Ich denke, alles in allem sind wir uns einig, dass eine ausreichende medizinische Versorgung für eine Gesellschaft sehr wichtig ist.
Dieser Antrag hat das Ziel, seinen Beitrag zur Verbesserung dieser medizinischen Versorgung zu leisten, und daher bitte ich Sie um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Grundsätzliche und Wichtigste zuerst: Wir wollen nach wie vor Gesundheitsland Nummer eins werden und dazu gehört selbstverständlich eine nachhaltige Sicherung der medizinischen Versorgung. Dazu wiederum gehört die entsprechende bedarfsgerechte Anzahl von medizinischem und nicht medizinischem Personal zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Ich habe heute und auch in vorherigen Debatten im Landtag nichts anderes gehört. Bekräftigen möchte ich das für DIE LINKE noch mal grundsätzlich, weil das vorangestellt notwendig erscheint, denn ich beginne mit einer Kritik.
Ihr Antrag ist hochgradig verstörend, denn Herr Ehlers sagt und Herr Stamer hat das eben noch mal sekundiert, wir brauchen eine Bedarfsermittlung, Bedarfe für die Humanmedizin wären zu prüfen. Es beginnt die Prüfung, möge man meinen, wenn wir das beschließen. Herr Glawe sagt hier am Pult, im Januar mache ich alles schon.
Also müssen wir was prüfen, haben wir datenseitig noch Informationsbedarf, oder nicht? Es scheint ganz offensichtlich der Fall zu sein, dass die Koalitionäre und die Landesregierung hier hochgradig unkoordiniert handeln.
Herr Dr. Jess hat darauf verwiesen, dass wir am 18. Oktober 2017 an dieser Stelle darüber diskutiert haben. Seitens der LINKEN, ich habe vorhin noch mal nachgeguckt, hatten wir drei Dinge vorgeschlagen, immer in Aufsetzung auf das, was im Land vorhanden ist, was wir uns erarbeitet haben, und wir haben, was die medizinische Versorgung im Land betrifft, grundsätzlich ein gutes Niveau. Also haben wir gesagt, wir brauchen auf alle Fälle eine Gesundheitsberichterstattung, Analysen 2.0, wir brauchen Fachkräftegewinnung 2.0 und Telemedizin beziehungsweise eine Initiative für die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung 2.0. Wir wollten damit ein systematisches Vorgehen anregen. Da haben Sie abgewinkt. Sie haben gesagt, wir sind da viel pragmatischer, wir machen schon, wir legen das Stipendium auf. Auch damals haben wir schon gefragt, auf welcher Grundlage legen Sie denn das Stipendium auf. Wir sind nicht per se dagegen, haben aber darauf hingewiesen, dass es nicht
im ausreichenden Maße und nicht gesichert das hinreichende Instrument ist, um die Versorgungslage nachhaltig zu sichern. Auch da haben Sie abgewinkt.
Ich finde es schon mal honorig, Herr Minister, dass Sie zugestehen, dass Sie sagen, wir haben jetzt 37 Stipendien, das ist nicht genug, wir haben uns da mehr versprochen, wir müssen nachlegen.
Das sehen wir genauso und wir haben mit Studentinnen und Studenten gesprochen in dieser Hinsicht und haben gefragt, ist es das Mittel. Diejenigen haben uns gesagt – auch das Argument ist uns nicht neu –, Geld allein macht es nicht. Uns zum Beispiel wurde gesagt, es wäre hilfreich, eine entsprechende Begleitung zu bekommen. Es wäre hilfreich, in den Bildungsinhalten, in den Qualifizierungsinhalten eine Verbesserung zu erhalten, die zielgerichteter ist. Und, was für uns ein Aha-Effekt war, ist, dass gesagt wurde, zu Beginn des Studiums haben Medizinerinnen und Mediziner sich auch Instrumente zu besorgen, die sie für die Zeit des Studiums benötigen, und die sind nicht ganz ohne in der Kostenfrage. Hier Unterstützung zu bekommen, wäre nicht schlecht. Das waren Hinweise, die haben wir aufgenommen, damit gehen wir noch um.
