Protocol of the Session on October 24, 2018

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Ja, Herr Heydorn.)

natürlich auch unter Beteiligung der Arbeitsgruppen.

(Torsten Renz, CDU: Herr Heydorn.)

Dazu gehören die Krankenkassen, dazu gehören eben auch die Schulen, die Altenpflegeschulen wie auch die Schulen an den Krankenhäusern et cetera. Ich habe jetzt gar nicht alle aufgezählt, aber das ist das Netz, in dem wir uns bewegen, um am Ende dafür zu sorgen, dass wir eine Pflegeberufereform auf den Weg bringen, die hier in Mecklenburg-Vorpommern beispielhaft geregelt wird. Dazu gehört natürlich auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, davon habe ich schon gesprochen.

Zweitens haben wir darauf hingewirkt, dass einerseits die Ausbildungsinhalte definiert werden, also wie viele Prak

tikastunden, wie viele Theoriestunden nötig sind. Da sitzen Experten zusammen, um ab 2020 diese Ausbildung insgesamt so rund zu machen, dass man die generalisierte Ausbildung einführen kann. Bei der generalisierten Ausbildung geht es darum, dass man einerseits die Gesundheitspflege, die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege zwei Jahre lang zusammen in Ausbildung hat. Im dritten Jahr können sich dann die jeweiligen Schülerinnen und Schüler oder angehenden Krankenschwestern und Pfleger entscheiden, in welche Richtung sie sich spezialisieren wollen. Das ist, glaube ich, eine der guten Geschichten.

Insgesamt haben wir natürlich festgelegt, wer die zuständige Stelle ist. Die zuständige Stelle ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Dort wird der Vorgang verwaltet und dort werden dann auch die jeweiligen Mittel eingezahlt durch Krankenkassen, durch Krankenhäuser, durch Pflegeeinrichtungen et cetera, um die Bezahlung und die Schulkosten bereitzustellen, die nötig sind, um die Ausbildung auf den Weg zu bringen. Jetzt haben wir schon den Fonds im Vorgriff entwickelt. Dieser Fonds wird aus ESF-Mitteln gespeist.

Wir rechnen damit, dass wir im nächsten Jahr erhebliche Bundesmittel bekommen, die dafür sorgen, dass Landesmittel im ESF-Bereich frei werden, sodass wir 1,4 Millionen für die rund 1.300 Schülerinnen und Schüler, die heute schon in der Ausbildung sind und in Ausbildung kommen werden, schulgeldfrei stellen können. Ich denke, das ist eine beispielhafte Leistung, die man innerhalb von kurzer Zeit, wenn man – und das ist ein Beispiel, wie diese Koalition funktioniert – die Dinge geräuschlos auf den Weg bringt.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Meine Damen und Herren, ja, auch Herr Koplin, das könnten Sie ruhig mal anerkennen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich sage noch was dazu.)

denn ich glaube, davon haben Sie draußen gar nicht viel mitgekriegt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich sehe das anders als Sie.)

Bitte? Sie haben was anderes gehört?

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich sehe das anders als Sie.)

Dann tragen Sie das mal vor! Dann muss ich wahrscheinlich noch mal reden, wenn Sie geredet haben.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich auch wichtig, weitere Dinge zu diskutieren, die noch anstehen. Zum einen geht es ja darum, im Bundesrat gab es einen Antrag der Länder, dass private Pflegeschulen auch unter den Schirm kommen, dass der Bund die Mietkosten übernimmt. Das hat der Bund mittlerweile verneint. Damit sind die Länder in der Pflicht. Darüber müssen wir reden, wie wir auch die Mietkosten für die Schulen sicherstellen. Der Fonds, der gebildet wird, führt dazu, dass wir die Pflegeschulen an den Krankenhäusern finanzieren werden. Über die anderen Dinge werden wir uns in kurzer Zeit noch austauschen.

