Herr Minister Brodkorb, ist Ihnen bekannt, dass bei diesem Verfahren, was Sie eben beschrieben haben, etliche Rentner, die betriebliche Zusatzrenten erhalten, da in eine Falle tappen, weil die davon ausgehen, alle Rentenbezüge – die unterscheiden gar nicht zwischen gesetzlicher und betrieblicher Zusatzrente –, alle Rentenbezüge sind bekannt, also keine Steuererklärung abgeben und jetzt mit Steuerstrafverfahren hinterfragt werden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weber, dass die mit Steuerstrafverfahren hinterfragt werden, ist mir neu. Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Hinweise geben, damit man das entsprechend regulieren kann. In der Sache kommt es des Öfteren vor, dass Bürger in Missverständnisse geraten über die Auslegung des geltenden Rechts. Das ist ja nicht nur hier so. Das Steuerrecht hat nun die Eigenart, nicht nur besonders aufregend und spannend, sondern auch besonders kompliziert zu sein. Also es ist sicherlich nicht dafür geeignet, möglichst wenig Fehler zu begehen, sondern das ist ja schon sehr anfällig. Aber ich würde dann in meinen weiteren Ausführungen Ihnen noch eine Maßnahme bekanntgeben, die Sie hoffentlich glücklich und zuversichtlich stimmt.
Also wir hätten diese drei Themen: haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden und beispielsweise die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen bei Schwerbehinderten. Man könnte auch darüber nachdenken, ob es noch weitere gibt. Falls Sie da noch Anregungen haben, immer her damit. Die Grenze ist für uns nur die, dass es eben für die Finanzverwaltung auch beherrschbar bleiben muss, denn am Ende sollte dieses Verfahren nicht dazu führen, dass sich die Bescheiderstellung verlängert für alle anderen Steuerzahler und wir bei den Durchlaufzeiten nach hinten geraten. Das möchten wir auch nicht. Aber soweit es irgendwie geht, werden wir natürlich weiter versuchen, Vorschläge zu entwickeln,
und die gerne auch im Finanzausschuss vorstellen, bevor wir uns damit an das Bundesfinanzministerium wenden. Denn das ist am Ende die Hürde, die wir überspringen müssen, das Bundesfinanzministerium muss diesen Maßnahmen insgesamt zustimmen. Aber insofern freue ich mich über den Antrag, weil es ein guter Rückenwind ist, auch in Berlin zu sagen, das Parlament steht dahinter, möchte das mitentwickeln, gebt uns mal die Chance, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und, Herr Weber, um Sie also zum Schluss meiner Rede noch glücklich zu machen: Sie haben natürlich recht, dass, wenn Sie etwas Neues einführen und Sie sich bemühen, es zwar so aufzuschreiben, dass es verständlich ist, dann aber vielleicht in allen Formulierungen nicht immer rechtlich den vollen Umfang wiedergibt, weil diese Schilderung wiederum von niemandem verstanden würde, der nicht Jura studiert hat – Sie wissen ja, wovon ich rede –, dass in einer solchen Situation, wenn man etwas Neues beginnt, es eben auch Anlaufschwierigkeiten und Missverständnisse geben kann. Wir haben deshalb folgende Initiative ergriffen: Das Finanzministerium hat dem Lohnsteuerhilfeverein Mecklenburg-Vorpommern und der Steuerberaterkammer vorgeschlagen, dass wir gemeinsam eine Servicebroschüre für alle Rentnerinnen und Rentner zur Rentenbesteuerung erstellen, im Einvernehmen, alle drei, wo wir noch einmal möglichst einfach – und da haben wir dann, muss ich sagen, habe ich persönlich sogar den Lohnsteuerhilfeverein gebeten, einen entsprechenden Textvorschlag zu liefern –, wo wir möglichst bürgernah die Sachen erklären und so, dass man sie verstehen kann. Ich glaube, es könnte sein, dass ein Lohnsteuerhilfeverein da aus der praktischen Arbeit sogar noch einen etwas pragmatischeren oder realitätsgerechteren Blick hat als der eine oder andere Steuerexperte, der bei uns im Haus fantastische Arbeit leistet, aber eben in seiner Rechtssprache unterwegs ist.
