Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass das insgesamt in einer schwierigen Lage – ohne Zweifel – am Ende ein Kompromiss gewesen ist, der versucht hat, die unterschiedlichen Ansprüche der unterschiedlichen Grup- pen so zusammenzuführen, dass man sagen kann, wir haben versucht, das Beste aus der Sache zu machen, wissend, dass keine andere Entscheidung zu einem besseren oder gerechteren Ergebnis hätte führen können. Und ich glaube, dies war genau der Grund dafür, warum der Deutsche Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund dem zugestimmt haben, der Richterbund – ich nehme an, dessen Mitglied Sie auch sind – indessen nicht. Das mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, aber die beiden großen Verbände, mit denen wir zu tun haben, haben diesen Vorschlag der Landesregierung akzeptiert.
Ich würde Sie herzlich bitten, zu akzeptieren, dass das der Fall ist. Natürlich kann man das anders beurteilen, aber eine immer wieder aufgewärmte Debatte zu Entscheidungen, die einvernehmlich getroffen wurden und wo Zahlungen schon veranlasst wurden, auch auf Basis einer Gesetzesberatung hier im Parlament, ist, glaube ich, für die Zukunft des Landes nicht über die Maßen förderlich. Jedenfalls kann ich das nicht erkennen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Zum Inhalt und der innerlichen Begründetheit des vorliegenden Antrags hat Herr Dr. Manthei das Erforderliche gesagt. Ich kann dem nur vollinhaltlich zu- stimmen. Das ist alles korrekt.
Herr Minister Brodkorb, wenn Sie gesagt haben, da ging alles drunter und drüber, dann möchte ich den Bumerang zurückwerfen.
Auch bei Ihnen ging jetzt alles drunter und drüber. Oder wie darf ich Ihr Statement verstehen? Diese Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten – wollen Sie jetzt die Statusgruppen abschaffen? Wollen Sie künftig nur noch Angestellte im öffentlichen Dienst haben? Darüber kann man in der Tat reden. Einige Jahre lang war das auch eine Devise der Politik, unnötige Verbeamtungen zurückführen. Im Moment gehen wir hier einen gegenteiligen Weg und rufen wieder mehr nach Verbeamtung. Tatsache ist auch, dass die Pensionslasten für Beamte relativ erdrückend sind für die Landeshaushalte. Aber es hat mit unserem Problempunkt heute und hier unter diesem Tagesordnungspunkt überhaupt nichts zu tun – also auch drunter und drüber.
Da komme ich eher zu dem, was der Kollege Manthei gesagt hat: gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ein Postulat, das zu Recht immer wieder erhoben wird. Das gilt eben nicht nur bei Geschlechterunterschieden, sondern das gilt auch in diesem Verhältnis. Wenn Sie sich darauf zurückziehen, dass Sie sagen, rein formaljuristisch müssen wir diese Nachzahlungen nicht leisten, dann haben Sie völlig recht, formaljuristisch ist das so. Da profitieren Sie davon, dass die Betroffenen im Vertrauen gelebt haben, unsere Landesregierung wird sich schon redlich, rechtlich nicht nur korrekt, sondern auch angepasst verhalten, und deswegen keine Widersprüche eingelegt beziehungsweise keine Klageverfahren gegen diese ver- zögerte Anpassung erhoben haben.
Das Echo sehen Sie jetzt. Dieses Vertrauen ist zerstört und Sie haben 1.200 Widersprüche gegen vergleichbare Regelungen. Die kosten auch Geld, die müssen bearbeitet werden und so weiter. Nun könnte man hochrechen, ob das nicht langfristig – wenn dieses Echo so weitergeht –, das fehlende Vertrauen in die Rechtstreue und die Redlichkeit der Landesregierung, ob das nicht
Fakt ist aber, die Regelung, hinter der Sie sich hier verstecken, ist vom Bundesverfassungsgericht eindeutig als verfassungswidrig festgestellt worden. Dass Sie das Glück haben, dass es keinen hier im Lande gab, der dagegen die Gerichte eingeschaltet hat, spiegelt doch nur das Vertrauen der Bevölkerung wider, unsere Regierung wird uns nicht im Stich lassen, sondern sich redlich, nicht nur formaljuristisch korrekt richtig, sondern redlich verhalten. Dieses Vertrauen, das treten Sie mit Füßen. Das sollten wir uns hier nicht bieten lassen. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich ganz kurz auf die Rede von Professor Weber eingehen, der hier immer wieder das Vertrauen der Bevölkerung gegen das rechtsstaatliche Handeln der Landesregierung sehr infrage stellt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das für Sachsen festgestellt hat, weil in Sachsen die Beamten über ein rechtsstaatliches Verfahren, über das Widerspruchsverfahren das eingeklagt haben, ist es ja nicht so, dass die Landesregierung daraufhin nicht reagiert hat.