Meine Damen und Herren, ich will noch zwei Dinge sagen oder drei. Das eine ist, für die Erstausbildung ist das Bildungsministerium zuständig. Von daher wird in dieser Frage das Gesetz zur Schulgeldfreiheit im Bildungsministerium eine Ergänzung erfahren. Wir sind als Wirtschaftsministerium für die Erwachsenenqualifizierung zuständig, um das noch mal ganz klar auseinanderzudividieren. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Fonds geschaffen wird, weil das Wirtschaftsministerium die zuständige Behörde ist. Wir sind federführend in diesem Prozess. Ich denke, dass wir einiges Gutes vorgelegt haben. Von daher bin ich mir sicher, dass wir die nächsten Hausaufgaben, die anstehen, weiter vorantreiben werden.

Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schiedsstelle. Es ist ja immer so, der Bund hat festgelegt und empfohlen, dass Pauschalen ausgehandelt werden sollen. Wir haben 940 Vertragspartner. Diese 940 Vertragspartner müssen an den Verhandlungstisch kommen, dann müssen wir die jeweiligen Finanzen aushandeln, was im Einzelnen zur Verfügung stehen muss. Da heißt die erste Empfehlung: Pauschalen. Aber ich rechne auch damit, dass der eine oder andere Einzelausbilder oder Vorhalter einer Schule sagt, diese Pauschale, die angeboten wird, ist nicht auskömmlich. Da müssen wir im Einzelfall wahrscheinlich noch Einzelverhandlungen führen. Aber wir haben das Ziel, diese Dinge bis April, spätesten im Mai nächsten Jahres abgeschlossen zu haben. Von daher bin ich ganz optimistisch, dass wir all das, was wir brauchen – einmal Schulgeldfreiheit ab August nächsten Jahres 2019 –, für diese Jahre 2017/18/19 dann geklärt haben und ab 2020 die generalisierte Ausbildung auf den Weg gebracht haben.

Ein letztes Wort: Wir sind auch dabei, die hochschulische Ausbildung für Krankenschwestern, also in Richtung Bachelor an den Universitäten zu etablieren. Dazu brauchen wir natürlich zwei oder drei Lehrstühle, zwei auf alle Fälle an den Universitäten in Rostock und in Greifswald und eventuell einen dritten in Neubrandenburg. Dazu müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Wenn wir auch Bachelorabschlüsse für Krankenschwestern auf den Weg bringen wollen, dann müssen wir ein Jahr vorher die Professoren berufen und danach den Studenten die Möglichkeit geben, sich einzuschreiben, um eine Hochschulausbildung im Bereich der Pflege absolvieren zu können.

Entscheidend ist, dass diese Pflege nicht dazu führen soll, dass sich die gut und hoch qualifizierten Krankenschwestern mit Bachelorabschluss oder mehr sozusagen in einem Zimmer einrichten und dort Verwaltungstätigkeit machen – das ist nicht Sinn und Zweck –, sondern sie sollen auch in hoch spezialisierten Einrichtungen, Stationen Teams bilden, die Teams anleiten und in besonderer Weise dafür sorgen, dass die Pflege auf sehr hohem Niveau gehalten werden kann. Und sie sollen natürlich die Verbindung zwischen Ärzten und dem Pflegeteam in besonderer Weise im Bereich der Medizintechnik, im Bereich der Telemedizin steuern und dafür sorgen, dass eine hoch qualifizierte Pflege in Teamarbeit geleistet wird.

Von daher, meine Damen und Herren, will ich meine Ausführungen jetzt beenden und hoffe, dass wir mit dieser Ankündigung und mit den Gesetzesfolgen, die noch kommen werden, dafür sorgen, dass wir den Willen des Bundesgesetzgebers und den eigenen Willen im Land

auf den Weg bringen. Entscheidend ist, dass wir junge Leute hier im Land halten wollen, dass wir ihnen eine gute Ausbildung garantieren, dass sie Chancen haben, im Land zu bleiben. Sie werden gebraucht und brauchen nicht mehr in andere Bundesländer zu gehen. Hier ist der Rahmen da. Auch für eine Ausbildung gibt es mindestens 600 bis 800 Euro – für die duale Ausbildung für eine Krankenschwester, für Krankenpfleger. Ich meine, das sind schon deutlich bessere Zahlen, als wir sie vor Jahren hatten. Die Dinge können sich ja noch weiter nach oben entwickeln. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jochen Schule, SPD – Minister Harry Glawe: So, war das genug Schmus? – Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste!

