Protocol of the Session on May 31, 2018

So, das heißt, ja, das ist Herrschaftswissen, Herr Koplin, genau.

(Heiterkeit bei Karsten Kolbe, DIE LINKE)

Also im Grunde genommen könnte ich jetzt meinen Antrag schon zurückziehen,

(Thomas Schwarz, SPD: Ja, ja.)

weil er eigentlich schon angenommen wurde,

(Thomas Schwarz, SPD: Ja.)

implizit durch die Landesregierung durch die Erstellung dieses Berichtes.

(Thomas Schwarz, SPD: Jawoll.)

Ich denke aber trotzdem, dadurch, dass wir uns ja alle darauf vorbereitet haben und es auch das eine oder andere zu,...

(Thomas Schwarz, SPD: Na?!)

Doch, doch.

... das eine oder andere zu besprechen gibt, nämlich was wünschen wir uns von diesem Bericht – der muss ja noch nicht perfekt sein, wenn er zum ersten Mal vorgelegt wird –, ist es schon sinnvoll, sich darüber noch mal austauschen.

Der Antrag war im Grunde genommen sehr alt. Er wurde schon im Jahr 2007 zum Beispiel von der FDP gestellt. Damals wurde er mit ziemlich lapidaren Gründen abgelehnt. Ich habe das mal nachgelesen in der Debatte. Die meisten der damaligen Redner sind jetzt nicht mehr hier im Landtag, aber einige doch, Herr Liskow zum Beispiel. Ich habe ihm schon gesagt, er darf auf keinen Fall noch mal dasselbe sagen wie vor zwölf Jahren. Das wäre also heute aufgefallen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

würde auch nicht zutreffen, wäre nicht mehr zutreffend, denn damals haben Sie dem FDP-Menschen gesagt, dass er keinerlei Fragen gestellt hat dazu im Finanzausschuss und dementsprechend auch keinen Beteiligungsbericht verlangen darf. Das ist ja heute ganz anders. Wie Sie wissen, stelle ich Fragen dazu,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

habe auch schon Jahresabschlüsse angefordert, nehme das Thema also ernst. Und warum nehme ich das ernst? Weil wir wissen möchten, welche Beteiligungen die Landesregierung hält. Das ist das eine. Das wissen wir im Prinzip, wir können das auch rauskriegen – das ist kein Herrschaftswissen –, aber wir möchten es ganz gerne in einer übersichtlichen Form haben: Welche wirtschaftlichen Einflüsse haben diese Beteiligungen? Gibt es dort Chancen oder Risiken? Darüber möchten wir informiert werden. Das ist das eine.

Das andere – und das ist damals nicht besprochen worden –, das wäre jetzt der Punkt, der neu dazukommt: Welche strategischen Ziele verfolgt die Landeregierung mit diesen Beteiligungen? Das ist aus meiner Sicht eigentlich das Entscheidende. Wenn wir uns anschauen, welchen Beteiligungen gehalten werden, dann gibt es bestimmte Schwerpunkt, zum Beispiel in der Wirtschaftsförderung, im Bereich der Bildung, Wissenschaft und

Kunst, vor allen Dingen aber auch im Bereich der maritimen Wirtschaft, und das sind die Hafenbeteiligungen.

Herr Pegel ist jetzt leider nicht da. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass er vielleicht kurzfristig sogar mal was dazu sagen könnte, denn gerade diese Beteiligungen wecken ja doch Neugier, warum hält das Land Beteiligungen an den Häfen. Man kann sich natürlich vorstellen, warum, aber das wäre doch ein interessantes Thema, sich darüber auszutauschen: Welchen Zweck haben diese Beteiligungen überhaupt? Warum macht das Land das? Was bezweckt das Land damit und kann es diese Ziele auch wirklich erreichen? Denn wir müssen natürlich sehen, dass diese Hafengesellschaften sich weiterentwickeln wollen. Sie haben Kapitalbedarf und da stellt sich früher oder später die Frage, ob das Land bereit ist, entweder Beteiligungsquoten abzugeben, einer Verbesserung zuzustimmen oder auch Kapitalerhöhungen selber mitzutragen, um die Häfen zukunftsfähig zu gestalten. Das betrifft Rostock, Wismar genauso wie auch den Hafen Mukran.