Und in aller Deutlichkeit: Die eingesparten Mittel, die scheinbar eingesparten Mittel – wir reden über einen Betrag von 44 Millionen Euro – werden der Gruppe der Beamten ja nicht entzogen. Das ist der Eindruck, den Sie vermitteln wollen. Das ist nicht die Tatsache, Herr Professor Weber, das müssen Sie zugeben. Der Minister hat eindeutig gesagt, dass 6,5 Millionen bereits ausgezahlt worden sind. Das Geld ist abgeflossen, und zwar nachdem parlamentarisch das Thema hier im Haus und im Ausschuss diskutiert und beraten worden ist. Im Januar dieses Jahres hat der Finanzausschuss bereits einstimmig,
dem Antrag von SPD und CDU zugestimmt, zu diesem Verfahren nämlich genau 6,5 Millionen an die Beamten auszuzahlen und den Rest, 37,5 Millionen, in die Pensionskasse zu legen. Auch darüber kommt es den Beamten zugute.
Also hier den Eindruck zu erwecken, dass das Geld den Beamten entzogen worden ist … Es ist nicht ausgezahlt worden. Über das Verfahren kann man sich moralisch lange auseinandersetzen, da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn man nach dem Bauchgefühl geht, sagt man, ja, komisch, aber das betrifft ja viele, viele Entscheidungen, die mit der politischen Wende, nachdem die SED glücklicherweise auf diese Art und Weise 1989 nach Hause geschickt worden ist, zu tun hatten. Es
hat in vielen Berufsgruppen Veränderungen gegeben. Es gibt keine Familie, wo nicht eine Betroffenheit aus dem gesellschaftlichen Wandel war.
Nun kann man das 20/30 Jahre danach immer noch weiter pflegen und das immer wieder thematisieren. Ich erkenne nicht, dass jetzt grundlegend dieser Gruppe der Beamten Geld dauerhaft entzogen worden ist über diese Regelung, die wir im Finanzausschuss getroffen haben. Die finde ich auch nachvollziehbar und fair. Formaljuristisch – das haben wir ja auch von Dr. Manthei gehört, Sie haben das dargelegt –, formaljuristisch ist das nicht zu beanstanden. Die Verfahren sind so, darüber kann man reden und sich austauschen, aber in einem Rechtsstaat gilt eben dann das, was Recht gesprochen worden ist.
Die Regelung, die hier getroffen worden ist, das Geld, die 37,5 Millionen, in die Pensionskasse zu legen und damit nachhaltig auch in gewisser Weise einen Ausgleich für die Gruppe der Beamten zu schaffen, die wahrlich – das möchte ich an der Stelle auch noch mal für meine Fraktion deutlich sagen –, egal an welcher Stelle in diesem Land, eine unglaublich gute und zu verlässliche Arbeit leistet, hat damit nichts zu tun. Aus dem Grund haben wir ja auch, Tilo, im Finanzausschuss diesen Beschluss herbeigeführt, um einen Ausgleich zu schaffen.
Von der rechtlichen Komponente her, Herr Dr. Manthei – darüber hatten wir uns am Rande schon unterhalten –, war es nicht ersichtlich, weshalb der Antrag gestellt worden ist, aber Sie haben es ja auch noch mal begründet. Wie gesagt, man kann da unterschiedlicher Auffassung sein, aber aus diesem Grund – das sage ich für meine Fraktion – werden wir den Antrag ablehnen. Insgesamt sollten wir eigentlich auch ein Stück weit nach vorne gucken und die deutsche Einheit leben und nicht immer wieder Gräben aufmachen. – Von daher danke schön, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Auffassung zum Sachverhalt dürfte bekannt sein. Ich will deshalb die Debatte, die wir zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen geführt haben, nicht wiederholen und kann es kurz zusammenfassen: Es ist Fakt, dass auch das Land Mecklenburg-Vorpommern 2008 und 2009 die eigentlich fällige Ost-West-Angleichung bei der Beamtenbesoldung weitgehend ausgesetzt hat, und zwar für die Besoldungsgruppen A10 und höher. Sie bekamen nicht die volle 100-Prozent-Vergütung.