Also wir werden eine solche Broschüre erstellen. Diese Broschüre soll allgemein einführen in das Thema, vor allem aber auch das Amtsveranlagungsverfahren erklären und, jetzt kommt es, an einer Reihe von Beispielfällen ganz lebensnah den Rentnerinnen und Rentnern schildern, wann kommt das Amtsveranlagungsverfahren für sie infrage, wann ist das nicht der Fall, wann ist es besser, zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Wir versuchen sogar, die Fälle so zu unterscheiden, wann es sich lohnt, zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen und wann zum Steuerberater. Auch das ist ja sehr unterschiedlich. Und was mich freut, ist, dass sowohl der Präsident der Steuerberaterkammer Herr Stein als auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, auch da der Präsident persönlich, ihre Zustimmung gegeben haben, dass wir dieses Projekt gemeinsam schultern.
Wir beabsichtigen dann, wenn diese Informationsunterlagen ausgefertigt sind, sie außerdem allen Rentnerinnen und Rentnern postalisch zuzustellen, damit wir eine umfassende Information haben. Darüber hinaus werden wir natürlich weiterhin öffentliche Veranstaltungen anbieten, Beratungsveranstaltungen für Rentnerinnen und Rentner zum Thema „Rentenbesteuerung und Amtsveranlagung“. Falls Abgeordnete in ihren Wahlkreisen dazu noch Bedarf haben, mögen sie sich an die Finanzämter wenden. Die machen dazu gerne öffentliche Veranstaltungen. Ich glaube, das ist ein guter Dienst an unseren Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Lebensabend in Freude und mit möglichst wenig Bürokratie verbringen sollen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Holger Kliewe, CDU – Thomas Schwarz, SPD: Hervorragend!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Bürger von Bürokratie entlasten ist das heutige hehre Anliegen, und was ich da auf dem Steuerportal M-V gesehen habe, sieht durchaus verlockend aus. Ja, geradezu euphorisch habe ich zur Kenntnis genommen, dass man mit einem einfachen A4-Blatt quasi seine Steuererklärung abgeben kann.
Herr Kollege Gundlack hat schon den Bierdeckel erwähnt, den sprichwörtlichen, auch wenn der Zitatgeber natürlich damals etwas anderes gemeint hatte.
Ich denke, meine Berufskollegen werden mich schelten, ich persönlich wünsche mir diese Zukunftsversion einer einfachen Steuererklärung, die auch für alle verständlich ist. Aber um in den Genuss der Amtsveranlagung, wie wir sie heute diskutieren, zu kommen, habe ich noch so um die 40 Jahre vor mir. Bevor jetzt einer das Landtagshandbuch aufschlägt und nachrechnet, in 40 Jahren bin ich 73 Jahre alt und mache mir da angesichts der gegenwärtigen reformunwilligen Großen Koalition in Berlin auch keine Illusion, dass dies höchstwahrscheinlich mein Renteneintrittsalter sein könnte.
Die hier betrachtete Amtsveranlagung gilt derzeit ausschließlich für Rentnerinnen und Rentner – wir hatten es auch noch gehört, die Empfänger anderer Versorgungswerke und Altersklassen selbstverständlich auch –, und in diesem Fall auch nur diejenigen, die eben eine Rente beziehen und keine weiteren Einnahmen, aber auch keine weiteren abziehbaren Ausgaben haben.