(Unruhe bei Ministerin Stefanie Drese und Minister Harry Glawe)

Einen Moment bitte, Herr Dr. Jess!

Herr Minister, Sie sind offensichtlich noch nicht fertig mit Ihrer Rede?!

(Minister Harry Glawe: Ich überlege mir das jetzt gerade. Das hängt von Dr. Jess ab.)

Wenn doch, dann bitte ich Sie, zumindest nicht mehr so laut zu flüstern.

Herr Dr. Jess, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ich wollte Sie sowieso gleich direkt ansprechen. Sie haben ja einen relativ großen Rundumschlag gemacht. Ich war eigentlich der Meinung, wir sprechen jetzt über die Schulgeldabschaffung, aber Sie haben uns gleichzeitig auch noch dargelegt, wie Sie die Akademisierung in der Pflege realisieren wollen und wie Sie die Qualifizierung von Erwachsenen machen. Das finde ich gut. Das sind Wege, die wir benötigen. Da haben Sie völlig recht. Aber ich werde mich jetzt trotzdem erst mal auf dieses Thema beschränken, was heute sozusagen auf der Tagesordnung steht.

Es ist so, wie es der Minister gesagt hat, die Personalsituation in der Kranken- und Altenpflege, aber besonders in der Altenpflege ist besorgniserregend. Sie droht sich in den kommenden Jahren noch zu verschärfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge zunehmen und in die stärker pflegebedürftigen Altersgruppen kommen. Es gibt Schätzungen, wonach schon jetzt weit mehr als 1.000 Pflegekräfte in unserem Bundesland fehlen und bis 2020 an die 3.000 neue Pflegefachkräfte benötigt werden. Den offenen Stellen stehen jedoch viel weniger Bewerber gegenüber. Zudem geht bei der Altenpflege die Zahl der Auszubildenden seit 2014 zurück, obwohl zwei zusätzliche private Ausbildungseinrichtungen eröffnet wurden.

Wie kann nun dem Personalmangel in der Kranken- und Altenpflege entgegengewirkt werden? Eine Abhilfe erwar

tet sich die Bundesregierung von dem kürzlich am 27. September 2018 in Erster Lesung im Bundestag beratenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Doch stellt sich die Frage, wie das dafür nötige zusätzliche Personal gewonnen werden kann. Das wirft wiederum die Frage nach der Ausbildung der Pflegekräfte auf. Neben der staatlichen kostenlosen Ausbildung gibt es in Deutschland verschiedene private Anbieter, die Schulgeld beziehungsweise Studiengebühren verlangen.

Und, Frau Friemann-Jennert, es ist bei Weitem nicht so, dass wir überall kostenlos studieren können.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Das habe ich doch nicht gesagt.)

Gehen Sie mal nach Witten/Herdecke an die private Universität, da zahlen Sie kräftig dazu! Also private Einrichtungen verlangen logischerweise eine zusätzliche Finanzierung.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Ausbildung in der Krankenpflege kostenfrei angeboten. Demgegenüber ist die Ausbildung in der Altenpflege beziehungsweise Kranken- und Altenpflegehilfe an den privaten Ausbildungseinrichtungen mit Schulgeld verbunden. Das liegt daran, dass die Förderung durch das Land praktisch nicht zu 100 Prozent erfolgt. Die Zuzahlungen belaufen sich gegenwärtig je nach privater beruflicher Ersatzschule auf monatlich bis zu 230 Euro. Die Gründe liegen in den unterschiedlichen Zuständigkeiten der Geldgeber: einmal der Krankenkassen und zum anderen der Pflegekassen.