Fakt ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im vergangenen Mai nach einer Klage eine ähnliche Regelung in Sachsen für verfassungswidrig erklärt hat. Sachsen nimmt Nachzahlungen vor, Mecklenburg-Vorpommern nicht, denn der Finanzminister erklärt, dass die Entscheidung für Sachsen nicht in Mecklenburg-Vorpommern gelte und Nachzahlungen ohnehin nicht angezeigt sind, weil eben nicht verpflichtend. Es ist hier schon mehrfach betont worden, aus formaljuristischen Gründen mag das alles so sein und es ist letztlich die Entscheidung der Landesregierung. Die moralische Frage steht auf einem ganz anderen Blatt.
Durch die Nichtangleichung wurden 44 Millionen Euro eingespart. Im Zuge der Forderungen zur Umsetzung des Urteils auch hier in Mecklenburg-Vorpommern – Christian Schumacher von der GdP sagte, dies wäre recht und billig – entschied sich die Landesregierung, im Zuge dessen dafür zu sorgen, die Diskussion möglichst schnell zu beenden. Und so wurde im März vereinbart, eine Einmalzahlung von 9,35 Prozent eines Monatsgehalts zu gewähren und weitere Jahrgänge in den Versorgungsfonds aufzunehmen.
Selbstverständlich begrüßen wir diese Einmalzahlung und die Erweiterung des Versorgungsfonds und wir freuen uns, dass auch die unteren Besoldungsgruppen etwas davon haben, aber, meine Damen und Herren, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die durch das Verfassungsgericht festgestellte Ungerechtigkeit durch die Aussetzung der Ost-West-Angleichung, die bleibt. Daher stimmen wir dem Antrag der BMVFraktion auch zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Alte Inhalte, neue Verpackung – so könnte man diesen Antrag auch bezeichnen. Sie wollen die Landesregierung erneut auffordern, Besoldungen für die Besoldungsgruppen A10 und höher für die Jahre 2008 und 2009 nachzuzahlen, welche durch die unterbliebene Angleichung an die sogenannte Westbesoldung eingespart wurden. Als Grund geben Sie das uns bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 an. Die verzögerte Angleichung ist nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig, entfalte allerdings keine Wirkung auf Mecklenburg-Vor- pommern. Das ist ja allen bekannt und allen gesagt worden. Dies, meine Damen und Herren der BMV-Fraktion, ist auch Ihnen bekannt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Beratungsgegenstand gibt es eine Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber von der AfD, auf Drucksache 7/1888, in der die Rechtsauffassung der Landesregierung noch mal ausführlich dargestellt ist und Ihnen allen wahrscheinlich auch bekannt ist. Die SPD-Landtagsfraktion schließt sich uneingeschränkt und vollumfänglich der Meinung der Landesregierung an.
Die anzuwendende vom Bund erlassene Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung galt aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern in allen neuen Bundesländern bis zum 31. Dezember 2009 fort. Die neuen Bundesländer haben von der Option, selbst gesetzliche Regelungen zu erlassen, abgesehen. Das wäre mit der Föderalismusreform I nach dem 1. Sep- tember 2006 möglich gewesen.
Nach der geltenden Zweiten Besoldungs-Übergangsver- ordnung betrugen für Beamte und Richter in den neuen
Bundesländern die Bezüge ab dem 1. Januar 2004 bis zum 31.12.2009 92,5 Prozent vom Westniveau. Als Ausnahme sah die Besoldungsverordnung nur für die Besoldungsgruppen bis A9 eine Angleichung an das Westniveau zum 01.01.2008 vor. Ab dem 1. Januar 2010 galt die einheitliche Besoldungshöhe für alle anderen Besoldungsgruppen bundesweit. Mit der Verzögerung der An- passung der Besoldungsgruppe A10 und höher wurde die Anpassung der Tarifbeschäftigten nach E10 und höher nachgezeichnet. Die errechnete Minderausgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich, wie allen ja bekannt ist, auf 44 Millionen Euro.
