Protocol of the Session on October 24, 2018

Ich habe mir aufgrund Ihrer Ausführungen mal die Mühe gemacht zu zählen, wie viele Seiten Gesetzestext es sind, mit denen wir es zu tun haben. Es sind insgesamt 31 Seiten inklusive der Überleitungsschreiben.

(Patrick Dahlemann, SPD: Doch so viel!)

Wir haben im Haushaltsbegleitgesetz drei Seiten und im Gesetz über die Feststellung des Nachtrags auch drei Seiten Gesetzestext.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Es geht doch nicht um die Seiten!)

Wir haben also sechs Seiten Gesetzestext nebst Begründung.

(Torsten Renz, CDU: Das ist der LINKEN aber zu viel!)

Herr Kokert hat vorhin schon darauf hingewiesen,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

an welcher Stelle Politiker im öffentlichen Ansehen – aus meiner Sicht zu Unrecht – bisweilen stehen, aber Ihr Redebeitrag hat jedenfalls nicht dazu beigetragen, uns da rauszuholen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Ich würde sagen, es ist bewältigbar.

Die Landesregierung stand in der Tat vor der Frage, mutet sie sich selbst und auch den beteiligten Kommunalverbänden eine sehr verkürzte Frist der Anhörung zu oder dem Parlament. Es gab auch die Diskussion, dass wir die Verbandsanhörung und die regierungsinterne Anhörung über die regulären Wochen machen. Dann hat das Parlament noch zwei Wochen Zeit für die Erste und Zweite Lesung. Sie sehen, dass wir uns dafür nicht entschieden haben. Deswegen habe ich alle, zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände, um Verständnis gebeten, dass wir ihnen eine sehr kurze Anhörungsfrist zumuten mussten,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, man hätte auch eher anfangen können.)

damit das Parlament eine möglichst große Zeitspanne noch hat, um diesen Vorgang zu bearbeiten.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Man hätte auch eher anfangen können, März, April, Mai. Nein, Oktober!)

Ich wollte eigentlich gar nichts zu dem Thema Kindertagesförderungsgesetz sagen, die Ministerpräsidentin hat dazu ausführlich vorgetragen, aber zwei Dinge veranlassen mich schon, etwas zu sagen.

Sehr geehrter Herr Kramer, Sie werden vielleicht, nein, wahrscheinlich, die Gelegenheit haben, auch ein weiteres Mal … Ach, er ist gar nicht mehr da, oder?

(Jens-Holger Schneider, AfD: Nee, der kommt gleich wieder.)

(Jens-Holger Schneider, AfD: Nee, der kommt gleich wieder.)

Dann hoffe ich, dass er mich irgendwo hört.

Er wird vielleicht mindestens ein zweites Mal Gelegenheit haben, an einer der Beratungen zu einem Kindertagesförderungsgesetz oder der Änderung teilzuhaben.

Es ist so, dass natürlich bei jedem Gesetzesvorgang, der das KiföG berührt, sehr viele Wünsche vorgetragen werden. Es werden alle noch erleben, die das vielleicht noch nicht öfter erlebt haben, wenn man was an der Qualität verbessert, gibt es für die, die vorschlagen, macht doch was bei den Beiträgen, macht mal was bei den Beiträgen, Diskussionen über die Qualität. Ich würde mir nur folgenden Hinweis erlauben: Die Diskussion, die wir führen, hat im Moment aber mit Qualität recht wenig zu tun. Die Qualität der Arbeit in einer Kindertagesstätte ist, glaube ich, nicht zwangsläufig allein durch die Gruppengröße gesteuert, sondern es kommt unter anderem darauf an, wie das Personal qualifiziert ist und was gemacht wird. Es ist zum Beispiel ein Unterschied, ob im Hort die Hausaufgabenhilfe gemacht wird für die Kinder oder ob das nicht gemacht wird. Das hat ganz große Unterschiede für die Lernentwicklung der Kinder.

Insofern erlaube ich mir den Hinweis, dass das, Herr Kramer, was Sie gemacht haben, letztlich auch eine Quantitätsdebatte war und keine Qualitätsdebatte. Es gibt sicherlich einen Zusammenhang, das will ich nicht bestreiten, aber man müsste dann schon etwas tiefer einsteigen.

