Sie können sich die Pressemitteilungen durchlesen, die auch von der Ministerpräsidentin verbreitet worden sind – man hat sich geeinigt, der Koalitionsausschuss hat sich geeinigt, wir machen dies oder das.
Also es sind tatsächlich Kleinigkeiten. Der Ton macht die Musik. Da bitte ich nachzusehen, dass wir als Opposition ein bisschen empfindlich sein müssen, denn das Haushaltsrecht ist unser wichtigstes Recht und Sie können nicht zehn Prozent des Jahresbudgets
Es gibt noch weitere Punkte, die wir kritisieren können, aber die gehören jetzt wirklich in die Aussprache. – Vielen Dank.
(Bernhard Wildt, BMV: Ach so, den lehnen wir ab, den Antrag. Entschuldigung! – Torsten Renz, CDU: Zu spät! Zu spät!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da wird die Landesregierung aufgefordert, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, um das Parlament zu beteiligen und um umfassend darüber zu beraten, wie die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel verwendet werden, und schon erleben wir wieder die altbekannten Reflexe: Ein Nachtragshaushalt ist nicht nötig, den brauchen wir nicht, das können wir allein entscheiden, das entspricht alles den haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Das kennen wir.
Dabei wäre es eine Frage des Respekts gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber und eine Frage des politischen Stils, die Sie veranlassen sollten, angesichts dieser besagten Größenordnung einen Nachtrag aufzustellen.
Es geht um nicht weniger als darum, Aufgaben vorzuziehen, die sonst erst später möglich wären. Diesen transparenten Weg eines Nachtragshaushaltes geht beispielsweise das Land Brandenburg, auch wenn es im Übrigen haushaltsrechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Dort hat das Parlament die Chance, über die Vorschläge der Landesregierung zu beraten und darüber letztendlich auch zu beschließen, also vor allem darüber, ob man weiter Geld zurücklegt für schlechte Zeiten, ob man Schulden tilgt, ob man Geld nutzbringend anlegt oder ob man alles gleichermaßen tut.
Meine Damen und Herren, nichts spricht gegen Sparsamkeit und Effizienz – ganz im Gegenteil. Ich sage das hier auch nicht das erste Mal. Selbstverständlich sollen mit den eingesetzten Mitteln größtmögliche Effekte erzielt werden. Mit einer Rücklage von einem Viertel des Haushaltsvolumens passiert das aber nicht. Ich finde es schon absurd, den Menschen im Land immer wieder zu sagen, dass die vielen vernünftigen und notwendigen Dinge, etwa in der Bildung oder in der Ausbildung, angeblich nicht bezahlbar sind. Eine Rücklage von 10 bis 15 Prozent des Haushaltsvolumens halten wir zum Beispiel für ausreichend. Alles, was darüber hinausgeht, ist zu hinterfragen.
Das ist der Unterschied zu Ihnen. Wir wollen zusätzliche Einnahmen zum Nutzen des gesamten Landes für Investitionen, die sich eben auch langfristig auszahlen, verwenden. Und wir meinen, das zahlt sich mehr aus, als Steuereinnahmen über Gebühr in der Rücklage anzusparen. Denn Haushaltspolitik muss doch dreierlei tun: investieren in Köpfe und Infrastruktur, was ja auch Vorsorge in die Zukunft ist,
(Torsten Renz, CDU: Und machen wir das nicht? – Rainer Albrecht, SPD: Das hat der Minister doch vorgelesen.)
Wir kennen die Polster in Ihrem Haushalt. Da ist nicht nur der Zinstitel, aus dem mir nichts, dir nichts mal 4 Millionen zur Deckung drin sind, es gibt neben der übervorsichtigen Einnahmenplanung den Sicherheitsabschlag für mögliche Steuererleichterungen durch den Bund, die es aber, wie wir jetzt wissen, in dem Maße nicht geben wird.
Meine Damen und Herren, wir fragen uns: Wie gut müssen denn die Zeiten noch sein, dass Sie endlich mutig investieren, also als Vorsorge in die Zukunft,
Aber vielleicht liegt es weniger an den guten Zeiten als an den Haushaltungsplanungen, die solche Puffer, solche Abweichungen zulassen. Wir meinen, sparen darf kein Selbstzweck sein. Es geht auch nicht darum, angesichts höherer Steuereinnahmen jetzt zu schauen, wo man Wohltaten verteilen kann,
Aufgrund der aktuellen Zahlen zum Haushaltsabschluss sind wir als Land doch in der Lage und müssen in der Lage sein, Planungen zu korrigieren und vielleicht wichtige Akzente zu setzen. Das darf nicht bedeuten, dass das Gros des Geldes in den Sparstrumpf geht und dort wirkungslos rumliegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann können wir ja gemeinsame Anträge machen!)
Verehrte Frau Rösler, zwei Bitten habe ich. Die erste ist: Rekapitulieren Sie unsere Position, die wir äußern, bitte korrekt! Wir haben nicht gesagt, dass es keinen Nachtragshaushalt gibt. Das ist eine Möglichkeit der haushaltsrechtlichen Instrumente. Diesen Nachtrag wird es dann geben, wenn er erforderlich ist. Und wenn er nicht erforderlich ist – das werden die Diskussionen und Planungen in den nächsten Monaten zeigen –, werden wir die uns zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Instrumente nutzen, um diese Programme auf den Weg zu bringen unter Beteiligung des Parlaments, zum Beispiel über den Finanzausschuss, der dann entsprechend Mittel freigibt. Insofern weise ich sowohl Ihre Interpretation zurück, wir würden das Parlament nicht beteiligen, als auch die Aussage, wir hätten behauptet, dass wir unter keinen Umständen einen Nachtragshaushalt machen. Wir machen das genau dann, wenn es rechtlich erforderlich ist.
Zweite Bitte: Sie haben jetzt noch mal Ihren Standpunkt bekräftigt, dass nicht so viel Geld in der Rücklage sein
sollte, sondern das Geld lieber den Menschen zur Verfügung zu stellen ist. Dann sagen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern und den Menschen in diesem Lande bitte auch, dass aber ab 2020 die Schuldenbremse gilt und dass die Konsequenz Ihrer Position,
dass die Konsequenz Ihrer Position, wenn eine normale Konjunkturkrise eintritt, die ist, dass wir 2 Milliarden Euro mobilisieren müssen! Die klare Konsequenz davon ist, dass wir in allen Politikbereichen massive Einschnitte vornehmen müssen, um den Haushalt noch auszugleichen. Dies sollte man ehrlicherweise den Menschen in diesem Lande auch sagen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1893 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1893 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Abgeordneten abgelehnt.