Hier liegt, denke ich, auch ein Kernproblem des Ganzen, denn aktuell besteht nur die Möglichkeit einer Amtsveranlagung – nach Einwilligung der Steuerpflichtigen selbstverständlich –, es besteht also nur die Möglichkeit der Veranlagung aufgrund der Daten, die vom Finanzamt elektronisch übermittelt wurden. Da fordern Sie in Ihrem Antrag Nachbesserungen, und das ist auch sehr zu begrüßen. Solange es sich also ausschließlich um Rentenleistungen handelt, funktionierte auch das System. Auch gemeldete Versicherungsinformationen aus dem Bereich der Sonderausgaben werden berücksichtigt, wobei ich hier aus eigener Erfahrung weiß, dass nicht alle Versicherungsdaten ankommen. Und hier liegt die Crux im Verfahren. Man ist nicht mehr Herr seiner Daten, sondern muss sich auf die Übertragung verlassen. Mit der Prüfung eines Steuerbescheides tun sich Laien erfahrungsgemäß schwer, insbesondere die Berechnung der Sonderausgaben ist komplex. Hinzu kommt das weite Feld nicht nur in den Sonderausgaben, sondern beispielsweise auch in den haushaltsnahen Dienstleistungen und in den Handwerkerleistungen oder Begünstigungen von
Behinderten. Das sind für viele Steuerpflichtige kryptische Begriffe, deren Definition und Abgrenzung nicht immer offensichtlich sind und häufig zu Streitverfahren mit den Behörden führen. Aus Gesprächen mit Steuerpflichtigen, insbesondere älteren Steuerpflichtigen, weiß ich, dass viele ihre Möglichkeiten schlicht wegen der Komplexität oder aus Unkenntnis gar nicht ausnutzen.
Ein kleines Beispiel, was zumindest etwas Aufmerksamkeit erregt hat, war der Streit um die Absetzbarkeit von Schornsteinfegerkosten. Die öffentliche Wahrnehmung hat zumindest dafür gesorgt, dass Steuerpflichtige hier auch die Kosten, die ihnen durch einen Schornsteinfeger entstehen, beim Finanzamt anmelden. Im Übrigen gilt das tatsächlich nicht nur für Eigenheimbesitzer, auch Mieter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung hier abziehbare Ausgaben geltend zu machen.
Darüber hinaus gibt es aber Fälle, die vielleicht nicht jedem Steuerpflichtigen bewusst sind. Anerkannt wurden beispielsweise jüngst die Dienstleistungen professioneller Hundebetreuer. Das ist etwas ungewöhnlich. Ich las letztens auch ein Angebot von professionellen Katzenkraulern. Da gibt es allerdings noch kein Urteil, es steht möglicherweise demnächst auch noch ein Verfahren an.
Oder nehmen wir ein Beispiel, was meist eher ältere Mitmenschen betrifft. Viele Versicherer bieten eine sogenannte Sterbegeld- oder Todesfallversicherung an. Wenn diese Versicherung der Deckung der Begräbniskosten dient, dann ist auch das eine zulässige abziehbare Vorsorgeaufwendung.
Das sind die kleinen Dinge, die unser undurchsichtiges Steuerrecht so vorsieht. Wenn Sie also Bürger von Bürokratie entlasten, sorgen Sie auch für entsprechende Aufklärung! Die Worte des Finanzministers habe ich sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen und ich freue mich und hoffe, dass es auch umgesetzt wird.
Die automatisierte Veranlagung birgt definitiv die Gefahr, dass nicht alle Steuervergünstigungen vollständig ausgeschöpft werden. Daraus könnte ich jetzt den Vorwurf der Absicht konstruieren und Ihnen einen staatlichen Enkeltrick vorwerfen. Diese Polemik erspare ich uns aber,
weil das Thema auch wesentlich tiefer geht, denn nicht nur der Fall der Veranlagung erfolgt jährlich, sondern auch die Fälligkeit. Gehalts- und Lohnempfängern zieht man bereits ihre Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer monatlich ab. Rentnerinnen und Rentner hingegen müssen Vorausschau beweisen und den Betrag für den einmal jährlichen Fälligkeitstag zurücklegen. Nun rechnen die meisten Menschen mit dem Geld nicht in jährlichen Zyklen und eine Jahressteuerlast kann überraschend und hoch ausfallen. Das wird insbesondere dann geschehen, wenn ein Partner verstirbt und nach dem Trauerjahr die Zusammenveranlagung wegfällt und zusätzlich auch noch die Hinterbliebenenrente auf den verwitweten Partner zukommt.
