Ich würde mich, wir würden uns daher freuen, wenn Sie unseren Änderungsanträgen zustimmen. Wir würden damit das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat stärken. – Vielen Dank.
Herr Dr. Manthei, wenn ich nicht genau wüsste, dass Sie ein ehemaliger Richter sind, würde ich sagen, Sie sind einer, immer noch, weil so eine Klientelpolitik, wie Sie gerade hier vorgetragen haben, das ist schon unglaublich.
Ich möchte nur mal eingangs sagen, es gab die erste Stufe des FAG. Da haben wir 100 Millionen Euro ins System gegeben und da kann mir keiner sagen, dass wir die Kommunen im Regen stehen lassen, also tut mir leid.
Kollegin Rösler hat vorhin gesagt, dass diese drei Prozent Investitionspauschale, die angesprochen wurde, ja wohl hoffentlich nicht die ist, über die wir jetzt mit diesen 30 Millionen Euro reden. Ich glaube, das Problem war – in der ersten Rede, glaube ich, letztes Mal –, dass der Kollege Wildt da etwas in Zusammenhang gebracht hat, was falsch rübergekommen ist. Denn keiner von uns aus der Koalition hat darüber gesprochen, dass wir die drei Prozent aus diesen 30 Millionen rausnehmen oder dass das diese sein sollen. Davon hat nämlich keiner gesprochen, um das mal klarzustellen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, uns liegen heute die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2019 und zum Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtrag 2019 vor. Im Finanzausschuss haben wir sehr ausführlich über beide Gesetzentwürfe beraten. Herr Dr. Jess hat es bereits bestätigt. Mit dem Nachtragshaushalt 2019 haben wir die politischen Schwerpunkte der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern in Haushaltsrecht gegossen, wie man so schön sagt. Ich will sie nur kurz noch mal aufführen. Es wurde schon mehrfach gesagt, aber warum nicht.
Es sind einmal die digitale Agenda für die nächsten Jahre, die Elternentlastung von Kitabeiträgen, beginnend mit den Geschwisterkindern in 2019, mit jetzt 36,2 Millio
nen Euro. Und da möchte ich auch an den Koalitionspartner einen Dank richten, der uns dabei unterstützt hat, diese Forderung oder dieses Thema umzusetzen. Vielen Dank an die CDU-Fraktion und besonders natürlich an den Kollegen Liskow. Vielen Dank.
Weiter in der Aufzählung ist der Beginn des Sicherheitspaktes, der wurde heute schon mehrfach angesprochen, mit 15 Millionen Euro, dann die Schaffung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen für das Sondervermögen Breitbandausbau mit der Zuführung an das Sondervermögen von 507 Millionen Euro und die Erweiterung des Personenkreises, für die eine Rücklage zur Finanzierung des künftigen Versorgungsaufwandes gebildet werden soll, Versorgungsrücklage, hier geht es um die Jahrgänge 2005 bis 2007 mit immerhin 40,1 Millionen Euro, und der Zusatz zu Paragraf 37 Landeshaushaltsordnung, sodass zusätzliche Umsatzsteueranteile, die der Bund den Ländern im Hinblick auf besondere Belastungen zur Verfügung stellt, zukünftig keinen Nachtragshaushalt mehr brauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesen Gesetzentwürfen gab es in der Beratung im Finanzausschuss von der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE inhaltliche Anträge. Einer kam von der AfD und forderte eine Verdreifachung der Mittel für Werbemaßnahmen zur Nachwuchsgewinnung von Polizistinnen und Polizisten. Diesen Antrag haben wir abgelehnt, zu Recht, denn ich glaube schon, wir brauchen keine Werbemaßnahmen. Die Polizeiarbeit im Land ist weithin sichtbar, die gute Polizeiarbeit, muss man dazusagen. Die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, bei denen ich mich jetzt ausdrücklich auch noch mal bedanken möchte, machen einen hervorragenden Job, und dieses kann auch mal nach außen getragen werden. Das ist die Werbemaßnahme, die wir auch erwarten. Vielen Dank.