Das Schulgeld ist für die Auszubildenden unter Umständen eine hohe Hürde. Es stellt ein Hemmnis für die Gewinnung des pflegerischen Nachwuchses dar. Erst zum Januar 2020 wird aufgrund des Pflegeberufereformgesetzes vom 17.07.2017 und der PflegeberufeAusbildungsfinanzierungsverordnung vom 02.10.2018 das Schulgeld für Auszubildende in der Pflege entfallen. Der Minister hat darauf hingewiesen. Die verschiedenen Pflegeberufe sollen dann in einem universellen Pflegeberuf zusammengeführt werden mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im letzten Ausbildungsjahr. Auch das hat der Minister bereits dargestellt. Die Übergangszeit bis zum Jahr 2020 könnte sich für die privaten Pflegeschulen aus meiner Sicht als problematisch erweisen, obwohl der Minister dargestellt hat, dass die Schulgeldfinanzierung bis 2017 zurückgeführt werden soll.

Aber es fehlt aus meiner Sicht immer noch eine vernünftige Übergangsregelung, zumindest ist sie nicht definitiv beschlossen. Deshalb wird nunmehr offensichtlich die Forderung lauter, bereits mit Beginn des nächsten Ausbildungsjahres 2019/20 alle in der Kranken- und Altenpflege Auszubildenden an den privaten Berufsschulen von der Schulgeldzahlung zu entlasten. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bemüht sich offenbar derzeit um die Realisierung dieses Vorhabens. Der Minister hat darauf hingewiesen, aber es gibt auch die Pressemitteilung des Ministeriums vom 25.08.2018.

Die Kosten für die Schulgeldübernahme werden auf circa 1,4 Millionen Euro geschätzt. Hier stellt sich die Frage, wie dieses Geld aufgebracht werden soll. Die Forderung nach der Abschaffung von Schulgeld wird zudem für die Pflegeberufe in M-V auch immer intensiver erhoben, weil kaum noch Bundesländer Schulgeld bei den Pflegeaus

bildungen erheben. Damit ist das Abwandern von potenziellen Auszubildenden in diese Bundesländer zu befürchten.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!)

Dieser Wettbewerbsnachteil wird durch das West-OstEinkommensgefälle in der Alten- und Krankenpflege noch verstärkt. Ja, ein Vorziehen der Abschaffung des Schulgeldes für Auszubildende in der Pflege könnte für Jugendliche den Anreiz erhöhen, diesen Beruf in der Heimatregion in Mecklenburg-Vorpommern zu erlernen und dann auch in dieser Region auszuüben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Eine Gewähr dafür gibt es natürlich nicht. Weitere flankierende Maßnahmen sind erforderlich, um die Berufsausübung in der Pflege auch in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu gestalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein analoges Problem hinweisen. Auch die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe in der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Logopädie erfolgt an staatlichen Einrichtungen und parallel an privaten Ausbildungseinrichtungen. Letztere erheben ebenfalls eine Ausbildungsgebühr. Diese liegt sogar erheblich über der der Pflegeschulen, nämlich für Physio- und Ergotherapeuten bei bis zu 375 Euro und für Logopäden bei bis zu 525 Euro pro Monat. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Kapitel VII.4, ist die Abschaffung dieser finanziellen Ausbildungsbeteiligung, quasi Schulgeld, vorgesehen.

Bisher ist lediglich die Gründung einer Arbeitsgruppe bekannt. Eine Novellierung der Finanzierung der Gesundheitsfachberufe ist derzeit nicht in Sicht. Die Landesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion, dass sie derzeit für diese Ausbildungsgänge eine Schulgeldabschaffung nicht plane. Wir sehen hier ein eklatantes Gerechtigkeitsproblem. Angesichts der Verwandtschaft von Pflege- und Gesundheitsfachberufen schlagen wir vor, auch Letztere in die Überlegungen für Abschaffung der Ausbildungskostenbeteiligung miteinzubeziehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)