Ihre Frage, Frau Rösler, warum wir nicht ab dem nächsten Jahr die Beitragsfreiheit komplett herstellen, ist durchaus eine berechtigte. Ich will Ihnen versuchen zu sagen, auch im Namen meiner Kollegin Drese – ich hoffe, dass ich jetzt genau das sage, was sie auch sagen würde,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Bestimmt. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Im Moment nickt sie noch nicht!)

sonst muss sie mich böse angucken –, warum wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass wir das nicht so richtig machen können. Das hat folgenden Grund: Das hat in der Tat mit Geld nicht so viel zu tun, sondern wir haben ein hochkomplexes Kindertagesförderungsgesetz, wo es einzelne Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit den Trägern gibt. Da sind die Preise von Kita zu Kita unterschiedlich. Wenn wir dann die Elternbeitragsfreiheit einführen würden in dieses System, müssten wir für jede Kita eine eigene Elternbeitragserstattung errechnen – mit einem riesigen Aufwand,

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Aber wie lange reden wir denn schon darüber? Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

mit entsprechenden Verwaltungsaufwendungen für die Träger der örtlichen Jugendhilfe, der Träger der Kitas und so weiter und so fort, Frau Rösler. Also man würde unglaublich noch mehr Geld in Bürokratie im KiföG verbrennen als ohnehin.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und nächstes Jahr nicht? – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Alles unkompliziert!)

Wir haben deshalb Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt, Frau Rösler. Eine der ersten Fragen, die Frau Drese den kommunalen Spitzenverbänden gestellt hat, war:

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Seit 2008 versprechen Sie die kostenfreie Kita!)

Sehen Sie das auch so, dass, wenn wir die Elternbeitragsfreiheit einführen, wir ein völlig anderes System der Finanzierung einführen müssen, um diesen Bürokratiewahnsinn, der sonst droht, nicht zu haben? Die kommunalen Spitzenverbände haben dem ausdrücklich zugestimmt, weil sie auch sagen, die kommunalen Steuermittel sollte man für das Bessere verwenden als für überbordende Bürokratie.

Aber dieses Gesamtsystem umzubauen, ist keine Kleinigkeit. Wir sind in sehr intensiven Gesprächen seit vielen Monaten mit der kommunalen Ebene, das möglichst konsensual hinzubekommen. Frau Drese wird demnächst wahrscheinlich der Öffentlichkeit einen Vorschlag unterbreiten.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Seit zwölf Jahren versprechen Sie die Beitragsfreiheit, da war wohl Zeit genug!)

Es gab sachliche …

Ja, seit zwölf Jahren, Herr Professor Weber, versprechen wir, dass wir schrittweise dieses Ziel erreichen und es genau in dem Moment machen, wo man es auch seriös finanzieren kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf aus dem Plenum: Jawoll!)

Das sagen wir in der Tat seit zwölf Jahren. In dem Moment, wo es seriös finanziert werden kann, werden wir es tun. Es ist jetzt seriös finanzierbar und deswegen wird es jetzt auch gemacht, Sie werden es erleben.

Worauf ich eigentlich eingehen wollte, sind die Punkte, die nicht ganz so in der Öffentlichkeit stehen. Neben Polizei, Digitalisierung und Kita gibt es noch vier weitere Bereiche, die sich in diesem Gesetz befinden.

Erstens. Noch nicht angesprochen wurde, wir schlagen Ihnen vor, dass wir zu einer Klarstellung kommen bei Kreditermächtigungen für die Landesregierung beziehungsweise am Ende für das Land. Der Landesrechnungshof hat, das haben wir im Finanzausschuss bereits erörtert, darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht die derzeitige gesetzliche Regelung einer Präzisierung bedarf, um die bestehende Praxis abzusichern. Das Finanzministerium sieht das etwas anders, hat aber auch keinen Grund dazu, sich mit dem Rechnungshof zu strei

ten, denn es geht hier um eine formale Frage. Deswegen sind wir dem Vorschlag des Rechnungshofes, Ihnen hier eine Präzisierung vorzuschlagen, gefolgt.