Die Maßnahmen des Paktes für Sicherheit – also die personelle Verstärkung der Landespolizei, der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Hebung von Stellen und die Gewährung von Zulagen – werden zu dauerhaften Mehrausgaben führen, die im Rahmen aller nachfolgenden Haushalte gedeckt werden müssen, auch für die zukünftigen Generationen. Insofern heißt es auch hier, den zusätzlichen Bedarf mit Augenmaß zu bewerten. Die von der Fraktion DIE LINKE zusätzlich geforderten Personalaufstockungen im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Justiz, jetzt auch gerade von der Fraktion Freie Wähler/BMV,...
... lehnen wir im Nachtragshaushaltsgesetz natürlich ab. Wenn da noch etwas zu regeln ist, können wir das – der Kollege Liskow hat es bereits gesagt – im nächsten Doppelhaushalt noch mal diskutieren. Aber falls Sie auf Probleme in der JVA Bützow aus sind, liebe Opposition, kann
ich nur sagen, dass die dort aktuell zu lösenden Probleme absolut nichts mit dem Haushalt zu tun haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss ganz klar betonen, dass mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2019 ein richtig großer Schritt für eine weitere gute Entwicklung im Land getan wird. Das, glaube ich, kann keiner in Abrede stellen. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, um die zusätzlichen Mittel bereits 2019 umsetzen zu können. Dies ist eine ganz große Leistung und nur durch die umsichtige Finanzpolitik der Großen Koalition als Grundlage geschafft worden.
Wir, die regierungstragenden Fraktionen, haben den gesamten Haushalt immer im Blick, und das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen. Wir sind dafür verantwortlich, dass die Steuergelder der vielen fleißigen Menschen im Land sinnvoll und sachgerecht ausgegeben werden. Wenn ich das mal zusammenrechnen würde, was die Fraktion DIE LINKE alleine in dieser Legislatur schon alles gefordert hat, würde das Land vielleicht heute schon wieder neue Schulden aufnehmen müssen. Wenn ich mich da erinnere an 2011, bis heute, glaube ich, hätten wir schon 1 Milliarde mehr an Ausgaben, die wir jedes Jahr schultern müssten, und keiner wüsste, wie er diese 1 Milliarde finanziert. Jedes Mal Sonderforderungen immer an einzelnen Stellen zu fordern, ist verantwortungslos. Es gibt da einen alten zutreffenden Spruch: Wenn es dem Esel zu gut geht, dann geht er aufs Eis. Und das tun Sie auch hier. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass die Fraktion DIE LINKE keine Extraforderungen stellen würde, wenn sie selbst in Regierungsverantwortung wäre, sondern genau wie wir den Erfolg in der Sache vertreten würden.
Also noch einmal, wir machen zusätzlich wichtige und große Schritte ins Jahr 2019. Ich möchte Ihnen drei benennen: eine ausfinanzierte Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kinderbetreuung, die auch zügig umgesetzt werden kann – das bestätigen ja sogar der Bürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin und der Sozialsenator Herr Bockhahn aus Rostock –, zweitens die digitale Agenda und drittens den Pakt für mehr Sicherheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun komme ich zum Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019. Hierzu gab es eine Menge Kritik vonseiten der kommunalen Spitzenverbände zu den Regelungen zum FAG, hauptsächlich zur Verteilung der Integrationsmittel, die wir vom Bund erhalten. Im Begleitgesetz wird geregelt, dass die Verteilung der Integrationspauschale genau wie in den Jahren 2017 und 2018 auch für das Jahr 2019 fortgeführt werden soll. Nun sagen die Kritiker, das sei ungerecht, schließlich sind in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes heute viel mehr Flüchtlinge und in den Kommunen viel mehr als zum Beispiel 2017. Nun muss ich mich allerdings fragen, wenn man die kommu
nale Ebene anschreibt und doch mal bittet aufzuzeigen, was sie mit dem Geld richtig gemacht haben, welche Integrationsmaßnahmen sie gefördert haben und bestätigt haben, und man bekommt keine Antwort, finde ich das schon schwierig. Vielleicht sollte man da mehr miteinander reden. Wir haben es zumindest getan als Fraktion. Der Finanzminister hat es auch gesagt, dass es da gute, positive Signale gibt. Da gab es vor einiger Zeit andere, eher negative Signale. Aber wenn man sich jetzt geeinigt hat, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung zum Thema Integration.
