Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1815. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag, wer das möchte. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1815 bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Demokratieerklärung für Mecklenburg-Vorpommern einführen, auf Drucksache 7/1806.
Antrag der Fraktion der AfD Demokratieerklärung für Mecklenburg-Vorpommern einführen – Drucksache 7/1806 –
Werte Kollegen! Liebe Gäste! Die von uns geforderte Demokratieerklärung oder auch Extremismusklausel, die übrigens erstmals im Jahr 2004 unter dem SPDStaatssekretär Lutz Diwell entstanden ist, spricht eigentlich eine Selbstverständlichkeit aus. Wenn ich die Kollegen von der CDU ansprechen und anschauen darf, lesen Sie mal nach, was Sie bei der Debatte in der 5. Legislaturperiode dazu gesagt haben!
Herr Reinhardt und Herr Caffier, die Ausführungen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist, habe ich mir erlaubt, von Ihnen zu entnehmen. Das hatten Sie jedenfalls damals hier so erklärt.
Nein, in der 5. Legislaturperiode hier. 2004 ist es im Bundesministerium von einem Staatssekretär der SPD, Lutz Diwell, eingeführt worden.
Ich gehe davon aus, dass wir alle uns darin einig sind, dass mit Staatsgeldern keine Extremisten gefördert werden sollen. Um das zu erreichen und durchzusetzen, brauchen wir eben eine solche Demokratieerklärung. Wir brauchen sie vor allem in den Zuwendungsbescheiden,
um für den Fall, dass doch mal ein Fehler geschehen ist, die Fördergelder wieder zurückfordern zu können.
Denn auch, wenn Sie das nicht glauben, wir von der AfD lehnen nach wie vor jede Form von Gewalt – und dazu gehören ausdrücklich auch Straßenblockaden – entschieden ab, gleichgültig, ob diese Gewalt von rechten, linken oder islamistischen Gruppen ausgeht. Daraus folgt für uns auch, dass extremistische Organisationen nicht zur Bekämpfung anderer, tatsächlicher oder vermeintlicher Extremisten mit Staatsgeldern gefördert werden dürfen,
denn eine Förderung extremistischer Organisationen mit Staatsgeldern kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Und gerade,
und gerade für Organisationen, Initiativen und Vereine, die sich gegen Extremismus wenden, sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, sich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung und den Werten unseres Grundgesetzes oder unserer Landesverfassung zu bekennen.
Durch eine solche Erklärung wird niemand in seiner Tätigkeit beschränkt oder es werden unüberwindbare Hürden für solche Organisationen aufgebaut. Ich bleibe also dabei, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Das betrifft nicht nur, aber gerade auch den unter dem Stichwort „Demokratie und Toleranz“ seit Langem in Deutschland und gerade auch hier in unserem Bundesland betriebenen einseitigen Kampf gegen rechts, anstatt Kampf gegen Gewalt, Gewalttäter und Extremisten, egal, aus welchem Lager sie kommen, zum Ziel zu haben. Mich irritiert immer wieder diese Einseitigkeit „Kampf gegen rechts“.
Ich glaube, dass die Ohrfeige die gleichen Schmerzen und die zerschlagene Scheibe die gleichen Kosten verursacht, ob sie jetzt von rechts, von links oder von Islamisten ausgeteilt oder zerschlagen wird.
Und, meine Damen und Herren, wir sprechen über eine ganze Menge an Geld, um die es hier geht. Allein der sogenannte Kampf gegen rechts wurde im Jahr 2016 – für 2017 habe ich leider noch keine aktuellen Zahlen – im Bund und in allen Ländern zusammen mit über 250 Millionen Euro gefördert.
Da darf ich Sie mal fragen: Was wäre eigentlich gewonnen, wenn wir einen extremen Verband dadurch bekämpfen, dass wir extremistische Gruppierungen mit staatlichen Fördergeldern auf der anderen Seite unterstützen oder sie gar erst mit solchen Geldern aufbauen? Ich kann Ihnen sagen, was dadurch gewonnen wäre: nichts, überhaupt gar nichts!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Das ist aber eine ganz schöne Unterstellung! – Peter Ritter, DIE LINKE: Zählen Sie doch mal ein paar Vereine und Verbände auf, die aus Ihrer Sicht nicht gefördert werden sollten!)
Man spürt fast körperlich, wie manche aufseiten der selbsternannten sogenannten Wächter der Demokratie leiden, wenn man von ihnen ein klares Bekenntnis zu eben dieser Demokratie und unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung einfordert.
(Thomas Krüger, SPD: Na, zur Demokratie gehört zum Beispiel die Religionsfreiheit. Wie stehen Sie dazu? Erzählen Sie mal!)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ach ja?! Na, dann bellen Sie mal! Bellen Sie mal!)