Das sind die Fragen, die sich wirklich aus diesen Beteiligungen ergeben, und die sind eng verwoben mit der Landespolitik. Deswegen ist auch dieser Beteiligungsbericht so wichtig, und wir freuen uns, dass die Landesregierung darauf schon eingeht und diesen Bericht erstellt. Wir werden das dann sehr kritisch prüfen, ob das unseren Vorstellungen genügt oder ob wir da noch nachbessern müssen.

Dann gibt es dazu den Antrag, den Änderungsantrag der Linksfraktion. Vielen Dank, Frau Rösler, dafür. Wir können diesem Antrag auch zustimmen. Eventuell sind diese Daten in dem Bericht schon enthalten. Wenn nicht, kann man die ohne Weiteres nachpflegen lassen. Die Auszubildendenzahlen, der Anteil der Frauen in Aufsichts- und Verwaltungsräten, das sind normale Angaben, die die Gesellschaften auch leisten, also die liegen sowieso vor, die braucht man nur mit aufzunehmen. Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung, das ist schon ein etwas brisanterer Punkt. Da gilt es natürlich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, also immer dann, wenn diese Vergütung sowieso öffentlich ist. In der Regel ist das ja für die gesamte Geschäftsführung in einer Summe, damit man nicht die Einzelgehälter daraus ableiten kann. Aber genauso, wie die Vorschriften sind, soll das dann auch in den Beteiligungsbericht rein.

Der vierte Punkt, der geht genau in die Richtung, die ich selber schon angesprochen habe, die Begründung des Landesinteresses. Dafür gibt es ja auch formale Gründe, denn in der Landeshaushaltsordnung steht hierzu in Paragraf 65 Absatz 1 ganz klar gefasst der Rahmen, dass sich das Land an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder in einem bestehenden Unternehmen an solchen Rechtsformen nur beteiligen soll, wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Genau das ist der Punkt, den wir prüfen müssen oder über den wir gerne diskutieren möchten: Ist es tatsächlich richtig, das Ganze über eine Beteiligung zu machen? Gibt es noch andere Möglichkeiten und vor allen Dingen, wie entwickeln sich dann diese Beteiligungen weiter.

Und ja, das Thema Kapitalerhöhung ist mir besonders wichtig. Ich kann da auch mal kurz aus meinem privaten

Erfahrungsschatz etwas dazu beitragen. Im ThyssenKrupp-Konzern gibt es einen wichtigen Aktionär, das ist die Krupp-Stiftung. Die Krupp-Stiftung ist nicht in der Lage, Kapitalerhöhungen mitzugehen, war aber über Jahrzehnte bestrebt, den Kapitalanteil am Konzern zu halten. Also immer dann, wenn normalerweise über die Börse eine Kapitalerhöhung vorgenommen worden wäre, konnte die Stiftung das nicht mittragen, weil sie das Geld dazu nicht hatte – es wurde ja immer sofort ausgegeben für gemeinnützige Zwecke –, und hat deshalb diese Kapitalerhöhung verhindert. Das war für den Konzern ein Riesennachteil. Er konnte nicht so expandieren, wie er das normalerweise gewollt hätte, und war immer wieder in die Lage gebracht worden, Tafelsilber zu veräußern, um sich Kapital zu beschaffen und in einigen Unternehmensbereichen zu expandieren.

Genau aus dieser Erfahrung heraus, muss ich sagen, möchte ich das unseren Häfen und auch anderen Beteiligungen ersparen. Immer dann, wenn Kapitalbedarf da ist, müssen wir das rechtzeitig wissen, darüber sprechen und eben auch entscheiden können, kann das Land mitgehen, kann das Land zusätzliches Geld reinstecken oder nicht. Und in dem Fall sollte man sich von der Beteiligung trennen.

Ja, das war es dazu. Ich bin gespannt, ob noch ein paar gute Argumente kommen. Wie gesagt, die wichtigste Entscheidung habe ich jetzt einfach mal vorweggenommen, weil damit natürlich die Spannung auch schon ein bisschen raus ist. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender.

