was sagen zu Herrn Liskow, der sich ja mit dem Thema auch ein bisschen genauer noch beschäftigt hat hier an dieser Stelle.
Die Diskussion um die Substanzbesteuerung, ich meine, die wird auch immer wieder benutzt, um die Vermögensteuer zu diskreditieren.
ich glaube, da kann es kaum zu einer Substanzbesteuerung kommen, nur bei sehr geringen Erträgen auf das Vermögen.
viele, die eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder eben diese Wiedereinführung der Vermögensteuer verhindern wollen, berufen sich immer auf diesen sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Angeblich habe das Bundesverfassungsgericht 1995 in seinem Urteil zur Vermögensteuer festgelegt, dass nicht mehr als die Hälfte des Gewinns vom Staat als Steuer eingezogen werden kann. Aber dieser Grundsatz, der existiert gar nicht!
In der Begründung des Vermögensteuerurteils taucht zwar eine entsprechende Formulierung auf, aber die ist nur als sogenanntes Obiter Dictum, als Nebenbeibemerkung, die keine juristische Wirkung hat, formuliert worden.
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich feststellen, dass das Grundgesetz kein Problem mit der Vermögensteuer hat. Im Gegenteil, warum sonst steht die Vermögensteuer immer noch im Grundgesetz? Ich glaube nicht, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes Verfassungsfeinde waren.
In Bezug auf die Substanzbesteuerung frage ich Sie auch: Wie konnte in Deutschland in der Nachkriegszeit mit einer Vermögensteuer und einer Lastenausgleichsabgabe ein Wirtschaftswunder erlebt werden? Das ist für mich die Frage, wie das funktionieren konnte in all den Jahren.
(Marc Reinhardt, CDU: Marshallplan! – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das sage ich Ihnen mal in einer ruhigen Stunde.)
Also das, was das Verfassungsgericht festgestellt hat, war die nicht richtige Bewertung, das ist klar, aber in dieser Frage, glaube ich, gibt es keinen Dissens.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 7/3397. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3397 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Bündnis für gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Antrag der Fraktion DIE LINKE.
eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch,
(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Da kriegen die Sozis wieder ordentlich einen auf den Kopf jetzt.)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmalig verabreden sich die verschiedensten Akteure in der Schul- und Bildungspolitik, um sich gemeinsam für gute Schulen einzusetzen. Das ist nicht nur erstmalig, das ist auch einmalig, denn es organisieren sich Vertretungen mit eigentlich ganz unterschiedlichen Interessen. Was hat denn zum Beispiel der Landesschülerrat mit dem Philologenverband zu tun, was sorgt sich der Grundschullehrerverband gemeinsam mit dem Landeselternrat – das gab es noch nie –, die Sonderpädagogen an der Seite der Schulleitungsvereinigung und die GEW an der Seite des VBE?