Zweitens. Als Folge aus dem Digitalisierungspaket schlagen wir Ihnen vor, die Mittel, die das Land in den Breitbandausbau investieren möchte, in ein eigenes Sondervermögen zu überführen, was den Vorteil hat, dass erstens der Energieminister – ich nehme an, die Mittelabflüsse werden demnächst starten – sehr flexibel ohne Genehmigung des Finanzministeriums diese Finanzbedarfe bedienen kann, und zweitens sind diese Mittel dann klar für diesen Zweck gebunden. Sie wissen, dass unsere Ausgleichsrücklage zwar eine Liste enthält, wo wir intern eine Bindung haben, aber sie ist nicht rechtlich abgesichert. Auf die Art und Weise erhalten die Kommunen dieses Landes die gesetzliche Sicherheit, dass dieses Geld auch wirklich für sie zur Verfügung steht. Diese beiden Gründe haben uns dazu bewogen, Ihnen diesen Vorschlag zu unterbreiten.

Drittens. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, auch aus guten Jahresabschlüssen die Absicherung der Pensionen für die Beamten weiter zu verbessern über unseren Pensionsfonds. Wir schlagen Ihnen eine Gesetzesänderung vor, und zwar a) etwa 40 Millionen zuzuführen und damit weitere Beamtenjahrgänge in diesen Fonds einzuspeisen und b) das Gesetz so anzupassen, dass das in Zukunft auch weiterhin möglich ist ohne Extragesetzgebungsvorhaben, sodass wir auch da eine leichtere Handhabung haben.

Der letzte Punkt, Frau Rösler, den hatten Sie auch angesprochen: Thema Integration und Finanzausgleichsgesetz. Auch hier will ich kurz erläutern, vor welcher Problematik wir standen. Der Bund hat sich bereit erklärt in Verhandlungen mit den Ländern, sowohl die Kommunen als auch die Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingsaufgaben finanziell zu unterstützen. Der Bund hat allerdings nur Finanzzusagen für die Jahre 2017 und 2018 gegeben. Diese Mittel, die der Bund uns gegeben hat, sind gesetzlich im FAG berücksichtigt. Es gibt eine Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, was mit diesem Geld passieren soll. Da ist nichts strittig, sondern für die Jahre 2017 und 2018 gibt es eine verbindliche Einigung.

Für das Jahr 2019 gibt es die noch nicht, weil der Bund bis vor Kurzem auch noch keine Zusage für das Jahr 2019 gegeben hatte. Jetzt hat der Bund diese Zusage gegeben. Würden wir das FAG nicht anpassen in der Art und Weise, wie wir es Ihnen vorschlagen, und es ist eine Verlängerung, eine pragmatische Verlängerung der Einigung von 2017 und 2018, dann würde Folgendes passieren, dann würden diese Umsatzsteueranteile nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz verteilt. Zwei Drittel bekommt das Land, ein Drittel die Kommunen. Das würde in der Belastungsverteilung zwischen Kommunen und Land kaum etwas ändern. Es hätte auf kommunaler Ebene aber folgende Wirkung: Die Mittel, die dann auf kommunaler Ebene ankommen, würden nach Steuerkraft verteilt. Das heißt, steuerschwache Kommunen würden von diesem Geld überproportional profitieren und steuerstarke Kommunen nicht. Es ist aber zumindest in Schwerin so, dass hier eine statistisch gesehen sehr steuerstarke Kommune auch viele Flüchtlinge aufgenommen hat.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Deswegen brauchen wir eine andere Verteilung!)

Das heißt, wenn wir diese Gesetzesanpassung nicht machen würden, würde insbesondere die Landeshauptstadt Schwerin nach meiner Erinnerung Millionenbeträge verlieren gegenüber dem Status quo, weil durch die Verlängerung der Einigung, die mal erzielt wurde, wäre eine belastungsorientierte Verteilung der Mittel für die Flüchtlingsintegration erreicht.

Frau Rösler, der Eindruck, den Sie hier erwecken, ist falsch. Es hört sich aus meiner Sicht so an, als hätten Sie versucht, den Eindruck zu erwecken, der Bund hätte uns Geld gegeben für die Kommunen zur Flüchtlingsintegration und jetzt käme das räuberische Land und würde den Kommunen die ihnen zustehenden Mittel stehlen.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ich habe lediglich den Städte- und Gemeindetag zitiert.)

Wie auch immer. Ich habe gesagt, ich sprach von „Eindruck erwecken“ und „könnte“, glaube ich. Ich habe versucht, es ein bisschen zu relativieren.