Ehe ich die Aussprache eröffne, möchte ich neue Besucher begrüßen. Das sind Seniorinnen und Senioren aus dem Kreis Ludwigslust-Parchim. Herzlich willkommen!

Im Ältestenrat ist zum vorliegenden Antrag vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Da sehe und höre ich auch keinen Widerspruch und wir beginnen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten der Finanzminister des Landes. Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Wildt! Ich hatte schon nach den ersten Sätzen Ihrer Rede innerlich die Vermutung geäußert, jetzt sagt er, ich ziehe meinen Antrag zurück.

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE, und Bernhard Wildt, BMV)

Aber da Sie das nicht getan haben, darf ich dieses Auditorium mit meiner Rede in vollem Umfang beglücken.

(Patrick Dahlemann, SPD: Ein Glück! Ein Glück! – Bernhard Wildt, BMV: Sehr schön!)

Herr Wildt, ich habe große Sympathien für den Antrag der BMV-Fraktion, denn es ist auch unser Ziel, einen

Beteiligungsbericht zu veröffentlichen. Sie haben darauf bereits hingewiesen. Dass aktuell kein Beteiligungsbericht vorliegt, hat vor allem einen Grund: unser Vergütungstransparenzgesetz. Hätten wir den Bericht bereits veröffentlicht, hätten wir die Angaben zu den Geschäftsführergehältern noch nicht mit aufnehmen können. Allerdings dürften gerade diese Informationen auf besonderes Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der medialen Öffentlichkeit treffen. Daher sind wir gerade dabei, den Beteiligungsbericht für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 zu erstellen. Der Entwurf liegt mir bereits vor und wird derzeit noch um jene Angaben zur Herstellung der Vergütungstransparenz ergänzt, und das war mein ausdrücklicher Wunsch. Insofern bin ich persönlich für diese Verzögerung ursächlich, allerdings, denke ich, auch in Ihrem Interesse.

(Bernhard Wildt, BMV: Das ist richtig, ja.)

Die Veröffentlichung des Berichtes und die Befassung im Landtag erfolgen also in Kürze. Ich gehe davon aus, dass es noch im Sommer dieses Jahres der Fall sein könnte. Für Herbst 2018 ist dann die Veröffentlichung eines Berichtes zur Vergütungstransparenz geplant, der Angaben zum Umsetzungsstand des Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung aller öffentlichen Unternehmen enthalten wird.

Der Beteiligungsbericht erfasst nur die wesentlichen Beteiligungen. Der Begriff der öffentlichen Unternehmen geht jedoch wesentlich weiter und umfasst neben den privatrechtlichen Landesbeteiligungen auch landesunmittelbare Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts sowie die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern.

(Bernhard Wildt, BMV: Sehr gut!)

Der Beteiligungsbericht wird alle im Antrag gewünschten Angaben enthalten.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Darüber hinaus wird die Struktur des Beteiligungsportfolios dargestellt und anhand ausgewählter Kennzahlen wie der Entwicklung der Beschäftigenzahlen analysiert. Besondere Auswirkungen auf den Haushalt werden bei den einzelnen Unternehmen ebenfalls dargestellt werden. Angaben darüber hinaus können dem Haushaltsplan entnommen werden.

Eine grundsätzliche Anmerkung möchte ich mir aber abschließend noch erlauben: Entgegen der Darstellung in Ihrem Antrag informieren wir auch jetzt schon transparent über die wesentlichen Beteiligungen des Landes,

(Auf der Regierungsbank klingelt ein Handy.)

und zwar auf den Internetseiten des Finanzministeriums, Herr Kollege Backhaus.

(allgemeine Heiterkeit)

Hier werden wesentliche Unternehmensdaten wie die Aufgabe des Unternehmens, die Gesellschaft und die Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Landesbeteiligung wird darüber hinaus auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Insofern haben wir die Haupt

forderung des Antrages, Beteiligung des Landes transparent machen, bereits erfüllt und werden mit unserem Beteiligungsbericht hoffentlich Ihren Ansprüchen in vollem Umfang gerecht werden. Ich bitte Sie noch um ein paar Wochen Geduld und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.