Alles in allem, in der Tat, Herr Minister, müssen wir da nachlegen. Die Frage ist nur: Wie jetzt mit Ihrem Antrag umgehen? Wir wollen den zunächst, haben wir gesagt, positiv aufnehmen. Gleichwohl, die Zahlen sind bekannt. Sie haben genannt, 125 Hausärztinnen und Hausärzte fehlen im Land. Ein Blick auf die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung, zumindest vor zwei Tagen, ergab, dass 132 Stellen unbesetzt sind. Wir wissen von 250 Stellen, die in den nächsten Jahren altersbedingt aufgegeben werden, und, Herr Minister, Sie hatten gesagt, glaube ich, 235 sind in der Weiterbildung zu Fachärzten und da gibt es dann eine gewisse Kompensation.
Gleichwohl haben wir zu konstatieren, dass die Alterspyramide der niedergelassenen Ärzte uns zwingt zu handeln. Ich will das ganz gern zu Protokoll geben, weil es interessante Zahlen sind: bei den niedergelassenen Ärzten bis 34 Jahre 0,3 Prozent, bis 39 Jahre 2,5 Prozent – das sind saldiert keine 3 Prozent bis 40 Jahre –, dann 40 bis 49 Jahre 20,7 Prozent, 50 bis 59 Jahre 44,9 Prozent, 60 bis 65 Jahre 21,1 Prozent und über 65 Jahre 10,5 Prozent. Das ist …
Wenn Sie sagen, wir müssen da eine Analyse anfertigen, und andererseits parallel dazu handeln, dann frage ich mich immer, auf welcher Grundlage.
Wo es darüber nachzudenken gilt, ist die räumliche Verteilung. Auch uns erscheint die Reduzierung auf die ländlichen Gestaltungsräume als nicht ausreichend. Das ist ein wichtiger Fingerzeig. Aber das ist so wie mit Durchschnittswerten und so weiter, wenn man immer Stichproben nimmt – und wir haben hier besondere Lagen –,
dann haben wir noch nicht die Situation im ganzen Land erfasst. Wir verwehren uns nicht einer Analyse,
aber faktisch eine Analyse und vorgeschaltet schon handeln, das wird Kuddelmuddel am Ende. Bei guter Absicht, das unterstellen wir Ihnen, Herr Minister, dass Sie eine gute Absicht haben,
Unser Antrag, den wir ergänzend zu dem, was Sie vorgelegt haben, unterbreitet haben, ist hier schon kritisch gewürdigt worden. Vonseiten der AfD ist gesagt worden, dass sie das ablehnt. Ich will dennoch etwas dazu sagen. Wir möchten Ergänzungen Ihres Antrages in dreierlei Hinsicht.
Zum einen wollen wir die aktuellen Festlegungen der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember berücksichtigt wissen. Warum ist das entscheidend? Wenn Sie eine Landarztquote auflegen wollen von 20 Prozent,
dann müssen Sie die rechtliche Grundlage dazu haben – bis zu, ja, korrekterweise –, dann müssen Sie die rechtliche Grundlage dazu haben. Der jetzige Hochschulstaatsvertrag gibt im Artikel 6 die Möglichkeit und sagt es ganz allgemein, Paragraf 1 Artikel 6, dass es im Landesrecht geregelt werden muss.
Dann hat im Juli dieses Jahres die Kultusministerkonferenz eine entsprechende Richtungsentscheidung gegeben und einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag, der liegt erst seit 6. Dezember vor. Diesen Staatsvertrag müssen wir erst mal nachvollziehen. Wir müssen erst mal die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass wir das machen können,
was Sie gerne möchten, was wir dann auch unterstützen würden, das ist doch keine Frage. Auf welcher rechtlichen Grundlage, frage ich mich.