Protocol of the Session on October 25, 2018

beliebig um zusätzliche Voraussetzungen zu erweitern,

(Jörg Heydorn, SPD: Alter Vater, was hier so alles auf die Bühne kommt!)

ohne die offensichtlich fehlerhafte Grundstruktur der Wohlfahrtsförderung zu verändern. Erforderlich ist vielmehr die Schaffung einer gesetzlichen und somit rechtlich bindenden Grundlage,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann ja sein, dass er zu seinem Antrag nichts zu sagen hat. – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

die die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen im Bereich der öffentlichen Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbindlich definiert und transparent gestaltet.

Nach allem ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE ohne Weiteres eine begrüßenswerte Absichtserklärung,

(Philipp da Cunha, SPD: Haben Sie nichts zu Ihrem eigenen Antrag zu sagen? Kennen Sie den überhaupt? – Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

die allerdings lediglich als Vorstufe zur Aufforderung zum Handeln der Landesregierung fungieren kann.

Herr Abgeordneter!

Herr Abgeordneter!

Herr Abgeordneter, einen Moment bitte!

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Sie haben völlig ignoriert, was ich gesagt habe.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, das steht ja nicht auf seinem Zettel.)

Sie haben Ihren Antrag einzubringen und jetzt nicht der Debatte vorzugreifen. Haben Sie zu Ihrem Antrag nichts zu sagen?

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee!)

Ich erteile Ihnen zumindest jetzt hier einen Sachruf.

Zielführend ist dagegen

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

der Antrag der AfD, meine Damen und Herren –

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

deswegen auch die vorherige Erklärung und vielleicht wartet man auch einmal ab, dann erschließt sich das nämlich Ihnen auch –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, da ist nichts abzuwarten. Sie haben sich an die Geschäftsordnung zu halten.)

in dem die Landesregierung

(Philipp da Cunha, SPD: Sie haben die Geschäftsordnung nicht verstanden. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

zu einem konkreten

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine Wortentziehung ist so was wert.)

und klar definierten Handeln in Form der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs …

(Glocke der Vizepräsidentin)

Das macht Spaß, ne?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jedenfalls ist das ein Trauerspiel, wenn man Sie sieht! – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und hört!)

Mach ich noch mal: Zielführend ist dagegen der Antrag der AfD,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

in dem die Landesregierung zu einem konkreten und klar definierten Handeln in Form der Vorlage

(Torsten Renz, CDU: Diesen Redebeitrag können Sie wirklich nicht hochladen.)

eines entsprechenden Entwurfs des Wohlfahrtsfördergesetzes aufgefordert wird.

(Torsten Renz, CDU: Diesen Beitrag wird Professor Weber nicht hochladen.)

Die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in unserem Land gehört nämlich zu den wichtigsten verfassungsrechtlich verbrieften Aufgaben unseres Staates. Artikel 19 Absatz 2 der Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern ordnet die staatliche Unterstützung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege den Staatszielen zu und garantiert den Schutz der Förderung. Die Tätigkeiten aller Träger der Freien Wohlfahrtspflege einschließlich der Spitzenverbände, deren Untergliederungen jeglicher Art und Rechtsform und nicht zuletzt der zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiter sind für die Erfüllung der Aufgaben der Wohlfahrtspflege als einer der Kernbereiche der Grundversorgung unverzichtbar.

Gerade diese Feststellung der Wirklichkeit und Unverzichtbarkeit der Übertragung erheblicher Teile der Aufgaben der Wohlfahrtspflege auf die freien Träger untermauert die Pflicht des Staates zu deren Unterstützung und Förderung unter Beachtung des besonderen Landesinteresses, was allerdings eine klare, transparente und rechtssichere Grundlage voraussetzt. Strukturell haben sich die größten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern in einem Dachverband, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V., zusammengeschlossen, dessen Aufgabe und Zweck laut Paragraf 3 der LIGA-Satzung im Wesentlichen in der Interessenvertretung, Koordination in allen Aufgabenbereichen der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Mitwirkung an der Gesetzgebung, Zusammenarbeit mit der Landesregierung und Organen der Selbstverwaltung der zentralen sozialen Angelegenheiten liegt. Darüber hinaus sind in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche weitere Personen und Einrichtungen im Bereich der Wohlfahrtspflege tätig.

Zur Erfüllung der durch die Verfassung in MecklenburgVorpommern garantierten Förderungsverpflichtung stellt der Staat in jedem Haushaltsplan entsprechende öffentliche Mittel bereit. So sind im Haushaltsplan 2018/2019 für die Förderung der in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Landesverbände Zuschüsse in Höhe von 1.033.900 Euro eingeplant.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sind zehn Minuten nicht um?)

Die Bewilligung der bereitgestellten Mittel erfolgt durch die zuständige Bewilligungsbehörde

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sind zehn Minuten nicht um? Schade!)

aufgrund der einschlägigen Regelungen der Landeshaushaltsordnung,

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Jetzt?)

wobei erst 2014 die besonderen Verwaltungsvorschriften im betroffenen Bereich vom zuständigen Ministerium in Form von Richtlinien, und zwar nach Anhörung des Landesrechnungshofes, aber zumindest in Bezug auf die bestimmten Bereiche der Verwendungskontrolle ohne dessen Zustimmung erlassen wurden. So viel zum Grundsatz.

In der Praxis erfolgt die Verteilung, Bewilligung und Rechnungskontrolle in höchst intransparenter und im Wesentlichen in einer gegen das geltende Zuwendungsrecht verstoßenden Art und Weise. So hat der Landesrechnungshof im Ergebnis der externen Prüfung im Geschäftsbericht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für die Jahre 2010 bis 2013 erhebliche Defizite in der Förderstruktur und Zuwendungspraxis im Zusammenhang mit den Zuschüssen der Landesmittel für die LIGA festgestellt. Die Beanstandungen des Landesrechnungshofes in diesem Bereich setzen sich auch in den Finanzberichten des Landesrechnungshofes von 2016 und 2018 fort.

In Übereinstimmung mit Artikel 34 der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Antrag der AfD mit Beschluss des Landtages vom 26. Januar 2017 der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss des 7. Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Klärung der Förderstruktur, des Förderverfahrens und der Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie der Verwendung dieser Landesmittel durch die in dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 eingesetzt. Der parlamentarischen Aufklärung bedurften diese Missstände in der öffentlichen Subventionierung der Wohlfahrtspflege durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verwendungspraxis der öffentlichen Mittel durch die in dem LIGA-Verein zusammengeschlossenen Subventionsempfänger und deren Untergliederungen.

Die ausschlaggebenden Anhaltspunkte für fehlerhafte und intransparente Förder- und Verwendungspraxis im Bereich der Wohlfahrtspflege ergaben sich aus den bereits erwähnten Feststellungen des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, die im Landesfinanzbericht 2015 zum Einzelplan 10 veröffentlicht wurden. Auch die Berichterstattung in den Medien rückte insoweit zahlreiche Verfehlungen und Ungereimtheiten in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Feststellungen des Landesrechnungshofes sowie die bisherigen Ergebnisse der öffentlichen Zeugenvernehmung vor dem ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss deuten auf ein grundsätzliches strukturelles und systemisches Defizit der staatlichen Förderung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern hin.