Überhaupt ist die Besteuerung von Renten ein heikles Feld. Die meist jährlichen Rentenerhöhungen, die nicht auf den Rentenfreibetrag angerechnet werden, führen aufgrund der Steuerprogression zu Steuersteigerungen. Kurzum, am Ende des Steuerjahres verpufft die Renten
erhöhung nahezu komplett. Das betrifft insbesondere ältere Menschen, denen die Rente geradeso ein erträgliches Leben garantiert, die zuvor 40 Jahre oder mehr für diese Rente gearbeitet und Steuern in die Staatskasse eingezahlt haben. Sie reden immer viel von Bekämpfung von Altersarmut –
Ob Ihr Antrag zu einer vereinfachten Steuererklärung führt oder lediglich zu einem abgespeckten Parallelformular der bisherigen Praxis mutiert, werden wir und auch unsere Kollegen im Deutschen Bundestag gerne kritisch begleiten.
An die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land gerichtet: Obacht, wenn der Staat Ihnen Erleichterung verspricht! Eigenverantwortlich informieren spart oftmals viel Geld. Oder anders gesagt, wem das alles egal ist, spendet dem Staat Geld, welches er nicht einmal steuerlich abrechnen kann. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich mir den Hinweis erlauben, dass es zwischenzeitlich zu einem erheblichen Gemurmel hier gekommen ist. Es hat so viele Gespräche zwischen den Bänken, über die Bänke hinweg gegeben, dass ich sagen muss, das überschreitet das vernünftige Maß, das wir uns hier alle auferlegen sollten, weil jeder von uns mal in die Situation kommt, hier vorne reden zu wollen oder zu sollen. Ich bitte also zukünftig um Beachtung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Gundlack hat ja für die Koalition den Antrag schon sehr umfangreich erläutert. Der Finanzminister hat versucht und auch sehr eindeutig erklärt, was unser Ansinnen ist. Wir haben über die letzten Jahre mit dem Versuch der Steuerverwaltung, hier schon ein vereinfachtes Verfahren für Rentnerinnen und Rentner zu erzeugen, erste Erfolge. Das haben wir gehört. 722 Anträge liegen vor, und ich glaube, das ist auch eine Erleichterung.
Wir haben von Herrn Hersel jetzt gehört, dass man das Haar in der Suppe suchen kann und vielleicht auch findet, weil natürlich da, wo man Vereinfachungen macht und Leute von der Steuererklärung sozusagen befreit, auf der anderen Seite Leute sind, die kein Geld verdienen können. Es gibt ja Berufe und Leute, die damit Geld verdienen. Das verstehe ich natürlich. Aber unsere Aufgabe ist nicht, dafür zu sorgen, dass Berufsgruppen Geld verdienen mit der Steuererklärung der Betroffenen, sondern unsere Aufgabe ist es, den Bürgerinnen und Bürgern,
in diesem Falle den Rentnerinnen und Rentnern, es so leicht wie möglich zu machen mit ihrer Steuererklärung.
Da wir im Moment das System haben, dass eine Steuererklärung alleine durch unsere Steuergesetzgebung sehr aufwendig ist, man es aber vielen Rentnerinnen und Rentnern, die wirklich nur ihr Einkommen als Rente haben ohne zusätzliche Einnahmen, natürlich auch einfach machen kann und wir jetzt den Vorschlag in die Prüfung geben und sagen, wenn es zusätzlich noch Vereinfachungen geben könnte – und da sind Beispiele genannt, zum Beispiel Spendenquittungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder, oder, oder –, dass wir das noch mal prüfen, um zu vereinfachen, daran kann ich erst mal nichts Schlechtes sehen.
Wir sollten diese Aufgabe eindeutig an die Landesregierung weitergeben. Und wenn wir hören, dass die Steuerberaterkammer und auch die Steuerhilfevereine sagen, sie unterstützen dies, dann verstehe ich gar nicht, warum wir das nicht machen sollen. Wenn man entsprechende Unterstützungsbroschüren hat, dass es nicht zum Nachteil von Steuerbürgern kommt, dann, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. Das Angebot vom Finanzminister steht ja, dieses im Finanzausschuss, bevor es nachher in eine Umsetzung kommt, auch noch mal darzustellen.
Also ich glaube, mit dem Antrag kann man nichts Verkehrtes machen, und ich möchte noch einmal dafür werben, dass wir hier als Parlament zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von der Koalition haben wir mal wieder einen sogenannten Windantrag hier vorliegen,