Protocol of the Session on June 27, 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Bereich der Kindertagespflege haben wir als Sozialministerium wichtige Qualitätsinitiativen gestartet. Das Land wird die Fortbildung der Tagespflegepersonen hier im Land nach dem Qualitätshandbuch der Kindertagespflege des Deutschen Jugendinstituts und des Bundesverbandes der Kindertagespflege in diesem und im kommenden Jahr finanzieren. Jede Tagespflegeperson soll die Möglichkeit erhalten, diese Fortbildung kostenfrei in Anspruch zu nehmen, wenn sie es wünscht, denn die Tagespflegepersonen sind eine wichtige Stütze der Kindertagesbetreuung hier im Land. Auch hier sind wir bundesweit vorbildlich, wie uns der Bundesverband Kindertagespflege attestiert hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich jedenfalls bin stolz auf diesen Gesetzentwurf, denn damit sind wir bundesweit mal wieder ein Leuchtturm. Falls Einzelne den Gesetzentwurf noch nicht gelesen haben sollten und dennoch Unklarheiten bei der Definition von Geschwisterkindern konstruieren, hierzu gibt es klare Aussagen. Auch Eltern, die nach einer Trennung im Wechselmodell leben, haben wir mitbedacht. Haben Eltern keinen gemeinsamen Wohnsitz, tritt an die Stelle der Eltern das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der melderechtliche Hauptwohnsitz des Kindes ist entscheidend.

Auch Halbgeschwister werden selbstverständlich erfasst. Dies ist in der Gesetzesbegründung erfolgt. Paragraf 1589 Satz 2 BGB unterscheidet nicht zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern. Anders als heute in der Aktuellen Stunde behauptet, diskriminieren wir nicht Patchworkfamilien, wir stellen sie aber auch nicht besser.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

In einer Patchworkfamilie leben Kinder verschiedener Eltern zusammen. Sobald die Lebenspartner ein gemeinsames Kind bekommen, ist es im Verhältnis zu älteren Kindern in der Patchworkfamilie ein Halbgeschwisterkind und damit von der Geschwisterkindentlastung erfasst, obwohl es eigentlich das erste Kind dieser Eltern ist. Gibt

es keine gemeinsamen Kinder, ist der neue Partner nicht gegenüber den Kindern des anderen unterhaltspflichtig. Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich die leiblichen Eltern. Die Verpflichtung zur Zahlung von Kitagebühren ist zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ein Mehrbedarf, der von den biologischen Eltern des Kindes zu tragen und nach den allgemeinen Regelungen auszugleichen ist.

Der mit der Geschwisterkindregelung einhergehende Verwaltungsaufwand wurde im Rahmen der Konnexitätsberechnungen, wie ich finde, großzügig berücksichtigt. Der Landkreistag hat sich ausdrücklich für die erfolgreich geführten Verhandlungen bedankt.

Sehr geehrte Damen und Herren, und noch etwas haben wir gleich mit auf den Weg bringen können. Die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins als wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung ist in dem Gesetzentwurf durch ausdrückliche Aufnahme der regelmäßigen Zahnpflege bei den Zielen und Inhalten der individuellen Förderung konkretisiert worden. Es geht nicht, dass in einzelnen Einrichtungen dieses Thema unter den Teppich gekehrt wird, denn wenn das Kariesrisiko bei unseren Kleinsten steigt, gibt das Anlass zur Besorgnis.

Vor allem die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert die pädagogisch begleitete Gemeinschaftserfahrung regelmäßiger Zahnpflege für die Zahngesundheit hat. Dabei sind wir uns einig, dass kein Kind zum Zähneputzen gezwungen wird. Es ist auch nicht so, dass nun pädagogische Fachkräfte stundenlang mit den Kindern das Zähneputzen einstudieren, aber es geht darum, die Eltern zu unterstützen und die Kinder dahin zu bringen, dass sie das Zähneputzen als etwas Selbstverständliches annehmen.