Aber, meine Damen und Herren, das klingt ja erst mal alles einleuchtend, allerdings ist die Verteilung der Flüchtlinge nicht in allen Kommunen gleich und deshalb kann man hier auch keine Gießkanne nehmen. Wir haben hier Kommunen, wo überhaupt kein Flüchtling ist. Warum soll man denn da Geld reingeben? Also muss man schon punktuell was dafür tun. Es gibt ja heute auch eine Drucksache beim Finanzausschuss. Da steht, dass die Stadtvertretung Schwerin, glaube ich, unterschrieben von der CDU, der SPD und der Fraktion DIE LINKE, darum bittet, dass der Bürgermeister der Stadt Schwerin jetzt noch mal mit der Landesregierung ins Gespräch kommt.
Meine Damen und Herren, ich könnte jetzt noch einiges sagen, einerseits zum Entschließungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben. Aber dazu hat auch schon der Finanzminister einiges gesagt. Ansonsten möchte ich das hier beenden, meine Rede,
und mich den Ausführungen meiner Vorredner noch mal anschließen, die schon einiges dazu gesagt haben, besonders des Finanzministers und des Kollegen Liskow natürlich. Ansonsten wünsche ich uns von hier aus schon mal fröhliche Weihnachten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Nachtragshaushalt. Haushalte sind ja immer in Zahlen gegossene Politik. Machen wir mal die Rechnung im Bereich Justiz auf und schauen, was sich für eine Politik dahinter verbirgt – eine halbherzige, wie wir feststellen müssen.
Im Bereich der Justiz sieht Ihr Pakt für innere Sicherheit nicht nur mehr Polizeistellen vor, sondern auch 23 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte. Das klingt im ersten Moment gut, sind doch die Staatsanwälte und Richter, vor allen Dingen in den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern, überlastet. Folge sind lange Gerichtsverfahren, keine Entscheidungen für die Bürger in Rechtssachen über Jahre hinweg. Der Rechtsstaat wird geschliffen. 23 zusätzliche Stellen sind da eine deutliche Entlastung, auch wenn wir andererseits bereits in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 34 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte gefordert hatten. Diese Zahlen waren nicht gegriffen oder hatten nichts mit Wunschträumen zu tun, sondern sie ergaben sich aus dem Personalbedarfsberechnungssys
tem der Justiz, PEBB§Y. Wir wussten also, dass 23 Stellen keine zusätzliche Sicherheit bringen würden, sondern vermutlich nicht einmal das entstandene Loch stopfen würden. Als dann der Nachtragshaushalt kam, sahen wir uns natürlich veranlasst, hier im Justizbereich genau hinzuschauen und eine eigene Anhörung durchzuführen.
Nach der Anhörung bestätigte sich unsere anfängliche Skepsis. 23 Richter und Staatsanwälte reichen schon jetzt nicht. Schaut man sich beispielsweise die PEBB§YZahlen von 2017 an, stellt man fest, dass die Staatsanwaltschaften und die Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Defizit von 41 Stellen haben. Dieses Bild hat sich auch nach der Anhörung im Rechtsausschuss für die jetzige Situation im Wesentlichen bestätigt. Fakt ist also, es fehlen 41 Richter und Staatsanwälte.