Noch mal: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall in Sachsen entfaltet keine Rechtswirkung für unser Bundesland. Die Landesregierung hatte sich dennoch dazu entschlossen, allen rund 22.000 Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent der Monatsbesoldung für das Jahr 2017 zu zahlen. Das entspricht 6,5 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, die Differenz wurde dem Sondervermögen „Versorgungsfonds Mecklenburg-Vor- pommern“ zugeführt. Damit bleibt das Geld im System, kommt späteren Versorgungsempfängern zugute und entlastet künftig den Landeshaushalt. Dies wurde parlamentarisch von allen Fraktionen mitgetragen – von allen, allen, die hier im Hause sind. An Ihr Abstimmungsverhalten, liebe BMV-Fraktion, insbesondere im Finanzausschuss in der 28. Sitzung darf ich Sie erinnern. Hier wurde auch der Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/392 behandelt, mit dem wir die voran genannte Änderung in den Gesetzentwurf über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, hier die Drucksache 7/1187, eingebracht haben. Jedenfalls steht in der Beschlussfassung zum Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1633 unter „B Lösung“ die „Einstimmigkeit im Ausschuss“ und unter „I. Allgemeines“ Absatz 2, ich darf zitieren, „die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig angenommen“. Zitatende.
Also, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der BMV, der Fraktion der AfD, der Fraktion DIE LINKE, entweder können Sie oder wollen Sie sich nicht daran erinnern, dass Sie den von Ihnen beklagten Regelungen am 11. Januar 2018 im Finanzausschuss selbst zugestimmt haben. Herr Wildt, Sie saßen mir ja gegenüber. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie da einen großen Rambazamba gemacht haben. Zumindest spiegelt dieser uns heute vorliegende Antrag nicht Ihr damaliges Abstimmungsverhalten wider.
In der Plenardebatte hat Herr Dr. Manthei Kritik geäußert und behauptet, dass Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern schlechtergestellt sind. Allerdings finde ich es sehr schade, dass die Ausführungen vom Finanzminister Brodkorb zum Ländervergleich in puncto Besoldung die BMV-Fraktion offenbar nicht überzeugt haben. Wir liegen laut Besoldungsreport mit Bayern und Baden-Württemberg an der Spitze der Besoldung in der Bundesrepublik Deutschland. Und auch der Versorgungsfonds ist eine wirklich kluge und vorausschauende Lösung, damit spätere Versorgungsansprüche nicht die nachkommende Generation vor ein Finanzierungsproblem stellen und wir vielleicht die Besoldungshöhe absenken müssten. Ich kann mich da an ein Zitat von Herrn Kramer erinnern, der in dieser Debatte auch etwas dazu gesagt hat.
Meine Damen und Herren, die ganze vorliegende Situation beruhte bekanntlich auf einem Tarifergebnis und dessen Übernahme für den Beamtenbereich. Ich verstehe das nicht, Sie beklagen immer, wir sollen das Tarifergebnis in den Beamtenbereich übernehmen. Damals wurde es getan, das ist auch wieder schlecht. Hier wurde für den Tarifbereich nämlich Folgendes festgelegt und beschlossen: 01.01.2008 – Westangleichung für die Entgeltgruppen 1 bis 9, 01.04.2008 im Bereich Bund – West- angleichung für die restlichen Entgeltgruppen, und 01.01.2010 im Bereich VKA, also Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – Westangleichung für die restlichen Entgeltgruppen.
Bekanntlich werden Tarifverhandlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes einerseits von den Arbeitgebern und andererseits von ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion geführt und es obliegt stets dem Gesetzgeber zu ermitteln, ob er diese Ergebnisse in der Tarifbeschäftigung für seine Beamtinnen und Beamten übernimmt. Auch Tarifvertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeber soll- ten sich hin und wieder an ihre eigenen beschlossenen Tarifergebnisse erinnern. Ich glaube, mit den 9,3 Prozent haben Sie sich erinnert und gesagt, da war doch mal was.
Herr Wildt, Sie haben vorhin beim Tagesordnungspunkt 30 gesagt, Verträge müssen auch eingehalten werden – das habe ich mir extra aufgeschrieben, weil ich wusste, zwei Tagesordnungspunkte später kommen wir darauf zurück, das müssen Sie jetzt aushalten –, und darum ist diese Diskussion ein bisschen scheinheilig. Ich kenne die Diskussion von damals selber. Ich bin ja nun auch in der Gewerkschaft und war im Personalrat, und wir haben damals die Diskussion geführt, ob wir da mitgehen können. Alle haben Ja gesagt. Es gab keinen Widerspruch, es gab nicht mal, glaube ich, einen Ansatz, dass einer gesagt hat, ist das rechtlich überhaupt möglich.
Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lerche?