Es ist einfach so, dass einige Kinder zu Hause nicht lernen, regelmäßig Zähne zu putzen. Um diese Kinder geht es mir. Wir können das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der Eltern beklagen und nichts tun oder wir können das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der Eltern beklagen und zumindest in der Kita etwas dafür tun, die Kinder aufzuklären. Das ist für mich ein wichtiger Beitrag zu gesundheitlicher Chancengerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Der Gesetzentwurf zur Geschwisterkindregelung ist ein konsequenter Schritt auf dem Weg in die Beitragsfreiheit und ein Teil der stetigen Verbesserung unserer gesetzlichen Grundlagen. Ich danke all denjenigen, die mit uns diesen Weg gehen, denen die hohe Qualität der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern wichtig ist, die das KiföG Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Novellierungen mit Leben erfüllen, für unsere Kinder und für unsere Eltern. – Vielen Dank und bitte überweisen Sie diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Die Ministerin hat ihre Redezeit um reichlich drei Minuten überzogen.

(Burkhard Lenz, CDU: Ooh!)

Diese stehen gegebenenfalls den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch dazu, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Werte Gäste! Es war die AfD, die auch in diesem Gesetzentwurf ihren Fußabdruck hinterlassen hat.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Da können Sie lachen, da können Sie lachen, Herr Heydorn, gerade Sie mit Ihren polemischen Äußerungen zu einer Synapse,

(Sebastian Ehlers, CDU: Synopse! – Simone Oldenburg, DIE LINKE: „Synopse“ heißt das!)

die wir gefordert hatten! Wir hatten eine Synopse,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Andreas Butzki, SPD: Das hat nichts mit Schnaps zu tun!)

wir hatten eine Synopse erstellt und im Sozialausschuss eingereicht zu diesem KiföG. Dabei geht es nicht darum, dass man Abgeordneten hier Faulheit unterstellt, es geht vielmehr um Transparenz. Es geht darum, dass die Presse nachvollziehen kann und auch der Bürger, welche Änderungen es in den Gesetzen gibt, falls diese Entwürfe öffentlich zugänglich sind.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Heydorn?

(Sebastian Ehlers, CDU: Nein!)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist mutig!)

Wir freuen uns sehr, dass nach der von unserer Fraktion beantragten öffentlichen Anhörung zum Zähneputzen in Kitas die Landesregierung unsere und die Anregung der Anzuhörenden zügig übernommen hat

(Heiterkeit und Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

und diese Problematik mit in den Gesetzentwurf aufgenommen hat.

(Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn man nicht putzt, wirds braun. Das hatten wir schon mal.)

Das war der Rettungsanker, der ergriffen wurde, weil große Einigkeit bei allen Anzuhörenden herrschte, dass dringender Handlungsbedarf seit Jahren besteht. Das haben auch Sie zur Kenntnis genommen und haben positiv zu dieser Anhörung gesprochen. Lediglich als die AfD damit um die Ecke kam, dass wir einen gemeinsa

men Antrag einbringen wollen, damit wir das Zähneputzen im KiföG verankern, kam 20 Minuten später von hintenherum über das Sozialministerium die Aussage, das übernehmen wir schnell mit, damit es keinen gemeinsamen Antrag mit der AfD geben muss.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

Jetzt soll regelmäßiges Zähneputzen in Kitas Pflicht werden und damit zur Grundlage der Förderfähigkeit von Kitas, und das ist auch gut so. Angesichts der Tatsache, dass man bei der Anhörung schon in Erfahrung bringen konnte, dass mittlerweile 96 Kitas nicht mehr regelmäßig Zähne putzen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: In Kitas, oder putzen sich die Kitas selber die Zähne?!)

ist diese Änderung, die schon seit geraumer Zeit gefordert wird, längst überfällig. So sind bei 6- bis 7-Jährigen nur in 42 Prozent aller Fälle naturgesunde Gebisse vorhanden und nur 21 Prozent saniert. Dagegen sind 37 Prozent behandlungsbedürftig. Das ist eine katastrophale Zahl. Das zeugt von einer hohen Karieslast.

