Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Die Debatte heute hier war genau so, wie sie abzusehen war. Schon heute früh, als ich nach Schwerin fuhr, berichtete der NDR über das Wahlalter 16 und zitierte Herrn Krüger, dass er und seine Fraktion sinngemäß wegen Koalitionszwang nicht zustimmen könnten.
wo es um die Aufklärung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche ging. SPD hätte überwiesen, CDU hat abgelehnt, aus bis heute nicht nachvollziehbaren Gründen.
Heute diskutieren wir noch über die Abschaffung von Paragraf 219a StGB. SPD würde zustimmen, CDU lehnt es ab.
Sie sollten sich den Spiegel vorhalten, das mache ich gerne. Ich begründe Ihnen auch, warum. Bei den Landtagswahlen, ich erinnere daran, 2016 war die SPD die haushohe Gewinnerin. Ich spreche nicht von der letzten Bundestagswahl, wo die SPD in Mecklenburg-Vorpommern 15,1 Prozent hatte, sondern ich spreche von der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016. Damals war die SPD die stärkste Partei mit 30,9 Prozent. Zur Wiederholung: Die CDU hatte 19 Prozent, wir hatten 13,2 Prozent.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, gaben den Takt in den Koalitionsverhandlungen an, weil Sie am stärksten abgeschnitten hatten. Wäre Ihnen das Wahlalter 16 so bedeutsam gewesen, wie Sie es hier gerne offerieren, dann hätten Sie sich dafür eingesetzt, dass das Wahlalter 16 ohne Wenn und Aber kommt. Hier jetzt der CDU den Schwarzen Peter zuzuschieben, das ist einfach unehrlich.
Was haben Sie stattdessen getan? Ich gucke einfach noch mal und zitiere Fakten. Was haben Sie stattdessen
getan? Sie haben die Einführung des Wahlalters 16 von einer Volksbefragung abhängig gemacht, die es noch nicht einmal gab,
sondern es handelt sich hier um eine Verfassungsänderung, wo eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, die Sie nun mal eben mit der CDU nicht haben.
(Marc Reinhardt, CDU: Dann müssen Sie mal beweisen, ob Sie es auch wollen. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Sie haben also die Einführung vom Wahlalter 16 in dem Koalitionsvertrag 2016 von zwei Bedingungen abhängig gemacht:
Erstens gingen Sie selbstherrlich davon aus, dass die Verfassungsänderung, wodurch die Volksbefragung eingeführt werden soll, schon irgendwie durchkommt. Opposition wird schon mitmachen, haben Sie in Ihrem Verständnis von Demokratie einfach mal vorausgesetzt. Die Debatte im Landtag haben Sie vorweggenommen. Jetzt muss ich Sie fragen: Was haben Sie denn für ein Demokratieverständnis, wenn Sie 2016 etwas in Ihren Koalitionsvertrag stellen, was Sie noch nicht mal halten können?
Zweitens. Sie haben die Einführung von einer Volksbefragung abhängig gemacht. Nun könnten Sie sagen, es sei Ihnen wichtig, wie Sie es heute auch getan haben, die Meinung des Volkes wäre Ihnen wichtig. Erstens haben Sie diese bei den vergangenen Volksinitiativen zu den Theatern, zur Gerichtsstrukturreform auch nicht interessiert.
Zweitens hatten wir 2017, als wir schon mal einen ähnlichen Gesetzentwurf hier eingebracht hatten, von Herrn Ehlers erfahren, und heute hat es Herr Renz wieder wiederholt, dass die CDU, und ich denke, das haben Sie ebenfalls getan, bereits in der 6. Legislaturperiode wusste, dass 67 Prozent der Bevölkerung das Wahlalter mit 16 ablehnen. Das zeigt, dass Sie unehrlich sind. Sie wollen das Wahlalter 16 doch gar nicht und schieben jetzt die CDU vors Loch.
Sie verhindern und verhindern die Einführung des Wahlalters 16, zumindest bis 2021. Sie, geehrte Kollegen der SPD, können noch nicht einmal den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen, wo man mit den Expertinnen und Experten die Bedenken von der CDU vielleicht ausräumen könnte. Nein, Sie versperren sich dem ganz normalen demokratischen Verfahren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie beziehen sich in Ihren Redebeiträgen auf die Volksbefragung, die Sie immer wieder mit dem Fragewahlalter 16 verbunden haben. Das wollten wir eben nicht. Wir lehnen aus tiefster Überzeugung die Volksbefragung ab, weil sie von oben ist, nicht überzeugend und auch unehrlich. Aber wir befürworten das Wahlalter mit 16 und deshalb liegt Ihnen heute auch der Gesetzentwurf vor.
Welch krude Auswirkungen diese Volksbefragung hat, machen wir doch gerade mal beim Wahlalter 16 fest. Und das waren im Übrigen auch die Argumente gegen die Volksbefragung, die Sie hier bei dem Gesetzentwurf auch noch mal deutlich machen, indem Sie noch nicht einmal bereit sind, eine Frage, die Sie irgendwie für unangemessen befinden, in die Ausschüsse zu überweisen.
Herr Schulte, Sie waren damals bei der Anhörung hier dabei und hatten noch davon gesprochen, welch schönes parlamentarisches Verfahren mit Überweisungen in Ausschüsse wir doch haben
und dass Sie Opposition nie verhindern. Gerade dieser Gesetzentwurf und der 2017 machen es deutlich, dass Sie sich an ganz normale parlamentarische Verfahren eben nicht halten.
Sie, liebe – jetzt komme ich noch zur CDU –, Sie, liebe Kollegen der CDU, wissen ebenfalls ganz genau, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Absenkung des Wahlalters auf 16 ablehnt. Das hatten Sie auch noch mal deutlich gemacht – danke, Herr Renz –,