Schon vor dieser Änderung hatten Kindertageseinrichtungen den gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsförderung, wie die Zahnärztekammer in M-V richtig festgestellt hat. Die Karies korreliert dabei häufig mit dem sozioökonomischen Status der Elternhäuser, was dazu führt, dass bei sozial schwächeren Familien häufiger zuckerhaltige Getränke und Nahrungsmittel in ihrem Ernährungsplan verwendet werden und dementsprechend die Mundhygiene nicht angepasst ist. Mit der Aufnahme in dieses Änderungsgesetz erzeugen wir hier Chancengleichheit – dieses Wort kam leider nicht vor in den Ausführungen unserer Sozialministerin – und entlasten damit auch die Sozialkassen für die Zukunft. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Zukunft unserer Kinder.

Die Finanzierung der Elternentlastung, welche in Absatz 13 Satz 1 vom Land nun gewährt werden wird, ist zwar ein wichtiger Schritt zur beitragsfreien Kita, jedoch wird hierbei nicht berücksichtigt, dass die Personalisierung der Betreuung schon durch die letzte Änderung des Kindergartenförderungsgesetzes aufgeweicht wurde, und zwar nur, um den Personalschlüssel zu drücken.

Lassen Sie mich eins klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir von der AfD sind für die kostenfreie Kita, das allerdings sofort. Jedoch darf das Ganze nicht auf Kosten der Qualität der Betreuung gehen, und danach sieht es im Moment verdammt noch mal aber aus!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir von der AfD begrüßen darüber hinaus die Höhe der Elternentlastung, wie sie in Paragraf 21 Absatz 5 festgeschrieben ist und welche die Landesregierung seit 2012 bereits versprochen hat, aber noch nicht einlösen konnte. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass die Kitagebühren je nach Kita unterschiedlich sind. Außerdem sind Familien mit nur einem Kind davon nicht betroffen und werden damit quasi diskriminiert. Dasselbe gilt auch für Kinder, die nicht wohnortnah untergebracht werden können, wie Artikel 21 Absatz 3 besagt.

Auch den angedachten Ausgleichsbeiträgen aus Absatz 16, die der Wahrnehmung der Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte nach Paragraf 21 Absatz 5 dienen, stehen wir skeptisch gegenüber. Zwar sind die Beiträge für die Elternentlastung gewachsen und dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur beitragsfreien Kita, jedoch gibt es keine Transparenz, wie viel davon tatsächlich als Ausgleichsbeitrag verwendet wird und wie viel zur Sanierung der Finanzen zur Anwendung kommt. Wir von der AfD-Fraktion fordern in dieser Hinsicht absolute Transparenz, das sind Sie den Bürgern schuldig.

Ob die Einholung von Auskünften nach Paragraf 23 tatsächlich funktioniert und ob es nicht zu einer mangelhaften Kontrolle der Zuschüsse wie bei den Wohlfahrtsverbänden kommt,

(Tilo Gundlack, SPD: GGG – ganz großes Gähnen!)

das mag die Zukunft zeigen.

Das Problem der PiA-Ausbildung wurde im Gesetzentwurf gar nicht erwähnt. Wie bei der Informationsfahrt des Sozialausschusses nach Rostock festzustellen war, wurde das insbesondere beim Gespräch an der Beruflichen Schule Alexander Schmorell zur Praxisintegrierten Erzieherausbildung deutlich. Die PiA wird zwar sehr gut angenommen werden, jedoch dürfen Schüler nur maximal 11,5 Tage im Jahr krankheitsbedingt fehlen. Da muss nachgearbeitet werden. Hierbei gab es Kritik, dass die 11,5 Tage im Jahr zu wenig sind, da auch in den Einrichtungen Krankheitserreger vorhanden sind, und dass gerade jüngere Schüler häufig krank werden, ist klar. Außerdem sind die Träger mit der Ausbildung der Mentoren überlastet, da es nur fünf Standorte mit jeweils 25 Plätzen maximal gebe.

(Zuruf von Birgit Hesse, SPD)

Ein weiterer Grund ist die schlechte Ausbildungsvergütung. Der komprimierten Ausbildung, welche innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden soll,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)